Hallo Gecko,
Anerkennung der Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung sind zwei Paar Stiefel, das sind ganz unabhängige Verwaltungsabläufe mit zwar ähnlichen Gründen, aber ganz anderen Zielsetzungen.
Ich selber bin auch wegen dauerhafter DU in den Ruhestand versetzt worden und hatte zur Durchsetzung der Pensionsansprüche aus Unfallgründen einen versierten Anwalt für Verwaltungsrecht (Leider inzwischen in Rente ohne Nachfolger). Der hat mich sofort aufgefordert dazu den Verwaltungsvorgang "Schwerbehinderung" zu starten. Das geschieht mit dem Antrag auf Schwerbehinderung parallel zur dienstlichen Abwicklung.
Dienstunfähigkeit heißt: du kannst die Aufgaben, die in deiner beruflichen Tätigkeit liegen, nicht mehr voll und beständig leisten und bist selbst für Ähnliches im Amt nicht mehr in der Lage. Schwerbehinderung heißt: du hast in deinem alltäglichen Leben so viele Einschränkungen, die dir das Leben schwer machen und ein "normales Leben" in weite Ferne rückt.
Für die Beurteilung, ob du die Vorgaben einer Schwerbehinderung erfüllst, musst Du einfach das Formular aus dem Internet herunterladen, alle Erkrankungen und Einschränkungen z.B. Diagnosen mit ICD Nummern darin auflisten und jene Ärzte und Therapeuten, die darüber Auskunft geben könnten. Diese Ansprechpartner erhalten dann einen kurzen Fragebogen in dem sie die Diagnosen auflisten und eine Einschätzung ergänzen, wie hoch sie diese in Prozent einstufen. Zum Beispiel: Neurologe 20% - wegen Schmerzen, Psychologe 15% - wegen PTBS, Orthopäde 10% - wegen Knochenbrüchen oder Rheuma, Augenarzt 10%, Hausarzt 10% wegen Migräne etc.
Da ich inzwischen mehrere bei diesem Vorgang begleitet habe, hat es sich herausgestellt, dass man der Bitte bereits vorhandene ärztliche Berichte dem Antrag beizulegen nicht sehr hilfreich waren. Bei der Antragsstelle sitzen keine Ärzte sondern Verwaltungsfachleute, denen ist mit den kurzen Fragebögen deiner Behandler mehr geholfen. In manchen Fällen kann es sein, dass man noch zu einem Amtsarzt muss, das ist aber selten.
Diese gesamelten Prozentzahlen werden dann nicht einfach zusammengezählt, sondern miteinander abgewogen, was insgesamt vielleicht dann zu 40% zusammengefasst wird. Ab 30% kannst du steuerlich einen Freibetrag geltend machen. Ab 50% erhältst du einen Schwerbehindertenausweis.
Bei mir war die berufliche Beeinträchtigung bei 30%, die zur Dienstunfähigkeit führte und zur Versetzung in den Ruhestand. Im Schwerbehindertenrecht habe ich anfangs ebenfalls die 30% zugesprochen bekommen, mein Anwalt hat gemeint, das sei viel zu wenig, bei den Diagnosen und hat dem Bescheid Widersprochen, daraufhin kam ein Bescheid über 40%. Auch damit war der Anwalt nicht einverstanden und hat Widersprochen und Klage beim Sozialgericht eingereicht. Da diese auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen wurden mir von Amtswegen ein Angebot über die 50% zugestellt, das ich dann angenommen habe und habe meinen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Ein Automatismus gibt es nicht, du musst das Prozedere einfach über das Formular Antrag auf Schwerbehinderung in Gang setzen. Der Vorgang dauert meist sehr lange manchmal bis zu einem Jahr. Egal gut Ding braucht Weile. Wenn einmal ein Antrag gestellt wurde und sich deine Gesundheit weiter verschlechtert, kann ein Antrag auf Verschlimmerung gestellt werden, das braucht dann nur bis zu sechs Monate bis zum Entscheid.
Ich hoffe Dir damit ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
LG Teddy