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Festlegung von "Schweißzeiten" durch die BG

Der Nordmann

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Jan. 2015
Beiträge
11
Hallo Leute,
bin hier neu, und habe eine Frage in Bezug auf die Festlegung der BG auf
"Schweißzeiten", die angeblich für Schweißer auf der Schiffswerft mit nur
25% bewertet werden, obwohl der Schweißer täglich 6-7 Stunden am Stück
Schweißarbeiten verrichtet. Ist diese Festlegung der "Schweißzeiten irgendwo
rechtlich begründet, oder ist das wieder so eine eigenmächtige Auslegung
der BG, um eine Entschädigung zu versagen.
Wer hat für diesen Bereich schon Erfahrungen gemacht, oder kann mir in dieser speziellen Frage weiterhelfen.
Leider bin ich nicht mehr in der IGM und bekomme deshalb von dort keine
Informationen.
Gruß, Der Nordmann
 
Hallo Nordmann,

herzlich willkommen im Forum.

Die BG versucht natürlich alles, um sich vor etwaigen Zahlungen zu drücken. Daher solltest die BG mal fragen, auf welche Fakten ihre "Belegungen" beruhen.

Alleine schon das Berufsbild "Schweißer" sagt aus, dass die Schweißarbeiten nicht nur 25% der Tätigkeit ausmacht. Natürlich muss penibel kontrolliert werden und ggf. nachgeschweißt werden!

Gibt es bei euch im Betrieb Stellenbeschreibungen? Wenn nicht, schreibe der BG doch mal, wie dein normaler Arbeitsablauf so ist. Lasse dir das nach Möglichkeit von Vorgesetzten abzeichnen.

Mich wundert es eigentlich nicht, dass man sich von Seiten der BG ein ganz eigenes Bild von dem Beruf macht. Was glauben die eigentlich, wie solche dicken Schiffsbleche zusammengefügt werden? Durch Nieten (Ironie)?

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Nordmann,
willkommen im Forum. Du erhältst sicher noch Antworten von denen, die mit BKen Erfahrung haben.

Benötigst du für das Gesuchte wirklich die IGM?
Die Werte liegen doch auch woanders (Bundesministerium, Baua, ...) vor.
(Andernfalls könnte bei der IGM ja jmd nachfragen, für den die IGM sich zuständig erklärt.)

Hier zB von der Baua Materialien zu diversen BKen:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/Dokumente/Merkblaetter.html
(Dort dann oben im Suchfeld die Nr der BK eingeben ...)

Als Beispiel:
In dem Merkblatt zu BK 4115 „Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen - (Siderofibrose)“ findet sich:
Als „bestimmte Personengruppe“, die durch ihre Schweißarbeiten der besonderen Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen in extrem höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind, können somit Versicherte nach einer mindestens etwa 10-jährigen bzw. ca. 15.000-stündigen Schweißertätigkeit unter extremen Bedingungen, insbesondere bei eingeschränkten Belüftungsverhältnissen in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Containern, engen Schiffsräumen etc. betrachtet werden.

Die Daten von [Buerke et al. 2002 a, b] zeigen einen steilen, kritischen Anstieg der Erkrankungszahlen im Bereich von etwa 100 - 200 mg Schweißrauch pro m³ Atemluft mal Jahre bis zu einem Median-(50-Perzentil-) Wert von ca. 220 [mg/m³ x Jahre]. Diese Werte wurden aus der genannten hochexponierten, relativ kleinen, aber gut dokumentierten Fallserie abgeleitet [Buerke et al. 2002 a, b]. Sie sind nicht als Abschneidekriterium zu verstehen. Unter extrem ungünstigen Arbeitsbedingungen kann das Krankheitsbild der Siderofibrose auch nach einem kürzeren Expositionszeitraum auftreten.

Zur wissenschaftlichen Ableitung dieser Orientierungswerte wird auf die Wissenschaftliche Begründung zu dieser Berufskrankheit verwiesen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006).
Quelle: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Merkblatt-4115.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Literaturverweise unter solchen Texten helfen auch manchmal weiter.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Nordmann,

herzlich willkommen im Forum.

Die BG versucht natürlich alles, um sich vor etwaigen Zahlungen zu drücken. Daher solltest die BG mal fragen, auf welche Fakten ihre "Belegungen" beruhen.

Alleine schon das Berufsbild "Schweißer" sagt aus, dass die Schweißarbeiten nicht nur 25% der Tätigkeit ausmacht. Natürlich muss penibel kontrolliert werden und ggf. nachgeschweißt werden!

Gibt es bei euch im Betrieb Stellenbeschreibungen? Wenn nicht, schreibe der BG doch mal, wie dein normaler Arbeitsablauf so ist. Lasse dir das nach Möglichkeit von Vorgesetzten abzeichnen.

