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Falsche Angaben im Urteil zu Gunsten des Unfallverursacher wie kann das sein? Was kann ich machen?

Hallo Marima,

wir haben Berufung eingereicht und haben die Frist der Begründung bisher gezogen!

Geld ist noch keines Gekommen!

das Kind hängt noch am Brunnenrand! Ich muss auch ganz Ehrlich sagen das die Richterin sich nicht für die Sachen interessiert hat die wir eingebracht haben! Sie ist irgendwie gegen uns gewesen, wie ich darauf komme z.B.:

Ihre Angabe wie ich stehe und das keine kyphose zu erkennen wäre, ich trage immer einen speziellen Rückengürtel und zusätzlich Spezielle Shirts die meine Haltung korrigieren, dies habe ich des öfteren aufgezeigt und Vorgetragen!

In dem ganzen Urteil steht nicht einmal erwähnt das ich während den Verhandlungen immer Gestanden bin! Ich kann auf den billigen Schreibtischstühlen einfach nicht sitzen!

Die Gegenseite (Rechtsanwalt und Gehilfe) sind auf meinen Wankenden unsicheren Gang eingegangen und haben als mögliche Ursache einen Tumor angegeben und haben mir Medikamente missbrauch vorgeworfen!

Wie oft hat man mich gefragt wie mein Einschränkungen sind und wie oft habe ich diese beschrieben? Im Urteil steht nur das die Richterin nichts erkennen kann!

Der Sachverständige ist eingebrochen dies wird im Urteil auch nicht erwähnt, er räumte ja ein das eine Distraktionsverletzung bestehe!

Wie sie in dem Urteil darauf gekommen ist das der SV Angeben hat das eine solche Verletzung hätte auf Bildgebendem Material hätte erkannt werden müssen wurde vor Gericht nie behandelt! Dies ist Schlichtweg Schwachsinn!

Das selbe wie Sie angibt das Der SV keine Auffälligkeiten bei den Nervenleitgeschwindigkeiten feststellen konnte! Äh Tschuldigung dieser war Orthopäde und hat dies nicht geprüft!

Ihre Angabe das ich dem Verursacher reingerutsch bin ist meiner Meinung nach Augenwischerrei, eine Alternative realität ja mein Hinterrad hat blockiert da ich eine Vollbremsung eingeleitet habe aber auch nicht mehr.

Jedes mal wenn der SV mit Geringfügiger Knickbildung daher gekommen ist sind wir auf die Barrikaden, ich wäre fast des Saal verwiesen worden und was steht wieder im Urteil? "Geringfügiger Knick2 und das keine "Knöcherne Überlastungsreaktion" bestehe.

Der Sachverständige ist ein erfahrener Praktiker der Rheumaliga, das ich nicht lache von Wirbelsäule halt keine Ahnung!

Das die Angaben des SV auch mit den Beobachtungen des Gerichtes korrespondieren!


Na ja jetzt kommt es darauf an was mein Rechtsanwalt zu dem Thema falsche Würdigung von Beweisen vorzubringen hat!

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

habe jetzt alles von dir durchgelesen!
So wie du deinen Fall schilderst, kann man diesen eigentlich (ist meine pers. Meinung) auf jeden anderen Fall projizieren!
Mein Fall läuft in etwa gleich ab, nur mit anderen Verletzungen!
Aber vor Gericht würde ich 1 zu1 sagen! Seltsam dass es so etwas wie parallelen gibt!
Es könnte aber auch an meiner fehlenden juristischen Ausbildung liegen!
Ich drücke dir die Daumen, dass es doch noch möglich sein wird, die Ungereimtheiten auszuräumen!
 
Hallo Ptpspmb,

dann läuft es bei dir auch so gut!

Ich hatte heute Termin bei meinem Anwalt und was soll ich sagen ich habe meine Punkte vorgetragen, er hat seine Vorgetragen das Urteil wird nicht angenommen und es geht in Revision, mit dem Ziel das die Arbeitsunfähigkeit die auf der Schädigung der Afferenzbahnen beruht als Unfallfolge anerkannt wird!

Ich war ja bei den Verhandlungen dabei wie mein Rechtsanwalt die Diagnose mit Hinweis auf Neurologische Schädigungen angesprochen hat und die Richterin befragt den Orthopäden danach! Man glaubt es kaum, der sich wohl hervorragend damit auskennt.

