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Falsche Angaben im Urteil zu Gunsten des Unfallverursacher wie kann das sein? Was kann ich machen?

Gsxr1983

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Dez. 2014
Beiträge
1,181
Ort
BW
Danke im Voraus und es interessiert mich jede Meinung!

Fehler und vorurteil behaftet Angaben im Urteil zu Gunsten des Unfallverursacher.

Ich habe den Polizei bericht bei meinem Ra angefordert das vorne weg.

Der Ablauf ich fuhr damals eine Straße entlang als ein Linksabbieger mich übersehen hat. Ich hatte eine Bremsspur von max. 50 cm und wurde dann von der rechten Frontpartie des Auto erfasst und durch die A-Säule und da der Autofahrer weiter fuhr schwer verletzt mit über 35 Frakturen im Oberkörper. Der Beklagte hat vor dem Abbiegevorgang nicht gebremst, das Motorrad hat die rechte seit entlang des Autos verkratzt da dieser erst in der Straße in die er fahren wollte zum stehen kam!

Im Urteil Liest sich dies wie folgt:

Tatbestand

.... . Der Kläger befuhr ordnungsgemäß mit seinem Krad, die ... Straße in der Gegenrichtung und war zu beginn des des Abbiegevorgangs des Beklagten nur wenige Meter von dessen Fahrzeug entfernt. Der Kläger fuhr mit Licht , das Krad des Klägers war zudem auffällig gelb. Dennoch nahm der Beklagte den Kläger beim Linksabbiegen nicht zur KenBremsung konnte der Kläger den Zusammenprall mit dem Fahrzeug des Beklagten nicht mehr verhindern, kam zu Fall und rutschte in den PKW Opel der Beklagtenseite. Der Unfall war für den Kläger unvermeidbar.

Vielleicht versteh auch nur ich das Falsch! Aber meiner Meinung nach hat der mich in voller Fahrt auf mich zukommend erwischt ohne das er etwas unternommen hat das ganze zu verhindern! Also Groß Fahrlässig und nicht nur fahrlässig!
 
Hallo Gsxr,

nicht meine Meinung sondern meine Erfahrung, die Dir der Rekobär bestätigen kann.
Im Strassenverkehr gibt es kein Recht mehr auf Unschuld; nimmst Du am Strassenverkehr teil, so bist Du schuldig.
Du nimmst am Strassenverkerhr teil, also hast Du per Gesetz automatisch eine 20% Mithaftung;
im Verkehrsrecht (schau mal nach) ; bist Du vorerst immer in der Haftung und auch in der Teilung von abstrakter Schuld.

VG-D
 
Hallo Dani

Ich habe keine Mithaftung! Laut Polizei Grob fahrlässiges handeln! Sicher kann ich dies angeben da ich der Überzeugung bin das dies so im Polizeibericht steht!

@All

Unter Entscheidungsgründe gibt die Richterin dann noch folgendes an:

Der Beklagte handelte fahrlässig. Daraus, dass der Unfall für den Kläger unvermeidbar war und dieser über ein beleuchtetes und auch im Übrigen gut sichtbares Brad verfügte, folgt nicht zwingend, dass dem Abbiegen grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Hierfür bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte. Bedauerlicherweise ereignen sich derartige Pflichtverletzungen, die sodann auch zu schweren Unfällen führen können, häufig, ohne dass der Fahrer, der den Unfall verschuldet, die erforderliche Sorgfaltim besonders schweren Maße verletzt haben musste, da keine ganz naheliegende Überlegung angestellt wurden und nicht dasjenige beachtet würde, was jedem habe einleuchten müssen.

Der Unfallverursacher hat angegeben von der Sonne geblendet worden zu sein! Worauf ein Polizist zu Protokoll gab das es an dieser Stelle zu dieser Uhrzeit nicht möglich ist von der Sonne geblendet zu werden! Es wurde wohl leider kein Alkohol -Test durchgeführt!

Es widert mich an wie die Tat des Beklagten verharmlost wird! Mir hätte man sicher den Führerschein genommen weil ich im Alter 18 bis 24 Jahre ohne Fremdbeteiligung ein Paar Flurschäden verursacht habe!

Man beachte das Auto hat mich von Links erwischt durch die Wucht hat es mich über das Motorrad gedreht und die A-säule hat mit die Rechte-Schulter 10 cm in den Brustkorb gerammt etliche Rippen, Rippenköpfchen, 3 mal das Schulterblatt, Querfortsätze in der BWS und HWS, BWS Dornfortsätze, 4 Wirbel und noch Rippen auf der Linken Seite gebrochen als es mich durch die Wucht des Autos weiter gedreht und zurück auf die Straße geschleudert hat.


MfG


Gsxr
 
Hallo Gsxr,

warte auf den Rekobär.

Heute haben wir einen Unfall miterlebt,
wo ein BMW aus einer Nebenstrasse auf die Hauptstrasse eingebogen ist.
Ein Motorroller fuhr in der zweiten Spur und konnte nicht mehr bremsen;
voller Einschlag und der Rollerfahrer/in bekommt eine Mitschuld, weil er/sie es erahnen konnte, er oder Sie jeden Tag dort langfährt.

Und Du haftest, weil Du am Verkehr teilnimmst !!
Schau im Verkehrsgesetz nach.

VG-D
 
Hallo Dani,

Ich würde dir gerne recht geben aber:

Tatbestand:

- Die Beklagte Ziffer 1 regulierte auf der Grundlage einer Haftungsquote von 100% und bezahlte am ... unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von ... €.

