Hallo,
zu meiner Situation:
im Rahmen eines neuropsychologischen Gutachtens nach einem Unfall vor 10 Jahren
ist herausgekommen, dass ich bezüglich meines Langzeitgedächnis im Vergleich zu anderen meines kognitiven Gesamt-Leistungsniveaus unter deutlichen Störungen leide. Ich bin ein Physik-Student, habe auch schon Vordiplom. Während meines Studiums
hat sich tatsächlich herausgestellt, dass ich für sämtliche Prüfungen im Vergleich zu anderen - ganz gleich ob sie nun bei diesen Prüfungen besser oder schlechter als ich abgeschnitten haben - weitaus am meisten Zeit benötigte. Im Rahmen des Rechtsstreites, den ich mit meiner Versicherung geführt habe, interessierte das freilich wenig. Es hieß in der Urteilsbegründung des Richters, ich sei ja "noch in der Lage" überhaupt zu studieren undzwar "ein anspruchsvolles Studium", mache auch irgendwie Fortschritte, deshalb sei eine MDE nur von 10 gegeben. Allerdings würde man dadurch ja anerkennen, dass ich einige Schäden davongetragen habe.
Nun streite ich mich mit meiner Universitätsverwaltung wegen einer Reduzierung von Studiengebühren. Die meinen, eine MDE von 10 ja praktisch nix, also solle ich mich nicht so anstellen. Ich meine, ich habe Schäden davon getragen, die auch ganz klar testpsychologisch objektiviert werden konnten, Auswirkungen auf mein Studium haben, so dass eine Reduktion der Beitragspflich eigentlich fair sei.
Die Fragen:
Hat hier zufällig auch einer ein SHT gehabt ? Wie wurde da die MDE abgeschätzt, welche Ausfälle traten auf ? Ist eine MDE von 10 für rein kognitive Schäden wirklich nix, oder wie hat man das einzustufen ?
Beste Grüße
zu meiner Situation:
im Rahmen eines neuropsychologischen Gutachtens nach einem Unfall vor 10 Jahren
ist herausgekommen, dass ich bezüglich meines Langzeitgedächnis im Vergleich zu anderen meines kognitiven Gesamt-Leistungsniveaus unter deutlichen Störungen leide. Ich bin ein Physik-Student, habe auch schon Vordiplom. Während meines Studiums
hat sich tatsächlich herausgestellt, dass ich für sämtliche Prüfungen im Vergleich zu anderen - ganz gleich ob sie nun bei diesen Prüfungen besser oder schlechter als ich abgeschnitten haben - weitaus am meisten Zeit benötigte. Im Rahmen des Rechtsstreites, den ich mit meiner Versicherung geführt habe, interessierte das freilich wenig. Es hieß in der Urteilsbegründung des Richters, ich sei ja "noch in der Lage" überhaupt zu studieren undzwar "ein anspruchsvolles Studium", mache auch irgendwie Fortschritte, deshalb sei eine MDE nur von 10 gegeben. Allerdings würde man dadurch ja anerkennen, dass ich einige Schäden davongetragen habe.
Nun streite ich mich mit meiner Universitätsverwaltung wegen einer Reduzierung von Studiengebühren. Die meinen, eine MDE von 10 ja praktisch nix, also solle ich mich nicht so anstellen. Ich meine, ich habe Schäden davon getragen, die auch ganz klar testpsychologisch objektiviert werden konnten, Auswirkungen auf mein Studium haben, so dass eine Reduktion der Beitragspflich eigentlich fair sei.
Die Fragen:
Hat hier zufällig auch einer ein SHT gehabt ? Wie wurde da die MDE abgeschätzt, welche Ausfälle traten auf ? Ist eine MDE von 10 für rein kognitive Schäden wirklich nix, oder wie hat man das einzustufen ?
Beste Grüße