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Falschaussage Unfallgegner / Motorradunfall

SörenD

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Dez. 2011
Beiträge
13
Hallo liebe Forumgemeinde,

ich lese hier schon längere Zeit mit und möchte euch nun auch von meinem Unfall beri hten. Hauptsächlich erhoffe ich mir von euch Tipps, die mir helfen könnten, mit der gegnerischen Versicherung fertig zu werden. Denn da gibt es leider Probleme.

Mit dem Unfallherrgang möchte ich euch nicht groß langweilen. Es ist Anfang September 2011 passiert. Ich bin mit meinem Motorrad eine schlecht einsehbare 180° Kurve gefahren und ein Auto auf der Gegenfahrbahn wollte in der Mitte der Kurve links auf einen Feldweg einbiegen. Dabei übersah mich der Autofahrer, ich wich aus und landete im Graben. Resultat waren einige Prellungen, ein SHT 1 und mein Motorrad totalschaden. Damit habe ich aber keine (psychischen) Probleme gehabt. Das Problem war die Regulierung der gegnerischen Versicherung (VGH).

Nach langem hin und her habe ich schließlich nach ca. 3 Monaten einen Brief von der VGH bekommen, in dem stand, dass eine Quote von 50% bestimmt wurde, weil der Unfallherrgang aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen nicht mehr vollkommen nachvollzogen werden kann. Ich schaltete sofort einen Anwalt ein. Er ist mir zwar sehr sympatisch, aber ich bin trotzdem verunsichert, weil er einen Brief der VGH "verschlampt" hatte und erst auf meine Nachfrage ihn "wieder gefunden" hat.

Eigentlich bin ich mir sehr sicher, dass ich letzendlich gewinne, trotzdem frage ich mich, ob ich jetzt alles richtig mache, weil ich vorher aus Unwissenheit viele Fehler gemacht habe. (Nicht die Polizei gerufen, nicht selbst sofort den Schaden gemeldet, ...) Die Beweislage sieht so aus: Ich habe eine direkte Zeugin und der Unfallgegner hat eine (Beifahrerin/Ehefrau). Diese Zeugin sagt aus, der Unfall wäre schon passiert gewesen. Ich führe mit meinem Anwalt den Fakt an, dass wir die Versicherungsdaten ausgetauscht haben. Außerdem habe ich im Nachhinein meine Ersthelfer befragt und es stellte sich heraus, dass einer sogar direkt mit dem Unfallgegner über den Unfall gesprochen hat. In dem Gespräch hat er genauso alles zugegeben, wie er sich auch gleich nach dem Unfall bei mir entschuldigt hat und versprochen hat, den Schaden sofort der Versicherung zu melden. Die Zeugenaussage des Ersthelfers wurde noch nicht von der VGH eingefordert. Momentan vertritt die VGH denselben Standpunkt wie von Anfang an (Unterschiedlichd Zeugenaussagen).

Ich befürchte, dass es auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen wird. Ich kann aber einfach nicht nachvollziehen, wieso es soweit kommen muss, weil meiner Meinung nach meine Argumente wirklich überzeugend sind.

Es tut mir leid, dass ich so viel geschrieben hab. Ich hab wirklich versucht mich kurzzufassen. Es macht mich langsam einfach fertig, dass sich die Regulierung so lange hinzieht. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps parat, was ich noch tun könnte?

Falls sich wirklich jemand die Zeit nimmt, das alles durchzulesen, schonmal vielen Dank! :)

Liebe Grüße
Sören
 
Hallo Sören,

begrüße Dich erst einmal hier im Forum und das Du zu uns gefunden hast. Du brauchst Dich nicht entschuldigen das du so viel geschrieben hast. Aber je mehr wir hier über Deinen Unfall erfahren, um so besser kannst Du hier Hilfe erfahren.

Die Probleme mit den gegnerischen Versicherungen kennen viele hier und haben damit zu kämpfen(ich eingeschlossen). War Dein Unfall ein Arbeitswege- oder Freizeitunfall?

Meine Frage, habe ich an Dich: Du schreibst, die Polizei wurde nicht gerufen. Wieso wurde sie nicht gerufen, ist sie dennoch gekommen? Bei Deinen Verletzungen kam doch bestimmt auch ein Notarzt, oder? Normalerweise kommt dann, wenn ein Notarzt zu einen Unfall mit Personenschäden kommt, auch die Polizei und nimmt den Unfall auf, welcher dann von Seiten der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird.

