Bitte um Hilfe bei meiner GdB-Feststellung.
Vorgeschichte:
Habe bei einem Verkehrsunfall, als Mitinsasse, mein Ellenbogengelenk im rechten Arm verloren. Des Weiteren habe ich Probleme meinen rechten Arm senkrecht nach oben zu strecken, laut Aussage des Arztes des behandelnden Krankenhauses sei dies eine Frozen Shoulder. Habe meine Röntgenbilder betrachtet und festgestellt, dass mein Arm nach dem Unfall auch komplett ausgekugelt war. Ich persönlich habe dies auch noch einmal mit meinem Physiotherapeuten besprochen und der meinte, dass dies ein Folgeschaden des Verlustes sei, da ich ja jetzt alles aus der Schulter heraus arbeite. Unter anderem kann ich auch keine Pro- und Supination der Hand mehr ausführen und die Kraft ist auch richtig wenig.
Mein Hauptanliegen:
Ich habe bei meinem zuständigen Amt einen Antrag auf Feststellung GdB gestellt und heute zur Antwort bekommen das ich nur die Anerkennung auf 40% GdB für das Ellenbogengelenk bekomme, aber die Bewegungseinschränkung des Schultergelenks keine Funktionseinschränkung darstellt.
Laut mündlicher Aussage des Sozialdienstes des Krankenhauses von 2006 liegt aber schon eine GdB von über 60% allein für das Ellenbogengelenk vor. Ich habe mir auch heute eine Broschüre runtergeladen ( Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen 2003 – von Peter Trenk-Hinterberger ) wo teilweise schon der GdB für meine Behinderung aufgeschlüsselt wurde, werde aber daraus nicht so wirklich schlau.
Da steht z.B. Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk, ich habe ja aber noch meinen Unterarm mit Hand, die ich ja teilweise noch gebrauchen kann und der GdB beträgt dort 70% !
Kann und/oder soll ich in Widerspruch gegen diesen Bescheid gehen und was gebe ich als Grund für diesen Widerspruch an?
Bedanke mich jetzt schon einmal im Vorraus für die nette und freundlich Beratung.
Vorgeschichte:
Habe bei einem Verkehrsunfall, als Mitinsasse, mein Ellenbogengelenk im rechten Arm verloren. Des Weiteren habe ich Probleme meinen rechten Arm senkrecht nach oben zu strecken, laut Aussage des Arztes des behandelnden Krankenhauses sei dies eine Frozen Shoulder. Habe meine Röntgenbilder betrachtet und festgestellt, dass mein Arm nach dem Unfall auch komplett ausgekugelt war. Ich persönlich habe dies auch noch einmal mit meinem Physiotherapeuten besprochen und der meinte, dass dies ein Folgeschaden des Verlustes sei, da ich ja jetzt alles aus der Schulter heraus arbeite. Unter anderem kann ich auch keine Pro- und Supination der Hand mehr ausführen und die Kraft ist auch richtig wenig.
Mein Hauptanliegen:
Ich habe bei meinem zuständigen Amt einen Antrag auf Feststellung GdB gestellt und heute zur Antwort bekommen das ich nur die Anerkennung auf 40% GdB für das Ellenbogengelenk bekomme, aber die Bewegungseinschränkung des Schultergelenks keine Funktionseinschränkung darstellt.
Laut mündlicher Aussage des Sozialdienstes des Krankenhauses von 2006 liegt aber schon eine GdB von über 60% allein für das Ellenbogengelenk vor. Ich habe mir auch heute eine Broschüre runtergeladen ( Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen 2003 – von Peter Trenk-Hinterberger ) wo teilweise schon der GdB für meine Behinderung aufgeschlüsselt wurde, werde aber daraus nicht so wirklich schlau.
Da steht z.B. Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk, ich habe ja aber noch meinen Unterarm mit Hand, die ich ja teilweise noch gebrauchen kann und der GdB beträgt dort 70% !
Kann und/oder soll ich in Widerspruch gegen diesen Bescheid gehen und was gebe ich als Grund für diesen Widerspruch an?
Bedanke mich jetzt schon einmal im Vorraus für die nette und freundlich Beratung.