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Feststellung Schwerbehinderung

Hallo

Entscheidungen der Versorgungsverwaltung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung i. S. d. SGB IX und Feststellung des daraus resultierenden GdB sind grundsätzlich nicht der Bewertung der dienstunfallbedingten MdE zugrunde zu legen.
Dieser Satz unterstellt, dass es beides nebeneinander gibt: Vorliegen einer SchwB (GdB) und dienstunfallbedingte MdE!
Er sagt aus, dass die den Dienstunfall bearbeitende Behörde nicht daran gebunden ist, welcher GdB von der anderen Behörde (bei dir LS) festgestellt wurde. (MdE darf niedriger als GdB sein.)

LG
 



Hallo HSW-Schaden,

vielen Dank und da fängt das Problem bei mir an, es liegt noch kein rechtsgültiger Bescheid über die festgestellte MdE vor ( die Pensionsstelle bzw. Dienstunfallfürsorgestelle lässt sich unendlich Zeit.

Der ärztliche Dienst der LS war da etwas schneller und hat einen GdB festgestellt.
Es wäre sicherlich von mir schlauer gewesen, vor Beantragung des SchwerB Ausweis den Bescheid meiner Dienstunfallfürsorgestelle über die anerkannte MdE abzuwarten *, aber andererseits hat mir die Hartnäckigkeit des SB der LS auch etwas geholfen, denn er hat mehrfach die Dienstfürsorgestelle angerufen und um Klärung gebeten und somit den Leuten dort auf die Füsse getreten den Vorgang endlich abzuschliessen.

*Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Grad der Behinderung (GdB)
Wenn bereits eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch eine Berufsgenossenschaft, einen Rentenbescheid oder eine gerichtliche Entscheidung festgesetzt wurde, übernimmt das Versorgungsamt die festgestellte MdE als entsprechenden GdB. Eine anderweitige Feststellung wird nur dann vorgenommen, wenn sich beispielsweise die Auswirkungen der Behinderung verschlimmert haben und dies glaubhaft darlegt wird.

Gruss

Gecko
 
Hallo Gecko,

wenn du meinen Beiträgen gefolgt bist, kannst du meinen folgenden Satz verstehen: Nur zwei Jahre bis zur Anerkennung des Dienstunfalls?

Erst einmal zu deiner Frage: ja, ich habe vom Versorgungsamt am Landratsamt meines Landkreises den Schwerbehindertenausweis ohne zusätzliche Merkzeichen erhalten. Das alles nach der Prozedur: Erstantrag (5 Jahre nach Dienstunfall) Anerkennung Grad 30, Widerspruch, Angebot Grad 40, abgelehnt und Klage eingereicht, Einstufung auf Grad 50 zur Abwendung eines Gerichtsverfahrens angeboten bekommen und das habe ich angenommen. Das war unabhängig vom Verfahren, ob noch meine Dienstunfähigkeit mit dem Dienstunfall zu tun hätte oder nicht.

Beim Dienstunfall, bei dem du ja einen hohen Grad testiert bekommen hast und somit für Dienstunfähig beurteilt wurdest und Anrecht auf Unfallruhegehalt hast, zählt die Schädigung durch den Dienstunfall also Ursachen bezogen. Im Schwerbehindertenrecht zählt die Behinderung, die sich mit all deinen anderen Blessuren im Laufe deines Lebens dazu gesellt haben also auf die zukünftigen Einschränkungen, die dadurch dein Leben erschweren. Das sind die markanten Unterschiede.

Der Grad der Schädigungsfolge aus dem Dienstunfall wird nicht ins Schwerbehindertenrecht in den Grad der Behinderung übertragen - er spielt eine Rolle und oft heißt es, es solle in etwa dem entsprechen. Die Erfahrung habe ich in keinem der mir bekannten Fälle erlebt. Bei mir waren es Grad 30 beim Dienstunfall und Grad 50 im Schwerbehindertenrecht.

