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Festlegung Invaliditätsgrad - An was muss ICH denken, damit nichts "vergessen" wird?

MKay

Nutzer
Registriert seit
14 Juni 2011
Beiträge
5
Hallo an alle,

unser Kind hatte vor 5 Jahren einen Unfall mit schwerem Schädelhirntrauma, diversen Schädelbrüchen. Dann noch nach den vielen OPs zwei Meningitis (die es zum Glück super weggesteckt hat).
"Eigentlich" ist alles gut im Moment. Wirklich, ABER: Es soll nun der Invaliditätsgrad für unsere private Krankenversicherung festgestellt werden.
Es ist immer noch ein Shunt (Ableitung im Gehirn) vorhanden, welche im Moment auch noch bleiben soll. Heisst: Es muss zwingend irgendwann eine OP folgen: Entweder, weil die Ableitung nicht mehr gebraucht wird oder weil sie erneuert werden muss. Man weiss also nicht, WAS evtl noch alles an Schäden dabei/danach auftreten können.
Motorisch und sprachlich ist er fit, ich würde sagen altersgerecht...wir hatten viele Schutzengel... sind zur Zeit in ergotherapeutischer Behandlung und seit 2 Wochen auch bei einem speziellen HNO. Dieser hat festgestellt, dass unser Kind an einer Dysakkusis leidet (krankhafte Hörempfindlichkeit) auf der linken Seite. Was vom Sturz kommen soll (habs natürlich nachgelesen im Internet und es wäre eine durchaus "logische" Folge nach dem harten Sturz und dergleichen).
Konzentrationsschwächen sind ab und an zu erkennen oder der Ablauf mancher Dinge (Plan erstellen, was mache ich wann wonach usw). Das üben wir aber bei der Ergo, die ist echt super.
Also, meine Frage an euch, die ihr euch wahrscheinlich schon alle viel besser mit diesen ganzen Sachen auskennt:
Woran muss ich noch denken? Was muss im Krankenhausbericht erwähnt werden, damit wir an alles gedacht haben und wir uns nicht mit der Versicherung evtl streiten müssen?
Ach ja, eine Hörgerät ist nun erst einmal verschrieben worden, da es nächstes Jahr ab in die Schule geht und es sich auf die Konzentration negativ auswirken würden, wenn das Hören beeinträchtigt wird/ist.

Reicht das schon an Infos? Bitte helft uns, das Bestmögliche für unser Kind zu erreichen.
Danke schon einmal.
 
Hallo MKay,

schön das es Eurem Kind schon besser geht, Ihr habt bestimmt eine furchtbare und schlimme Zeit hinter Euch und Eure PUV sollte Euer Kind auch für die Zukunft gut absichern.

Wurde schon ein Gutachten erstellt? Habt Ihr einen Rechtsanwalt eingeschaltet?
Da es um die Zukunft Eures Kindes geht, würde ich einen guten Versicherungs-Fachanwalt mit Medizinrechtkenntnissen aufsuchen.
Wenn Ihr eine RSV habt wäre diese Seite gut abgesichert, da es um sehr viel Geld gehen kann.

Ihr wißt nicht was für Auswirkungen das SHT noch hat und Euer Kind vielleicht nicht die gewünschte Schulausbildung bekommen kann.

Ich hoffe Rudinchen sieht Euren Beitrag, aber ich werde sie auch gleich einmal anschreiben. Ihr Sohn ist zwar älter, aber die Sorgen sind ähnlich.

Selbstverständlich müßt Ihr bei allen Untersuchung/Begutachtungen dabei sein. Immer alles genau notieren.

Setzt Euch zusammen und nehmt Euch noch einmal den ganzen Unfallordner vor, jede Diagnose, jeder Arztbericht....alles noch einmal lesen und Notizen machen. Alles in Kopien zusammenstellen, für den Gutachter (oder Versicherung). Den Unfallhergang genau und verständlich aufschreiben und eine Liste über alle Beschwerden, Bedinderungen dem Gutachter (oder Versicherung) übergeben.
Man vergißt sehr schnell, wenn es kleine Erfolgsschitte gibt. Und 5 Jahre sind eine lange Zeit.