Mich wundert es eigentlich nicht, dass man sich von Seiten der BG ein ganz eigenes Bild von dem Beruf macht. Was glauben die eigentlich, wie solche dicken Schiffsbleche zusammengefügt werden? Durch Nieten (Ironie)?

Viele Grüße
Derosa

Hallo derosa, hallo HWS-Schaden,
vielen Dank für Eure schnellen Infos.
Habe das Merkblatt gelesen und muss feststellen, dass ich alle Voraussetzungen für eine Anerkennung einer Berufskrankheit erfülle, dieses beweisen auch diverse Untersuchungen und Arztbriefe von unterschiedlichen Instituten, doch leider sind zwei Gutachter anderer Meinung und schlagen sich mit fragwürdigen Argumenten auf die Seite der BG, aber dass ist ja keine neue Feststellung. Die BG ist nach wie vor der Meinung, dass die Schweißzeiten mit nur 25% angerechnet werden können, den Grund hatte ich hier ja schon in meiner Anfrage beschrieben. In dieser Sache habe ich natürlich auch meinen ehemaligen Arbeitgeber konfrontiert und wollte natürlich den Grund für diese Aussage der BG von ihm erfahren, da ich doch nachweislich im Durchschnitt mindestens 6 Stunden am Tag geschweißt habe und dass 19 Jahre lang bei durchschnittlich 38 Stunden in der Woche.
Die Antwort verschlug mir einfach die Sprache.
Er wisse zwar das meine Angaben richtig sind, aber nach Meinung der BG würde ein Schweißer auf der Werft für die Schweißzeiten nur 25% angerechnet bekommen, eine schriftliche Bestätigung über meine wirklich geleisteten Schweißzeiten könne er mir aus diesem Grund auch nicht aushändigen, ich müsste dafür Verständnis haben.
Jetzt kommt Ihr.
Ich werde jetzt noch den eingefügten Link von HWS-Schaden anklicken und erhoffe mir weitere Informationen.
Schönen Dank und Gruß,
Der Nordmann
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nordmann,

hast Du ggf. eine Funktions- u. Stellenbeschreibung?

Super ist es, wenn Du Kollegen findest, welche Dir schriftl. bestätigen, dass Du 6 Stunden mit Durchschnitt geschweißt hast.
Evtl. auch ehem. Kollegen.

Tja, dein AG steht leider nicht hinter Dir, das ist sehr schlecht.
Habt Ihr noch einen Betriebsarzt, welcher Dir via Dokumentation helfen kann.

Du sagst, Du hast 2 Gutachten, welche negativ für Dich sind.
Wer war der Auftraggeber? Die BG?

Viele Grüße

Kasandra
 
Schweißzeiten

Hallo zusammen,
hier meine Erfahrungen zu solchen Berechnungen:

Informationen aus Statistiken sind nicht verwertbar. Ebenfalls Stellenbeschreibungen, weil sie in der Regel sehr allgemein gehalten sind und sicherlich nicht die täglichen Schweißzeiten beinhalten.
Die Aussagen von Kollegen sind da schon hilfreich.
25% pro Tag erscheint als Schweißer schon etwas sehr wenig. Bei ca. 20 Jahren und jeden Tag musst du schon auf ca. 4 Stunden "reine" Schweißzeit kommen. Nebentätigkeiten wie Schleifarbeiten, ... werden rausgerechnet. Ich weiß auch nicht genau, ob die unterschiedlichen Schweißverfahren auch unterschiedlich beurteilt werden.
Was hattest du denn für Gutachter? Medizinisch ist es doch (leider) so, dass du krank bist. Die BG lehnt ab, weil die 15.000 Stunden nicht vorliegen. Diese Berechnung macht keine Arzt sondern der technische Dienst der BG. Da solltest du einmal nachhaken und ein Gutachten dazu einholen lassen.
Viel Erfolg
 
Hallo Nordmann,

leider trifft man immer wieder auf Gutachter, welche ihre gesundheitlichen Diagnosen ganz im Sinne der BG´s erstellen. Warum auch immer...

