Hallo Es handelt sich hier um Zitate aus meinem Urteil und meine freie Meinung:
Aufarbeitung Urteil des Landgericht Stuttgart.
Im Namen des Volkes
Seite 1
Wer gegen wenn
Seite 2
Für mich wichtig:
- Es wird festgestell, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesatmschuldner dem Kläger sämtliche weiteren, künftigen materiellen Schäden und sämtliche weiteren, künftigen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden, die Ihm auf Grund des Unfalls vom 23.09.2013 in der … entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder anderen Dritten übergangen sind.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Seite 3
Tatbestand
Was ist wo passiert und warum?
Ganz Wichtig bei mir das die Haftungsquote der Gegenseite 100% beträgt. Ich habe keine Teilschuld!
Dann folgt die Auflistung meiner Verletzungen und der Werdegang. Es werden nur Verletzungen angegeben z.B. Frakturen BWK 5, 6, 7 und 8 keine Angaben über die Art oder die schwere.
Ab Seite 5 unten : Der Kläger trägt weiter vor, also wie ich mich und meine Situation beschreibe.
Seite 6 Unten:
Der Kläger ist der Ansicht, auf Grund der der genannten Verletzungen und Erkrankungen stehe dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000,00 € zu. …
Seite 7 was der Kläger beantragt: …
Die Beklagten beantragen,
die klage abzuweisen und geben an warum.
Seite 8 Mitte:
Zur Ergänzung des Tatbestand wird auf sämtliche Schriftsätze nebst Anlagen und alle übrigen Aktenteile Bezug genommen.
Unten:
Das Gericht hat Beweise erhoben durch Einholung eines schriftlichen erstatteten Sachverständigengutachtens gemäß Beweisbeschluss vom 18.01.2017 so wie durch Einholung zweier mündlicher
Ergänzungsgutachten gemäß Verfügung vom 15.09.2017, sowie durch uneidliche Vernehmung der Zeugen EX-Chef und Arzt der Reha gemäß Verfügung vom 26.01.2018
Ab Seite 9
Entscheidungsgründe
Die überwiegend zulässige Klage ist nur teilweise begründet. ….
Die Richterin gibt Ihre Sicht der dinge nach § an.
Ab Seite 10 unten werden Vergleichsurteile aufgelistet. Zu beachten ist das die Bewertung der Richterin rein nach der Einschätzung des Sachverständigen geht!
Was dieser angibt folgt erst Später im Urteil und daher möchte ich kurz die Diagnosen von eingereichten Anlagen auflisten.
Nervenarzt Dr K. 08.03.17, Motorik: Schwäche im Bereich beider Beine. Einbeinstand schwierig. Die Muskelreflexe sind an den unteren Extremitäten gesteigert. Es besteht der Verdacht auf bestehende Paraspastik im Bereich der Beine unklarer Genese.
Dr K. 08.05.17 Rechte Schulter, Schwäche des Musculus opponens pollicis rechtsseitig, Oberamdifferenz von 2 cm zu gunsten des linken Armes. Der Patient ist Rechtshänder. Bei Überprüfung der Muskeleigenreflexe ist der RPR und der BSR rechtseitig reduziert. … Verdacht einer Pläxusschädigung mit einschränkung der Beweglichkeit und Muskelkraft. Dies wird im Groben ganzen von der Sportklinik Stuttgart und der Uniklinik Esslingen bestätigt.
HNO Arzt Dr med. Rühle Befund:
Halmagyi: pathologisch (Sakkaden)
Romberg: Fall nach hinten
Blickfolge: sakkadiert
Unterberger Tretversuch: Nicht möglich
Therapievorschlag:
Schaden in Vestibulo-okulomotorik, neurologische Mitbeurteilung
Die Test der HNO Ärzte betrachten die Reaktion der Augen im Bezug auf Bewegungen. Das Sakkadierte sagt aus das der Hauptrechner (Gehirn) bei mir bei einem simulierten Fall nach hinten nicht versteht was passiert weil keine eindeutige Sensorik das Verhalten des Unterkörper nach oben weiter gibt. Im Alltag mache ich das optisch über die Augen und gleiche mich aus aber durch die Frentzelbrille fehlt mir diese Wahrnehmung. Das Gehirn beginnt dann zu stocken und das erkennt man über die Reaktion der Pupillen die eigentlich reagieren sollten.
