oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo Alle,
nun die BSV Erkrankungen liegen ja schon eine zeitlang zurück und sind nicht Folge der Sprunggelenksunfälle.
Der letzte BSV ist zwar in der Arbeit bei einer versicherten Tätigkeit passiert, aber BG und SG haben, ob der Vorerkrankung und der
"besonders klugen Gutachten (3 Stück)" keinen Unfall erkannt.
Also Schadensregulierung abgelehnt.
Das SG hat kein Urteil gesprochen, nur geraten, ich soll Klage zurück nehmen, sollte ich also
Patientenfreundlichen GA finden (mind.3 Stück) kann ich Wiederaufnahme erwirken.
Allerdings könnte der momentane Verspannungszustand so der Arzt von einer Schonhaltung kommen.
Hier ist der AU anerkannt, jedoch bisher ohne MdE, dazu wird gerade ein
Gutachten erstellt. (Widerspruchsverfahren)
Danach werde ich weiter sehen.
Der Arzt hat im Gespräch schon einige Dinge gesagt, was an physiotherapeutische Maßnahmen angesagt ist, doch was letzthin im GA steht, werde ich sehen.
Werde nicht klein bei geben, auch wenn mir manchmal der Kragen platzt und ich am liebsten meinen Frust über die
Ungerechtigkeit in dem System Sozialrecht tatkräftig untermauern würde.
Habe ja schon öfters anklingen lassen, es gibt in Nürnberg bei der BGFE einen ganz speziellen Mitarbeiter (stellv. Geschäftsführer, sagt Hr. G. A.)
der alle Briefe der BGFE an mich unterschreibt, allerdings zu Feige ist unter Aktenzeichen seinen Namen rein zu schreiben.
Da steht nur die SB`in drin, die arme Frau K. V..
Nun kann ich natürlich Schreiben was ich will, es wird grundsätzlich alles abgelehnt und endet eben vor dem SG.
nun die BSV Erkrankungen liegen ja schon eine zeitlang zurück und sind nicht Folge der Sprunggelenksunfälle.
Der letzte BSV ist zwar in der Arbeit bei einer versicherten Tätigkeit passiert, aber BG und SG haben, ob der Vorerkrankung und der
"besonders klugen Gutachten (3 Stück)" keinen Unfall erkannt.
Also Schadensregulierung abgelehnt.
Das SG hat kein Urteil gesprochen, nur geraten, ich soll Klage zurück nehmen, sollte ich also
Patientenfreundlichen GA finden (mind.3 Stück) kann ich Wiederaufnahme erwirken.
Allerdings könnte der momentane Verspannungszustand so der Arzt von einer Schonhaltung kommen.
Hier ist der AU anerkannt, jedoch bisher ohne MdE, dazu wird gerade ein
Gutachten erstellt. (Widerspruchsverfahren)
Danach werde ich weiter sehen.
Der Arzt hat im Gespräch schon einige Dinge gesagt, was an physiotherapeutische Maßnahmen angesagt ist, doch was letzthin im GA steht, werde ich sehen.
Werde nicht klein bei geben, auch wenn mir manchmal der Kragen platzt und ich am liebsten meinen Frust über die
Ungerechtigkeit in dem System Sozialrecht tatkräftig untermauern würde.
Habe ja schon öfters anklingen lassen, es gibt in Nürnberg bei der BGFE einen ganz speziellen Mitarbeiter (stellv. Geschäftsführer, sagt Hr. G. A.)
der alle Briefe der BGFE an mich unterschreibt, allerdings zu Feige ist unter Aktenzeichen seinen Namen rein zu schreiben.
Da steht nur die SB`in drin, die arme Frau K. V..
Nun kann ich natürlich Schreiben was ich will, es wird grundsätzlich alles abgelehnt und endet eben vor dem SG.