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Feststellung Schwerbehinderung

Gecko

Mitglied
Registriert seit
8 Okt. 2018
Beiträge
32
Hallo Forenmitglieder, kann mir jemand eventuell auf die Sprünge helfen:

aufgrund eines Dienstunfall ( PTBS) bin ich wegen dauerhafter DU in den Ruhestand versetzt worden
Mir wurde u.a. in diesem Forum geraten einen Antrag auf Festellung der Schwerbehinderung zu stellen, nun habe ich eine Nachricht des zuständigen LS erhalten, dass bei Arbeitsunfall und Dienstunfall keine Feststellung erfolgt, es sei denn, man gibt weitere Leiden an.
Ist dem wirklich so? Dann habe ich ja keinen Nachweis einer Schwerbehinderung?

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko,

Anerkennung der Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung sind zwei Paar Stiefel, das sind ganz unabhängige Verwaltungsabläufe mit zwar ähnlichen Gründen, aber ganz anderen Zielsetzungen.

Ich selber bin auch wegen dauerhafter DU in den Ruhestand versetzt worden und hatte zur Durchsetzung der Pensionsansprüche aus Unfallgründen einen versierten Anwalt für Verwaltungsrecht (Leider inzwischen in Rente ohne Nachfolger). Der hat mich sofort aufgefordert dazu den Verwaltungsvorgang "Schwerbehinderung" zu starten. Das geschieht mit dem Antrag auf Schwerbehinderung parallel zur dienstlichen Abwicklung.

Dienstunfähigkeit heißt: du kannst die Aufgaben, die in deiner beruflichen Tätigkeit liegen, nicht mehr voll und beständig leisten und bist selbst für Ähnliches im Amt nicht mehr in der Lage. Schwerbehinderung heißt: du hast in deinem alltäglichen Leben so viele Einschränkungen, die dir das Leben schwer machen und ein "normales Leben" in weite Ferne rückt.

Für die Beurteilung, ob du die Vorgaben einer Schwerbehinderung erfüllst, musst Du einfach das Formular aus dem Internet herunterladen, alle Erkrankungen und Einschränkungen z.B. Diagnosen mit ICD Nummern darin auflisten und jene Ärzte und Therapeuten, die darüber Auskunft geben könnten. Diese Ansprechpartner erhalten dann einen kurzen Fragebogen in dem sie die Diagnosen auflisten und eine Einschätzung ergänzen, wie hoch sie diese in Prozent einstufen. Zum Beispiel: Neurologe 20% - wegen Schmerzen, Psychologe 15% - wegen PTBS, Orthopäde 10% - wegen Knochenbrüchen oder Rheuma, Augenarzt 10%, Hausarzt 10% wegen Migräne etc.

Da ich inzwischen mehrere bei diesem Vorgang begleitet habe, hat es sich herausgestellt, dass man der Bitte bereits vorhandene ärztliche Berichte dem Antrag beizulegen nicht sehr hilfreich waren. Bei der Antragsstelle sitzen keine Ärzte sondern Verwaltungsfachleute, denen ist mit den kurzen Fragebögen deiner Behandler mehr geholfen. In manchen Fällen kann es sein, dass man noch zu einem Amtsarzt muss, das ist aber selten.

Diese gesamelten Prozentzahlen werden dann nicht einfach zusammengezählt, sondern miteinander abgewogen, was insgesamt vielleicht dann zu 40% zusammengefasst wird. Ab 30% kannst du steuerlich einen Freibetrag geltend machen. Ab 50% erhältst du einen Schwerbehindertenausweis.

Bei mir war die berufliche Beeinträchtigung bei 30%, die zur Dienstunfähigkeit führte und zur Versetzung in den Ruhestand. Im Schwerbehindertenrecht habe ich anfangs ebenfalls die 30% zugesprochen bekommen, mein Anwalt hat gemeint, das sei viel zu wenig, bei den Diagnosen und hat dem Bescheid Widersprochen, daraufhin kam ein Bescheid über 40%. Auch damit war der Anwalt nicht einverstanden und hat Widersprochen und Klage beim Sozialgericht eingereicht. Da diese auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen wurden mir von Amtswegen ein Angebot über die 50% zugestellt, das ich dann angenommen habe und habe meinen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Ein Automatismus gibt es nicht, du musst das Prozedere einfach über das Formular Antrag auf Schwerbehinderung in Gang setzen. Der Vorgang dauert meist sehr lange manchmal bis zu einem Jahr. Egal gut Ding braucht Weile. Wenn einmal ein Antrag gestellt wurde und sich deine Gesundheit weiter verschlechtert, kann ein Antrag auf Verschlimmerung gestellt werden, das braucht dann nur bis zu sechs Monate bis zum Entscheid.

