Der Nordmann
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 29 Jan. 2015
- Beiträge
- 11
Hallo Leute,
bin hier neu, und habe eine Frage in Bezug auf die Festlegung der BG auf
"Schweißzeiten", die angeblich für Schweißer auf der Schiffswerft mit nur
25% bewertet werden, obwohl der Schweißer täglich 6-7 Stunden am Stück
Schweißarbeiten verrichtet. Ist diese Festlegung der "Schweißzeiten irgendwo
rechtlich begründet, oder ist das wieder so eine eigenmächtige Auslegung
der BG, um eine Entschädigung zu versagen.
Wer hat für diesen Bereich schon Erfahrungen gemacht, oder kann mir in dieser speziellen Frage weiterhelfen.
Leider bin ich nicht mehr in der IGM und bekomme deshalb von dort keine
Informationen.
Gruß, Der Nordmann
bin hier neu, und habe eine Frage in Bezug auf die Festlegung der BG auf
"Schweißzeiten", die angeblich für Schweißer auf der Schiffswerft mit nur
25% bewertet werden, obwohl der Schweißer täglich 6-7 Stunden am Stück
Schweißarbeiten verrichtet. Ist diese Festlegung der "Schweißzeiten irgendwo
rechtlich begründet, oder ist das wieder so eine eigenmächtige Auslegung
der BG, um eine Entschädigung zu versagen.
Wer hat für diesen Bereich schon Erfahrungen gemacht, oder kann mir in dieser speziellen Frage weiterhelfen.
Leider bin ich nicht mehr in der IGM und bekomme deshalb von dort keine
Informationen.
Gruß, Der Nordmann