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Falsche Angaben im Urteil zu Gunsten des Unfallverursacher wie kann das sein? Was kann ich machen?

@All

Ich habe das Urteil geschwärzt wenn es jemand lesen möchte schickt mir eure Email als PN da ich es hier nicht einstellen kann.

Hey Hrc4life,

Mein Glück war das es die erste oder zweite Fahrt mit den neuen Reifen und nach der Tüvabnahme war, daher alles Original.

Meine Geschwindigkeit wurde von mir und Fußgängern auf unter 50 km/h beziffert!

Ich hatte das Glück Zeugen zu haben, es ist aber nicht gut zu der Hauptverkehrszeit mitten auf einer Kreuzung zu liegen wenn man viele kennt.

Ja satte ich noch richtig Glück.

MfG


Gsxr
 
Anbei mein Urteil Teil 1 von 2,

Weiteres gerne auf Nachfrage.
 

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  • Urteil1-2.pdf
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Anbei Urteil Teil 2 von 2

Ist sicher mal Interessant zu lesen.
 

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  • Urteil 2-2.pdf
    899.2 KB · Aufrufe: 10
Hallo Gsxr1983,

ich bin kein RA, dies ist keine Rechtsberatung, ich bin neutral und ich halte das Schmerzensgeld in Deutschland für viel zu niedrig.

Zum Schadenersatz, das Gericht hat auf Seite 14 zu deinem Glück kein besonders grobes Verschulden, also Vorsatz festgestellt. Zur Erklärung, Vorsatz ist nicht in der KFZ-Haftpflicht mitversichert.
Grobe Fahrlässigkeit wäre ein Rotlichtverstoß, Alkohol, Handy oder überhöhte Geschwindigkeit, ist aber nicht festgestellt worden, ob das zu einer Erhöhung des Schmerzensgeld geführt hätte ist mir nicht bekannt.
Also schließe ich mich dem Gericht an, dass es sich "nur" um Fahrlässigkeit handelt., wenn auch mit erheblichen Folgen.

Ich hab das Urteil noch nicht zu Ende gelesen, später mehr.

MFG Marima
 
Hallo Gsxr1983,

du verlangst für deine behauptete Erwerbsunfähigkeit 50.000 € Schmerzensgeld, dass Gericht hat mit Sachverständigengutachten aber nur einen Teil deiner Erkrankungen festgestellt, daher konnte auch kein volles Schmerzensgeld rauskommen. Die von dir vorgebrachten Gerichtsentscheidungen sind nicht vergleichbar, da du nicht Erwerbsunfähig bist, auf jeden Fall konntest du es nicht beweisen. Das Gericht hat umfangreiche Urteile rausgesucht und auch aus meiner Sicht dir gute 32.000 € zugesprochen (persönlich würde ich 200.000 € für angemessen halten, es wurden auch Dauerschäden festgestellt) dies ist aber nun mal die Rechtsprechung.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

was ich nicht verstehe ist das ich als Arbeitsunfähig zuhause Sitze, seit über 1 Jahr. Es kommt weder Von der Krankenkasse noch von der DRV ein Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit, die durch die Rückenmarkschädigung begründet wird!

Ich habe die selben Unterlagen wie beim Landgericht eingereicht.

Nun muss ich abwarten was das Sozialgericht entscheidet! Ich habe das blöde Gefühl das dass Landgericht gute Kontakte zu dem Sozialgericht pflegt!

MfG


Gsxr
 
Hallo Gsxr1983,
bitte Versuche mal die unterschiedlichen Verfahrensstränge sauber zu trennen. Sozialgericht hat sehr wenig mit Zivilgericht zu tun. Angefangen von den Kausalitätsbetrachtungen ist die Beweislage sehr unterschiedlich.
Die Handlungsmöglichkeiten sind ebenfalls sehr unterschiedlich. Arbeitsunfähigkeit ist auch nicht gleich Erwerbsunfähigkeit.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gsxr1983,

ich bin seit über 10 Jahre Arbeitsunfähig, das reicht nicht mal für eine private 50%tige Berufsunfähigkeit als Gärtner.

Du behauptest in deiner Klage Erwerbsunfähig zu sein, dieses hat die DRV dir aber nicht zugestanden, oder? Mit deiner behaupteten Erwerbsunfähigkeit bekommst du kein Arbeitslosengeld 1 und auch kein Hartz 4, hier musst du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.

