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Falsche Aussagen der Versicherung

Zwieback

Nutzer
Registriert seit
20 Juni 2008
Beiträge
1
Hallo,
erst einmal weiss ich ganz genau, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.......
Trotzdem möchte ich meinen Beitrag einstellen, weil ja evtl. Jemand eine Idee hat, ob ich da überhaupt noch etwas machen kann.

Ich hatte 1998 einen Skiunfall mit Kreuzbandabriss und diesen Unfall habe ich auch der P......versicherung tel. gemeldet. Der Sachbearbeiter, der mir persönlich bekannt ist, meinte nur, dass in meinem Fall ja kein Krankentagegeld bezahlt würde und daher eine Meldung nicht notwendig wäre.
Jetzt habe ich aber im Laufe der Jahre (nach 4 OPs) so Folgeschäden, dass ich 20% Behinderung (zu steuerlichen Zwecken) beim Versorgungsamt habe. Ausserdem habe ich jetzt einen Arzt gefragt, der mir sagte, dass ich bei ca. 20% Invalidität liege.

Kann ich da überhaupt noch etwas machen, ausser natürlich alle Versicherungen kündigen?

Gruss und Dank für eure Antworten

Zwieback
 
Hallo Zwieback,


nach meiner Einschätzung wirst Du nichts mehr machen können, denn:

„Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.“ (AUB 88)​
Aus Verärgerung alle Versicherungen kündigen würde ich nicht, aber im Schadensfall auf die vereinbarten Bedingungen achten.

Gruß
Luise
 
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