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Festellung GdB richtig?

Midnight

Nutzer
Registriert seit
1 Apr. 2008
Beiträge
2
Ort
Leipzig
Bitte um Hilfe bei meiner GdB-Feststellung.

Vorgeschichte:

Habe bei einem Verkehrsunfall, als Mitinsasse, mein Ellenbogengelenk im rechten Arm verloren. Des Weiteren habe ich Probleme meinen rechten Arm senkrecht nach oben zu strecken, laut Aussage des Arztes des behandelnden Krankenhauses sei dies eine Frozen Shoulder. Habe meine Röntgenbilder betrachtet und festgestellt, dass mein Arm nach dem Unfall auch komplett ausgekugelt war. Ich persönlich habe dies auch noch einmal mit meinem Physiotherapeuten besprochen und der meinte, dass dies ein Folgeschaden des Verlustes sei, da ich ja jetzt alles aus der Schulter heraus arbeite. Unter anderem kann ich auch keine Pro- und Supination der Hand mehr ausführen und die Kraft ist auch richtig wenig.


Mein Hauptanliegen:

Ich habe bei meinem zuständigen Amt einen Antrag auf Feststellung GdB gestellt und heute zur Antwort bekommen das ich nur die Anerkennung auf 40% GdB für das Ellenbogengelenk bekomme, aber die Bewegungseinschränkung des Schultergelenks keine Funktionseinschränkung darstellt.
Laut mündlicher Aussage des Sozialdienstes des Krankenhauses von 2006 liegt aber schon eine GdB von über 60% allein für das Ellenbogengelenk vor. Ich habe mir auch heute eine Broschüre runtergeladen ( Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen 2003 – von Peter Trenk-Hinterberger ) wo teilweise schon der GdB für meine Behinderung aufgeschlüsselt wurde, werde aber daraus nicht so wirklich schlau.
Da steht z.B. Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk, ich habe ja aber noch meinen Unterarm mit Hand, die ich ja teilweise noch gebrauchen kann und der GdB beträgt dort 70% !

Kann und/oder soll ich in Widerspruch gegen diesen Bescheid gehen und was gebe ich als Grund für diesen Widerspruch an?






Bedanke mich jetzt schon einmal im Vorraus für die nette und freundlich Beratung.:)
 
Hallo Midnight,
Herzlich willkommen hier im Forum. Zur Einschätzung Deiner GdB möchte ich dich auf diese Seiten hier lenken.
Die Aussage bezüglich Verlust sind nicht mit einem künstlichen Gelenk zu vergleichen. Ich kann Deine GdB schlecht einschätzen, da die wichtigesten Einschränkungen, die Du jetzt hast nicht geschildert werden. Aber natürlich kannst Du Widerspruch einlegen. Dies verbunden mit einer Akteneinsicht und das wichtigste ist, die Einschränkungen, die verblieben sind, so plastisch wie möglich darzustellen. Also auf 70 % wirst Du keinesfalls kommen, aber ich kann mir eine GdB von max 50 % vorstellen. Wie gesagt, es zählt nicht die Amputation, sondern die verbliebenen Einschränkungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo und danke Seenixe für die schnelle und teilweise hilfreiche Antwort.
Habe mich mal auf deinem Link umgesehen, aber da steht auch nur dasselbe wie ich es schon rausgefunden hatte.

Habe dir mal hier meine Ansicht der Einschränkungen geschrieben und hoffe du kannst damit etwas anfangen.





Meine jetzigen Einschränkungen sind soweit ich dies persönlich benennen kann folgende:


1 – keine aktive Streckung des Armes, nur eine teilweise Beugung bis 90 Grad, dabei muß ich aufpassen das der Arm nicht nach rechts oder links wegschwenkt

2 – sehr schwere Drehung der Handfläche bis ungefähr zur Hälfte
3 – eine Armhebung bis ca. 100 Grad, alles darüber hinaus ist nur mit Hilfe des anderen Armes und unter heftigsten Schmerzen möglich

Denkt Ihr hier ich sollte mir einen ärztlichen Gutachter suchen der dies noch mal alles festhält und beglaubigt oder ist dies unangebracht und sinnlos?



Bedanke mich nochmal für Antwort von der lieben Seenixe und den anderen die mir noch schreiben werden.
 
Hallo Midnight,
Auf Deine GdB sprich mal Deinen Orthopäden oder Hausarzt an. Ansonsten Widerspruch einlegen und dann klagen. Dadurch wird das Ergebnis überprüft. Wir haben hier keine Ärzte und können nur über unsere Erfahrungen berichten. Ein privates Gutachten ist aber jetzt noch nicht angesagt, es kostet und das Ergebnis braucht nicht anerkannt werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Zusammen,

Für die höhe der GdB ist die Diagnose nicht von Bedeutung.
Zitat:


Bayerisches LSG – Urteil vom 23.07.2003 – Az.: L 18 SB 8/02

1. Entscheidend für die Feststellung eines GdB sind nicht die getroffenen Diagnosen, sondern allein das Ausmaß der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen.

2. Ein GdB ist nicht dann falsch gesetzt, wenn sich eine angenommene Krankheit als Fehldiagnose erweist. Der GdB wäre nur dann fehlerhaft, wenn die Folgen der Funktionsbeeinträchtigung falsch eingeschätzt worden wären.

3. Die fehlerhafte Beurteilung der Krankheit, die der Funktionsbeeinträchtigung zugrunde liegt, ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bescheides ohne Bedeutung.

4. Unter Behinderung ist nicht der regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustand, also eine Krankheit zu verstehen, sondern die nachteiligen Folgen dieses Zustandes für das Erwerbsleben und den gesellschaftlichen Bereich.

5. Das Amtsermittlungsprinzip verpflichtet die Gerichte nicht zur Durchführung einer Ausschlussdiagnostik bei der Feststellung des GdB. Für die Sachaufklärung ist hinreichend, wenn das Ausmaß der durch die (unbenannte) Behinderung verursachten Funktionsstörung zuverlässig abgeschätzt werden kann.

vieleicht hilfts jemanden vg natascha
 
Hi Midnight!
habe seit jahren ein ähnliches problem,prognose wie bei dir nach bedingter fehlbelastung schulterverschleiß.schulter wurde operiert, kleine verbesserungen des zustandes aber keine anerkennung des verschlechterungantrages (wiederspruch + sozialgericht).Der allgemeine tenor der gutachterlichen szene ist mit 40% sind sie doch mit dem arm gut bedient usw.Ich muß seenixe beipflichten mehr wie 50% werden es wohl in keinem fall.
Rexibaer
 
40% GdB

Hallo Midnight,

Ich habe eine sog. Schulterfrakturprothese, mein Oberarmkopf war zertrümmert.
Außerdem ist mein Nervus Axillaris beschädigt.
Ich kann mein Arm aktiv nur bis 45° heben (Abduktion und Anteversion), passiv geht das bis 120°.
Aber ansonsten ist die Funktionalität der Hand voll da.
Ich habe 40% GdB bekommen (ansonsten keine andere Beschwerden). Ich habe keinen Wiederspruch eingelegt aus dem Grund, den Rexibaer aufgeführt hat.
Der allgemeine tenor der gutachterlichen szene ist mit 40% sind sie doch mit dem arm gut bedient usw.

Viele Grüße,
Hela
 
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