Weiter schreibst Du, dass die Versicherung Dir eine 50%-ige Teilschuld anlastet. Das versuchen die fast immer(war ebenfalls bei mir der Fall). Auch das die Beifahrerin des Unfallgegners zu gunsten des Unfallgegners aussagt habe ich miterlebt(sogar vor Gericht wo sie sich 2-mal eine Falschaussage geleistet hatte(einmal beim Strafprozess vor dem Amtsgericht und einmal vor dem Landgericht wegen Schmerzensgeld)).

Ich hatte damals bei meinem Motorradunfall keine Zeugen und dennoch wurde, dank Unfallanalytischem Gutachten und guter Polizeiarbeit mein Unfallgegner voll Schuldig gesprochen.

Du wirst Dich aber sicher auf eine längere Zeit einrichten müssen bevor alles geregelt ist. Es wird zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen! Aber lass Dich auf alle Fälle nicht unterkriegen und kämpfe(so wie wir alle hier)! Du wirst sehen, kämpfen lohnt sich! Hab Geduld.

VG pswolf
 
Hallo Sören,

wahrscheinlich hast Du nach Deiner Anmeldung hier den nächsten Fehler gemacht, dass Du mit der Schilderung so lange gewartet hast.

Zwischen dem Unfall und der Anmeldung liegen etwa drei Monate. Wenn noch diese drei Monate noch nicht verstrichen waren, hätte ich dringend geraten, den Unfall noch nachträglich bei der Polizei zu melden und Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Verursacher zu stellen. In dem Fall hätten Ermittlungen und Vernehmungen stattfinden können, die aufgrund der Widersprüche die Angaben der Beifahrerin hätten widerlegen können.
Die Frist dazu dürfte nun aber vorüber sein.

Ich hoffe, Dir sind die Namen und Adressen der sonstigen Zeugen bekannt. Sie können von Deinem RA mit deren Angaben als solche gegenüber der VGH (was ist das überhaupt?) benannt werden.
Ansonsten bleibt vermutlich wirklich nur eine Klage, um die Angaben auf Richtigkeit prüfen zu können.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sören,

wie PSWolf geschrieben hat haben viele die selben Probleme :(
Ich hab auch das gleiche durch, nur hatte die Gegnerin bei der Polizei erst die
Wahrheit noch am Unfallort ausgesagt und behauptet Sie hätte keinen Zeugen.
Später ca. 6 Wochen später erst bei der Versicherung Ihre Sicht der Dinge geschildert, darin gab es aufeinmal einen Zeugen und die aussage bei der Polizei hätte Sie unter Schock und Falsch abegeben.

Letztendlich kam die Wahrheit raus, ca. 1 Jahr später wurde Sie rechtskräftig Verurteilt wegen Gef. Körperverletzung. Sie bleibt bis heute aber Ihren Standpunkt treu, obwohl Gutachten und Polizei von anderen Dingen sprechen.

Was ich bei der Sache gelernt habe ist geh zur Polizei und reich Anzeige ein.
Vielleicht versucht der Unfallgegner nur Gelder zu sparen und erzählt absichtlich Falsche Dinge der Versicherung, das wäre dann Versicherungsbetrug und Falschaussage des Zeugen bei der Polizei.

Lass die Kriminalbeamten die Mühlen mahlen und kümmer dich nicht darum, das macht dich nur kaputt.

Im Übrigen ist mein Unfall 1,5 Jahre her und die Versicherung hat mir erst nach einem Jahr das kaputte Auto ersetzt, die Verletzungen bis heute aber nicht gezahlt :( so geht es vielen hier, leider....



viele grüße trotzdem!
 
Vielen Dank für die aufmunternden Worte. Es tröstet mich, dass es anderen ähnlich geht.

Mein Unfall war ein Freizeitunfall. Die Polizei oder der Notarzt waren nicht vor Ort. Die Polizei hab ich aus Gutgläubigkeit nicht gerufen und auch der Notarzt wurde nicht gerufen, weil ich direkt nach dem Unfall keine Schmerzen spüren konnte. Als ich mich um den Abtransport (und Bergung) meines Motorrads gekümmert hatte und ein Freund mich nach Hause (ca. 50 km / hat extra sein Auto geholt) fahren wollte, verspürte ich stärkere Kopfschmerzen und bin deshalb sicherheitshalber ins Krankenhaus gefahren und wurde da behalten, für 3 Tage.
Ich finde deinen Unfall sehr interessant pswolf. Es muss hart gewesen sein, sich die Lügen vor Gericht anhören zu müssen. Hatte die Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen für die Beifahrerin nach sich gezogen?
Ich werde auf jeden Fall weiter kämpfen, auch wenn es mir schwer fällt.