Zu deinem Urteil, für die Zeit vom Unfall bis zum Schriftsatz vom 27.03.2018 (ich kann auch was übersehen haben) hat das gerichtliche Gutachten zu einer Erhöhung des Schmerzensgeld und für Zukunftsschäden geführt. Im Urteil steht Seite 22 steht, du bist relativ bald wieder zur Arbeit gegangen und "weder im erstuntersuchenden Krankenhaus sein neurologische Störungen festgestellt worden, noch in der Zeit danach." Also gehe ich von der behaupten Erwerbsunfähigkeit zu einem späterem Zeitpunkt aus. Der Zeitpunkt ist nicht benannt worden.

Mit dem Schriftsatz vom 27.03.2018 legt dein RA einen neurologischen Befund vor, das Gericht sagt dazu, Urteil Seite 23, "es handelt sich nicht um einen Vortrag des Klägers, zum anderem wurden neue Beschwerden nicht vorgetragen, wird zum einen nicht behauptet, diese sei unfallursächlich, schon gar nicht substantiiert vorgetragen ist." Mit meinem Halbwissen genügt dieser Schriftsatz nicht den Anforderungen des Gerichts und ist somit unbeachtlich. Seite 24 "Hier wurlen teilweise Befunde, wie schon ausgeführt, legendlich wiedergegeben, ohne dass die Klägerseite sich diese zu eigen machte oder dass deren Unfallursächlichkeit behauptet würde."

Das Gericht konnte, da es nicht unter Beweis gestellt wurde über eine Rückenmarkschädigung kein Beweis erheben, das Gericht hat trotzdem den Gutachter danach befragt, möglicherweise falsches Fachgebiet, dieser hat keine Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Was für Anträge vorher gestellt wurden kann ich nicht wissen.

Und jetzt kommt das Unglaubliche, dass Gericht hat deinem RA mitgeteilt, dass es den Rechtsstreit für entscheidungsreif hält, obwohl ihr eine Erwerbsunfähigkeit noch nicht bewiesen habt und du kein Privatgutachten eingeholt hast, dein RA hat dich ins offene Messer laufen lassen und so das Gericht "waren Schriftsatzrechte nicht mehr beantragt worden." folgerichtig ist das Urteil teilweise gegen dich ausgefallen. Dieses wäre aus meiner Sicht nicht notwendig gewesen.

Vor dem OLG sind neue Beweise nicht zulässig, in einem Regressverfahren gegen deinen Anwalt schon.

Wie läuft es dem beim SG für dich, ist mittlerweile Erwerbsunfähig festgestellt worden, dieses wäre ein sehr gutes Beweismittel.

MFG Marima
 
Hallo Seenixe,

es kommt mir halt komisch vor das der SV des LG in seinem Gutachten schreibt das keine Rückenmarkschädigung besteht und wenige Wochen später kommt vom Sozialgericht das für die angegebene Rückenmarkschädigung keine Greifbare Ursache bestehe! Zufall???

Hallo Marima,

im Voraus vielen Dank für deine Ausführliche Antwort.

Ich antworte vom Handy bestmöglich:

Die DRV hat mich in eine Arbeitserprobung geschickt, das Ergebnis habe ich bisher noch nicht, da es sofort an die Regressabteilung ging. Mein Sachbearbeiter hat noch Urlaub.

Das Sozialgericht hat seit Monaten alle Diagnosen und Einschätzungen meiner behandelnten Ärzte. Mein Rechtsanwalt ist optimistisch und energisch dran!

Arbeitsunfähigkeit:

Das ganze ist meine Schuld :( ich war so ein Depp! Wäre ich doch einfach liegen geblieben! ich liebte und lebte meinen Job und wollte meine Ziele nicht aus den Augen verlieren!

Ja meine Eingliederung nach dem Hamburger Modell musste wegen erneuter Krankmeldung abgebrochen werden! Ich hatte ja schon Opiate (Tilidin) aber die eliminieren nicht nur Schmerzen!

Aber wie kam ich zur Arbeit? Ganz einfach, ein Kollege hat mich Monate lang mit genommen! Weil mein Gefühl in den Beinen und mein Gleichgewichtssinn nicht passte! Ich musste Ja starke Schmerztableten nehmen und denen wurde das zugeschrieben, auch vom Arzt! Welcher Arzt interessiert sich für einen wankenden Gang wenn man sich mit Tilidin betäubt. Regelmäßig hat mich der Unfallarzt krank geschrieben. aber die Opiate wurden eher mehr!