Ich habe von der Polizei her keinerlei Schuld der kam auf mich zu und ist ohne Blinken, ohne Bremsen und ohne weitere Anzeichen einfach links abgebogen! Die Richterin sieht dies wohl änderst!

MfG


Gsxr
 
Hallo

Motorrad: Betriebsgefahr und Haftung bei Unfällen

Motorradfahrer: Keine automatische Teilhaftung aufgrund von Betriebsgefahr


"So geschehen etwa bei einem Unfall, bei dem ein Motorradfahrer mit einem PKW zusammengestoßen war, der grob fahrlässig die Vorfahrt missachtet hatte. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung zwar auf die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrads. Die ergebe sich aus der Bauart und der Beschleunigungsfähigkeit der Maschine. Sie trete aber bei einem groben Vorfahrtverstoß regelmäßig vollständig hinter die schuldhaft gesteigerte Betriebsgefahr des vorfahrtverletzenden Fahrzeugs zurück. Anderenfalls würde ein Motorradfahrer auch bei völlig korrektem Verhalten grundsätzlich mithaften (OLG Schleswig-Holstein, 7 U 58/10)."

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gsxr,

nun mal langsam. Du berichtest vom Strafprozeß gegen den Unfallverursacher?
Bist Du der Meinung, dass er das mit Absicht gemacht hat?
Die Versicherung steht zu 100 % für den Schaden ein?

Wenn man nicht der Meinung ist, das es eine vorsätzliche Tat ist, sollte man sich das Strafverfahren in jedem Fall schenken.
Es hilft weder bei der Genesung noch bei der Verarbeitung des Unfallgeschehens bei einem Verkehrsunfall.

Von der strafrechtlichen Beurteilung hängt sehr wenig für die Regulierung des Schadens ab, aber der Frust der regelmäßig entsteht ist fast verständlich. Als Schöffe war ich in den letzten Jahren in den verschiedensten Fällen in Strafprozessen tätig, ich weiß, wovon ich spreche.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Marima,

genau so etwas habe ich gesucht

Danke

@seenixe

mir geht es darum das ich dem nicht reingerutscht bin! Der Hat mich voll abgeschossen weil er nach meiner Meinung am Handy war! Kann dies aber nicht beweisen.

Die Richterin stellt mich als Schauspieler hin der nur vorgibt eine Schädigung der Afferenzbahnen zu haben. Sie gibt an der Orthopädische Gutachter habe bei seiner Begutachtung bei Nervenleitgeschwindigkeit und den Beinreflexen keine Auffälligkeiten gefunden! Komisch das dieser beides nicht in seinem Gutachten erwähnt! Die von uns vorgelegten Diagnosen ignoriert die Richterin und Ihr Gutachter, die von uns Vorgelegten Diagnosen eines Nervenarzt, dem Chefarzt der Ws Chirurgie und der Neurologischen Praxis am Diakonie Klinikum die die Kniereflexe als Auffälllig und die Nervenleitgeschwindigkeit als beeinträchtigt beschreiben und die Diagnose von 2 HNO Ärzten die Gleichgewichtsübungen und Frentzelbrille mit klaren Diagnosen belegen das eine Schädigung vorliegt.

Ich muss vor das OLG da die Rückenmarkschädigung und die damit zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt wurde.

Das mit dem reinrutschen bringt das Fass zum Überlaufen da es eine klare Verzerrung der vorliegenden Tatsachen ist.

Ich Schwärze das Urteil und publiziere es dann.

MfG


GSXR
 
Hallo Gsxr,

es wäre schön, wenn Du Deinen Text noch einmal lesen würdest, bevor Du ihn abschickst. Mir fällt es nicht leicht, Deinen Posts zu folgen. Weiterhin scheint in Deinem Fall schon sehr viel passiert zu sein. Es gibt wohl etliches an Gutachten usw.. Daher wäre es vielleicht ganz zielgerichtet, wenn alle Informationen vorliegen, damit unsere Hilfestellung zu Deinem Fall den ganzen Fall betrachten und nicht nur einen kleinen Ausschnitt. Je komplexer und vortgeschrittener ein Fall ist, um so schwieriger wird es, Dir einen guten Rat und Hilfestellug zu geben. Ich kann mir gut vorstellen, dass es Dich sehr aufwühlt, darüber zu berichten. Sollte dies der Fall sein, so ist es hilfreich, einen Psychologen aufzusuchen. Nicht, weil Du einen an der Klatsche hast, sondern, weil er Dir helfen kann, das erlebte zu verarbeiten.

Gruss
Scheitholz
 
Guten Morgen Scheitholz,

Die Traumabehandlung bei einem Psychologen habe ich bereits hinter mir! Ja und du hast recht Mann sollte nach einem solchen Unfall direkt zu einem Psychologen da über die Zeit in der man sich einredet alles wieder selbst in eine Spur zu bekommen ein Zeichen eines verzerrten Selbstbild ist.

Hier geht es vorläufig nur darum ob ich keine "Halterhaftung" (Teilschuld) haben kann wenn der Beklagte wie von der Richterin beschrieben gehandelt hat. Was @Marima mit ihrem Post sehr deutlich beantwortet hat.
Ich arbeite aktuell an einer Ausarbeitung.

MfG


Gsxr
 
irgendwie verstehe ich das jetzt nicht. In dem Urteil steht doch drin, der Unfall sei für dich unvermeidbar gewesen. Was willst du denn noch? Dass der Fahrer des Opel an seinen Genitalien aufgehängt wird, weil er es gewagt hat, dich zu übersehen?
 
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