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Feinstaubfahrverbot

marty

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
5
Ab dem 01.03.2007 tritt in mehreren Großstädten ein Fahrverbot für Autos mit schlechter als E2 in Kraft. Ausnahmen gibt es nur für aG behinterte.
Motorräder dürfen aber weiterhin fahren.

Wo bleibt da die Gerechtigkeit.
 
Hallo Marty,
Bitte etwas Sachlichkeit ;-)

Jedem dritten Auto droht in Deutschland bald ein Fahrverbot. Grund sind die geplanten Umweltzonen in deutschen Innenstädten. Betroffen sind vor allem alte Diesel-Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und Lkw. Aber auch Benziner ohne geregelten Kat gelten dann als Stinker und müssen draußen bleiben. Mit dieser drastischen Maßnahme setzen die Bundesländer eine EU-Verordnung um, mit der deutschen Innenstädte vor einer zu hohen Belastung mit Feinstaub geschützt werden sollen.
Laut Kennzeichnungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums gibt es vier verschiedene Schadstoffgruppen:

In Schadstoffgruppe 1 fallen alle Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten und für die das Fahrverbot gilt. Dazu gehören Benziner ohne geregelten Katalysator der ersten Generation. Auch Diesel-Pkw mit Euro 1 oder schlechter zählen zu dieser Kategorie.
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 erhalten eine rote Plakette. Dabei handelt es sich in der Regel um Diesel, die die Euro-Norm 2 erfüllen. Auch ältere Diesel-Fahrzeuge, die mit Partikelfiltern nachgerüstet wurden und bislang nur der Euro 1 entsprachen, fallen hierunter. Diese Autos dürfen noch bis 2012 in die Innenstädte fahren.
Schadstoffgruppe 3 wird durch eine gelbe Plakette markiert. Diese erhalten Diesel, die Euro 3 entsprechen. Fahrzeuge mit Euro 2, die nachgerüstet wurden und der Partikelminderungsstufe 1 (PM 1) angehören, können ebenfalls eine gelbe Plakette bekommen und haben freie Fahrt.
In der Schadstoffgruppe 4 fallen alle modernen Benziner. Sie bekommen eine grüne Plakette, ebenso alle Fahrzeuge, die mit Biokraftstoff oder Gas betrieben werden. Aber auch alle Diesel, die Euro 4 und 5 erfüllen, erhalten diese gründe Plakette und können in die City fahren.

Dafür haben Umweltschützer Jahrelang gekämpft und ehrlich: Es ist auch eine Frage der Gesundheit.

Hier gleich ein Link, wo Du schauen kanst, ob Du betroffen bist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Wo bleibt die Sachlichkeit, wenn Oldtimer http://www.oldtimer-info.de/
und Motorräder ausgenommen werden.
Nicht jeder Behinderte kann sich ein Neufahrzeug leisten.

Gibt es überhaupt Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge und wenn ja für welche?

Die Ausnahmen sind sehr eng gefasst. Man wollte bei der neuen Verordnung bewusst die Fehler der Smog-Verordnung vermeiden. Damals hat man sich umfangreich unterschiedlichen Interessen gebeugt und zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Ergebnis war die Einhaltung der Smog-Verordnung in keiner Weise mehr überprüfbar. Verstöße konnten kaum geahndet werden.
Zu den Ausnahmen zählen:
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • Kranken- und Arztwagen im Einsatz zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung,
  • Fahrzeuge von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (mit Ausweis);
  • Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zolldienst, Bundeswehr bei der Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben;
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen bei dringenden militärischen Gründen;
  • Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Warum gibt es eine Ausnahme für Motorräder?

In der Vergangenheit wurde die Einführung verbindlicher Abgasgrenzwerte für Motorräder versäumt. Selbst moderne Neufahrzeuge erfüllen Abgasnormen nur zu einem geringen Teil.
Diesem Versäumnis hat man Rechnung getragen und Motorräder zunächst von der Verordnung ausgenommen. Auch ist momentan die Zahl der beim KBA erfassten Diesel-Motorrädern mit 5.500 Stück so gering, dass man keinen dringenden Handlungsbedarf sah.
Es ist jedoch der politische Wille erkennbar, langfristig auch Motorräder in die Verordnung mit aufzunehmen. Seit 01.042006 gibt es auch für Motorräder eine turnusmäßige Umweltuntersuchung analog der AU bei Pkw. Dies ist sicher ein Einstieg, um die Feinstaub-Verordnung auch auf Motorräder auszuweiten.

Quelle http://www.deuvet.de/fakt/staub.htm
 
Das wird gravierende Auswirkungen auf den Einzelhandel haben. Denn wir Landler fahren dann zum Shoppen halt nicht mehr in die Stadt. Warum soll ich meine Einkäufe mit der U-Bahn befördern und noch mal Geld bezahlen? Dann kauf ich halt in Salzburg ein. Is von mir sogar näher. Aber da gibts wenigstens genug Behindertenparkplätze...
Ich seh schon die Umsatzeinbussen und höre das Gezeter des Einzelhandels...

LG

CHEVY
 
Hähä. Die Ausnahmen sind ja lustig.

....Kranken- und Arztwagen im Einsatz zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung....

Und wer fährt die? Der Rettungssanitäter, der mit seinem alten Golf II nicht mehr bis zur Wache kommt sicherlich nicht. Also der Notarzt selbst, weil der sich einen neuen Mercedes leisten kann? Mal sehen wann auffällt, das viele Wachen genau dort sind, wo die Fahrverbote gelten, nämlich in den Stadtzentren ;)

Und bitte.... erzählt mir nicht, dass ein Feuerwehrmann der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzfall mit seinem Privatwagen nicht angehalten wird (und dadurch viel Zeit verliert) und erzählt mir bitte auch nicht, dass er (um vorgenanntes zu vermeiden) mit Bus und Bahn fahren oder zur Wache laufen soll.

....Feuerwehr bei der Erfüllung dringender hoheitlicher Auflagen....

Hm. Tja. Katzen werden auf Bäumen bleiben, Hunde werden eingeklemmt in Röhren und Gullis warten müssen.....

Ich könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
 
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