Die Anzeige wegen Körperverletzung habe ich nun wohl auch verpennt. Für mich war es nicht wirklich klar, das ich diese Option hätte wahrnehmen sollen. Die Daten aller meiner Zeugen und Ersthelfer sind mir vollständig bekannt (alles Freunde). Ich werde meinen Anwalt nochmal darauf hinweisen, dass er explizit die Daten des noch nicht befragten Ersthelfers an die VGH schicken soll. VGH steht übrigenz für Versicherungsgruppe Hannover, also eine eher Regionale Versicherung wie ich annehme.

Dein Fall, Quack_BLN, muntert mich zugleich auf und schockiert mich aufgrund der Dauer. Ich habe auch gelernt, dass ich bei einem Unfall sofort die Polizei rufen muss. Aber das ist für die Zukunft. Was sagt dein Anwalt dazu, dass du noch kein Schmerzensgeld erhalten hast? Sollte es mit der Verurteilung nicht gewesen sein?

Liebe Grüße
Sören
 
Hi Sören,

es kommen bei Unfällen immer die merkwürdigsten Dinge vor, so auch bei mir.
Bei mir was es nur ein Auspark Unfall, ich war auf einer Vorfahrtsstraße mit 30 KM/h unterwegs, die Gegnerin parkte nur aus vom Fahrbahnrand und übersah mich. Schon hat es gerumst :(

Der Aufprall war nicht wild, Sie ist mir in die Beifahrer Tür gefahren.
Ich hab auch kaum schmerzen verspürt, etwas wie einen kleinen Blauen Fleck mehr war das für mich nicht. 3 Std. später lag ich auf dem OP Tisch und mir wurde eine Thorax Drainage gelegt. Mir ist während des Aufpralls die Lunge gerissen :( . Das etwas nicht stimmt hab ich das erste mal ca. 1 Stunde nach dem Unfall erschreckend festgestellt, da ich kaum Luft bekam, ich dachte erst an Seitenstechen ähnlich wie beim Rennen. Als das nicht nach lies und ich immer schwächer wurde wusste ich das ich schnell ins Krankenhaus muss, dann brach ich zusammen.

Das Leben spielt einen manchmal einen Streich, beim nächsten mal gehe ich sofort ins Krankenhaus und lass mich durchchecken.

Wie dem auch sei, die Versicherung hat erst bestritten überhaupt für den Unfall aufzukommen, da die Gegnerin dort behauptet hatte ich wäre Ihr in Ihr ausparkendes Auto gefahren, was zum Zeitpunkt gestanden hatte, totaler Blödsinn wenn man sich die Bilder anschaut, mein Auto war erst ab der Tür beschädigt. Letztendlich hat Sie den Schaden eingestanden, nachdem die Gegnerin Strafrechtlich verurteilt wurde, bei den Verletzungen bestreiten Sie es jetzt auch, erzählen, mir wäre rein zufällig die Lunge kollabiert kurz vor dem Unfall oder kurz nach dem Unfall, hätte aber nix mit dem Aufprall zu tun, dafür wären die Aufprallgeschwindkeiten zu gering.

Das gilt es jetzt zu dementieren, ein Gutachten der Versicherung sagt aus das die Geschwindkeit nicht genug wäre, ein zweites Gutachten was ich in Auftrag gegeben habe ist nun auch fertig, hab es aber noch nicht bekommen. Wenn die Versicherung jetzt nicht zahlt reich ich in 2 Wochen Klage ein. Mir reichts jetzt. Ich kann dir wirklich nur raten, lass dich nicht auf Spielchen ein, reich Klage ein wenn du merkst da kommt nix. Die Versicherung spielt nur auf Zeit und versucht dich klein zu halten.


viele Grüße,

Quack
 
Hey Quack,

dein Fall hört sich echt hart an. Hast du bleibende Schäden erhalten? Dass es so ein hin und her geben muss bevor reguliert wird ist echt traurig. Darf ich fragen welche Strafe deiner Unfallgegnerin auferlegt wurde?
Das Argument, dass deine Lunge zufällig gerissen ist, finde ich ja schon fast etwas anmaßend. Ich hoffe für dich, dass du natürlich baldmöglichst gewinnst und dann vielleicht mit dem Unfall abschließen kannst.

