Danke im Voraus und es interessiert mich jede Meinung!
Fehler und vorurteil behaftet Angaben im Urteil zu Gunsten des Unfallverursacher.
Ich habe den Polizei bericht bei meinem Ra angefordert das vorne weg.
Der Ablauf ich fuhr damals eine Straße entlang als ein Linksabbieger mich übersehen hat. Ich hatte eine Bremsspur von max. 50 cm und wurde dann von der rechten Frontpartie des Auto erfasst und durch die A-Säule und da der Autofahrer weiter fuhr schwer verletzt mit über 35 Frakturen im Oberkörper. Der Beklagte hat vor dem Abbiegevorgang nicht gebremst, das Motorrad hat die rechte seit entlang des Autos verkratzt da dieser erst in der Straße in die er fahren wollte zum stehen kam!
Im Urteil Liest sich dies wie folgt:
Tatbestand
.... . Der Kläger befuhr ordnungsgemäß mit seinem Krad, die ... Straße in der Gegenrichtung und war zu beginn des des Abbiegevorgangs des Beklagten nur wenige Meter von dessen Fahrzeug entfernt. Der Kläger fuhr mit Licht , das Krad des Klägers war zudem auffällig gelb. Dennoch nahm der Beklagte den Kläger beim Linksabbiegen nicht zur KenBremsung konnte der Kläger den Zusammenprall mit dem Fahrzeug des Beklagten nicht mehr verhindern, kam zu Fall und rutschte in den PKW Opel der Beklagtenseite. Der Unfall war für den Kläger unvermeidbar.
Vielleicht versteh auch nur ich das Falsch! Aber meiner Meinung nach hat der mich in voller Fahrt auf mich zukommend erwischt ohne das er etwas unternommen hat das ganze zu verhindern! Also Groß Fahrlässig und nicht nur fahrlässig!
Fehler und vorurteil behaftet Angaben im Urteil zu Gunsten des Unfallverursacher.
Ich habe den Polizei bericht bei meinem Ra angefordert das vorne weg.
Der Ablauf ich fuhr damals eine Straße entlang als ein Linksabbieger mich übersehen hat. Ich hatte eine Bremsspur von max. 50 cm und wurde dann von der rechten Frontpartie des Auto erfasst und durch die A-Säule und da der Autofahrer weiter fuhr schwer verletzt mit über 35 Frakturen im Oberkörper. Der Beklagte hat vor dem Abbiegevorgang nicht gebremst, das Motorrad hat die rechte seit entlang des Autos verkratzt da dieser erst in der Straße in die er fahren wollte zum stehen kam!
Im Urteil Liest sich dies wie folgt:
Tatbestand
.... . Der Kläger befuhr ordnungsgemäß mit seinem Krad, die ... Straße in der Gegenrichtung und war zu beginn des des Abbiegevorgangs des Beklagten nur wenige Meter von dessen Fahrzeug entfernt. Der Kläger fuhr mit Licht , das Krad des Klägers war zudem auffällig gelb. Dennoch nahm der Beklagte den Kläger beim Linksabbiegen nicht zur KenBremsung konnte der Kläger den Zusammenprall mit dem Fahrzeug des Beklagten nicht mehr verhindern, kam zu Fall und rutschte in den PKW Opel der Beklagtenseite. Der Unfall war für den Kläger unvermeidbar.
Vielleicht versteh auch nur ich das Falsch! Aber meiner Meinung nach hat der mich in voller Fahrt auf mich zukommend erwischt ohne das er etwas unternommen hat das ganze zu verhindern! Also Groß Fahrlässig und nicht nur fahrlässig!