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Feststellungsklage zur Sicherung von matr. und immatriellen Ansprüchen - wann Erfolg?

Tim G.

Nutzer
Registriert seit
5 März 2010
Beiträge
5
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Wie stehen die Aussichten darauf, dass ein Gericht durch eine Feststellungsklage mir den materiellen und insbesondere immatriellen Schaden zusichert?
Ich muss Prozesskostenhilfe beantragen. Und die prüft vorab, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Erst dann wird PKV gewährt.
Nun, meine Unterlagen sind etwas dürftig. Weder eine abschließende Begutachtung wurde vorgenommen, noch wurde bisher eine Verschlechterung des unvollständig dokumentierten Schadens berichtet.

Gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, die den matriellen und immatriellen Vorbehalt ausklammert -so laut Auskunft meines Anwalts-, wenn bisher nur von der Besserung eines schlechten Zustandes die Rede war in den Dokumenten?
Eine richtige Untersuchung - auf Kosten der Versicherung selbstverständlich - wurde nie durchgeführt.

Besten Dank schon mal für die Infos!
 
hallo, tim
soweit ich weiss, musst du die kausalität nachweisen.
warum willst du die feststellungsklage ausschliessen?
gerade darum geht es doch, dass es durch das gericht anerkannt und bewertet wird - und nicht von deinem ra.
das gericht ist dann vepflichtet, ga erstellen zu lassen.
kann leider aus deinem beitrag nicht erkennen, um was es geht.
selbst höchstrichterliche feststellungen sind oft personen- oder fallbezogen.
mfg
pussi
 
Hallo Tim,

mit einer Feststellungsklage zur Sicherung von Matr. und Immatriellen Schäden willst Du deinen Anspruch durch setzen und eine Verjährung dieser verhindern.
In dieser Klage wird geprüft, wer Schadensersatzpflichtig ist und in welcher Höhe. Ist die Höhe des Schadens noch nicht abschließend ermittelbar, wird der Schadensersatzpflichtig für alle anfallenden Schäden (Lohnausfall usw.) die mit dem Schadensereignis zusammen hängen, in der Zukunft verurteilt.
Ob sich Dein Gesundheitszustand bessert oder später doch Probleme auftreten, kann und wird Dir keiner sagen können, daher ist Dein Schritt vor Gericht richtig.

Gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, die den matriellen und immatriellen Vorbehalt ausklammert

diese Frage verstehe ich nicht. Du willst Dich doch vor eventuellen späteren Schäden durch die Klage schützen! oder verstehe ich Dich falsch?

MfG.
Pit
 
Vielen Dank für die Beantwortung.
Nun, mein Anwalt teilte mir mit, dass es auf imm. VOrbehalt momentan schlecht aussehe, da bisher noch keine Atteste eingegangen sind, die den Zustand dokumentieren und auf eine mögliche Verschlecherung hindeuten. Zwar wurde ein kleiner Schaden als Dauerschaden anerkannt, aber momentan habe ich Beschwerden. Und die könnten ja auch im Zusammenhang damit stehen.

Nun ist die Frage, bevor der Gerichtstermin stattfindet, wird bei der Prozesskostenhilfe erstmal geschaut, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, bevor Steuergelder fließen, klar. Könnte ja sonst jeder was einklagen wollen, ob es SInn oder nicht macht.
Und er beurteilte die Aussicht auf Erfolg als gering, den imm. Vorbehalt einzuklagen. Und verwies eben auf diese höchstrichterliche Entscheidung.
 
Hallo Tim,

es muß schon ein mittlerer bis schwerer Körperschaden vorliegen und ein Schadensverursacher gegen den Du deine Ersatzansprüche geltend machen willst.
Die Frage ist jetzt wie lange liegt das Schadensereignis zurück? Du hast 3 Jahre Zeit um diesen Schadenersatz ein zu klagen. Die Aussichten auf PKH. hast Du schon selbst genannt.

MfG.
Pit
 
[bitte keine Fullquotes des vorigen Beitrags!]
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Die 3 Jahresfrist läuft bald ab. Das ist das Problem. Nun, ich habe die Befürchtung, dass es bei einer UNterschenkelfraktur zu Spätfolgen wie Athrose kommen könnte. Der Schadenstifter ist ermittelt, geständig und es liegt auch keine Teilschuld vor.

Mir geht es wirklich darum, dass ich seit dem UNfall nicht richtig gehen kann, geschweige denn schnelles Laufen. Bis vor einem dreiviertel Jahr hatte ich noch Metall im Bein. Und nach der Entfernung wurde eben nur von Wundheilung und postoperativen Störungen gesprochen.

Mist..hätte beim Orthopäden vorstellig werden sollen und nicht nur beim Hausarzt. Aber kann ich ja noch machen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Tim,

die Frist dürfte erst zum Jahresende ablaufen. Versuche kurzfristig einen Termin bei einem Orthopäden zu erhalten und besprich das mit diesem. Das Gericht wird bestimmt auch ein GA. in Auftrag geben. Hast Du schon Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger geltend gemacht. (Schmerzensgeld, Lohnausfall)
Hat Deine KK. schon Regressansprüche angemeldet?

MfG.
Pit
 
Laut Anwalt läuft es genau 3 Jahre ab Kenntnis. Da es sich um einen Anspruch aus einem Delikt handelt und nicht aus einem vertraglichen. Ja, bei anderen Ansprüchen gilt Ende des Jahres +3 Jahre.
Schmerzensgeld habe ich nur eine Teilzahlung bekommen. Verdienstausfall hatte ich nicht, da an dem Tag mein befr. Arbeitsvertrag auslief. Habe auch von meinem Arbeitgeber keine BEscheinigung bekommen, dass er mich hätte länger beschäftigen wollen. KK hat mich vor Wochen mal lauwarm angerufen. Sie handelt momentan was aus. Bisher hat sie sich nicht mehr gemeldet.
Grüße!
 
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