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Feststellung der Invalidität

Andrea Anita

Nutzer
Registriert seit
12 Jan. 2008
Beiträge
7
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und froh, dieses Forum gefunden zu haben.Habe viel und lange gelesen und trotzdem eine Frage an euch.
Ich hatte im Oktober 2005 einen Arbeitsunfall ( der bis heute aber noch nicht als solcher von der BG anerkannt wird, Verfahren läuft noch), bei dem ich einen Sehnenanriss in der rechten Schulter erlitt.
Es folgten 2 OP`s innerhalb von 6 Wochen,da sich eine schmerzhafte Schultersteife einstellte.Bis heute kann ich meinen rechten Arm kaum noch nutzen.

Durch die ständige Überbelastung meines linken Arms bildete sich in diesem ein Impingementsyndrom, das zur Folge hat, dass ich meinen linken Arm auch nur noch zur Hälfte ohne Schmerzen heben kann.

Nächste Woche muss ich von meiner PUV aus zum Gutachter ,um meinen Invaliditätsgrad festzustellen.

Meine Frage nun an euch:
Wird das Impingementsyndrom der linken Schulter, das nachweislich durch die Überbelastung entstanden ist, auch als Unfallfolge anerkannt, oder soll ich es lieber gar nicht erst erwähnen?
Ich habe solche Angst,irgendwelche dummen Fehler zu machen, denn auch ich habe schon, wie viele andere von euch, schlechte Erfahrungen mit Gutachtern gemacht.
Bitte gebt mir einen Rat.

Liebe Grüße
Andrea Anita
 
Hallo Andrea Anita,

ob das linke Impingement als Unfallfolge anerkannt wird, steht sicherlich in den Sternen. Was meint denn dein behandelnder Arzt dazu? Wodurch konnte in deinem Fall der Überlastungsschaden nachgewiesen werden?
oder soll ich es lieber gar nicht erst erwähnen?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man ein Impingement bei der Untersuchung vertuschen kann. Nach meiner Erfahrungen werden auch alle Untersuchungen im Seitenvergleich gemacht, so dass du vermutlich kaum um das Anheben des nicht verunfallten Armes herumkommen wirst. Aus gegebenen Umständen würde ich es von vorneherein mitansprechen. Sollte der Gutachter dir gegenüber negativ eingestellt sein, würde er sonst nur Verheimlichungstendenzen oder ich weiss nicht was unterstellen.

Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg für die Begutachtung, berichte mal wie es gelaufen ist!

Gruß
Joker

P.S. Begleitperson nicht vergessen;)
 
Hallo Andrea Anita,


Wird das Impingementsyndrom der linken Schulter, das nachweislich durch die Überbelastung entstanden ist, auch als Unfallfolge anerkannt, oder soll ich es lieber gar nicht erst erwähnen?

Wie Joker schreibt, wirst Du das Impingementsyndrom bei der Untersuchung nicht vertuschen können.


Überlastungsschäden werden nicht extra anerkannt, sie sind mit den Invaliditätsgraden der Gliedertaxe für das durch den Unfall geschädigte Körperglied berücksichtigt. Z.B.: Bei Verlust eines Beines beträgt der Invaliditätsgrad 70 %. Auf Dauer werden Überlastungsschäden am Hüftgelenk des nicht verletzten Beines auftreten, hierfür gibt es keine weitere Leistung.

Wird das Impingementsyndrom der linken Schulter, das nachweislich durch die Überbelastung entstanden ist, ......

Wie erbringst Du den Nachweis?

Kopiert habe ich aus:

www.schulterhilfe.de/html/impingement.html?gclid=CMGJ9NvE9ZACFSNWZwodoUwMvw


"Das Impingement / Impingementsyndrom bekommt man nicht aus heiterem Himmel, es entsteht nicht plötzlich, etwa durch eine Überlastung, oder einen Unfall, wie viele denken. Es entsteht im Laufe des Lebens praktisch vorprogrammiert, bei fast jedem Menschen. Es handelt sich dabei um eine fortschreitende, stetig größer werdende Dysbalancen zwischen einzelnen Schultermuskeln."

