Hallo Seenixe,
es kommt mir halt komisch vor das der SV des LG in seinem Gutachten schreibt das keine Rückenmarkschädigung besteht und wenige Wochen später kommt vom Sozialgericht das für die angegebene Rückenmarkschädigung keine Greifbare Ursache bestehe! Zufall???
Hallo Marima,
im Voraus vielen Dank für deine Ausführliche Antwort.
Ich antworte vom Handy bestmöglich:
Die DRV hat mich in eine Arbeitserprobung geschickt, das Ergebnis habe ich bisher noch nicht, da es sofort an die Regressabteilung ging. Mein Sachbearbeiter hat noch Urlaub.
Das Sozialgericht hat seit Monaten alle Diagnosen und Einschätzungen meiner behandelnten Ärzte. Mein Rechtsanwalt ist optimistisch und energisch dran!
Arbeitsunfähigkeit:
Das ganze ist meine Schuld
ich war so ein Depp! Wäre ich doch einfach liegen geblieben! ich liebte und lebte meinen Job und wollte meine Ziele nicht aus den Augen verlieren!
Ja meine Eingliederung nach dem Hamburger Modell musste wegen erneuter Krankmeldung abgebrochen werden! Ich hatte ja schon Opiate (Tilidin) aber die eliminieren nicht nur Schmerzen!
Aber wie kam ich zur Arbeit? Ganz einfach, ein Kollege hat mich Monate lang mit genommen! Weil mein Gefühl in den Beinen und mein Gleichgewichtssinn nicht passte! Ich musste Ja starke Schmerztableten nehmen und denen wurde das zugeschrieben, auch vom Arzt! Welcher Arzt interessiert sich für einen wankenden Gang wenn man sich mit Tilidin betäubt. Regelmäßig hat mich der Unfallarzt krank geschrieben. aber die Opiate wurden eher mehr!
Ich habe allen Ärzten von meinen Schmerzen und der Kraftlosigkeit in den Beinen erzählt aber es wurde nichts unternommen! Bis ich zur Begutachtung geschickt wurde, es den Arzt nicht gab und ich zu Frau Dr Kühnle kam die Vorher in Tübingen war und dann über 1 Jahr nach dem Unfall ging es los. Trotzdem wollte ich nicht aufhören zu arbeiten und keine Monate auf einen Termin warten! Ich Depp
Komisch was die Richterin da von sich gibt, weil wir haben bereits bevor das Gutachten des SV da war, die Diagnose des Chefarzt der Ws Chirurgie nachgereicht und haben auf die Diagnose der Schädigungen der Afferenzbahnen hingewiesen! Auch die Diagnose meines Nervenarzt und die Diagnosen der HNO Ärzt die auf eine Neurologische Mitbefundung hinweisen wurden eingereicht und darauf verwiesen. Die zuletzt angegebene Diagnose der Neurologischen Praxis haben wir zielgerichtet eingereicht und die Richterin wusste wohl nichts mehr davon!
Aber meinen Rechtsanwalt werde ich mit diesen Fakten konfrontieren und unter Zugzwang setzen!
dir Marima danke nochmal.
MfG
Gsxr