MfG


Gsxr
 
Hallo GSXR!

In Bezug auf Deinen Beitrag betreffend Urteil, habe ich in meinem Fall die gegensätzlichen Aussagen
im Strafverfahren angeführt, diese sind natürlich auch in den Zivilprozess übergegangen.
Ist aber egal, und wenns jemanden interessiert ist es in meinem Vorposten zu erlesen.

Zu den beruflichen Turbulenzen kann ich ähnliches berichten.
Auch in meinem Fall ist ein Verfahren im laufen wo es darum geht, das ich wie es aussieht meinen
Beruf aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr ausüben kann.
Ich habe es damals auch geschafft wieder zurück zu kehren, und dazu taten sich erste Beschwerden
mit der HWS und später auch mit LWS auf.
Aber irgendwann kam dann die Kündigung (gut vorstellbar das Dies aufgrund vieler Faktoren die der
Unfall mitbrachte geschah) und ich wollte wissen ob es zumutbar sei, Tätigkeiten die ich bis jetzt
verrichtet habe auf längere Zeit weiter machen kann.
Es kam zu einer beruflichen Reha, bei der vorerst gewisse Erprobungen und noch dazu die Diagnosen
einem Arbeitsmediziner vorlagen, und Dieser nun zu entscheiden hatte welche Ausbildungen in Frage
kommen. Ich hatte einige Ausbildungsvorschläge angefangen von Elektrotechnik (Sicherheitsanlagentechnik)
über Automatisierungstechnik bis zu Mechatronik. Alle drei dieser Ausbildungen wurden von der
Arbeitsmedizin abgelehnt.
Dieser Prozess dauerte fast 2 Jahre und ich hatte noch keine Ausbildung welche mir genehmigt worden
wäre und auch für mich interessant gewesen wäre. Ich habe für mich demnach diese berufliche REHA
beendet und darauf hingewiesen, das mich nach so langer Zeit der Irreführung eine Ausbildung nicht
mehr interessiert. (Zum besseren Verständnis, ich habe nie um eine Berufsunfähigkeitspension
angesucht, lediglich habe ich einen Antrag auf berufliche REHA gestellt)

Nach dieser langen Zeit begann die Arbeitsuche, wo ich natürlich berücksichtigte das die körperlichen
Belastungen doch etwas unter Deren von meinen bisherigen Tätigkeiten liegen.

Im Verfahren geht es nun um einen Verdienstausfall für einige Jahre (Zeit seit Arbeitslosigkeit inkl. beruflicher
Reha) und natürlich um den Umstand ob ich aufgrund der Unfallfolgen meine letzte Tätigkeit nicht mehr
ausüben kann.

Die PVA übrigens hat die Kosten die für die berufliche REHA angefallen sind von der Versicherung gefordert
und auch anscheinend anstandslos erhalten.

LG
 
Hey Hrc4life,

In meinem letzten Job hat mich der Leistungsdruck in die Sackgasse Schmerztableten getrieben und ich habe den Ausstiege angenommen bevor es zur Kündigung gekommen wäre!

Ich war auch auf Arbeitserprobung und wie bei dir ist auch bei mir die Einschränkung körperlich zu stark. Bei mir liegen 3 Ausbildungen vor davon ein Kfm. die Einschränkungen körperlich sind aber erheblich. Ein Umschulung wurde bei mir nicht in Erwägung gezogen da nicht Sachdienlich.

Ich mache täglich meine Übungen und versuche mich bestmöglich fit zu halten und meinen degenerativen Verletzungen entgegen zu wirken. Das klappt auch sehr gut. Aber selbst leichte Tätigkeiten wie gestern Muffins über 4 std am stück zu backen führt zu so starken Schmerzen das eine erhebliche Medikation notwendig war. Aber ich bin optimistisch und freue mich darauf bald wieder eine Tätigkeit auszuüben.

Ja bei mir geht es jetzt in die nächste Runde! Aber ich sehe dem ganzen optimistisch entgegen.

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

das mit den Afferenzbahnen ist zweitrangig und das solltest du nicht in den Vordergrund stellen, deine folge von dem Unfall ist Contusio spinalis Punkt. Ich habe mich Schlau gemacht.