03.04.17 Diagnose des Chefarzt der Wirbelsäulen Chirurgie des Diakonieklinikum Stutttgart: Gangataxie seit einem Motorradunfall, Ende 2013 mit funktioneller Störung der Afferenzbahnen bei Z.n. Contusio Spinalis.
Die Neurologische Praxis am Diakonie Klinikum bestätigt alle bisherigen hier angegebenen Diagnosen mit:
Zustand nach Polytrauma 23.09.2013 mit Rippenserienfraktur links 2-5 und rechts 2-8, zustand nach Lungenkontusion rechts.
Zustand nach HWK7 Fraktur rechts nach mehreren Wirbelkörperfrakturen BWK 5-8 (Querfortsatzfraktur BWK 2-6 rechts, Dornfortsatz BWK 3-5).Skapulatrümmerfraktur rechts – anhaltende Bewegungseinschränkung.
V.a. Posttraumatische Belastungsstörung
Gangataxie anhaltend seit dem Unfall bei dringendem V.a. Stattgehabte Contusio Spinalis.
Ich möchte noch Kurz auf die Wirbelfrakturen und die resultierende Distraktionsverletzung meiner WS eingehen, der Sachverständige beschreibt dies als Geringfügig, knöchern ausgeheilt und es bestehe keine knöcherne Überlastungsreaktion. Die Diagnose Distraktionscverletzung macht auch der Sachverständige widerspricht im Urteil aber wieder. Eine Einstufung in seinem Gutachten macht er nicht.
Höhenminderung der Vorderkannte:
BWK 5 Vorderkannte 16 mm, Hinterkannte 21 mm, Höhenminderung von 24%
BWK 6 =14%
BWK 7 =
40%
BWK 8 = 9%,
Es waren an den Wirbeln mehrere Dornfortsätze und Querfortsätze gebrochen daher hat keinerlei mechanische Versteifung mehr Stattgefunden dies beschreibt Prof Dr med Knop als Hochgradig Instabil in dem Gutachten der Bezirksärztekammer.
Ab Seite 10 bis 13 werde ich daher mit verschiedenen geringfügigen Verletzungen verglichen!
Warum beziehen sich die Angaben der Richterin auf das Alter das ich zur Urteilssprechung hatte, ich hatte den Unfall ja mit 31 Jahren.
Seite 14 Mitte gibt die Richterin an warum dem Verursacher nur eine Fahrlässigkeit zu zuschreiben ist.
Seite 14 unten beginnt dann die Angabe der Ergebnisse der Beweisaufnahme. Dies liest sich nicht schlecht und es werden auch viele unfallbedingte Einschränkungen eingeräumt wie. Selbst das mit meinem Sportwagen!
Dann kommt aber gleich der Konter! Gerade konnte ich nicht lange stehe, sitzen oder gehen, hatte Beweguns- und Belastungseinschränkungen, Spannungskopfschmerzen, Schlafstörungen und musste mich von meinem Sportwagen wegen den Sitzen trennen. Konnte ich nun einiges wie die Aufgabe des Jobs nicht begründen!?
Seite 15, 3 Absatz wir der Sachverständige angepriesen und das das Gericht keinen Anlass hat an den Ausführungen des Sachverständigen zu zweifeln.
Das sagt das Klinikum über Ihn:
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für Orthopädie; Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie, spezielle orthopädische Chirurgie, Kinderorthopädie, Skelettradiologie, physikalische Therapie, Chirotherapie, Sportmedizin;
Ich sage Mitglied der Rheumaliga
Der Sachverständige das kann ich ganz ehrlich sagen hat die Angaben über mein Schulter super gemacht ohne einen Fehler! Seine Diagnose und Erklärung bezüglich Schulter ist hervorragend. Aber leider sind seine Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich Wirbelsäule nicht ausreichend und hier steckt das Problem das er dies nicht zugibt.
Seite 15 Unten:
Sachverständiger: Die Wirbelkörper seien keilförmig komprimiert, die Frakturen jedoch ausgeheilt. Das Erscheinungsbild sei jedenfalls in Kleidung unversehrt. „Man beachte die Angabe der Höhenminderung der Vorderkanten und ich trage stehts Hilfsmittel (kein Korsett so lange es ohne geht)“.
Seite 16 mitte.
Der Sachverständige führte im schriftlichen Gutachten auch aus, dass starke Rückenschmerzen durch muskuläre Verspannungen vom langen Sitzen oder Stehen nachvollziehbar sind.