"Das Impingement/ Impingementsyndrom ist eine Erkrankung, die sich über Jahre, bzw. Jahrzehnte unaufhaltsam anbahnt. Dabei zeigen sich erste WARNSIGNALE teils schon in jungen Jahren, meist in Form von kurzen, aber doch recht intensiven Stichen in der Schulter, bei ganz bestimmten Bewegungen, welche man dann der Einfachheit so gut wie es geht vermeidet. Dass diese Stiche eine enorm wichtige Bedeutung für uns haben, eine Warnung, mehr noch eine Alarmmeldung sein sollen, wird den meisten Betroffenen leider nicht bewusst, stattdessen ignoriert der Mensch diese Warnzeichen so lange, bis es – teils nach Jahren – nicht mehr auszuhalten ist. Dabei gibt es eine Möglichkeit, der Schulter auf einfachstem Weg zu helfen."

"Dass die Symptome des Impingement / Impingementsyndrom, also die Schulterschmerzen, oft nach einer Überlastung, z.B. im Sport, durch Hausarbeit, durch berufliche Tätigkeit etc. mit teils heftigen Schmerzen wie aus heiterem Himmel und oft über Nacht (NACHTSCHMERZ) auftauchen, bedeutet nicht, dass man jetzt auf einmal ein Impingement dadurch verursacht hat. Es war einfach nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Das Impingement bestand bereits und wurde lediglich sozusagen „aufgeweckt“."​

Wenn dem so ist, musst Du damit rechnen, dass der Versicherer Vorschäden an der „verunfallten“ rechten Schulter in Abzug bringt.

Gruß
Luise
 
Hallo Andrea,

Dein Arzt BEMISST den Invaliditätsgrad, der Aufgrund des Unfalls eingetreten ist. Er orientiert sich dabei an der Gliedertaxe, die Deinem Vertrag zugrunde liegt. Einschränkungen, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, werden meist aus Tabellen in Fachbüchern für Gutachter wie z.B. Rompe/Erlenkämper ua. abgelesen und übernommen. Wichtig ist, dass ausschließlich medizinische Gründe angegeben werden sollen, keine subjektiven des Patienten.
Falls ein Vorschaden vorliegt (wie es hier von Luise aufgeführt wurde) könnte dieser berücksichtigt werden und würde eine Leistungskürzung bedeuten. Den Vorschaden muss Dir aber die Versicherung beweisen, wenn Dein Gutachter zu einem für Dich besseren Ergebnis kommt und keinen Vorschaden feststellt.

Gib also bei der Begutachtung am besten alle Beschwerden an, die sich NACH dem Unfall eingestellt haben und dauerhaft verblieben sind. Den Rest sollte der Gutachter machen.

LG
 
Hallo Joker, Luise und Orthese,

vielen Dank für eure Antworten.
Der leitende Arzt eines Reha-und Sportmedizinischen Zentrums, in dem ich nach der 2.OP Anfang 2006 eine 4-wöchige Anschlussheilbehandlung und ein 8-wöchiges Nachsorgeprogramm durchführte, schrieb in seinem Abschlussbericht, dass sich "...... wie nachgewiesen, die Beweglichkeit der re. Schulter um ca.50% verschlechtert hat. Zusätzlich ist jetzt auch die Beweglichkeit der linken Schulter schmerzhaft eingeschränkt....."
Beschwerden hatte ich vorher in der linken Schulter absolut keine.

Kann natürlich sein, dass nur ich in diesem Satz des Arztes einen Nachweis dafür sehe, dass die Schulterbeschwerden durch die Überbelastung eingetreten sind, der GA aber etwas ganz anderes darin sieht.

Ach, was soll`s. Ich werde den Termin am Mittwoch so gut es geht hinter mich bringen. Der GA macht eh, was er will. Ich gehe davon aus, dass es mal wieder heisst, es bestand schon eine Vorschädigung und der Unfall hat mit den Beschwerden , die ich heute noch habe, gar nichts mehr zu tun.Wundern würde es mich nicht, wenn es so abliefe.
Obwohl es nach diesem Unfall rapide bergab ging mit meiner Gesundheit. Ich kann heute nicht einmal mehr meinen Haushalt führen und möchte doch nur eine kleine Entschädigung dafür bekommen, auch wenn mein Gesundheitszustand dadurch nicht gebessert wird.

Wie gesagt, herzlichen Dank nochmals an euch für eure Antworten.
Es tut gut zu sehen, dass man doch nicht ganz allein dasteht.

LG
Andrea

Wie gesagt, herzlichen Dank noch einmal an euch.
 