Ich hoffe Dir damit ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

LG Teddy
 
Hallo Gecko

Die Auskunft, dass du wegen Dienstunfallfolgen keinen Antrag auf SchwB stellen kannst, ist definitiv falsch.

Nicht alle im Forum raten dazu, es so ausführlich zu machen, aber bei mir war hilfreich, dass ich dem Antrag eine detaillierte Aufstellung beigelegt habe, in welchen Lebensbereichen ich wie und warum eingeschränkt bin.
Die Ärzte, die ich im Antrag genannt und deren Berichte ich beigefügt hatte, habe ich vorher informiert. Sie werden angeschrieben.

Maßstab ist der Vergleich mit Gleichaltrigen.

Die Anerkennung der SchwB erhielt ich noch vor der Zurruhesetzung. Ich habe den GdB nur für gesundheitliche Einschränkungen erhalten, die auch Unfallfolgen sind.

Im www findest du den Antrag. Ich würde ihn stellen.

LG
 
Teddy, HWS-Schaden,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.

Den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung habe ich, nachdem mir das Gutachten für die Folgen des Dienstunfall und gem. Gutachter resultierende MdE vorlagen, eingereicht.
Jetzt hat mich das LS angerufen und mir mitgeteilt, dass bei Dienstunfall und auch bei Arbeitsunfall nach bereits festgestellter MdE, keine Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt und mein Antrag (obwohl 50% GdB gem. ärztl. Dienst des LS festgestellt wurden) auf eine Ablehnung hinaus laufen würde.
Mittlerweile habe ich mich im Netz etwas schlau gemacht und tatsächlich, wurde von anderer Stelle wie z.B. BG bei Arbeitsunfall bzw. Versorgungsstelle Dienstunfall eine MdE festgestellt wird nur bei triftigen Gründen eine Feststellung der Schwerbehinderung durchgeführt.
Aber, mir liegt lediglich das von der Versorgungsstelle beauftragte Gutachten vor, die Versorgungsstelle lässt sich unendlich Zeit die vom beauftragten Gutachter "vorgeschlagene" MdE zu prüfen, warum könnt ihr Euch ja sicherlich denken.

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko

Wird bei dir, verbeamtet, nicht der GdS (statt MdE) festgestellt?
Die Fach-Gutachten kannst du anfordern von der Stelle, die für die Begutachtungen zuständig ist, amtsärztlicher Dienst bei mir, auch wenn die amtsärztliche Stellungnahme (das amtsärztliche Gutachten) noch nicht erstellt wurde.

Ich würde, wenn dir ein Bescheid mit Ablehnung SchwB vorliegt, Widerspruch einlegen.
Ich benötige meinen SchwB-Ausweis zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Da nützt mir nur ein SchwB-Ausweis und nicht ein Bescheid über Unfallfolgen und GdS.

Lies mal VersMedV.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS- Schaden,

die typisch leidige Geschichte Dienstunfall, Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit ohne Berücksichtigung DU. Widerspruch, Gutachten wird von der Pensionsstelle in Auftrag gegeben zwecks Feststellung der Kausalität und MdE. Im Anschluss nach Monaten zumindest Anerkennung Dienstunfall als Grund der dauernden Dienstunfähigkeit.
Das Gutachten habe ich im Doppel erhalten.
Bescheid zur MdE u.a. für Höhe Unfallausgleich noch ausstehend.
MdE ( Minderung der Erwerbsfähigkeit) heisst für den Dienstherrn, was für Schädigungen sind durch den Unfall entstanden und zu wieviel % wirken sie sich auf die Arbeitsfähigkeit aus

GdB, hier werden alle Krankheiten auch die nicht unfallbedingten ermittelt.