"Bei der Contusio spinalis handelt es sich um die zweitschwerste Form der Rückenmarksverletzung mit irreversiblen, d.h. dauerhaften Schädigungen des Rückenmarks."

Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.

Auf jeden Fall sind deine Erfolgsaussichten enorm gestiegen.

MFG Marima
 
Danke Marima,

das Problem ist das meine Einschränkungen nicht dem allgemeinen Bild entsprechen das man im Kopf hat! Daher haben die Ärzte meinen unsicheren Gang immer anderen Sachen zugeschrieben und erst die Fach Ärzte des Diakonieklinikum konnten eine saubere Diagnose erstellen.

Ich kann auf teilen des vorderen Fuß kurz stehen, ich nenne es nicht Zehenstand den dass ist es nicht, muss mich aber dabei sehr konzentrieren und halten und oder durch meine Augen optisch ausrichten da ja die Übergabe der Daten Unter zu Oberkörper nicht passt! Überhaupt nichts mehr geht wenn ich die Augen Schließe!

-Einfache Beschreibung der Fach Neurologe sagt sehe Sie auf die Wand oder sehen Sie mich an und stehen Sie auf die Zehenspitzen! Das kann ich nicht.
-Der Orthopäde sagt stehen sie auf die Zehenspitzen, wenn ich mich da sehr konzentriere und den Fuß kurz nach vorne Rolle reicht Ihm dies als bestätigt.

Der Fehler liegt im Detail und an mir das ich immer alles gegeben habe um den Anforderungen gerecht zu werden!

Daher gab es erst so spät eine zielführende Diagnose.

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

hast du den Beitrag von Tetsche gelesen: "Nur durch den Verband, der den Anwalt stellte habe ich doch erheblich zu wenig erreicht. Das man selbst, der Geschädigte, am meisten dafür tun muss um Recht zu bekommen, verstehe ich nicht."

Es reicht nicht aus dem Gericht eine Diagnose mitzuteilen, es kommt auf einen detaillierten präzisen schriftlichen Vortrag an, dein RA ist kein Mediziner. Als erstes sollt du zwei identische Ordner mit den Medizinischen Unterlagen seit dem Unfall haben, der sollte aufgeteilt in die verschiedenen Fachgebiete sein, oben drauf ein Inhaltsverzeichnis. Hast du alle bildgebende MRT, CT, Röntgenbilder auf CD vorliegen. Es liegt viel Arbeit vor dir.

Habe ich den Bericht vom Diakonieklinikum ?

das Problem ist das meine Einschränkungen nicht dem allgemeinen Bild entsprechen das man im Kopf hat!

Dein Vortrag muss so gestaltet sein, dass der Gutachter keine Argumente findet dagegen zu sprechen z.B. ein radiologisches Gutachten seit dem Unfall.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

Ja ich habe einen Ordner mit Diagnosen und den dazugehörigen Datenträgern der Bildgebung, der Chronologisch sortiert ist und habe diesen auch bei jedem Gutachter auf Aktuellem Stand abgegeben! Um das nachweisen zu können habe ich mir den Erhalt von allen Unterlagen bestätigen lassen.

Nein den Beitrag von Tetsche habe ich noch nicht gelesen!

Ich muss aber ganz Ehrlich sagen ich habe mich in die Materie so eingearbeitet das ich mir überlege ein Medizin oder Jura Studium nachzuziehen (Kleiner Scherz am Rande).

Es ist so schwer gute Informationen zu bekommen, es bringt ja nichts weiter zu geben was ein Arzt einem Sagt!

Ich habe bisher Tage im Internet Verbracht um Wertvolles zu finden wie:

Quelle: Wirbelbruch: Entstehung, Behandlung, Heilungsdauer - NetDoktor

Instabiler Wirbelbruch
Ein instabiler Wirbelbruch liegt vor, wenn der betroffene Wirbelsäulenabschnitt durch Kräfte, die von unterschiedlichen Richtungen einwirken, deformiert werden kann. Dazu zählen beispielswiese Distraktionsverletzungen (Typ B) und Rotationsverletzungen (Typ C). Sobald die Hinterwand des Wirbelkörpers betroffen ist, spricht man von einem instabilen Wirbelbruch, da dabei die Gefahr besteht, dass das Rückenmark durch verschobene Knochenbruchstücke verletzt wird. Die Verletzung kann bis zu einer Querschnittslähmung führen.

