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Falscher Gutachter verurteilt

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,874
Ort
Berlin
Wer weiß, wer wen begutachtet?
Nicht nur der Arzt sollte sich den PA zeigen lassen, auch der Betroffene sollte schauen, ob ihm wirklich ein Gutachter gegenüber sitzt:D:D:D

Berliner gab sich als Gutachter aus -Auf Bewährung verurteilt
FRANKFURT (ODER). Wegen Urkundenfälschung und Titelmissbrauchs hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) gestern den 72-jährigen Berliner Karl-Heinz B. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte sich fälschlicherweise als Ingenieur ausgegeben und war auch als Gerichtsgutachter aufgetreten. So war er im Jahr 2003 beauftragt worden, ein Gutachten zum Legionellenbefall im Klinikum Frankfurt-Markendorf zu erstellen. "Bei dem Gutachten gab es einige Widersprüche", sagte Staatsanwalt Ulrich Scherding. Deshalb wurden der Mann und seine berufliche Qualifikation überprüft. Im Laufe der Ermittlungen meldeten sich mehrere Gerichte, andere Sachverständige und Privatpersonen, die von dem Beschuldigten im Zeitraum zwischen 2002 und 2004 getäuscht worden waren. Nachgewiesen werden konnten ihm 13 Fälle von Urkundenfälschung.

Ob die 13 Fälle wirklich alles waren
Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe Ob die 13 Fälle wirklich alles waren

Nein bestimmt nicht, das spiel läuft folgender maßen ab, die bg bzw vers. usw arbeitet anders ,
1. uo erleidet schaden höhe ca. 500.000 euro

2. bg bzw vers braucht gefälligkeits erstgutachten

3. bietet erhöhten abrechnungssatz dem gutachter an, plus
ersatzaufwendungen grins. bei klinik und Prof. nennt sich das dann forschungsauftrag für nix, hauptsache das geld wird reingewaschen.

4. so nu rechne mal gutachten 5000 euro plus spesen gibt erstgutachten.

5. schaden 500000 euro dem gegenübergestellte aufwendungen zur schadens- bzw nicht erstattungspflichtige regulierungsaufwendung wegen (erstgutachten)
gibt einen Rentieteertrag von über 95%

Das ganze ist doch wie eine produktionfirma zu beurteilen, wie erziehle ich mit den geringsten aufwand an produktionsfaktoren den größten ertrag!

Und damit das zum erfolg führt sind die mitarbeiter der bg-vers- bfa
voll- bzw halbjuristen.

Und bei dem kenntnisstand gehen manche UO in den Wald Schreien , ich werde bald dem folgen vieleicht lerne ich dazu ,so ist mir zumute

vg natascha in der hoffnung ,wer lesen kann ist im vorteil
 
Hallo seenixe,

du fragst, ob bei deinem interessanten Artikel, die 13 Fälle alle waren? !

Ich frage mich, ob das nur der einzige falsche Gutachter ist, der in Deutschland sein Unwesen treibt.
Widersprüche in den Gutachten sind in unseren Gutachten doch normal!

Dieser "arme" Hochstapler hatte nicht genügend Vitamin "B", und ist deshalb aufgeflogen.
Bei den anderen, da hilft das "B" (Kollegenbruder oder Bruderkollege)
die die haben, die u.a. durch ihre Verbindungsbruderschaft! während des
Studiums zusätzlich lebenslang geschützt sind gegen Angriffe jeglicher Art.:rolleyes:

Gruß Ariel
 
Hallo Seenixe

Danke für die sehr interessante Info. Ob das der einzige ist ? Nein ganz bestimmt nicht. Aber das gibt es nicht nur bei Gutachtern. Man muß heute als Patient auch prüfen ob der Arzt der dich behandelt auch wirklich Arzt ist oder nicht ein Vertreter oder so.
Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, weil ich kurz vor einer weiteren Begutgachtung stehe:eek::D.

LG
 
Hallo Ariel!

Deine Bezeichnung "falscher Gutachter" ist nicht richtig. Gutachter ist keine Berufsbezeichnung und darf sich jeder Gutachter nennen.

Wenn er allerdings Gutachtenaufträge erhält, darf er sie nur bei dem Nachweis eines Sachverstandes für diesen Auftrag annehmen und ausführen.

Ich möchte einmal allgemeinverständlich ein Beispiel bringen:
Ich bin Gutachter! Hierfür habe ich folgenden Sachverstand.

Ich habe einen Abschluß als Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) in der Studienrichtung Möbel und Bauelemente. Ich habe hierzu eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, dass mein Abschluß anderen Abschlüssen in der BRD gleichwertig ist.

Ich habe eine Zusatzausbildung als Sicherheitsfachkraft. Dieser Abschluß erhält durch den Einigungsvertrag Bestandsschutz.

Ich habe weiter eine zusätzliche Ausbildung nach der Wende als Wertermittler für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Ich kann also auf diesen Gebieten den Sachverstand nachweisen und auch als Gutachter tätig werden. Ich kann mich auch gerichtlich vereidigen lassen oder mich amtlich bestellen lassen.

Ich tu es aber nicht. Ich müßte vorher mit meiner Frau Gütertrennung vereinbaren, damit, wenn es einmal schief geht, bei mir nichts zu holen ist.

Es ist dies eine Ursache, weswegen viele Gläubiger auf eine Klage gegen den Schädiger verzichten.

Selbst eine Prozessfinanzierungsgesellschaft lässt vor der Übernahme eines Prozesses prüfen, ob beim Schädiger noch etwas zu holen ist.

Allgemein ist es üblich, dass man als Gutachter eine Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit abschließt. Aber ich vermute, dass der "falsche Gutachter" keine hatte.

Im obigen Fall hat der "falsche Gutachter" eine Strafe von 2 Jahren auf Bewährung bekommen. Es bleibt doch trotzdem ein schöner Gewinn.

Ich nehme einmal an, es ist kein Vermögen vorhanden und mit 72 Jahren braucht man auch nicht mehr arbeiten. Ich nehme auch an, dass die Rente nicht so hoch ist, dass noch ein pfändbarer Teil übrig ist.

Bei 13 Begutachtungen mit einem durchschnittlichen Nutzen von 1.500,00 € ist schon mal ein gutes Auto übrig.

Man sollte sich einmal Gedanken machen, warum viele Gutachter Professoren in einem höheren Alter sind?

Man sollte sich hierbei auch fragen, ob das Wissen dieser Gutachter noch auf dem neuesten Stand der heutigen Wissenschaft und Forschung ist?

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
 
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