• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Finanzierung nach Unfall?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,868
Hallo,

ich habe mal eine etwas andere Frage:

Gibt es eigentlich finanzielle Hilfen, die ein UO in Anspruch nehmen kann, wenn es durch einen Unfall (unschuldig) verletzt wurde?

Oft ist ja das Einkommen weg / gemindert, der Anwalt kostet Geld, weil die HPV die Kosten für ihn nicht übernimmt, obwohl sie es müsste.

Behandlungen werden angeraten, die oft privat bezahlt werden müssen, weil die Krankenkassen sie nicht übernehmen ...

Wir haben erlebt, dass das Finanzamt die Kosten für "Besondere Belastungen" zwar anerkennt, aber bei der Einkommenssteuer nicht ausbezahlt, da ja die HPV eigentlich für die Begleichung der Mehrkosten aufkommen müsste. Tut sie aber nicht (zumindest nicht freiwillig und bis es gerichtlich entschieden ist, können noch Jahre ins Land gehen), sodass wir im Moment auf den Kosten sitzen bleiben und nicht mal die steuerlichen Vorteile haben. Das Finanzamt will abwarten, wie der Gerichtsentscheid ausgeht - und falls die HPV nicht zahlen muss, bekommen wir die Mehrbelastungen vom Finanzamt anerkannt und ausbezahlt (sicher ohne Zinsen!) ...

Gibt es Möglichkeiten, wegen der Schwerbehinderung durch den Unfall irgendwelche Freibeträge bzw. Ermäßigungen bei Versicherungen usw. zu beantragen?

Bin im Moment etwas ratlos ... Wir haben immer nur mehr Kosten, aber keine Hilfe...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Finanzamt

Hallo Rudinchen,

das Finanzamt müßte euch defintiv steuerlich die Mehrkosten zuGute rechnen und dies bei der Einkommenststeuerfestsetzung berücksichtigen. Es geht hier schließlich nach dem Zuflussprinzip. Bei gezahltem Schadenersatz rechnen sie dies ja auch als Einkommen an.

Insofern wäre es sinnvoll eine Anfrage an das für Euer Bundesland zuständige Finanzministerium zu stellen.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Bearbeiter beim Finanzamt die Abgabenordnung sehr kreativ auslegt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rudinchen, hallo Rekobär,

soweit ich weiß, ist Schmerzensgeld steuerfrei. Oder liege ich da falsch?

Ansonsten habe ich dasselbe Problem wie Rudinchen. Ich bin vorzeitig in Rente gezwungen worden, die BG zahlt aber nicht, Kosten für die Therapien muss ich anteilsmäßig selber tragen, die Rente ist so gering, dass ich eh keine Steuern zahlen muss, also auch keine Rückerstattung wegen besonderer Ausgaben erwarten kann.

Es ist wirklich eine riesen Sauerei, was man mit uns UO macht, nicht nur dass wir die Unfallfolgen ertragen müssen, geldlich sind wir auch ganz unten.

Aber uns bleibt nicht anderes übrig, als weiter zu kämpfen und zu hoffen, dass es doch einmal einen Richter gibt, der für uns UO entscheidet.

Alles Gute

Röschen
 
Hallo Rekobär,

kannst du mir da irgendeine Gesetzesstelle nennen? War beim Lohnsteuerhilfering und die haben mir gesagt, dass das so in Ordnung wäre ...

Kann man da einfach so eine Anfrage beim Finanzministerium stellen? Alle Unterlagen beifügen oder eher allgemein?

Irgendwie bin ich gerade am Schwimmen ...

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Anfrage beim Finanzministerium

Hallo Rudinchen,

na klar kannst Du die Anfrage beim Finanzministerium stellen. Würde ich auf jeden Fall an Deiner Stelle machen.

Die Kosten sind schließlich angefallen und versteuert wird immer das zurück liegende Jahr. Insofern spielt es für das zurück liegende Jahr keine Rolle, ob die Versicherer in diesem Jahr nun zahlen müssen oder nicht, da der Veranlagungszeitraum vorbei ist.

Die konkrete Gesetzesstelle kann ich Dir, ohne selbst zu suchen, momentan nicht nennen. Aber ich bin mir sicher, dass das Finanzministerium, nach deren Anordnung die Finanzämter arbeiten, eine entsprechende Erklärung abgeben und von sich aus schon die entsprechenden Paragrafen aus der Abgabenordnung und der Durchführungsbestimmung nennen werden.

Schildere einfach die Situation und frage an. Belege brauchst Du nicht mitzuschicken, da es hier um eine grundsätzliche Frage geht.

Wenn Du die Anwort bekommen hast, würde mich interessieren, wie sie ausgefallen ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

PS: Die Versicherer bilden Rückstellungen für schwebene Verfahren. Das heißt im Klartext, dass sie dadurch den Gewinn drücken können und weniger Körperschaftssteuer (Einkommenssteuer einer Kapitalgesellschaft, wie AG, GmbH usw.) und weniger Gewerbersteuer zahlen müssen.
 
