dagobert25
Mitglied
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- 21 Nov. 2007
- Beiträge
- 67
Hallo,
mein Verfahren wird immer komplizierter.
Wie ist das eigentlich mit der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im Sozialrecht?
In meinem Fall wurde ein gutachten durch das Gericht als unverwertbar verworfen ( war aus dem Verwaltungsverfahren Verstoss gegen § 200 SGB VII). Die BG hat das Guatchten auch entfernt.
Das Problem ist nur das das Gutachten durch einen Gutachter des Versorgungsamtes ( Schwerbehindertenantrag) eindeutig verwertet wurde.
Er zitiert es und beruft sich auf das Gutachten...
Ist dieses Gutachten des Versorgunsgamtes verwertbar
Der Gutachter des SG ( BG Sache)Beruft sich am Ende auf das Gutachten des Versorgungsamtes...
Mein anwalt meinte das sollten wir angreifen und uns auf die Fernwirkung berufen..
Habe das nicht verstanden...Kann das Guatchten danna uch nich verwertet werden oder wie?
Schönen Gruss
mein Verfahren wird immer komplizierter.
Wie ist das eigentlich mit der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im Sozialrecht?
In meinem Fall wurde ein gutachten durch das Gericht als unverwertbar verworfen ( war aus dem Verwaltungsverfahren Verstoss gegen § 200 SGB VII). Die BG hat das Guatchten auch entfernt.
Das Problem ist nur das das Gutachten durch einen Gutachter des Versorgungsamtes ( Schwerbehindertenantrag) eindeutig verwertet wurde.
Er zitiert es und beruft sich auf das Gutachten...
Ist dieses Gutachten des Versorgunsgamtes verwertbar
Der Gutachter des SG ( BG Sache)Beruft sich am Ende auf das Gutachten des Versorgungsamtes...
Mein anwalt meinte das sollten wir angreifen und uns auf die Fernwirkung berufen..
Habe das nicht verstanden...Kann das Guatchten danna uch nich verwertet werden oder wie?
Schönen Gruss