Hallo,
erst einmal weiss ich ganz genau, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.......
Trotzdem möchte ich meinen Beitrag einstellen, weil ja evtl. Jemand eine Idee hat, ob ich da überhaupt noch etwas machen kann.
Ich hatte 1998 einen Skiunfall mit Kreuzbandabriss und diesen Unfall habe ich auch der P......versicherung tel. gemeldet. Der Sachbearbeiter, der mir persönlich bekannt ist, meinte nur, dass in meinem Fall ja kein Krankentagegeld bezahlt würde und daher eine Meldung nicht notwendig wäre.
Jetzt habe ich aber im Laufe der Jahre (nach 4 OPs) so Folgeschäden, dass ich 20% Behinderung (zu steuerlichen Zwecken) beim Versorgungsamt habe. Ausserdem habe ich jetzt einen Arzt gefragt, der mir sagte, dass ich bei ca. 20% Invalidität liege.
Kann ich da überhaupt noch etwas machen, ausser natürlich alle Versicherungen kündigen?
Gruss und Dank für eure Antworten
Zwieback
erst einmal weiss ich ganz genau, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.......
Trotzdem möchte ich meinen Beitrag einstellen, weil ja evtl. Jemand eine Idee hat, ob ich da überhaupt noch etwas machen kann.
Ich hatte 1998 einen Skiunfall mit Kreuzbandabriss und diesen Unfall habe ich auch der P......versicherung tel. gemeldet. Der Sachbearbeiter, der mir persönlich bekannt ist, meinte nur, dass in meinem Fall ja kein Krankentagegeld bezahlt würde und daher eine Meldung nicht notwendig wäre.
Jetzt habe ich aber im Laufe der Jahre (nach 4 OPs) so Folgeschäden, dass ich 20% Behinderung (zu steuerlichen Zwecken) beim Versorgungsamt habe. Ausserdem habe ich jetzt einen Arzt gefragt, der mir sagte, dass ich bei ca. 20% Invalidität liege.
Kann ich da überhaupt noch etwas machen, ausser natürlich alle Versicherungen kündigen?
Gruss und Dank für eure Antworten
Zwieback