Hallo,
aktuell bin ich am überlegen, wie ich am besten vorgehe u. bitte Euch um eure Einschätzungen, vielen Dank
Mein Widerspruch (bei einem Amt) wurde nicht abgeholfen, war klar.
ABER: in der Widerspr.begründung v. Amt sind Lügen enthalten. Obwohl dem Amt alle Unterlagen vorliegen, werden diese einfach ignoriert bzw. falsch wiedergegeben.
Z.B. es fanden keine Strafgerichtsverhandl. statt = Lüge! Dem Amt liegen alle Urteile d. Strafgerichtsverhandl. vor!
Lt. Widerspr.bescheid stellt mein Therapeut die Erkankung XY in Frage = Lüge! In seinen Befundberichten bestätigt er mehrmals, dass ich die Erkankung XY habe.
Ich überlege folgendes:
Danke für etwaige Denkanstöße u. allen einen schönen Sonntag
Grüße
Marcela
aktuell bin ich am überlegen, wie ich am besten vorgehe u. bitte Euch um eure Einschätzungen, vielen Dank
Mein Widerspruch (bei einem Amt) wurde nicht abgeholfen, war klar.
ABER: in der Widerspr.begründung v. Amt sind Lügen enthalten. Obwohl dem Amt alle Unterlagen vorliegen, werden diese einfach ignoriert bzw. falsch wiedergegeben.
Z.B. es fanden keine Strafgerichtsverhandl. statt = Lüge! Dem Amt liegen alle Urteile d. Strafgerichtsverhandl. vor!
Lt. Widerspr.bescheid stellt mein Therapeut die Erkankung XY in Frage = Lüge! In seinen Befundberichten bestätigt er mehrmals, dass ich die Erkankung XY habe.
Ich überlege folgendes:
- Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der Bitte, die falschen Angaben, zu korrigieren
- Strafanzeige gegen Herrn XY v. Amt wg. falscher Behauptungen
- Eingabe beim Datenschutzbeauftragten, mit der Bitte um Änderung d. falschen Angaben
- oder langt es, wenn ich bei meiner Klagebegründung auf die falschen Behauptungen hinweise?
Danke für etwaige Denkanstöße u. allen einen schönen Sonntag
Grüße
Marcela
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