• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Folgeschäden nach 20 Jahren. Sind Leistungen aus der PUV möglich?

jogy1709

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Jan. 2021
Beiträge
2
Hallo,
ich hatte 2001 einen privaten Unfall bei dem ich mir die rechte Schulter schwer verletzte und ein Schulter TEP eingesetzt werden musste. Ich erhielt damals Leistungen aus meiner PUV (Krankenhaus Tagegeld etc.) wobei diese Leistungen wegen Vorschädigung der Schulter erheblich gekürzt wurden. Soweit aber alles in Ordnung.

Jetzt nach 20 Jahren muss das Schulter TEP komplett ausgetauscht werden.

Hier nun meine Frage:
Kann ich für die bevorstehende OP, folge Leistungen wie Krankenhaus Tagegeld und-oder Genesungsgeld bei meiner PUV (seit 35 Jahre immer noch die selbe Gesellschaft) geltend machen und wäre auch eine Neueinstufung des Invaliditätsgrades möglich?

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich danke bereits vorab für eure Hilfe

mfg. Hans-Jürgen
 
Hallo und herzlich Willkommen im Forum,
Eine neue Einstufung des Invaliditätsgrades wird in keinem Fall erfolgen. Ob Du Anspruch auf Krankenhaus Tagegeld und Genesungsgeld hast (würde ich nicht ausschließen) kannst Du nur aus Deinen Vertragsunterlagen erfahren. Bei mir war das Tagesgeld und Genesungsgeld auf eine bestimmte Zahl von Tagen je Unfall begrenzt. Danach gab es bei Krankenhausaufenthalten nichts mehr, als diese Anzahl der Tage ausgeschöpft waren.

Schau Dir also wirklich Deine Vertragsbedingungen an.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
viele Dank für Deine schnelle Antwort und Deine Einschätzung.
Das mit dem Invalitätsgrad dachte ich mir schon. Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich für meine anstehende OP vielleicht auch nach 20 Jahren für den selben Fall noch Tagegeld bekommen. Wie sind denn so die Begrenzungen an Tage in der Regel. Gibt es hier einen ungefähren Durschnitt?

mfg. Hans-Jürgen
 
Hallo @jogy1709,
das Rätselraten bringt doch nichts. Schau in Deinen Vertrag - diese weichen so enorm voneinander ab - oder rufe bei Deiner PUV einfach an und lasse Dir Deine Versicherungsbedingungen zusenden. In meinem Vertrag waren es 100 Tage Genesungsgeld. Krankengeld auf 2 Jahre begrenzt usw.
Da ist wirklich jeder Vertrag anders gestrickt.

Gruß von der Seenixe
 
Top