Ich wünsche Euch sehr viel Glück
Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Vielen Dank,

ich hätte gar nicht sooo schnell mit einer Antwort gerechnet.
Ja, wir hatten eine verdammt schlimme Zeit, ich wünsche es meinem ärgsten Feind nicht so etwas durchzumachen UND ich danke Gott, dass es unserem Sohnemann wieder soooo gut geht.

Also, wir haben diverse Arztberichte (jedes Jahr mind. 1 x zur Kontrolle ins KH mit Arztbrief logischerweise), sehr viel Ergo und KG wobei die KG schon länger eingestellt ist und die Ergo nach einer Pause nun vor ca. 4 Monaten wieder losging.
Es gibt ein extra "psychiatrisches" Gutachten aus dem KH (Spielverhalten, Sprachverhalten und Hand-Auge-Koordination).
RA haben wir hier keinen eingeschaltet. Ich denke, den würde ich einschalten, wenn die Versicherung sich irgendwie quer stellt oder wo kann man sich vorab evtl gut beraten lassen?
RSV haben wir auch keine.
Das stimmt, das SHT kann noch Folgen haben. UND: Er ist auf Jahre epilepsiegefährdet; hatte zwar keinen Anfall mehr nach dem ersten (direkt aus dem Koma aufgewacht), wurde aber einige Wochen mit entsprechenden Medikamenten versorgt, die dann zum Glück schnell wieder ausgeschlichen werden durften.
Ab und an schielt er auch, gerade, wenn er müde wird oder sehr kaputt.
Ich werde aber -guter Tip- nochmal den ganzen Ordner durchgehen und alles aufschreiben. UND: Alle Arztbrief usw wohl in Kopie an die Versicherung oder wie?

Hach herrjee...vielen Dank für die Hilfe.

Danke Danke! Wirklich.
 
Hallo MKay,

ist bei Eurem Sohn noch mehr betroffen als das SHT?
Dann müßt Ihr natürlich das auch alles auflisten.

Gemeldet (Fristen) ist der Unfall doch der PUV?

Habt Ihr eine Unfallrente versichert? Diese sollte Euer Sohn erreichen.

Mein Mann hat unter v.a. auch ein SHT und nach und nach sind Hormonstörungen, Zentrale-Nerven-Systementzündung, Schwerhörigkeit, Tinnitus, Geschmacksstörung, Sehstörung dazu gekommen und die unvorstellbaren Kopfschmerzen.
Er hat aber sein Arbeitsleben (jetzt über 60 Jahre alt) hinter sich. Euer Sohn hat das ganze Leben noch vor sich und eine regelmäßige Rente würde etwas sein Leben erleichtern.

Die PUV wird Euren Sohn sicher zum Gutachter schicken, ich würde Geld in ein privates Gutachten investieren (vielleicht helfen ja auch die Großeltern) Vielleicht würde ja sein behandelnder Arzt eine Beurteilung über die Invaliditätshöhe abgeben. damit Ihr Sicherheit habt und Forderungen stellen könnt.

Magische Genzen ist sicher die 5 Jahresfrist (steht in den Versicherungsbedingungen)

Viel Glück und
lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Private Versicherung

Hallo MKay,

herzlich Willkommen im Forum. Auch ich möchte Euch sehr gerne weiterhelfen.

Du schreibst:

Es soll nun der Invaliditätsgrad für unsere private Krankenversicherung
festgestellt werden.

Um Dir eine richtige Antwort geben zu können schreibe bitte ob es sich
eventuell um eine private Unfallversicherung ( PUV ) handelt.


Viele Grüsse

Meggy
 
@ Meggy: sorry, ich meinte Private Unfallversicherung.
Also, genau genommen nennt sie sich PUR (Unfall-Prämienrückgewähr-Vers).
Reicht Dir das als Angabe?

LG und vielen Dank
Melanie

@Kai-Uwe
Danke für die Hilfe von Euch.

