Hallo liebe Forumgemeinde,
ich lese hier schon längere Zeit mit und möchte euch nun auch von meinem Unfall beri hten. Hauptsächlich erhoffe ich mir von euch Tipps, die mir helfen könnten, mit der gegnerischen Versicherung fertig zu werden. Denn da gibt es leider Probleme.
Mit dem Unfallherrgang möchte ich euch nicht groß langweilen. Es ist Anfang September 2011 passiert. Ich bin mit meinem Motorrad eine schlecht einsehbare 180° Kurve gefahren und ein Auto auf der Gegenfahrbahn wollte in der Mitte der Kurve links auf einen Feldweg einbiegen. Dabei übersah mich der Autofahrer, ich wich aus und landete im Graben. Resultat waren einige Prellungen, ein SHT 1 und mein Motorrad totalschaden. Damit habe ich aber keine (psychischen) Probleme gehabt. Das Problem war die Regulierung der gegnerischen Versicherung (VGH).
Nach langem hin und her habe ich schließlich nach ca. 3 Monaten einen Brief von der VGH bekommen, in dem stand, dass eine Quote von 50% bestimmt wurde, weil der Unfallherrgang aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen nicht mehr vollkommen nachvollzogen werden kann. Ich schaltete sofort einen Anwalt ein. Er ist mir zwar sehr sympatisch, aber ich bin trotzdem verunsichert, weil er einen Brief der VGH "verschlampt" hatte und erst auf meine Nachfrage ihn "wieder gefunden" hat.
Eigentlich bin ich mir sehr sicher, dass ich letzendlich gewinne, trotzdem frage ich mich, ob ich jetzt alles richtig mache, weil ich vorher aus Unwissenheit viele Fehler gemacht habe. (Nicht die Polizei gerufen, nicht selbst sofort den Schaden gemeldet, ...) Die Beweislage sieht so aus: Ich habe eine direkte Zeugin und der Unfallgegner hat eine (Beifahrerin/Ehefrau). Diese Zeugin sagt aus, der Unfall wäre schon passiert gewesen. Ich führe mit meinem Anwalt den Fakt an, dass wir die Versicherungsdaten ausgetauscht haben. Außerdem habe ich im Nachhinein meine Ersthelfer befragt und es stellte sich heraus, dass einer sogar direkt mit dem Unfallgegner über den Unfall gesprochen hat. In dem Gespräch hat er genauso alles zugegeben, wie er sich auch gleich nach dem Unfall bei mir entschuldigt hat und versprochen hat, den Schaden sofort der Versicherung zu melden. Die Zeugenaussage des Ersthelfers wurde noch nicht von der VGH eingefordert. Momentan vertritt die VGH denselben Standpunkt wie von Anfang an (Unterschiedlichd Zeugenaussagen).
Ich befürchte, dass es auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen wird. Ich kann aber einfach nicht nachvollziehen, wieso es soweit kommen muss, weil meiner Meinung nach meine Argumente wirklich überzeugend sind.
Es tut mir leid, dass ich so viel geschrieben hab. Ich hab wirklich versucht mich kurzzufassen. Es macht mich langsam einfach fertig, dass sich die Regulierung so lange hinzieht. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps parat, was ich noch tun könnte?
Falls sich wirklich jemand die Zeit nimmt, das alles durchzulesen, schonmal vielen Dank!
Liebe Grüße
Sören
ich lese hier schon längere Zeit mit und möchte euch nun auch von meinem Unfall beri hten. Hauptsächlich erhoffe ich mir von euch Tipps, die mir helfen könnten, mit der gegnerischen Versicherung fertig zu werden. Denn da gibt es leider Probleme.
Mit dem Unfallherrgang möchte ich euch nicht groß langweilen. Es ist Anfang September 2011 passiert. Ich bin mit meinem Motorrad eine schlecht einsehbare 180° Kurve gefahren und ein Auto auf der Gegenfahrbahn wollte in der Mitte der Kurve links auf einen Feldweg einbiegen. Dabei übersah mich der Autofahrer, ich wich aus und landete im Graben. Resultat waren einige Prellungen, ein SHT 1 und mein Motorrad totalschaden. Damit habe ich aber keine (psychischen) Probleme gehabt. Das Problem war die Regulierung der gegnerischen Versicherung (VGH).
Nach langem hin und her habe ich schließlich nach ca. 3 Monaten einen Brief von der VGH bekommen, in dem stand, dass eine Quote von 50% bestimmt wurde, weil der Unfallherrgang aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen nicht mehr vollkommen nachvollzogen werden kann. Ich schaltete sofort einen Anwalt ein. Er ist mir zwar sehr sympatisch, aber ich bin trotzdem verunsichert, weil er einen Brief der VGH "verschlampt" hatte und erst auf meine Nachfrage ihn "wieder gefunden" hat.
Eigentlich bin ich mir sehr sicher, dass ich letzendlich gewinne, trotzdem frage ich mich, ob ich jetzt alles richtig mache, weil ich vorher aus Unwissenheit viele Fehler gemacht habe. (Nicht die Polizei gerufen, nicht selbst sofort den Schaden gemeldet, ...) Die Beweislage sieht so aus: Ich habe eine direkte Zeugin und der Unfallgegner hat eine (Beifahrerin/Ehefrau). Diese Zeugin sagt aus, der Unfall wäre schon passiert gewesen. Ich führe mit meinem Anwalt den Fakt an, dass wir die Versicherungsdaten ausgetauscht haben. Außerdem habe ich im Nachhinein meine Ersthelfer befragt und es stellte sich heraus, dass einer sogar direkt mit dem Unfallgegner über den Unfall gesprochen hat. In dem Gespräch hat er genauso alles zugegeben, wie er sich auch gleich nach dem Unfall bei mir entschuldigt hat und versprochen hat, den Schaden sofort der Versicherung zu melden. Die Zeugenaussage des Ersthelfers wurde noch nicht von der VGH eingefordert. Momentan vertritt die VGH denselben Standpunkt wie von Anfang an (Unterschiedlichd Zeugenaussagen).
Ich befürchte, dass es auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen wird. Ich kann aber einfach nicht nachvollziehen, wieso es soweit kommen muss, weil meiner Meinung nach meine Argumente wirklich überzeugend sind.
Es tut mir leid, dass ich so viel geschrieben hab. Ich hab wirklich versucht mich kurzzufassen. Es macht mich langsam einfach fertig, dass sich die Regulierung so lange hinzieht. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps parat, was ich noch tun könnte?
Falls sich wirklich jemand die Zeit nimmt, das alles durchzulesen, schonmal vielen Dank!
Liebe Grüße
Sören