Achtung: Was den Verkauf des Sportwagen angeht, bezeichnet der Sachverständig die Sportsitze als problematisch. Insofern ist nachvollziehbar, dass letztlich der verkauf des Sprotwagen erforderlich wurde beziehungsweise sinnvoll. … , dass Stöße über den Sattel beim Fahrradfahren Probleme bereiten können. Der Sachverständige erläuterte in diesem Zusammenhang, dass die Kompressionsfrakturen mittlerweile stabil ausgeheilt seien und die durchgeführte Kernspinttomographie keinen Hinweis auf
knöcherne Überlastungsreaktionen zeigten.
„Darüber habe ich noch nicht mal etwas im Internet gefunden. Der Orthopäde macht die Diagnose, dasskein Hinweis auf eine Affektion von Nervenwurzeln bestehe beziehungsweise des Rückenmarks.“
Dann folgt bis seite 18 unten die Einschätzung des Arzt, also das ich mit neuen Schuhen auf Waldboden Jogggen könnte? Es wird erläutert was ich früher sportlich geschafft habe und das ich kein Leistungssportler war. Welche Einschränkung im Haushalt und das ich zu viel Schmerzmittel nehme.
Seite 19 „
Ein Highlight“
Die seite beginnt mit einer ataktischen Plexusläsion! Etwas verwirrend dann geht es sofort an harte Fakten z.B. das der Art mich auf den 5-10 Meter auf Weg zu dem Untersuchungszimmer Beobachtet hatte und trotz genauem hinschauen keinen ataktischen Gang erblicken konnte! So beginnt er auch sein Gutachten! Wie nach einer solchen Angabe vorneweg noch ein neutrales Gutachten möglich sein?
Man beachte
Vom Sachverständigen wurde nachvollziehbar begründet, warum er annimmt, dass die demonstrierte Ataxie eine orthopädische oder chirurgische Folge des Unfall ist.
Der Sachverständige
„Immer noch Orthopäde“ führte auch nachvollziehbar aus, was gegen einen Plexusschaden spricht. … es gebe (hinsichtlich der Ataxie) keine Hinweise auf eine Störung der Nervenleitgeschwindigkeit oder der Muskelreflexe. „
Siehe Diagnosen die zuvor angegeben wurden und von Neurologen gestellt wurden!“
Jetzt beginnt der Sachverständige mit Mutmaßungen und versucht eine Distraktionsverletzung, welche Diagnose er in seinem Gutachten angegeben hat, in Bezug auf mögliche Rückenmarkschäden und Ihrer 3 Schweregrade einzuteilen, was Ihm nicht geling!
Siehe Wikipedia:
Commotio spinalis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die
Commotio spinalis, auch Rückenmarkserschütterung genannt, ist die einfachste Verletzung des Rückenmarks. Sie tritt häufig bei kurzfristigen indirekten Gewalteinwirkungen auf die Wirbelsäule und den Spinalkanal auf. Es treten flüchtige neurologische Reiz- oder Ausfallserscheinungen auf, die maximal 48 Stunden andauern. Die Störung ist vollständig reversibel. Weder pathologisch noch radiologisch kann eine Verletzung des Rückenmarks nachgewiesen werden. siehe auch
SCIWORA-Syndrom
Contusio spinalis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die
Contusio spinalis, auch Rückenmarksprellung genannt, ist die zweitschwerste Verletzung des Rückenmarks. Sie führt zu unmittelbaren neurologischen Ausfällen, welche manchmal auch verzögert auftreten können. Es handelt sich um einen zum Teil nicht reversiblen, traumatischen Vorgang. Pathologisches Korrelat sind Ödem und axonale Schädigung.
Compressio spinalis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die
Compressio spinalis, auch Rückenmarksquetschung genannt, ist die schwerste Verletzung des Rückenmarks. Sie tritt häufig bei instabilen Wirbelkörperfrakturen aber auch bei (traumatischen)
Bandscheibenvorfällen auf. Diese Art der Störung ist weitestgehend irreversibel, da Rückenmarksstrukturen zerstört werden.
Im Urteil wird angegeben Hierfür gebe es nirgendwo Anhaltspunkte. Des weiteren geht es um die Plexusläsion was der Sachverständige auch sehr gut und verständlich macht aber dann ohne vorankündigung nach dem Motto um so öfters er es erwähnt um so glaubhafter kommt es rüber :
Der Sachverständige führte Sodann nochmals aus, für eine Rückenmarksverletzung gebe es keine Hinweise. Dies habe der Sachverständige festgestellt auf Grund der Anamnese und der Frage, wann Beschwerden auftraten, der Untersuchung der Sensibilität, Motorik, Funktion, der radiologischen Verläufe und Kernspintergebnisse, es habe dort keine Auffälligkeit gegeben. … Das Gericht ist daher davon überzeugt, dass ein plexusschaden und/oder eine Rückenmarksverletzung nicht vorliegt.
