Habe gerade eine "versorgungsärztliche Auswertung" erhalten, einige wenige kurze Sätze, dass man nach lesen der neu eingegangenen Unterlagen beim lSG keine neuen Aspekte sehe und das der Kläger natürlich keinerlei Ansprüche im Schwerbehindertenverfahren habe.
Finde im Moment keine Rechtsgrundlage für eine "versorgungsärztliche Auswertung".
Außer einen untergekritzelten Namen und ein StMD ( soweit lesbar ) steht dort nichts.
Kann man den Ersteller ( Dr. med. steht da nicht ) auch Ablehnen, im Sinne einen Ablehnungsantrag. ( Ein Grund sehe ich )
Finde im Moment keine Rechtsgrundlage für eine "versorgungsärztliche Auswertung".
Außer einen untergekritzelten Namen und ein StMD ( soweit lesbar ) steht dort nichts.
Kann man den Ersteller ( Dr. med. steht da nicht ) auch Ablehnen, im Sinne einen Ablehnungsantrag. ( Ein Grund sehe ich )