Also, wir haben übermorgen einen Termin im KH und dort soll für die Versicherung, die an uns herangetreten ist wg dieser 5-Jahres-Frist nach dem Unfall, der Invaliditätsgrad festgestellt werden.
Wir haben schon 2 x eine Übergangsleistung bekommen und 1 x eine Vorschusszahlung. Dieses war 1 x im Jahr des Unfalls, dann 2 x das darauffolgende.
Vor allem verstehe ich nicht, wie man HEUTE den Grad feststellen soll, wenn nach und nach noch Sachen auftreten können. Z.B. wie Du sie beschreibst.
Wird das eventuelle mit aufgenommen? Wie wird ein SHT bewertet? Ich habe schon fast Angst, dass die von der Versicherung nachher meinen könnten, ihm gehe es "zu gut" und alles wäre ja toll. Wisst ihr was ich meine?
Ich kann doch heute noch nix festlegen, was vielleicht in einem oder 2 oder 3 Jahren auftreten kann. Und auch die Folgen einer weiteren OP, die ja aush dem Unfall und dem Shunt resultiert. Was ist damit?
Ich bin so unsicher und will doch alles richtig machen.

Danke ihr Lieben.

@Kai-Uwe;

Gemeldet (Fristen) ist der Unfall doch der PUV?
Ja, gemeldet ist also alles (siehe meine ausführlichere Antwort).

Habt Ihr eine Unfallrente versichert? Diese sollte Euer Sohn erreichen.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob auch eine Rente inbegriffen ist. Ich lese es nochmal nach.

Mein Mann hat unter v.a. auch ein SHT und nach und nach sind Hormonstörungen, Zentrale-Nerven-Systementzündung, Schwerhörigkeit, Tinnitus, Geschmacksstörung, Sehstörung dazu gekommen und die unvorstellbaren Kopfschmerzen.
Hatte Dein Mann einen Unfall? Und hieran sieht man ja, dass so viele Dinge noch im Nachhinein auftreten können.

Die PUV wird Euren Sohn sicher zum Gutachter schicken, ich würde Geld in ein privates Gutachten investieren (vielleicht helfen ja auch die Großeltern) Vielleicht würde ja sein behandelnder Arzt eine Beurteilung über die Invaliditätshöhe abgeben. damit Ihr Sicherheit habt und Forderungen stellen könnt.
Die PUV hat sich auch schon mit dem KH in Verbindung gesetzt und daraufhin haben wir einen Termin vereinbart. Sind ja eh jedes Jahr da zur allgemeinen und Shunt-Kontrolle. Dort soll ja dann quasi ein Gutachten erfolgen. Ich werde auch einen Bericht der Ergotherapeutin anfertigen lassen, die sieht nämlich auch manch andere Dinge in der Behandlung eher als ein Arzt, der ihn im KH nur 1x im Jahr sieht und übermorgen dann eine Momentaufnahme hat.
Dann gibts das Gutachten des HNO-Arztes, der ja nun eine gewisse Schwerhörigheit bei einer bestimmten Frequenz am linken Ohr festgestellt hat. Umsonst bekommt man ja auch kein Hörgerät verschrieben. Das muss die PUV doch wohl auch so sehen oder?

Meine grösste Frage ist wirklich:
Wie soll der Arzt im KH nun eine Diagnose stellen, was noch alles passieren kann? Wie soll alles abgedeckt werden? Ich habe echt Angst, dass die PUV uns da dann evtl den Grad mitteilt, die Zahlung macht und fertig. Wenn dann weitere Sachen dazu kommen...tja, dann haben wir und vor allem unser Sohn Pech gehabt oder was?

Das ist aber auch ein heikles Thema.
Danke noch einmal...auch fürs Zu"hören"/lesen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Melanie,

ist es Eure Unfallversicherung, oder hatte jemand anders den Unfall zu verantworten und dessen Haftpflichtversicherung tritt jetzt ein? Hat sich gerade mit Deiner Antwort erledigt

Ein guter Neurologe kann schon durch eine umfangreiche Begutachtung einen Invaliditätsgrad bemessen.