„
kurzer Hinweis mein ContusioSpinalis entstand durch eine Rückenmarksprellung, dies wurde mir vom Chefarzt der WS Chrirugie und der Neurologin auf Nachfrage erklärt das eine solche Prellung in wenigen Tagen bis Wochen wieder abschwillt und sich die Schädigung dann noch ausbildet. Der Sachverständige sprich von MRT aufnahmen des Krankenhaus, die so Misserrabel waren das die Wirbelfrakturen übersehen wurden, und die Prellung am entstehen war. Die nächsten MRT Aufnahmen wurden über 1 Jahr nach dem Unfall gemacht wie hätte da noch eine Überbleibsel der Prellung, Schwellung oder des Bluterguss zu erkennen sein sollen?“
Seite 21 Mitte
Nun beginnt das Gericht mit Mutmaßungen.
Zur Problematik des auffälligen Gangbilds ist, ohne dass dies entscheidungserheblich wäre, anzufügen, dass die ohnehin nachvollziebare und überzeugende Ausführung des Sachverständigen auch mit den eigenen Beobachtungen des Gerichts korrespondiert.
Hier wird noch etwas komplett haltloses angegeben, meine Antwort:
„
Die Angaben der Richterin über Ihre Beobachtungen sind eine Beleidigung, ich könnte es aber auch als Lob sehen wie gut ich nach außen wirke.
Wie des öfteren beschrieben beziehen sich meine Einschränkung auf die Ansteuerung von Knöchel zu Knie. Ich kann die Entfernung Fuß zu Boden nicht abschätzen, trete daher oft ins leere wodurch ich auch wanke wenn ich mich nicht an etwas orientiere oder halten kann. Algemeines Gangbild Schlurchend oder Hahnentritt. Durch die Schädigung des Rückenmark besteht eine gehemmte Kommunikation bzw. Steuerung von Unter- zu Oberkörper siehe Diagnose Frentzelbrille von HNO Ärzten die wir eingereicht haben. Diese Untersuchung obliegt Reaktionen die nicht beeinflusst werden können. Ich habe einen schlurchenden oder geringfügigen Hahnentritt und orientiere meinen Oberkörper optisch, wenn ich konzentriert auf den Boden schaue der vor mir liegt, oder durch Berührungen mit meinen Händen. Ich laufe immer etwas wankende wie angetrunken. Besondere Probleme habe ich auf unebenen Untergründen wenn ich mich nicht konzentrieren kann weil Menschen um mich herum agieren oder ich den Boden nicht sehen kann. Dies haben Sie sicher als Erfahrene Richterin Berücksichtigt!“
Seite 22
Wird von dem SV angegeben das der Ataktische Gang hätte ja schon früher auffallen müssen z.B. in der ersten Reha oder auf aufnahmen. Ja er hat Rächt es hätte auffalen müssen wenn es jemanden interessiert hätte aber die Reha war für Extremitäten oder Krankheiten ausgelegt!
Ab Seite 23 geht es dem Ende zu:
Nachdem das Gericht den Parteien mitgeteilt hatte, dass es den Rechtsstreit für entscheidungsreif hält, zudem zum 1 Okt. ein Referatswechsel ansteht, waren Schriftsatzrechte nicht mehr beantragt worden.
„Dies kann ich so nicht unterschreiben die Richterin wollte es mit aller Gewallt beenden und hat unsere Angaben das wir eine Neurologische Diagnose nachreichen als Voraussetzung für eine Weiterführung gesehen wenn die Diagnose klar den Angaben des Sachverständigen widerspreche! Ich war zu gutgläubig als ich der Richterin glaubt e das es Zeit für ein Urteil ist!
Seite 23 Mitte verhöhnt sie noch die Angaben und Diagnosen der Neurologischen Praxis am Diakonieklinikum und gibt an nicht zu wissen warum wir diese noch eingereicht haben!
Dann begründet die Richterin Ihr Urteil, welchen bekannt ist, über mehrere Seiten.
Ich freue mich über eure Kommentare.
MfG
GSXR