Deshalb ist es für mich nicht ersichtlich, was der SB da daher schwafelt. Eine von beruflicher Seite erhaltene Unterstützung und zwar ein im Beamtenrecht verankertes Unfallruhegehalt als Ausgleich des erlittenen Schadens bei der Amtsausführung hat doch nur indirekt mit der Erleichterung durch Anerkennung einer Schwerbehinderung zu tun.

In meinem Fall hat die parallele Anerkennung meiner Schwerbehinderung vor Gericht sogar geholfen meinen Anspruch auf Unfallruhegehalt zu untermauern mit HIlfe der rein schriftlichen Beurteilung von med. Gutachtern im Behindertenrecht (ohne, dass ich je zu einem musste, der vom Versorgungsamt beauftragt worden war). Der Verwaltungsgerichtshof hat im Berufungsverfahren diese als unabhängig und nicht parteiisch herangezogen und das Argument des berüchtigten Schlechtachters entkräftet, der nach inzwischen schon fünf Jahren Leidens Zeit behauptete, mein Unfall sei gar nicht geeignet gewesen langfristige Schäden zu verursachen.

Ein Tipp noch: Verwaltungsrecht ist immer eine sehr langwierige Sache. Von der Anfrage bis zu einer Antwort habe ich manchmal sogar über ein Jahr warten müssen. Daher mein Vorschlag, lass den Anwalt diese Schreiben aufsetzen und das macht es den SB schwerer etwas abzuwimmeln. Falls du doch Kontakt zum SB suchst, bitte alles schriftlich und nicht telefonisch. Wenn doch nur im Zwiegespräch habe ich die Worte einem Brief protokolliert wiederholt und es dem SB zugesandt, mit den Worten in Bezug auf unser Gespräch vom ... in dem sie ... informierten, möchte ich sie bitten mir die Paragraphen der gesetzliche Grundlage ihrer Entscheidung zukommen zu lassen. Hilft das nicht, gleich sich an die nächsthöhere Stelle wenden - Abteilungsleitung etc. Vielleicht ist der SB ein übereifriger Neuling,, der sich profilieren will und meint die Weisheit in Löffeln gegessen oder ein unwissender, der meint, sowas habe ich noch nie gemacht, das kann also nur falsch sein, daher machte ich das nicht, weil ich mich vielleicht in die Nesseln setze. Lieber erst Mal ablehnen, wenn der noch was will, wird der sich schon noch mal melden. Man steckt halt nicht in den Leuten drin. Der will dich nicht ärgern, vielleicht weiß er es nur nicht besser, also hilf dem auf die Sprünge, damit er in Zukunft diesen Fehler vermeiden kann.

Was du machen kannst, dran bleiben, den Widerspruch aufdecken und dein gesetzlich verankertes Recht einfordern. Das braucht Geduld, viel Geduld, aber was hast du zu verlieren? Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen.

Viel Erfolg
LG Teddy
 
Teddy, Du bist mein seelischer Rettungsanker;) Danke!!!!!
 
Hallo liebe Mitleser-/innen,

für die, die es interessiert....

Zwischenzeitlich habe ich einen Feststellungsbescheid Grad 50 (Ptbs) erhalten zeitgleich auch den Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen.

Ein Tag vor Erhalt hat mich per Bescheid die Dienstunfallfürsorgestelle über die Anerkennung einer MDE von 50 informiert.

Es ist naheliegend, dass hier im Vorfeld eine Abstimmung zwischen den beiden unabhängigen Dienststellen stattgefunden hat.

Gegen beide Bescheide habe ich Widerspruch erhoben.


Gruss Gecko
 
Hallo Gecko,

warum hast Du Widerspruch eingelegt?