Hier aber noch ein wichtiges Urteil für dich:

http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_2_U_15.05_R.htm

Viele Grüße
Derosa
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Hallo Derosa,
habe dein Link angeklickt, ein interessantes und gutes Urteil,
es geschehen wirklich noch Zeichen und Wunder!
Vielen Dank und schönen Gruß
Der Nordmann
 
Hallo zusammen,
hier meine Erfahrungen zu solchen Berechnungen:

Informationen aus Statistiken sind nicht verwertbar. Ebenfalls Stellenbeschreibungen, weil sie in der Regel sehr allgemein gehalten sind und sicherlich nicht die täglichen Schweißzeiten beinhalten.
Die Aussagen von Kollegen sind da schon hilfreich.
25% pro Tag erscheint als Schweißer schon etwas sehr wenig. Bei ca. 20 Jahren und jeden Tag musst du schon auf ca. 4 Stunden "reine" Schweißzeit kommen. Nebentätigkeiten wie Schleifarbeiten, ... werden rausgerechnet. Ich weiß auch nicht genau, ob die unterschiedlichen Schweißverfahren auch unterschiedlich beurteilt werden.
Was hattest du denn für Gutachter? Medizinisch ist es doch (leider) so, dass du krank bist. Die BG lehnt ab, weil die 15.000 Stunden nicht vorliegen. Diese Berechnung macht keine Arzt sondern der technische Dienst der BG. Da solltest du einmal nachhaken und ein Gutachten dazu einholen lassen.
Viel Erfolg
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Hallo slahan,
In Sachen Schweißzeiten bekomme ich keine konkreten Informationen von
der BG. Mein ehemaliger Arbeitgeber dagegen hat bei einem Telefonat mit mir verlauten lassen,
dass die angesprochenen 25%, also die Aussage über diese ominösen 25% an Schweißzeiten,
von einem Mitarbeiter der BG stammt und nicht von ihm. Zwar wisse er das ich wesentlich mehr an
Schweißzeiten hatte, aber einen schriftlichen Nachweis könnte er mir auf Grund der Aussage von
der BG nicht geben.
Da es in kürze zu einem Termin vor einem SG kommt, habe ich ein paar ehemalige Arbeitskollegen
für eine Zeugenhaussage gewinnen können. Diese können und werden meine Aussagen über die
Arbeitsbedingungen und Schweißzeiten vor dem SG bestätigen. Meine Anwältin hat dementsprechend
die Zeugen für die Beweisaufnahme bei Gericht eingereicht, bis jetzt haben wir darüber noch keine
Nachricht erhalten.
In Sachen Schweißverfahren gibt es unterschiedliche Schadstoffbelastungen. Zwar werden bei beiden
Verfahren Schadstoffe freigesetzt, bei MAG mehr als bei WIG, da habe ich schon konkrete Infos erhalten
und habe diese auch in schriftlicher Form festgehalten.
In Bezug auf einen rechtlichen Nachweis über Schweißzeiten muss ich mich noch weiter erkundigen.
Bis die Tage und schönen Gruß
Der Nordmann
 
Hallo Nordmann,

hast Du ggf. eine Funktions- u. Stellenbeschreibung?

Super ist es, wenn Du Kollegen findest, welche Dir schriftl. bestätigen, dass Du 6 Stunden mit Durchschnitt geschweißt hast.
Evtl. auch ehem. Kollegen.

Tja, dein AG steht leider nicht hinter Dir, das ist sehr schlecht.
Habt Ihr noch einen Betriebsarzt, welcher Dir via Dokumentation helfen kann.

Du sagst, Du hast 2 Gutachten, welche negativ für Dich sind.
Wer war der Auftraggeber? Die BG?

Viele Grüße

Kasandra

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Hallo Kasandra, hallo Leute,
die beiden Gutachten wurden jeweils von den Sozialgerichten in Auftrag
gegeben.
Zwar bekomme ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber keinen schriftlichen Nachweis über die wirklich geleisteten Schweißzeiten, aber ich habe ein paar ehemalige Arbeitskollegen, die als Zeugen für mich bei Gericht aussagen und meine Aussagen über die Arbeitsbedingungen usw. bestätigen werden.
Ich werde mich wieder melden,
Gruß Der Nordmann
 
Schweißzeiten

Hallo Nordmann,
ich habe gerade noch einmal die BK 4115 gelesen. Deine Schweißarbeiten sind gesundheitsgefährdend. Die 25 % von der BG, das ist ein Witz. Die können das nicht wissen. Dieser Wert trifft eventuell auf einen Schlosser zu. Für einen typ. Schweißer sind sie bedeutend höher. Rechne einmal: jeden Tag 4 Stunden, 200 Tage im Jahr und 19 Jahre = 15200 Stunden. Das ist die untere Grenze. Die musst du erreicht haben. Überprüfe das einmal. Deine Kollegen müssten das auch bestätigen. Dein Arbeitgeber ist hier ganz schwach, obwohl er verpflichtet ist, Angaben zu machen. Mach weiter. Viel Erfolg und melde dich hier wieder. Gruß
 
Hallo der Nordmann,

Du warst doch bestimmt in der Gewerkschaft oder?
Da kann man Dir auch helfen bezüglich von Zeiten und Unterlagen.
 
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