GdS , gilt für das soziale Entschädigungsgesetz u.a. Unfallversicherung

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko

Bei (m.W. allen) Landesbeamten wird nicht die MdE festgestellt, sondern der Grad der Schädigung (GdS).
Die Unterscheidung GdB/GdS ist in der VersMedV erklärt (GdS nur für unfallkausale Gesundheitsschäden), für beide ist die VersMedV die Grundlage.

GdB, hier werden alle Krankheiten auch die nicht unfallbedingten ermittelt.
Ermittelt ist vielleicht irreführend. Es werden die von dir angegebenen Ärzte angeschrieben (wenn es gut läuft alle) und die von dir vorgebrachten Berichte und Schilderungen berücksichtigt.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

obwohl ich Bundesbeamter bin, gehe ich gem. meiner Info davon aus, dass es mit der MdE auch bei Landesbeamten so ist. Keine Ahnung, vielleicht ist der Begriff GdS bzw MdE vom Landesgesetz abhängig.
Bei mir gibt es leider wenig Arztberichte, daher hat der ärztliche Dienst des LS sich ausschl. auf das eine Gutachten gestützt und einen GdB von 50% festgestellt, der SB des LS hat mich ausführlich darüber informiert und mir im Gespräch erklärt, warum er meinen Antrag ablehnen wird ( weil ein Dienstunfall vorliegt und eine MdE von anderer Stelle festgestellt wurde bzw. wird.)
Leider alles sehr verwirrend, aber anders als bei Dir würde bei mir bei der Feststellung der Schwerbehinderung auch kein Merkzeichen vorliegen, bei einer PTBS lässt sich z.B eine "Gehbehinderung" schwerlich nachweisen. Steuerliche Vorteile kann ich lt. dem SB des LS auch mit einem Bescheid der Versorgungsstelle beanspruchen.
Lt. dem SB des LS gilt dieses auch für Arbeiter und Angestellte, wenn sie einen Unfall erlitten haben, und ein GdS oder eine MdE von anderer Stelle festgestellt wurde.


Gruss Gecko
 
Hallo Gecko,

so wie ich das aus deinen Antworten herauslese ist es für mich verwirrend um passend darauf zu antworten. Mir ist z.B. nicht klar, hast du mit dem Sachbearbeiter vom LS =? nur gesprochen oder hast du bereits einen Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung eingereicht, oder hast du sogar bereits einen schriftlichen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten mit der Ablehnung des Antrages, wegen Nichtvorliegen einer Schwerbehinderung?

Also ab zum Anwalt für Verwaltungsrecht - manchmal wissen die vom Personalrat oder der Gewerkschaft eine gute Adresse, an die du dich wenden kannst.

Auch wenn du bisher nur ein Gutachten hast, das spielt keine Rolle, frage bei deinem Hausarzt nach, was er meint, wie es in deinem Fall richtig wäre vorzugehen.

Hast du einen Ablehnungsbescheid vorliegen, binnen vier Wochen nach Zustellung fristgerecht Widerspruch einlegen und mit rechtlichem Beistand- Anwalt - eine Begründung nachreichen. Wenn du schon beruflich zu 50% Dienstunfähigkeit bestätigt bekommen hast, dann lohnt es sich meines Wissens auf jeden Fall diese falsche Würdigung deiner Beeinträchtigungen vom SB im Verfahren des Schwerbehindertenrechts in Frage zu stellen und es rechtlich überprüfen zu lassen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

offensichtlich habe ich mich falsch ausgedrückt.

Also den Antrag auf Feststellung der SchwerB habe ich beim zuständigen Landessozialamt (LS) gestellt, hier habe ausschl. meine gem. Anerkennungsbescheid Dienstunfall aufgeführten Erkrankungen angegeben.
Ein entsprechendes Gutachten, dass von meiner Pensionsstelle ( benutze jetzt nicht Versorgungsstelle !) im Rahmen der Kausalitätsprüfung und MdE Festellung in Auftrag gegeben wurde, habe ich dem Antrag auf SchwB beigefügt ( der Gutachter hat hier eine MdE von 80% genannt, die Prüfung und Anerkennung der MdE durch Pensionsstelle! ist noch nicht abgeschlossen)
Das LS hat u.a. nach Kontakt Hausarzt meine Unterlagen an den ärztlichen Dienst des LS weitergeleitet und es wurde eine SchwB von 50% festgestellt, jetzt hätte im Normalfall der SB des LS einen Feststellungsbescheid gefertigt - aber - der SB ist der Meinung bei Dienstunfall oder aber auch Arbeitsunfall erfolgt keine Feststellung der SchwB, da ja bereits eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch andere Stelle fesgestellt wurde.
Also bislang habe ich weder von der Pensionsstelle (Unfallausgleich/ erhöhtes Unfallruhegehalt) noch vom LS (SchwB) einen abschliessenden Bescheid erhalten.