Hallo Andrea Anita,

Ich hatte im Oktober 2005 einen Arbeitsunfall ( der bis heute aber noch nicht als solcher von der BG anerkannt wird, Verfahren läuft noch), bei dem ich einen Sehnenanriss in der rechten Schulter erlitt.
Es folgten 2 OP`s innerhalb von 6 Wochen,da sich eine schmerzhafte Schultersteife einstellte.Bis heute kann ich meinen rechten Arm kaum noch nutzen.

1. Warum ist der Arbeitsunfall nicht anerkannt.?
2. Wasist bei dem Unfall passiert, wie ist die Schulterverletzung entstanden?
3. Welche Diagnose gab es zur Operationsbegründung?
4. Welche Begründung der ersten OP, welche zur zweiten OP?
5. Welche Begründung gab es für die Schultersteife?
6. Welche Unterschungen wurden angestellt, nach der Verletzung? (Bildgebende Verfahren?)

Durch die ständige Überbelastung meines linken Arms bildete sich in diesem ein Impingementsyndrom, das zur Folge hat, dass ich meinen linken Arm auch nur noch zur Hälfte ohne Schmerzen heben kann.

7.Wer hat das Impingmentsyndrom festgestellt,
8.auf welcher Begründung basierend?
9.Hattest du vor dem Unfall Schulterbeschwerden?
10. Hast du vor dem Unfall eine gleich große Belastung, wie nach dem Unfall?
11. Schulter ist nicht gleich Schulter, also könntest du das präzisieren? Im Schultergelenk, vorne hinten, direkt im Gelenk, Schmerz in den Oberarm, Schmerz in dem Schulterblatt? Schmerzen nur bei Bewegung, bei Heben, Auch noch an anderen Bereichen?

Meine Frage nun an euch:
Wird das Impingementsyndrom der linken Schulter, das nachweislich durch die Überbelastung entstanden ist, auch als Unfallfolge anerkannt, oder soll ich es lieber gar nicht erst erwähnen?

Der Quatsch aus dem Text, von der Schulterhilfe, von dem musst du dich nicht beirren lassen
z.B.: ""Das Impingement / Impingementsyndrom bekommt man nicht aus heiterem Himmel, es entsteht nicht plötzlich, etwa durch eine Überlastung, oder einen Unfall, wie viele denken. Es entsteht im Laufe des Lebens praktisch vorprogrammiert, bei fast jedem Menschen. Es handelt sich dabei um eine fortschreitende, stetig größer werdende Dysbalancen zwischen einzelnen Schultermuskeln."
Und das aus der Schulterhilfe, was für eine Organisation der BG ist das wohl?).

Es gibt viele solcher Texte, die behaupten, dass wir alle nur Verschleißvehikel sind, und ab dem 10 Lebensjahr unsere Gieder austauschen sollten!
Es dient immer nur dazu, dass niemals auch nur ein winziger Gedanke entstehen könnte, diese Schmerzen in der Schulter könnten vom Unfall kommen. Außerdem frage ich mich, nach der Korrektheit der Diagnose "Impingmentsyndrom".
Mir sind viele Bergbauern (Holz-Waldarbeiter), Tennisspieler und Ruderer bekannt, die nie ein Impingmentsyndrom bzw. überhaupt eine Schulterbalastungsstörung/schmerzen kannten, eher im Gegenteil, die sind so richtig gesund bis ins hohe Alter, ohne Rückenschmerzen, ohne Gelenkschmerzen ohne Rheuma usw.!

Mich würde zu sehr interessieren, ob die Behauptung, du habest ein Impingmentsyndrom stimmt.
Du schreibst, die Probleme entstanden nach dem Unfall! Nach der Unfallverletzung bist du zweimal operiert worden.
Wenn das so ist, wie es im Text steht,
""Es handelt sich dabei um eine fortschreitende, stetig größer werdende Dysbalancen zwischen einzelnen Schultermuskeln.""
dann muss man bedenken, dass bei OPs nicht nur Nerven zerstört weren, sondern auch Muskelgewebe (einzelne Schultermuskeln! und, je nach OP-Art, auch Knorpelmasse.
Eine Dysbalance von Muskeln, die logisch nach der Op nicht mehr intakt sind wie vor der OP, können leicht diese ">Dysbalance" hervorrufen.

Und da du schreibst, es ist nach der Verletzung und nach der OP enstanden, das Überlastungsproblem, dann ist es eine Folge von der Verletzung und der OP. Die OP ist wohl eine Notwendigkeit wegen der Verletzung gewesen, also auch eine Unfallverletzungsfolge.

