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Festlegung von "Schweißzeiten" durch die BG

Hallo oerni, man sollte alles versuchen um Infos zu erhalten. Meine Erfahrungen sagen aber, dass Außenstehende keine verlässlich Angaben zu konkreten Expositionszeiten machen können. Woher sollen sie das auch wissen. Direkte Vorgesetzte, Kollegen und im Idealfall eine bestehen Arbeitsplatzanalyse könnte hier Antwort geben. Leider ist es so, dass wir das der BG beweisen müssen. Die BG legt dagegen zunächst allgemeine Erfahrungswerte zugrunde. Bei Ablehnung in jedem Fall Widerspruch einlegen. Viel Erfolg
 
Hallo

mal Suchmaschine benutzen: Schweißen und Schneiden 63 (2011) Heft 9 suchen.

Da steht einiges dazu geschrieben.

Leider funktioniert der Link nicht wirklich, aber mit Suchmaschine kann man die PDF finden und öffnen.
 
Hallo Leute,
Ich bin noch am Suchen, ich werde mich dann wieder hier melden.
Bis dahin vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruß, Der Nordmann.
 
Hallo Nordmann,
danke für deine Mail. Wenn du bei der Festlegung der Schweißzeiten Hilfe brauchst, dann bitte hier melden. Da sehe ich ein paar Möglichkeiten der Hilfe. Versuche einmal im Vorfeld ganz neutral deine "reine Schweißzeit" zu recherchieren. Laß alle Nebentätigkeiten weg. Der Präventionsdienst der BG muss mit dir über diese Zeiten sprechen. Keine kennt die so genau und deine gesamten Tätigkeitsbereiche wie du selbst.
Bis später. Gruß und viel Erfolg
 
Hallo Nordmann,
ich habe gerade noch einmal die BK 4115 gelesen. Deine Schweißarbeiten sind gesundheitsgefährdend. Die 25 % von der BG, das ist ein Witz. Die können das nicht wissen. Dieser Wert trifft eventuell auf einen Schlosser zu. Für einen typ. Schweißer sind sie bedeutend höher. Rechne einmal: jeden Tag 4 Stunden, 200 Tage im Jahr und 19 Jahre = 15200 Stunden. Das ist die untere Grenze. Die musst du erreicht haben. Überprüfe das einmal. Deine Kollegen müssten das auch bestätigen. Dein Arbeitgeber ist hier ganz schwach, obwohl er verpflichtet ist, Angaben zu machen. Mach weiter. Viel Erfolg und melde dich hier wieder. Gruß

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Hallo slahan, hallo Leute,
habe am 11 Februar beim Sozialgericht in Schleswig (Schleswig-Holstein)
Berufungsverhandlung gehabt und leider verloren.
Meine Anwältin vom VdK war gelinde gesagt mit der ganzen Angelegenheit überfordert und hatte nur
wenige Gegenargumente forgebracht, die mir letzendlich in der Sache nicht wirklich geholfen haben.
Der "Gutachter", der vom Gericht beauftragt wurde, hat nur pro BG argumentiert und meine Ausführungen zur Sache,
im Grunde überhaupt nicht als realistisch eingeschätzt. Dem entsprechend hat auch die Richterin das "Gutachten" bewertet
und einen "kausalen" Zusammenhang meiner Lungenkrankheit als Berufskrankheit nicht ersehen können und abgelehnt.
Ich warte jetzt auf die schriftliche Entscheidung und werde diese dann hier im Forum veröffentlichen, natürlich aus Grund von Datenschutz ohne Namen.
Ich werde mich wieder melden, Gruß Der Nordmann
 
Hallo Nordmann, das Urteil kam aus meiner Sicht nicht überraschend. Wenn die Stundenzahl von 15.000 nicht erreicht wird, wird wegen fehlender Exposition "einfach" abgelehnt. Konnten denn deine Zeugen nicht dagegen argumentieren? Der VdK ist nach meinen Erfahrungen in solchen Sachen überfordert. Das ist zu speziell. Da muss ein technischer Gutachter (kein Mediziner!) ran. An deiner Stelle würde ich gegen dieses Urteil vorgehen und zum LSG gehen. Kannst nichts verlieren. Bis dahin hast du Zeit zur Sammlung von Gegenargumenten und auch Zeugen zu benennen. Viel Erfolg. Gruß
 