Einen Anwalt für Verwaltungsrecht vertritt mich bereits bezüglich Unfallruhegehalt und Unfallausgleich, eine Klage wurde vor zwei Jahren eingreicht ( ausser ein paar Schriftwechsel ist aber auch bei Gericht bislang nicht viel passiert )

Nach Jahren des Wartens habe ich zumindest jetzt ein Unfallruhegehalt gem. § 36 BeamtVG anerkannt bekommen, da lt. Gutachten keine Zweifel an der Kausalität bestehen.

Man könnte also glauben, es geht langsam voran.

Teddy, da ich deinen Fall über einen längeren Zeitraum verfolgt habe, weiss ich dass dein Fall Parallelen aufweist, hast Du einen SchwB Ausweis beantragt und diesen auch erhalten? Wenn ja, ausschl. wegen der unfallbedingten Erkrankungen?

Gruss Gecko
 
Hallo Gecko

Ca. 2014 wurde das mit der MdE in den Landesbeamtenversorgungsgesetzen geändert. Seitdem wird der GdS und nicht mehr die MdE geprüft, Grundlage ist die VersMedV. Die Begründung und Abgrenzung zur MdE findet man auch im Internet. Ich kann dir nur empfehlen, die VersMedV Teil A zu lesen. Außerdem würde ich zur Sicherheit prüfen, also nachlesen, ob im aktuellen Gesetz für Bundesbeamten MdE oder GdS steht. Ich habe gerade nicht die Zeit, die Seiten zu suchen und Links einzustellen, vielleicht übernimmt das ein anderer User netterweise.

Mit dem SchwB-Ausweis erhalte ich schneller einen Sitzplatz, auf den ich angewiesen bin in öff.. Verkehrsmitteln, ich habe kein Merkzeichen, das hast du missverstanden.

Gegenüber dem LS ist vorzubringen:
Der GdS bescheinigt unfallkausale Gesundheitsstörungen. Die MdE prüft diese im Verhältnis zur Erwerbsfähigkeit.
Der GdB bescheinigt gesundheitliche Einschränkungen, die einen - im gesamten Alltag und unabhängig von der Ursache - gegenüber Gleichaltrigen benachteiligen, er soll helfen, diese Nachteile auszugleichen.
(Dies kannst du genauer in der VersMedV nachlesen.)

Ich würde die zuständige Schwerbehindertenvertretung (Landesschwerbehindertenvertretung?) kontaktieren.
Dir wird ein Nachteilsausgleich verwehrt. Auch wenn du kein Merkzeichen beanspruchst, steht dir der Nachteilsausgleich in Form von z.B. Steuererleichterung, reduzierten Eintrittsgeldern etc. zu. (Als Beispiel: es gibt Menschen mit PtbS und SchwB, denen ein Assistenzhund als Unterstützung (mit)finanziert wird).

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

danke für Deine Ausführungen.

Was den Schwerbehindertenausweis angeht, so bin ich ganz bei Dir.
Als Nachweis scheint er unumgänglich.

Das mit der GdS und MdE habe ich soweit verstanden auch für andere Mitleser/-innen:

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVV)

35.0.1
Hinweise:
Zum Ausschluss von Doppelleistungen siehe § 65 Abs. 2 BVG.
Der Begriff "Grad der Behinderung (GdB)" bezieht sich auf alle Gesundheitsstörungen und ist nicht identisch mit dem Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)", der kausal nur dienstunfallbedingte Schädigungsfolgen berücksichtigt. Entscheidungen der Versorgungsverwaltung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung i. S. d. SGB IX und Feststellung des daraus resultierenden GdB sind grundsätzlich nicht der Bewertung der dienstunfallbedingten MdE zugrunde zu legen.


Gruss
Gecko
 
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