Ich habe allen Ärzten von meinen Schmerzen und der Kraftlosigkeit in den Beinen erzählt aber es wurde nichts unternommen! Bis ich zur Begutachtung geschickt wurde, es den Arzt nicht gab und ich zu Frau Dr Kühnle kam die Vorher in Tübingen war und dann über 1 Jahr nach dem Unfall ging es los. Trotzdem wollte ich nicht aufhören zu arbeiten und keine Monate auf einen Termin warten! Ich Depp

Komisch was die Richterin da von sich gibt, weil wir haben bereits bevor das Gutachten des SV da war, die Diagnose des Chefarzt der Ws Chirurgie nachgereicht und haben auf die Diagnose der Schädigungen der Afferenzbahnen hingewiesen! Auch die Diagnose meines Nervenarzt und die Diagnosen der HNO Ärzt die auf eine Neurologische Mitbefundung hinweisen wurden eingereicht und darauf verwiesen. Die zuletzt angegebene Diagnose der Neurologischen Praxis haben wir zielgerichtet eingereicht und die Richterin wusste wohl nichts mehr davon!

Aber meinen Rechtsanwalt werde ich mit diesen Fakten konfrontieren und unter Zugzwang setzen!

dir Marima danke nochmal.

MfG


Gsxr
 
Hallo Gsxr1983,

gibt es zu der Rückenmarkschädigung Röntgenbilder oder eine MRT ich habe die Möglichkeit diese einem Radiologen vorlegen.

Es ist vollkommen uninteressant ob du früh wieder arbeiten warst, das einzige was vor Gericht zählt sind gerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten, es bringt nichts immer wieder verschiedene Diagnosen einzureichen und wenn dann dein RA noch Fehler macht ist das nicht Zielführend.

Das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden, dein RA hat dir die Möglichkeit genommen weiter vorzutragen, er hatte offenbar keine Lust mehr, damit hat er sich sein Honorar verdient.

Das Urteil ist sogar schlecht für die Versicherung ausgegangen, es kann sein das die Versicherung Berufung einlegt.

Mein Rechtsanwalt ist optimistisch und energisch dran!

Vertritt dich dein RA in beiden Verfahren, woher nimmt er seinen Optimismus her.

kommt vom Sozialgericht das für die angegebene Rückenmarkschädigung keine Greifbare Ursache bestehe!

Du bist Beweispflichtig und musst substantiiert und zusammenhängend vortragen.

MFG Marima
 
Guten Morgen Marima,

Es vertritt mich vor dem Sozialgericht ein anderer Rechtsanwalt, der schon einiges bewirkt hat!

es gibt von mir nur MRT Bilder in schlechtester Qualität vom Unfalltag und dann wieder über ein Jahr danach! Ich wurde auch nur nach 19 Tagen aus dem KH entlassen da die Wirbelfrakturen übersehen wurden!

Der SV bezieht sich in seinem Gutachten auf Bildgebende Aufnahmen die es nicht gibt!

Die Neurologin sagte ganz klar das bereits nach wenigen Wochen auf Bildgebenden Unterlagen nichts mehr zu erkennen wäre.


Also muss ich davon ausgehen das mein Ra für folgendes Verantwortlich ist:

Diagnosen nicht anerkannt wurden.
Kein weitere Arzt als Sachverständiger gehört wurde.
Ein Sachkundiger Arzt als Zeuge geladen wurde.
Das dass Verfahren frühzeitig beendet wurde.

Ich habe meinem Ra des öfteren geschrieben wie wir das mit der Schädigung der Afferenzbahnen den nachweisen können und von Ihm kam nichts! Ich habe Begutachtungen und Befragung von Ärzten vorgeschlagen aber es kam nichts!

Ich habe am Mittwoch Termin bei meinem Rechtsanwalt:

Ich arbeite wie bei allem ein Liste aus was es zu besprechen gillt:

Warum wurde der Facharzt als Zeuge und nicht als Sachverständiger geladen?
Warum wurde der Chefarzt der WS-Chirurgie nicht schriftlich befragt oder geladen?
Warum wurde mein örtlicher Neurologe nicht schriftlich befragt oder Geladen?
Warum wurde keine Neurologische Nachbegutachtung angewiesen oder erzwungen?
Warum wurde einem Prozess Ende zugestimmt obwohl die Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen wurde?
Warum wurde die Diagnose der neurologischen Praxis nicht unter Beweis gestellt?

Ich habe so langsam das Gefühl das die Gegenseite besser weis was mir zustehen würde und das diese nicht in Revision geht weil Sie wissen was Ihnen droht! Traurig aber wahr.

MfG


GSXR
 
Hallo Gsxr1983,

das Urteil ist eingegangen am 11.05.2018, ist Berufung eingelegt worden oder hat die Versicherung schon bezahlt.

Ein Schritt nach dem anderem.

MFG Marima
 
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