Bei Erwachsenen ist es vor der 3-Jahresfrist und bei Kinder (so glaube ich) vor der 5-Jahresfrist.
Darum meine Frage zu einer privaten Begutachtung oder einem Arzt dem Ihr vertraut nach einem Invaliditätsgrad fragen. Und...gibt es noch andere Verletzungen?
Bitte nimm meinen Tipp ernst:
Setzt Euch zusammen und nehmt Euch noch einmal den ganzen Unfallordner vor, jede Diagnose, jeder Arztbericht....alles noch einmal lesen und Notizen machen. Alles in Kopien zusammenstellen, für den Gutachter (oder Versicherung). Den Unfallhergang genau und verständlich aufschreiben und eine Liste über alle Beschwerden, Bedinderungen dem Gutachter (oder Versicherung) übergeben.
Man vergißt sehr schnell, wenn es kleine Erfolgsschitte gibt. Und 5 Jahre sind eine lange Zeit


Darum, wegen Folgeschäden, würde ich einen RA einbinden (der kann aber richtig was kosten, bitte vorher danach fragen)
Sicher müssen die Unterlagen vom HNO und ggf. vom Augenarzt dazu. ALLE Diagnosen sind wichtig.

Ja, mein Mann hatte ein Sturz, 4m Höhe kopfvoran auf Marmorstufen. Wir klagen gerade den Invaliditätsgrad ein.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo MKay,

ich habe deinen Beitrag gerade eben erst gelesen.

Ich kann auch nicht viel hinzufügen zu dem, was Kai-Uwe geschrieben hat. Mache am besten von allen Unterlagen Kopien - und zu den Kopien eine Liste mit den vorhandenen Unterlagen. Am besten notierst du hier ebenfalls in Kurzform die Diagnosen/Beschwerden - dann haben alle eine gute Übersicht (z.B.:

1.) 30.05.2010: Besuch bei HNO-Arzt Dr. X in Y - Feststellung einer Lärmempfindlichkeit re. Ohr
2.) 30.10.2010: Besuch beim Neurologen A in B - Feststellung von Gleichgewichtsstörungen
3.) 05.02.2010: Test in der Ergotherapiepraxis D in E - Bestätigung der Gleichgewichtsstörungen

usw.

Die dazugehörigen Kopien kannst du dann mit der gleichen Nummerierung durchzählen...

Wenn es geht, lass dir diese Aufzählungs-Liste "quittieren" (d. h. unterschreiben, am besten mit Stempel!), ebenso eine Liste aller mitgebrachten Röntgen-, MRT- Aufnahmen. Dann kann hinterher keiner sagen, er hätte es nicht gewusst oder die Unterlagen nicht gesehen!

Und konzentriere dich für die Begutachtung nicht nur darauf, was dein Kind kann und was - Gott sei Dank! - gut geworden ist, sondern auch darauf, was dein Kind NICHT kann - denn wenn alles in Ordnung wäre, müsste er nicht zur regelmäßigen Kontrolle, zur Ergotherapie und zum HNO! Schreibe ALLE Beschwerden auf!

Am besten rufst du mal bei Selbsthilfegruppen an und erkundigst dich über Begutachtungen u. mögliche Spätfolgen eines SHT (keine Panik, das muss nicht sein, dass er die bekommt!). Aber dann kannst du die bestehenden Beeinträchtigungen besser einschätzen und absehen und weißt, was wichtig ist und was du aufführen solltest und was auf keinen Fall vergessen gehen sollte.

Leider hast du ja nun nicht mehr viel Zeit für die Vorbereitungen. Erkundige dich evtl. mal hier (geht auch am Telefon):

http://www.hannelore-kohl-stiftung.de

Und erzähle bei der Begutachtung nicht, wie prima es deinem Sohn geht, sondern erwähne, was er nicht kann (z. B.: nicht "wir machen jeden Tag Spaziergänge und freuen uns am Sonnenschein..." sondern: "Er kann immer noch nicht Fahrrad fahren, weil sein Gleichgewichtssinn gestört ist, er hat Konzentrationsschwierigkeiten usw.") Du solltest natürlich immer bei der Wahrheit bleiben - das war nur ein Beispiel.

Vielleicht setzt du dich auch mal mit einer Mutter zusammen, die ein Kind im gleichen Alter hat und ihr vergleicht, wie der Entwicklungsstand ist.

