Hallo Gecko,
wenn du meinen Beiträgen gefolgt bist, kannst du meinen folgenden Satz verstehen: Nur zwei Jahre bis zur Anerkennung des Dienstunfalls?
Erst einmal zu deiner Frage: ja, ich habe vom Versorgungsamt am Landratsamt meines Landkreises den Schwerbehindertenausweis ohne zusätzliche Merkzeichen erhalten. Das alles nach der Prozedur: Erstantrag (5 Jahre nach Dienstunfall) Anerkennung Grad 30, Widerspruch, Angebot Grad 40, abgelehnt und Klage eingereicht, Einstufung auf Grad 50 zur Abwendung eines Gerichtsverfahrens angeboten bekommen und das habe ich angenommen. Das war unabhängig vom Verfahren, ob noch meine Dienstunfähigkeit mit dem Dienstunfall zu tun hätte oder nicht.
Beim Dienstunfall, bei dem du ja einen hohen Grad testiert bekommen hast und somit für Dienstunfähig beurteilt wurdest und Anrecht auf Unfallruhegehalt hast, zählt die Schädigung durch den Dienstunfall also Ursachen bezogen. Im Schwerbehindertenrecht zählt die Behinderung, die sich mit all deinen anderen Blessuren im Laufe deines Lebens dazu gesellt haben also auf die zukünftigen Einschränkungen, die dadurch dein Leben erschweren. Das sind die markanten Unterschiede.
Der Grad der Schädigungsfolge aus dem Dienstunfall wird nicht ins Schwerbehindertenrecht in den Grad der Behinderung übertragen - er spielt eine Rolle und oft heißt es, es solle in etwa dem entsprechen. Die Erfahrung habe ich in keinem der mir bekannten Fälle erlebt. Bei mir waren es Grad 30 beim Dienstunfall und Grad 50 im Schwerbehindertenrecht.
Deshalb ist es für mich nicht ersichtlich, was der SB da daher schwafelt. Eine von beruflicher Seite erhaltene Unterstützung und zwar ein im Beamtenrecht verankertes Unfallruhegehalt als Ausgleich des erlittenen Schadens bei der Amtsausführung hat doch nur indirekt mit der Erleichterung durch Anerkennung einer Schwerbehinderung zu tun.
In meinem Fall hat die parallele Anerkennung meiner Schwerbehinderung vor Gericht sogar geholfen meinen Anspruch auf Unfallruhegehalt zu untermauern mit HIlfe der rein schriftlichen Beurteilung von med. Gutachtern im Behindertenrecht (ohne, dass ich je zu einem musste, der vom Versorgungsamt beauftragt worden war). Der Verwaltungsgerichtshof hat im Berufungsverfahren diese als unabhängig und nicht parteiisch herangezogen und das Argument des berüchtigten Schlechtachters entkräftet, der nach inzwischen schon fünf Jahren Leidens Zeit behauptete, mein Unfall sei gar nicht geeignet gewesen langfristige Schäden zu verursachen.
Ein Tipp noch: Verwaltungsrecht ist immer eine sehr langwierige Sache. Von der Anfrage bis zu einer Antwort habe ich manchmal sogar über ein Jahr warten müssen. Daher mein Vorschlag, lass den Anwalt diese Schreiben aufsetzen und das macht es den SB schwerer etwas abzuwimmeln. Falls du doch Kontakt zum SB suchst, bitte alles schriftlich und nicht telefonisch. Wenn doch nur im Zwiegespräch habe ich die Worte einem Brief protokolliert wiederholt und es dem SB zugesandt, mit den Worten in Bezug auf unser Gespräch vom ... in dem sie ... informierten, möchte ich sie bitten mir die Paragraphen der gesetzliche Grundlage ihrer Entscheidung zukommen zu lassen. Hilft das nicht, gleich sich an die nächsthöhere Stelle wenden - Abteilungsleitung etc. Vielleicht ist der SB ein übereifriger Neuling,, der sich profilieren will und meint die Weisheit in Löffeln gegessen oder ein unwissender, der meint, sowas habe ich noch nie gemacht, das kann also nur falsch sein, daher machte ich das nicht, weil ich mich vielleicht in die Nesseln setze. Lieber erst Mal ablehnen, wenn der noch was will, wird der sich schon noch mal melden. Man steckt halt nicht in den Leuten drin. Der will dich nicht ärgern, vielleicht weiß er es nur nicht besser, also hilf dem auf die Sprünge, damit er in Zukunft diesen Fehler vermeiden kann.
Was du machen kannst, dran bleiben, den Widerspruch aufdecken und dein gesetzlich verankertes Recht einfordern. Das braucht Geduld, viel Geduld, aber was hast du zu verlieren? Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen.
Viel Erfolg
LG Teddy