Ich glaube auch, dass die VGH mit mir spielt. Es ist ja schon merkwürdig, dass ich immerhin 50% bekommen habe, obwohl mein Unfallgegner ja angeblich nicht am Unfall beteiligt war. Das wird daran liegen, weil mein Unfallgegner (laut einem Sachbearbeiter/Telefon) gesagt hat ich wär zu schnell gewesen und somit die Unfallbeteiligung zugegeben hat. Allerdings haben wir seine schriftliche Aussage nicht mit den anderen Zeugenaussagen erhalten. Mein Anwalt hat dies bei der VGH angemahnt, aber er hat auch gesagt, dass wir die Aussage vielleicht nicht bekommen, weil sie zur Schadenmeldung gehört und die Versicherung sich eventuell auf den Datenschutz berufen könnte.

Trotzdem: 50% Teilschuld und laut letztem Brief sollte eventuell demnächst ein "Erledigungsbetrag" gefunden werden. Für einen Unfall an dem ihr Versicherungsnehmer angeblich gar nicht beteiligt war? Ich werde hier doch systematisch verarscht...

Liebe Grüße
Sören
 
Hallo Sören,

gib Dich mal keiner Illusion hin.

Dass es so ein hin und her geben muss bevor reguliert wird ist echt traurig.
...

Ich glaube auch, dass die VGH mit mir spielt.

Die Versicherung spielt nicht, das ist bitterer Ernst und regulieren will sie schon gar nicht.

Allerdings haben wir seine schriftliche Aussage nicht mit den anderen Zeugenaussagen erhalten. Mein Anwalt hat dies bei der VGH angemahnt, aber er hat auch gesagt, dass wir die Aussage vielleicht nicht bekommen, weil sie zur Schadenmeldung gehört und die Versicherung sich eventuell auf den Datenschutz berufen könnte.

Ich meine, dass sich die Versicherung hier nicht auf den Datenschutz berufen kann, um die Aussage des Zeugen unter Verschluss zu halten. Sie ist im Zugzwang, Deine Angaben ggf. mit dieser Aussage zu widerlegen. Das Datenschutzgesetz gibt dies auch her:


§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

(2) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist zulässig
  1. ...
  2. soweit es erforderlich ist,
a) zur Wahrung n eines Dritten oder

b) zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat,...
Es dürften nach Deiner Schilderung sowohl der Punkt 1 als auch Punkt 2 zutreffen, da Du einerseits ein berechtigtes Interesse hast, aber auch eine evtl. anstehende Falschausage in Frage kommt, was die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Weise die Versicherung, respektive den Anwalt darauf hin.


Gruss

Sekundant
 
Hi Sören,

anscheinend erkennt die Versicherung ganz richtig zumindest die Teilschuld an.
Jetzt muss Sie nur noch nachweisen das du die andere Schuld trägst.
Was wichtig ist sind die Ermittlungen der Polizei, so war das zumindest bei mir, denn die Unfallgegnerin wurde ja Strafrechtlich Verurteilt wegen Gefährlicher Körperverletzung, Sie kam aber nur mit einer geringen Geldstrafe davon.

Ich hätte mir gerne mehr erhofft (Führerscheinentzug, da Sie erst 3 Monate den Lappen hatte) aber naja... Erst danach hat die Versicherung den Schaden bezahlt.. wir wissen ja alle wielange so ein Strafgerichtsverfahren in Deutschland dauert (ca. 1 Jahr). Lasst ein Gutachten erstellen, such dir aber selber deinen Gutachter aus. Wenn die Versicherung ein Gutachten erstellen lässt und das Negativ ausfällt, reich sofort Klage ein wenn die sich nicht umstimmen lassen, sonst verzögert sich das ganze schnell mal 1,5 Jahre hin :(. Ich habe gelernt Hin und Her Diskutieren bringt nix bei Versicherungen..



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Was meine Verletzungen angeht.. mir ist 6 Monate Später in folge einer nicht richtig verheilten Lunge das Organ erneut kollabiert, wieder ins Krankenhaus, Not OP etc.. Seit dem musste ich meinen Sport aufgeben, ich darf nicht mehr Tauchen gehen, keine Trips in Ländern Unternehmen wo kein Krankenhaus in der nähe ist, weil wenn das wieder passiert ich daran Sterben könnte und und und... wenn mir das wieder passiert, wird mir 1/3 der Lunge entfernt.

Alles in allen ein ziemlich großer Schock :( für so einen kleinen Unfall.
Ich muss auch sagen das es eine Krankheit gibt, die Lungen Spontan zum Kollabieren bringt, diese entsteht aber nur bei sehr dünnen Männern, zwischen 15-40, groß gebaut und starke Raucher sind.

Ich bin das genaue Gegenteil, Sportlich, 180CM, Nichtraucher und 90KG Schwer..