Hallo Rudinchen,

ich bin in der steuerlichen Materie zwar auch seit längerem nicht mehr up2date, aber für eine ja/nein-Antwort müssen die Umstände konkreter sein (ohne jetzt Details anzufordern).
Die Aussage des LStHV kann ich jedenfalls so pauschal nicht nachvollziehen und halte sie, wenn nicht bestimmte Ausgaben der allgemeinen Lebensführung dienen o.ä., für nicht richtig.

Oft ist ja das Einkommen weg / gemindert, der Anwalt kostet Geld, weil die HPV die Kosten für ihn nicht übernimmt, obwohl sie es müsste.


Behandlungen werden angeraten, die oft privat bezahlt werden müssen, weil die Krankenkassen sie nicht übernehmen ...

Hier musst Du darlegen, welche Kosten Dir entstanden und aus welchen Gründen nicht ersetzt wurden.
Es ist auch von Belang, welcher Art Unfall es war, also Wegeunfall kann uU auch über eine andere Kategorie absetzbar sein, als Freizeitunfall.

Allerdings habe ich in letzter Zeit schon das eine oder andere Urteil/sonstige Veröffentlichungen/Berichte gelesen, die hinsichtlich entstandener und nicht ersetzter Krankheitskosten eine Anerkennung ablehnten. Kommt sicher auch auf eine gute Begründung an.


Gibt es Möglichkeiten, wegen der Schwerbehinderung durch den Unfall irgendwelche Freibeträge bzw. Ermäßigungen bei Versicherungen usw. zu beantragen?

Die gibt es sicher; bei entsprechendem GdB besteht ein Freibetrag (mal die Suchfunktion benutzen). Du musst ihn nur unter Vorlage der Schwerbehinderteneigenschaft beantragen. Hierzu bekommt man von der anerkennenden Stelle sogar ein eigenes Schreiben, extra fürs Finanzamt.

Du kannst mit Deinen Fragen auch mal direkt beim Finanzamt vorsprechen (bitte nicht gleich das Ministerium). Sie müssen Dir Auskunft geben.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

danke für die Antworten!

Ich werde mich also nächste Woche auf den Weg zum Finanzamt machen ... Was ja auch wieder schwierig ist, da ich ja arbeiten gehe und Zeit finden muss. Und wenn ich da nicht weiter komme, mal eine Anfrage ans Ministerium stellen...

Werde berichten ...

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Grüß Dich, Rudinchen,

Schmerzensgeld ist deswegen steuerfrei, weil nirgends steht, dass es zum steuerbaren Einkommen gehört.

Im Wesentlichen sind nur Verdienstentgangszahlungen zu versteuern. Aber vergiss nicht, diese Steuern muss der gegnerische Kraft-Haftpflichtversicherer ersetzen.

Zahlungen für Haushaltsführungsschaden und sonstioge vermehrte Bedürfnisse sind wieder steuerfrei.

ISLÄNDER
 
Hallo,

ich habe mal eine etwas andere Frage:

Gibt es eigentlich finanzielle Hilfen, die ein UO in Anspruch nehmen kann, wenn es durch einen Unfall (unschuldig) verletzt wurde?

Oft ist ja das Einkommen weg / gemindert, der Anwalt kostet Geld, weil die HPV die Kosten für ihn nicht übernimmt, obwohl sie es müsste.

Behandlungen werden angeraten, die oft privat bezahlt werden müssen, weil die Krankenkassen sie nicht übernehmen ...

Wir haben erlebt, dass das Finanzamt die Kosten für "Besondere Belastungen" zwar anerkennt, aber bei der Einkommenssteuer nicht ausbezahlt, da ja die HPV eigentlich für die Begleichung der Mehrkosten aufkommen müsste. Tut sie aber nicht (zumindest nicht freiwillig und bis es gerichtlich entschieden ist, können noch Jahre ins Land gehen), sodass wir im Moment auf den Kosten sitzen bleiben und nicht mal die steuerlichen Vorteile haben. Das Finanzamt will abwarten, wie der Gerichtsentscheid ausgeht - und falls die HPV nicht zahlen muss, bekommen wir die Mehrbelastungen vom Finanzamt anerkannt und ausbezahlt (sicher ohne Zinsen!) ...

Gibt es Möglichkeiten, wegen der Schwerbehinderung durch den Unfall irgendwelche Freibeträge bzw. Ermäßigungen bei Versicherungen usw. zu beantragen?

Bin im Moment etwas ratlos ... Wir haben immer nur mehr Kosten, aber keine Hilfe...

Viele Grüße, Rudinchen


Hallo Rudinchen,

die haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du auch absetzen:eek: so die Aussage der Steuerfachfrau!

Ich hoffe du bist beim persönlichen Budget weiter gekommen!

LG
Aramis
 
Top