Aus meiner Sicht sollte dieses Ergebnis schon ok sein. Andere Kämpfen überhaupt um die Anerkennung einer PtBS.
Ich denke, Du kannst Dich schon "von und zu" nennen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Gecko,

erst einmal liegen dir jetzt zwei Bescheide vor, einmal von der Fürsorgestelle deines Dienstherren und andererseits vom Versorgungsamt. Zwar weisen beide einen Grad von 50 aus, sind jedoch wirklich zweierlei. Meines Wissens sind die Dienststellen auch überhaupt nicht verzahnt. Denke dran: es ist ein Amt und keine vernetzte IT-Firma, die sitzen meist weit auseinander und kennen sich gar nicht.

Bei all jenen, von denen ich Kenntnis habe, gab es meines Wissens keinen internen Kontakt der verschiedenen Ämter. Der eine oder andere hat dann den Bescheid der einen Behörde genutzt, um jenen der anderen beim Widerspruch oder Klage als Argument zu untermauern.

Das Gefühl, die stecken doch alle unter einer Decke, ist zwar nachvollziehbar, aber entspricht nicht der Realität.

Zum Widerspruch solltest du dich mit einem erfahrenen Anwalt im Verwaltungsrecht beraten, der kann dir am ehesten raten, ob die Beurteilung im Dienstrecht zu niedrig ausgefallen ist. Für den Schwerbehindertenbescheid sollte er sich im Sozialrecht auskennen. Schon hieran siehst du, es sind wirklich zwei paar Stiefel.

Im Schwerbehindertenbescheid bekommt man meist nur die Diagnoseaufzählung, die zum Gesamtgrad zusammengefasst wurden. Du kannst dort schriftlich nachfragen, welche Diagnosen zu wie viel Grad Einfluss genommen haben.. Oft geschieht der Fehler, dass man meint, diese Gradzahlen dann zu addieren, das ist falsch. So viel ich verstanden habe, wird die Diagnose mit der höchsten Zahl genommen und dann geschaut, wie stark die weiteren diesen Wert dann erhöhen könnten, oder bereits dort voll oder teilweise mit eingeschlossen sind.

Mit Zustellung des Bescheides hast du vier Wochen Zeit für den Widerspruch, jetzt erst mal durchschnaufen, informieren und in aller Ruhe abwägen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

danke für Deine Nachricht.

Falls Du meine Beiträge gelesen hast, so sollte der Antrag ursprünglich abgelehnt werden, weil in meinem Fall die Feststellung durch eine andere Behörde (Dienstunfall) zu erfolgen habe.
Tatsächlich wurde von der LS mehrfach bei der für den Dienstunfall zuständigen Behörde ein Bescheid über die Höhe der MDE angefordert.
Dank deiner und HWS Infos habe ich auf den Schwerbehindertenausweis bestanden und nun auch tatsächlich erhalten.
Mein Anwalt hat den Widerspruch empfohlen, es geht hier in erster Linie um den Unfallausgleich im Rahmen der Dienstunfallfürsorge.
Den anderen Beiträgen u.a. von HWS ist zu entnehmen, dass hier die Feststellung der Schwerbehinderung hilfreich sein kann.

Hallo Kasandra,

würde es ausschliesslich nur um die Feststellung der Schwerbehinderung gehen, könnte ich sicherlich gut damit leben.

Aber 50, 60 oder 70 machen bei einem Unfallausgleich schon eine Menge aus.
Da nehme ich von und zu gerne in Kauf

Gruss
von und zu Gecko
 
Hallo Gecko,

auch der Schadenseintritt der zur Schwerbehinderung führt ist wichtig.
Du kannst auch rückwirkend die Schwerbehinderung erreichen.

VG
Forstwirt
 
Glückwunsch, Gecko, zu GdB und GdS 50!

Lass dir vom LS das Gutachten zusenden, damit du sehen kannst, welche Einschränkung welches Gewicht erhalten hat. Die oder das Gutachten beauftragt von der Unfallfürsorgestelle hast du hoffentlich schon erhalten.

Vom LS ist es sinnvoll, die gesamte Akte anzufordern, denn diese zeigt dir, welche deiner angegebenen Ärzte wirklich befragt wurden und was diese geschrieben haben.