Bei instabilen Frakturen ist der Betroffene länger in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Folgende Wirbelfrakturen sind instabil:

  • Verrenkungsbruch der Wirbel (meist an der Halswirbelsäule)
  • Trümmerfraktur mit Schäden des Bandscheibengewebes und verschobenen Fragmenten nach vorne und hinten
  • Verrenkungsbrüche mit einem Knick ab 25 Grad
  • Frakturen der Gelenkfortsätze mit klaffenden Dornfortsätzen
  • Wirbelbogenverletzungen
Dazu habe ich meine Wirbelfrakturen vermessen lassen um diese in mm und in Prozent Höhenminderung zu beziffern! Dies wurde bei Gericht lieblos eingereicht und es hat dort keinen Interessiert!

Oder Quelle: https://link.springer.com/content/pdf/bbm:978-3-642-30037-0/1.pdf

Das man mal sieht Wieviel Prozente GDB für verschiedenen Verletzungen vorgesehen ist und man bekommt für einen Keilwirbel mit welcher Höhenminderung?


Ich habe über Tage hinweg Nachweise Ausgearbeitet und im Urteil steht nachher nach dem Motto "Geringfügige Knickbildung die Knöchern ausgeheilt ist und keinen Hinweis auf eine knöcherne Überlastungsreaktion bietet" weil es die Richterin nicht interessiert!

MfG


GSXR
 
Guten Morgen,

ich möchte mich korrigieren, das Urteil des Landgericht Stuttgart wird von uns nicht anerkannt und somit nicht Rechtskräftig!

Ende dieser Woche geht unsere Begründung der Revision an das Gericht raus. Mir ist das wichtigste das meine Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird die Orthopädisch auf meiner Contusio Spinalis beruht. Ich werde mich die nächste Tage noch einarbeiten.

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

Ich muss aber ganz Ehrlich sagen ich habe mich in die Materie so eingearbeitet das ich mir überlege ein Medizin oder Jura Studium nachzuziehen

wenn das so ist, verstehe ich deinen Satz nicht:

Mir ist das wichtigste das meine Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird die Orthopädisch auf meiner Contusio Spinalis beruht

Niemanden interessiert ob du Krank geschrieben wirst, es ist ein großer Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Für eine Erwerbsunfähigkeit stellt du einen Antrag bei der Rentenversicherung, was du bisher nicht getan hast.

Wenn du dich in der Berufung darauf berufen möchtest, dass das Gericht kein Neurologisches Gutachten eingeholt hat, warum schreibst du selber das Contusio Spinalis orthopädisch ist. Dein Vortrag ist unsubstantiiert, das hat das Gericht in seinem Urteil festgestellt, ein unsubstantiierter Vortrag ist unbeachtlich.

"Die Contusio spinalis, auch Rückenmarksprellung genannt, ist die zweitschwerste Verletzung des Rückenmarks. Sie führt zu unmittelbaren neurologischen Ausfällen, welche manchmal auch verzögert auftreten können. Es handelt sich um einen zum Teil nicht reversiblen, traumatischen Vorgang. Pathologisches Korrelat sind Ödem und axonale Schädigung."

"Die Diagnose einer Commotio spinalis wird vom Neurologen gestellt. Wichtig ist bei der Diagnostik die Abgrenzung von anderen Stadien der Rückenmarksverletzung. Neben der Anamnese führt der Neurologe eine Reflexuntersuchung durch. Der Ausfall von reflektorisch physiologischen Bewegungen kann auf eine Rückenmarksverletzung hinweisen. Quelle: Commotio spinalis – Ursachen, Symptome & Behandlung | Medlexi.de"


Schick mir doch mal den Berufungsentwurf und das Schreinen vom 27.03.2018 von deinem RA.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

und schon wieder ein Fehler! Ich bezog die Angabe der Contusio Spinalis natürlich auf Neurologisch! Orthopädisch ist es die Distraktionsverletzung.

Ich bin nach meinem Kentnnisstand nicht Erwerbsunfähig. Muss ich mich einlesen wann dies gegeben ist!

Den Berufungsentwurf lasse ich dir zukommen so bald ich ihn erhalte!

Vielen Dank

MfG


Gsxr
 
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