Also ist der Unfall der Anlass, dass die Beschwerden und die Schmerzen entstanden.

Egal ob du nun eine schwarze oder weiße oder rote Hautfarbe hast, blonde Haare, christlich oder sonstwie gläubig bist, oder sonst ein Gebrechen von Natur aus, wenn es das geben sollte, das mit dem Impingmentsyndrom bei dir,

dann hat es nicht als Diagnose anstatt deiner Unfallverletzung herzuhalten, sondern ist direkte Folge der Unfallverletzung!

Mir hat man das auch mal wg. meiner heftigen Schulterschmerzen andichten wollen, aber Dank eines Radiologen, der hat mittels einer Arthroskopie festgestellt, dass die Schulter organisch absolut gesund ist, speziell für mein Alter nicht einmal die geringsten osteoporotischen Anzeichen, nichts!
Peinlich für die Quatschquacksalber der BG-Kliniken!
Natürlich wollte man auch bei mir mit OPs verdienen, auch Karpaltunnelsyndrom und weitere Gaukeleien sind denen eingefallen.
Hätte ich damals meine gesunde Schuler operieren lassen, dann hätte ich jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein "Impingmentsyndrom". Und der Operateur eine Op mehr in seiner OP-Nachweisliste abgestrichen.

Ich denke, du solltest nichts erwähnen, was nicht mit dem Unfallereignis zusammenhängt! Bleib bei der Sache, es ist nicht nötig, für den schadensentsorgenden Erfindungsreichtum der BG-Ärze noch Werbung zu machen.
Berichte deine Beschwerden, berichte von dem Unfallgeschehen genau wie es passiert ist, erwähne die OPs und lass alles, was man dir eingeflößt hat, weg.

Gruß Ariel
 
Zitat Andrea Anita:

Der leitende Arzt eines Reha-und Sportmedizinischen Zentrums, in dem ich nach der 2.OP Anfang 2006 eine 4-wöchige Anschlussheilbehandlung und ein 8-wöchiges Nachsorgeprogramm durchführte, schrieb in seinem Abschlussbericht, dass sich "...... wie nachgewiesen, die Beweglichkeit der re. Schulter um ca.50% verschlechtert hat. Zusätzlich ist jetzt auch die Beweglichkeit der linken Schulter schmerzhaft eingeschränkt....."

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein BG- oder BfA- Rehazentrum handelte. In diesem Falle hätte der Entlasssungsbericht "Gutachten-Charakter", das Du auf jeden Fall ensetzen könntest/ solltest, wenn es Dir hilft. Es käme dann ggf zu einem Gutachterstreit. Nachlesen kannst Du das auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund. Vielleicht hilft Dir dieser Link:
http://www.deutsche-rentenversicher...gbeschr__leitfaden__einheitl__e__bericht.html
LG
 
Hallo Ariel,

zunächst erst einmal herzlichen Dank für deine aufmunternde Antwort. Ich sehe es genau so.

Der Unfallarzt schrieb, es bestanden Zweifel, dass die Beschwerden durch den Unfall eingetreten seien und es handele sich um eine Gelegenheitsursache, weil eine Vorschädigung bestand, was auch wohl stimmt. Bei dieser Vorschädigung handelt es sich um eine ,ich zitiere: kurzstreckige subacrominale Enge sowie Reizzustand der Supraspinatussehne mit kleineren Verkalkungen, Impingementsyndrom nach Neer allenfalls Stadium I.Es ist absolut keine Rede von einem Sehnenanriss, der Absackung des Schulterdaches oder sonstigem.Dieser Befund wurde ca. 6 Wochen vor dem Unfall festgestellt, weil meine Schulter ab und zu mal leicht schmerzte, aber nur wenn ich meinen Arm ganz hoch hob, z.B. beim Federballspielen.