Es entstehen sogenannte "Blässchen" (Bulaeu oder so), die Platzen und die Lunge bekommt einen Riss und kollabiert. Diese Blasen kann man nachweisen in CTs, Röntgen, Videographie etc. Bei beiden malen wo ich im Krankenhaus war, konnte man keine dieser Blasen nachweisen, es gab Sie nicht. Ich hab zich Röntgen (pro Tag ca. 2-3x), mehrere CTs und aufn OP Tisch wurde per Teleskopvideo Dingsbums meine Lunge untersucht, es wurde nix festgestellt, weshalb die Ärzte von einen Traumatischen Kollaps sprechen und nicht einen Spontanen.

Die Gegnerische Versicherung behauptet das gegenteil und geht gar nicht auf die Beweise ein

:( mal abwarten wer am längeren Hebel sitzt.. Ich drück dir auf jedenfall die Daumen.

MfG
 
Hallo,

ich warte nun erstmal die Reaktion der Versicherung auf die Forderung nach der Zeugenaussage ab. Sollte sie verweigern, werde ich das nochmal genau mit meinem Anwalt besprechen. Wenn sie aber die Zeugenaussage rausrücken muss, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie der Aussage der Beifahrerin widerspricht und somit widerlegt.

Polizeiliche Ermittlungen gibt es bei mir ja leider nicht. Was genau für ein Gutachten meinst du Quack? Ich werde dein Rat mir zu Herzen nehmen und schnellstmöglich ein Verfahren anstreben, denn ich glaube nur so kann es ein Ende nehmen.
Mit deinem Schicksal hat es dich echt schlimm erwischt. Ich drücke dir ebenfalls die Daumen!

Liebe Grüße
Sören
 
Du kannst ein Unfall analytisches Gutachten erstellen lassen, der Rekobär kann dir hierbei vielleicht behilflich sein oder dir Tipps geben, er erstellt solche Gutachten. Dabei wird geprüft wer Schuld am Unfall hatte.

-> Habt Ihr denn Fotos vom Unfallort gemacht?
-> Fotos von deiner Maschine und seinem Auto?

So ein Gutachten hab ich auch machen lassen, obwohl das eher die Versicherung selbst in Auftrag gegeben hat. Das wirkliche perfide ist, das der KFZ Gutachter und der Gutachter für die Lunge zusammen gearbeitet haben, der KFZ Typ meinte meine Lunge hätte nicht kollabieren dürfen da die Geschwindigkeit zu gering war. Warum ein KFZ Gutachter sich so etwas anmast ist unverständlich und erst recht wieso ein Doctor der offensichtlich nur mit diesen Gutachter zusammenarbeitet diesem dann beipflichtet bleibt mir auch fremd...

Also beauftrage lieber einen freien Gutachter, die Versicherung muss übrigens dafür einspringen und diesen Bezahlen, genau wie deinen Anwalt. Lass dich nicht abwimmeln.


viele Grüße,

Quack
 
Hallo Quack,

ich hab mich ja nun lange zurück gehalten, aber nach Deiner Aussage kann ich einfach nicht anders....

Also beauftrage lieber einen freien Gutachter, die Versicherung muss übrigens dafür einspringen und diesen Bezahlen, genau wie deinen Anwalt. Lass dich nicht abwimmeln.

Vorsicht! Der gegnerische Versicherer muss aussergerichtlich nur die Kosten der Schadenschätzung, also ein Gutachten zur Schadenhöhe, bezahlen - nicht aber ein Unfallrekonstruktionsgutachten bzw ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten! Wie kommst Du darauf?

Ein Unfallrekonstruktionsgutachten zahlt in Ausnahmefällen bereits im aussgerichtlichen Bereich der Rechtschutzversicherer - falls vorhanden. Ansonsten muss ein selbstständiges Beweisverfahren angestrengt werden, also ein beschleunigtes Beweisverfahren über das Gericht. Hier kann man Vorschläge machen, welchen Gutachter man gerne hätte, letztlich bestimmt aber das Gericht einen. Vorteil: Dieses Prozedere zahlt der Rechtschutzversicherer auf jeden Fall - falls vorhanden.

Also bitte aufpassen, schön die unterschiedlichen Gutachten auseinander halten und nicht wild irgendwen im falschen Glauben beauftragen, der gegnerische Versicherer wird schon brav alles zahlen. Dass die Versicherer selbst dann, wenn sie müssen, nicht gerne und manchmal gar nicht zahlen, kann man hier doch täglich mehrfach nachlesen....

Gruß,
Double999
 
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