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Finde keine Informationen was eine "versorgungsärztliche Auswertung" ist

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
307
Habe gerade eine "versorgungsärztliche Auswertung" erhalten, einige wenige kurze Sätze, dass man nach lesen der neu eingegangenen Unterlagen beim lSG keine neuen Aspekte sehe und das der Kläger natürlich keinerlei Ansprüche im Schwerbehindertenverfahren habe.

Finde im Moment keine Rechtsgrundlage für eine "versorgungsärztliche Auswertung".

Außer einen untergekritzelten Namen und ein StMD ( soweit lesbar ) steht dort nichts.

Kann man den Ersteller ( Dr. med. steht da nicht ) auch Ablehnen, im Sinne einen Ablehnungsantrag. ( Ein Grund sehe ich )
 
Hallo Der Uli,
das Versorgungsamt, dass sich um die Anerkennung von Schwerbehinderungen kümmern soll scheint Deine Unterlagen einem Arzt gegeben zu haben, der aber nicht weiter benannt wird. Man versteckt sich also hinter Allgemeinplätzen und hofft, Du gibst Ruhe.
Als 1. Fragestellungen einholen
2. Fachrichtung des Arztes abfragen
3 Leumund des Arztes einholen
4 Widerspruch einlegen

Um was ging es Dir in Deinem Verfahren vor dem Versorgungsamt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, vielen lieben Dank für Deine Antwort.

Immer noch mein geliebtes Schwerbehindertenverfahren, wo alle Dogmatische Gutachten und nun eben wieder eine "versorgungsärztliche Stellungnahme" verstecken und weit genug um konkrete Gesundheitsfragen herumkreisen ohne auch nur Ansatzweise sich festzulegen oder Informationen zu geben oder die Fragen des Gericht oder meinen Fragekatalog zu beantworten.

Ich gebe ja zu, dass mein Fragekatalog ein Inhaltsverzeichnis benötigte und ca. 20 Seiten lang ist ......;)

Hatte ja schon das Verfassungsgericht NRW in Anspruch genommen, welches allerdings ablehnte, da das Verfahren noch nicht entgültig beendet ist. Achte jedoch darauf regelmäßig dem LSG NRW mitzuteilen, dass eine Verfassungsbeschwerde erstellt wird.

zu Punkt 2. - sehe ich ebenfalls so, da möglicherweise die Person seine Grenze seines Fachgebiet überschritten hat, sowie die Kompetenz unklar ist.

zu Punkt 4. - Das Schreiben wurde mir vom lSG übermittelt, die Stellungnahme wurde an das LSG gerichtet, nicht an mirch. Vom LSG weitergeleitet mit Bitte um Stellungnahme.
 
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