Erzähle auch nichts Privates, was nicht zur Begutachtung gehört - sonst wird evtl. aufgeführt, wie prima doch alles läuft, wenn ihr jährlich in Urlaub fahrt, weil es keine Beeinträchtigungen gibt usw.

Wenn die Begutachtung vorüber ist und ihr das Gutachten erhalten habt, solltet ihr unbedingt mit einem Anwalt für Medizinrecht bzw. Versicherungsrecht Rücksprache halten! Auf keinen Fall ohne! Wenn ihr keine RV habt, gibt es hier die Möglichkeit zu einem kostenlosen Beratungsgespräch:

http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de

Hört euch an, was der Anwalt zu sagen hat, seid besonnen und lasst euch nicht in irgendeinen sinnlosen Rechtsstreit drängen, verzichtet aber auch auf nichts, das euch zusteht.

Wenn ihr weitere Beratung braucht für die Zukunft, erkundigt euch mal hier:

http://www.bdh-reha.de

Der BDH kann euch auch anwaltlich vertreten (ähnlich wie der VDK), aber ich glaube nur im Sozialrecht. Aber das weiß vielleicht noch ein anderer besser... Auf jeden Fall gibt es hier eine anwaltliche Vertretung, wenn ihr Mitglied seid (ca. 40 - 50 Euro im Jahr, glaube ich). Es gibt auch sonst noch eine Menge andere Angebote.

Der BDH hat an verschiedenen Orten in Deutschland Beratungsstellen, die sich gut mit SHT auskennen!

Ich wünsche euch alles Gute für die Begutachtung und hoffe, dass das jetzt nicht zu viel auf einmal war,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Puv

Hallo MKay,

allen Vorschlägen von Kai-Uwin und Rudinchen kann ich nur zustimmen.

Vor allem die Empfehlung einen Anwalt einzuschalten.

Bitte nur einen Anwalt für Medizin und Versicherungsrecht,

Dazu hätte ich eine Empfehlung.

Hier im Forum können Dich alle nur unterstützen und noch zusätzliche
Hinweise geben die zur Zu-Arbeit für einen Anwalt sehr, sehr hilfreich
sein werden.
 
Hallo und guten Morgen,

also, danke nochmal für Eure schnelle Hilfe.
Ich werde mich gleich mal an den Ordner machen und alles rausschreiben und auflisten.
Dann alles notieren, was er NICHT kann oder was ihm Probleme bereitet. Ausserdem mit der Ergotherapeutin tel, ob sie noch "schnell" einen kleinen Bericht schreibt (brauchen eh ein neues Rezept) und mir den faxen kann. Die ist super, sie wirds machen.
Ausserdem sieht sie -wie bereits erwähnt- mehr als ein Arzt, der ihn nur 1 x im Jahr für ne Stunde sieht.
Die anderen Links werde ich mir gleich ansehen und dann noch nach nem Anwalt mit dieser Fachrichtung in der Nähe suchen. Danke für die vielen Links.

@Meggy: Was meinst Du mit Empfehlung? Hast Du einen guten Anwalt für diese Sache?

Ich bin damals zusammen mit meinem Sohn die Treppe runtergefallen. Er war gerade 8 Monate alt und in ein paar Tagen feieren wir quasi unseren 2. Geburtstag zum 5. Mal. Ihr könnt Euch vorstellen, was für Vorwürfe ich mir gemacht habe und manchmal auch noch heute, wenn ich merke, dass manche Dinge nicht so sind wie sie sollen.
ABER ich bin dankbar von ganzem Herzen, dass ich ihn habe und wie es ihm geht.

Fahrrad fahren ist ein gutes Stichwort. Das hat er erst kürzlich gelernt. Das räumliche Sehen soll wohl bei ihm fehlen, da er nach dem Unfall längere Zeit geschielt hat. Was er heute noch manchmal bei Müdigkeit und Erschöpfung macht.
Auch son Punkt.
Also, ihr Lieben. Ich freue mich über jede Nachricht, Anregung und Tips.
Wünsche Euch schon einmal einen schönen Start in den Tag.
Ich habe nun ne Menge zu tun. Danke nochmal.
 
Hallo MKay,

ich wünsche euch alles Gute fürs Gutachten!

Viele Grüße, Rudinchen
 
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