Hallo Nordmann, das Urteil kam aus meiner Sicht nicht überraschend. Wenn die Stundenzahl von 15.000 nicht erreicht wird, wird wegen fehlender Exposition "einfach" abgelehnt. Konnten denn deine Zeugen nicht dagegen argumentieren? Der VdK ist nach meinen Erfahrungen in solchen Sachen überfordert. Das ist zu speziell. Da muss ein technischer Gutachter (kein Mediziner!) ran. An deiner Stelle würde ich gegen dieses Urteil vorgehen und zum LSG gehen. Kannst nichts verlieren. Bis dahin hast du Zeit zur Sammlung von Gegenargumenten und auch Zeugen zu benennen. Viel Erfolg. Gruß
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Hallo slahan,
es war die Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht in Schleswig.
Meine Zeugen, die meine Ausführungen in Sachen Schweißzeiten und und und hätten bestätigen können, wurden überhaupt nicht als Zeugen geladen. Nur der Gutachter wurde als Zeuge geladen und der führte natürlich nur Argumente gegen eine Anerkennung als Berufskrankheit aus, da hatte ich von Anfang an gar keine Shangse die "Richter" zu überzeugen.
Ich glaube nicht das ich noch die Möglichkeit für eine Revisionsverhandlung
habe, ich werde jetzt erst mal den schriftlichen Bescheid abwarten.
Gruß, Der Nordmann
 
Hallo Nordmann, dass sieht nun wirklich nicht vielversprechend aus. Mit deinem sachkundigen RA wäre das eventuell anders ausgegangen. Ich vermute, "dein" Gutachter war ein Mediziner. Der hat zwar festgestellt, dass du etwas an der Lunge hast. Das kann aber nicht vom Schweißen kommen, da du ja nicht so lange geschweißt hast - oder ähnlich. Die Mediziner verstecken sich gern hinter den Ermittlungen der Präventionsdienste der BG'en. Informiere uns bitte hier, wie die Begründung in deinem Fall war. Gruß
Wenn du den Richter etwas Ärger machen möchtest, kann du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Er hat ja nicht die Zeugen aufgerufen, die etwas zur Klärung der Sachlage beitragen konnten. Diese Beschwerde hilft im konkreten Fall nicht, macht dem Richter aber richtig Ärger und Arbeit und er überlegt vielleicht bei der Entscheidung in seinem nächsten Fall etwas gründlicher.
 
Ich warte jetzt auf die schriftliche Entscheidung und werde diese dann hier im Forum veröffentlichen, natürlich aus Grund von Datenschutz ohne Namen.
Ich werde mich wieder melden, Gruß Der Nordmann

Hallo Nordmann,

nun was ist aus Deinem Fall geworden, hast Dich ja seitdem nicht mehr gemeldet? Hast Du inzwischen schon die schriftl. Entscheidung erhalten, wolltest die doch unter Berücksichtigung des Datenschutzes hier einstellen?

Mich würde das auch einmal interessieren, da ich ein Kollege von die bin, bin auch über 35 Jahre als Schweißer tätig gewesen. Darum interessiert mich der Fall auch.
Gut, ich habe keine Lungenkrankheit, aber nach 35 Jahren Tag täglich die Stäube und Rausche eingeatmet ohne Schutzmaßnahmen, kann bei mir auch schon Folgen haben, bloß ist halt nicht ausgebrochen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl

Wenn du auf den Namen klickst, siehst du, wann ein User zuletzt angemeldet war.
Mach dir keine große Hoffnung auf Antwort, denn
Registriert seit 29 Jan. 2015​
Zuletzt gesehen 19 März 2015​

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

Ok Danke für den Tipp.

Gut, da wird nicht´s mehr passieren, wenn er 03/15 das letztemal hier drin war.

Gruß Karl
 
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