Hallo,
ich hatte 2001 einen privaten Unfall bei dem ich mir die rechte Schulter schwer verletzte und ein Schulter TEP eingesetzt werden musste. Ich erhielt damals Leistungen aus meiner PUV (Krankenhaus Tagegeld etc.) wobei diese Leistungen wegen Vorschädigung der Schulter erheblich gekürzt wurden. Soweit aber alles in Ordnung.
Jetzt nach 20 Jahren muss das Schulter TEP komplett ausgetauscht werden.
Hier nun meine Frage:
Kann ich für die bevorstehende OP, folge Leistungen wie Krankenhaus Tagegeld und-oder Genesungsgeld bei meiner PUV (seit 35 Jahre immer noch die selbe Gesellschaft) geltend machen und wäre auch eine Neueinstufung des Invaliditätsgrades möglich?
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich danke bereits vorab für eure Hilfe
mfg. Hans-Jürgen
ich hatte 2001 einen privaten Unfall bei dem ich mir die rechte Schulter schwer verletzte und ein Schulter TEP eingesetzt werden musste. Ich erhielt damals Leistungen aus meiner PUV (Krankenhaus Tagegeld etc.) wobei diese Leistungen wegen Vorschädigung der Schulter erheblich gekürzt wurden. Soweit aber alles in Ordnung.
Jetzt nach 20 Jahren muss das Schulter TEP komplett ausgetauscht werden.
Hier nun meine Frage:
Kann ich für die bevorstehende OP, folge Leistungen wie Krankenhaus Tagegeld und-oder Genesungsgeld bei meiner PUV (seit 35 Jahre immer noch die selbe Gesellschaft) geltend machen und wäre auch eine Neueinstufung des Invaliditätsgrades möglich?
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich danke bereits vorab für eure Hilfe
mfg. Hans-Jürgen