Einen Widerspruch kann man nach Prüfung der Akte(n) auch zurücknehmen.
Mit Widerspruch wird der Bescheid nicht rechtsgültig, das solltest du beachten.

Ob 50 in deinem Fall zu niedrig ist, lässt sich mit den vorhandenen Infos hier nicht beurteilen.
Jedenfalls sind GdS und GdB 50 als Erfolg anzusehen!

LG
 
Hallo Gecko,

wie schon häufiger geschrieben: Schritt für Schritt. Glückwunsch, jetzt hast du auf deinen Antrag hin einen positiven Bescheid erhalten. Dir wurden im Dienstrecht Ansprüche zugesprochen, sowie auch im Schwerbehindertenrecht. Nun geht es um den nächsten Schritt, ist die Höhe der Anerkennung angemessen oder sind dort Sachen unter den Tisch gefallen. Das lässt sich nur mit den genauen Gradzahlen beurteilen, die dir zugesprochen worden sind.

Gut, dass das dein Anwalt überprüft und er gegebenenfalls einen Widerspruch entsprechend begründen kann. Als mir anfangs die Grad 30 im Schwerbehindertenrecht anerkannt wurde, meinte mein Anwalt in der Boxersprache das war die erste Runde und jetzt werde die Taktik für Runde zwei besprochen. (nach Widerspruch neuer Bescheid Grad 40, dagegen geklagt und vor der Gerichtsverhandlung das Angebot von Grad 50 erhalten, das ich akzeptiert habe).

Damals fiel ich auch vom Glauben ab, so und so sei das Recht und einer vom Amt muss ehrlich diese Regelungen abarbeiten und berechtigte Ansprüche anerkennen. Das es auch dort zugeht, wie im Bazar: Angebot - Gegenangebot - In Frage stellen - Nachverhandeln usw. kannte ich eher aus der Versicherungsbranche, als vom Amt.

Also auf zur zweiten Runde: überprüfen und Tiefgestapeltes auflisten und Nachforderungen stellen. Alles braucht halt elendig Zeit. Aber was hast du zu verlieren? Im Moment kann es nicht schlechter werden, da der Bescheid ein "unteres" Angebot im Spielraum der Anerkennung ist.

LG Teddy
 
Teddy, HWS-Schaden,

vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.

Den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung habe ich, nachdem mir das Gutachten für die Folgen des Dienstunfall und gem. Gutachter resultierende MdE vorlagen, eingereicht.
Jetzt hat mich das LS angerufen und mir mitgeteilt, dass bei Dienstunfall und auch bei Arbeitsunfall nach bereits festgestellter MdE, keine Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt und mein Antrag (obwohl 50% GdB gem. ärztl. Dienst des LS festgestellt wurden) auf eine Ablehnung hinaus laufen würde.
Mittlerweile habe ich mich im Netz etwas schlau gemacht und tatsächlich, wurde von anderer Stelle wie z.B. BG bei Arbeitsunfall bzw. Versorgungsstelle Dienstunfall eine MdE festgestellt wird nur bei triftigen Gründen eine Feststellung der Schwerbehinderung durchgeführt.
Aber, mir liegt lediglich das von der Versorgungsstelle beauftragte Gutachten vor, die Versorgungsstelle lässt sich unendlich Zeit die vom beauftragten Gutachter "vorgeschlagene" MdE zu prüfen, warum könnt ihr Euch ja sicherlich denken.

Gruss Gecko
Hallo Gecko,

Ich habe mir deine Beiträge durchgelesen. Ich musste viele Gemeinsamkeiten bei uns feststellen. Z.b. Therapieverzögerung, Kostenerstattung etc. Da bei mir das ganze noch am laufen ist, kann ich mich in der Gruppe noch nicht äußern. Werde dies nachholen, wenn ich die verwaltungrechtliche Prozedur überstanden habe. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn wir uns vorher telefonisch austauschen könnten. Hier meine Nummer 01717649715.

Ganz liebe Grüße

Catch me If you can
 
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