Der Unfall ereignete sich beim Heben eines ca 25-30 kg schweren Kartons. Der rutschte mir aus 1 m Höhe aus den Händen, ich fing ihn mit gestrecktem Arm kurz über dem Boden auf, wobei der Arm etwas nach hinten verdreht war. In dem Moment ging ein stechender Schmerz durch meinen kompletten Arm, vom Schlüsselbein bis in die Fingerspitzen.
Seitdem kann ich meinen Arm nicht mehr schmerzfrei bewegen. Der U-Arzt damals , der auch zugleich Chefarzt der unfallchirurgischen Abteilung des Krankenhauses ist, ordnete eine OP an, die ich auch durchführen ließ. Es trat aber keine Besserung , sondern eher noch eine Verschlechterung meines Zustandes ein. Es folgte nach 6 Wochen eine 2.OP; um Vernarbungen und Verklebungen zu beseitigen. Auch nach der 2. OP stellte sich keine Besserung ein. Dann folgte die AHB, durch die sich der Zustand meiner Schulter nochmals um 50% verschlechterte und zusätzlich während der Zeit auch die linke Schulter begann, sich zusehends zu versteifen, was auf die Überbelastung zurückzuführen ist, weil ich seit dem Unfall nur noch alles mit links machen musste und auch heute noch muss.
Der Schmerz in der verunfallten Schulter ist anders als in der linken Schulter.Auch ich zweifele die Diagnose rechts "Impingemntsyndrom" ganz stark an und denke mir, dass ich die OPs vielleicht gar nicht hätte machen lassen sollen. Aber ich kann doch morgen nicht zum Gutachter sagen, dass ich die Diagnose anzweifele?Ich glaube, das käme wohl nicht so gut an bei dem.
Und in der linken Schulter hatte ich vor dem Unfall gar keine Beschwerden.Achso, vevor ich es vergesse, es heißt in dem OP-Bericht der 2. OP, es hätte sich eine postoperative Schultersteife eingestellt.

Nun muss ich ja morgen zu diesem Gutachter. In dem Schreiben, was ich von ihm erhielt, stand, ich solle alle Röntgenbilder und Kernspinbefunde mitbringen. Es steht aber nichts von irgendwelchen Arztberichten drin.Brauche ich die dann nicht mitzunehmen, weil ich nämlich schon wieder befürchte, dass der GA einfach irgendwelche Sätze daraus aufnimmt, ohne sich selbst ein vernünftiges Bild von mir zu machen?


LG
Andrea
 
Hallo Andrea Anita,

das was du jetzt schreibst, das habe ich vorher nicht gelesen, in deinem Beitrag oben: "Ich bin neu hier und froh ..."

Wurde vor der OP, bzw. nach dem Unfall eine MRT-HWS/ Schulter Aufnahme gemacht? Oder nur die Schulter isoliert.
Könnte ein Schwachpunkt in der HWS bestehen? Lass das mal abklären!

Du nimmst das mit, was angefordert wurde, Berichte hat er wohl von der beauftragenden Stelle.

Die Bilder wieder mit zurücknehmen und aufpassen, dass es alle vollständig sind!

Verfahre so, wie ich vorher geschrieben habe.

Gelegenheitsursache? Machst du jeden Tag solche Übungen, schwere Kartons auffangen?
Gelegenheitsursache ist nur dann der Fall, wenn ein System vorbelastet sensibel auf jede alltägliche Händigung anspricht, und es müsste sich auch gewiss in den nächsten Wochen ereignen. Z.B. Abreißen des Klopapiers oder Haarebürsten, oder Anziehen, oder kleinen Mülleimer raustragen, also alltägliche Übungen! Wenn dazu deine schweren Kartons gehören, dann .... .!
Wer kann das von deiner Akrobatik mit dem Karton voraussagen?
Bei mir gehört das nicht zur alltäglichen Körperfitness.

Ich fand die schweren Medizinbälle schon ordentlich schwer, bei einer 14 jährigen Sport-Kollegin gab es mal einen Bauchmuskelriss beim beidhändigen Abwurf solch eines Ungetüms.
Das passiert, wenn die Muskeln nicht vorher aufgewärmt wurden.
Ist trotzdem keine Gelegenheitsursache, sondern der Gegenstand für Ungeübte einfach zu schwer. Die körperlichen Voraussetzungen sind dafür nicht geeignet!

So wie meistens die körperlichen Gegebenheiten für Extrembelastungen nicht geeignet sind, Schleuderbeschleunigung des Kopfes, schwere Kartons werfen und Auffangen ohne vorherige Vorbereitung auf das Geschehen, .... .

