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Focusartikel

Hallo Nettfreak,

Dein Hobby im Umgang mit der BG, beneide Dich, leider kann das nicht jeder.
Die BG setzt ja gerade darauf, dass die wenigstens sich wehren könne, weil sie schon durch die Verletzungen genug gemartert sind.
Zum Hickhack mit den BG Mitarbeitern gehört ein ziemlich gesundes und ehrgeiziges mentales Arbeitsinstrument.

Gruß Ariel
 
Zum Hickhack mit den BG Mitarbeitern gehört ein ziemlich gesundes und ehrgeiziges mentales Arbeitsinstrument.

Hallo Ariel,

nicht nur das, sondern auch hartnäckigkeit und Ausdauer. Man darf nicht alles sofort erledigt haben wollen, sondern muss tacktisch klug vorgehen und immer wieder am Ball bleiben.

Als Beispiel:

Ich habe 2004 meinen ersten Antrag auf Umschulung gestellt. Nachdem dieser abgelehnt wurde, habe ich Ende 2004 einen weiteren Antrag auf Umschulung gestellt, der mit Hinweis auf den ersten Bescheid ebenfalls abgelehnt wurde. Im Dezember 2006 hbe ich meinen dritten Antrag gestellt, dem es genauso erging, wie dem zweiten.
Daraufhin habe ich im Januar einen Antrag nach § 44 SGB X gestellt, den ersten Bescheid wegen rechtswidrigkeit aufzuheben. Zur Begründung habe ich einen Auszug aus dem Handkommentar, Gesetzliche Unfallversicherung, Bereiter-Hahn/Mehrtens, beigefügt.

Und siehe da, nun wird geprüft und mir eine Umschulung in Aussicht gestellt. Ich denke, dass ich spätestens Anfang 2008 damit beginnen kann.

LG
nettfreak
 
Hallo nettfreak, schön deine anträge.

Aber weißte schon zu was du umschulen willst, gesetzt den fall du bist 50 dann sollteste gleich zum altenpfleger umschulen, und könntest dich damit selbst versorgen, und deiner BG noch Geld sparen.

So Bewilligungen können bei der BG unter anderm lange dauern. Die brauchen ja schon ein Jahr um deinen Antrag zu lesen!

Mußte gestern hier feststellen!


Nach 18 Jahren Arbeitsunfall anerkannt!

Also bitte überlege dir gut an welcher umschulung du die beste Zukunftserwartung knüpfst- grins.

lg nataschas cleaner
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo natascha,

an Deinem Postong erkennt man mal wieder, dass Dir die Gesetzeslage nicht bekannt ist. Lies mal § 14 SGB IX. Dort sind die Fristen genannt, innerhalb derer die BG entscheiden muss.

Also, bevor Du es nächste Mal drauf los polterst, erst mal ins Gesetz schauen und nachdenken!

Außerdem kann man auch mit 50 (ich bin noch 46) fast sämtliche kfm. Tätigkeiten ausüben.

Gruß
nettfreak
 
@ Nettfreak

Hallo Nettfreak,

nun mache `mal Deinem Namen Ehre und lasse mal "Nettikette" walten, Natascha will Dir ja nix. Sicher gibt es gesetzliche Fristen für "Deine BG" im Verwaltungsverfahren, so musste ich z. B. "meine Mafia" schon mehrfach mittels Untätigkeitsklagen an dieselben "erinnern";)

Sofern Du aber als Versicherter jenseits der "40" eine Umschulung BG-lich finanziert bekommen willst, so muss ich Dir hier leider meinen Kenntnisstand mitteilen: von unzähligen BG-Opfern habe ich erfahren, dass man bereits mit 41 BG-lich gesehen zum "Humus" gehört:mad: Das ist natürlich bar jeder Begründung. Entgegen dieser Wilkür kannste mit der DRV-Bund jederzeit ne Umschulung absolvieren, unser Klassen-Ältester wird im Mai 47 Lenze !

Bei der Mafia zählt offenbar nur die Jugendfrische.
`Nacht !
Gibbus:cool: (bald 41:eek: )
 
HALLO NETTFREAK, versteh doch denn sinn meines beitrages, ich mutmaßte mal solltest du 50 sein , würdest du gemäß folgender laufzeit Nach 18 Jahren Arbeitsunfall anerkannt! ( gerade ins Rentenalter fallend mit deiner ausbildung abgeschlossen haben)

§ HIN ODER HER (und muss entscheiden ! tut sie, wann sie will. (grins) nimms doch nicht so ernst UO

Deine anträge sind ja richtig , nur die wartezeit bestimmst nicht DU sondern die, nach dennen wenns geht kriegste altersdemenz ,bis die sich zu ner entscheidung auftun. Trotzdem §14 ist gut , nur die BG kennt ihn nicht grins ,und wird ihn auch nicht suchen.

lg nataschas cleaner
 
Die Leserbriefe zu diesem Bericht erschienen (wie üblich) im Focus 2 Wochen später.

Auch gut zu lesen. Die Redaktion trifft ja eine Auswahl, was abgedruckt wird. Eine gute Auswahl würde ich sagen.
 
Focus-Artikel

Hallo @ all,

kann jemand den bewußten Focusartikel einscannen und mir per E_Mail schicken. Bei uns war der Focus leider schon um 10.00 h ausverkauft.:mad:
Danke im Vorraus

LG

CHEVY
 
FOCUS-Artikel

Hallo Chevy:rolleyes: ,

den besagten FOCUS-Artikel habe ich in Goslar in meinem Zimmer liegen, weil ich das Altpapier (und auch das Zimmer) vor der Abreise nicht aufgeräumt habe (Schäm:eek:). Wenn Du mich am 2.5. erinnerst, kann ich die betreffenden Seiten kopieren und sie Dir von dort schicken. Das gescannte Mailen kann Gibbus noch nicht so:confused: , aber vielleicht hilfste mir ja online dabei. (Gerne auch weiter per PN).

Nacht.
Gibbus (41,9°)
 
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