Wenn ich einen kariösen Zahn habe und mir wird ein Boxhieb an die Wange gesetzt, hinter der sich dieser Zahn verbirgt, dann ist das Herausbrechen des Zahnes keine Gelegenheitsursache, z.B. weil er kariös war oder weil wir alle mal unsere Zähne sowieso verlieren. Bis du diese nämlich sowieso verlierst, hast du damit noch eine lange Zeit des Lebenswertes mit dem Zahn.

Gruß Ariel
 
Untersuchung

Hallo Andrea Anita,
wie war deine Begutachtung? Ist schon etwas rausgekommen dabei?
Bitte gib mir Infos, da ich eigentlich dasselbe habe wie du, mein Unfall jährt sich am 7. Feber, d.h. meine Untersuchung wird auch bald sein.
Eine Antwort wäre sehr nett. Danke
lg
Kitzis
 
Hallo alle zusammen,
zuerst einmal sorry, dass ich mich nicht eher melden konnte, aber mein PC schmierte ständig ab. Nun ist alles hoffentlich wieder okay.
So, und nun muss ich mir erst mal Luft machen!
Ich habe von meiner privaten UV eine Ablehnung bekommen. Der GA schrieb, dass ich zwar jede Menge Einschränkungen des rechten Armes habe, diese Einschränkungen aber zu 50% von diversen Vorschädigungen und anderen schicksalhaften Erkrankungen wie Fibromyalgie und Verschleiß herrühren. Also steht mir keine Invaliditätsleistung zu.Wozu habe ich denn eine private Unfallversicherung, wenn mir eh irgendwelche Verschleißerscheinungen und Vorschädigungen vorgeworfen werden?
Tatsache ist, dass ich vor diesem Unfall alles noch machen konnte. Ich habe jede Arbeit erledigt, habe regelmäßig Sport getrieben, konnte sogar Tennis spielen! Und nun wird mir unterstellt, ich habe die OP der rechten Schulter im Jahr 2005 wegen der Beschwerden durch das Impingementsyndrom durchführen lassen.UnverschämtheitDie Beschwerden waren nur ganz gering vorher.
Ich war Anfang der Woche beim Rechtsanwalt, der mir nun riet, meinem Hausarzt den Befundbericht vorzulegen und ihn nach seiner Meinung zu fragen. Hat es denn überhaupt noch Sinn, dagegen anzukämpfen, oder muss ich die Ablehnung einfach so hinnehmen?
Im Übbrigen war die Begutachtung ein Witz! Der GA ließ Röntgenaufnahmen anfertigen, obwohl schon jede Menge davon existierten. Es handelte sich um ein uraltes Röntgengerät in irgendeinem Abstellraum im Keller des Gebäudes. Die Dame, die die Aufnahmen machte, wäre fast selbst an dem veralteten Gerät verzweifelt. Es sollten ursprunglich von jeder Schulter 2 Aufnahmen gemacht werden. Am Ende kamen dabei 10 Aufnahmen heraus, weil das Gerät irgendwie nicht richtig funktionierte, oder die Dame unfähig war.
Ich glaube nicht, dass der GA etwas mit den Bildern anfangen konnte, denn er hat sie nicht einmal erwähnt in seinem Bericht, sondern nur die Kernspin- und MRT Aufnahmen, die ich mitgebracht hatte.
Im Übrigen ist dieser GA in der IMB Liste aufgeführt, und er hat vor einiger Zeit meinen Mann nur nach Aktenlage begutachtet. Mein Mann hat diesen Menschen nie zu Gesicht bekommen.Wo gibts denn sowas
So, nun habe ich mir meinen Frust über diese ganze Sache zumindest etwas von der Seele geschrieben. Vielen Dank an alle fürs Zuhören.

LG
Andrea
 
Hallo Andrea,

Ich habe von meiner privaten UV eine Ablehnung bekommen. Der GA schrieb, dass ich zwar jede Menge Einschränkungen des rechten Armes habe, diese Einschränkungen aber zu 50% von diversen Vorschädigungen und anderen schicksalhaften Erkrankungen wie Fibromyalgie und Verschleiß herrühren.

Hört sich doch gut an!
Jede Menge Einschränkungen!
50 % Vorschäden heißt, die weiteren 50 % sind unfallbedingt!
Wie hoch hat der Gutachter den Grad der Invalidität bemessen?


Ich war Anfang der Woche beim Rechtsanwalt, der mir nun riet, meinem Hausarzt den Befundbericht vorzulegen und ihn nach seiner Meinung zu fragen.

Und, was sagt der Hausarzt?

Gruß
Luise
 
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