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Faktencheck - Asbest - BG ETEM

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Gerüchte um Berufsgenossenschaften und was wirklich dahintersteckt.

Hilfe für Asbestopfer

Behauptung:
Die Berufsgenossenschaften verzögern die Bearbeitung von (Asbest-) Renten,
bis die Betroffenen tot sind, um Kosten zu sparen.

Fakten:
"Diese Behauptung ist absurd, angesichts der Tatsache, dass die Berufsgenossenschaften eine eigene Einrichtung
zur Früherkennung unterhalten - die gvs-Gesundheitsfürsorge.
Hier werden gut eine halbe Million Menschen betreut, die im Berufsleben Kontakt mit Asbest hatten.

26 Mitarbeiter(innen) kümmern sich aktiv darum, dass diese Menschen regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Das kostet insgesamt 7,5 Millionen Euro im Jahr.

Außerdem geben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr
für die medizinischen Behandlungen und die finanziellen Entschädigungen von Asbesterkrankungen aus"

Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM (etem Heft 2.2014 Seite 5 -Elektro, Feinmechanik)

Anmerkung:
rein rechnerisch betreut 1 Mitarbeiter(in) ca. 19.230 Menschen

Somit kann sich jeder selber überlegen, wieviel Zeit der Mensch von den Mitarbeiter(in) in Anspruch nehmen darf.:confused:
 
Asbestvorsorge

Hallo @,

bei der Asbestvorsorge wird u.a. ein Röntgenbild der Lunge erstellt.
Das Röntgenbild zeigt aber nicht den Anfangsstadium einer Schädigung,
sondern erst wenn ein größerer Gesundheitsschaden vorliegt.

Es sollte immer eine HNO - Untersuchung mit gemacht werden.
Falls ständig Halsbeschwerden und über einen längeren Zeitpunkt gelegentlich Auswurf
vorhanden sein sollte, unbedingt auf Lungenspiegelung unter Kurzzeitnarkose bestehen.

Nur dadurch kann Erkrankung der Lunge im Anfangsstadium ausgeschlossen werden.
 
Hallo,
der Bericht ist irreführend, da die BK Erkrankten nicht von der GVS betreut werden. Dafür sind die einzelne BG`s zuständig. In meinem Fall ist das die VBG Duisburg, die für die Veranlassung von Gutachten, Nachuntersuchungen und Reha zuständig ist. Die Untersuchungsergebnisse werden an die GVS weitergeleitet und gespeichert.
Alles Gute
 
Hallo,
hier werden nach meiner Ansicht zwei Sachen durcheinander gebracht. Die Vorsorge / Untersuchungen,... werden getrennt von der BK-Bearbeitung und der Entschädigung in den Berufsgenossenschaften bearbeitet.
In meinem Fall bin ich wegen der Vorsorge in Augsburg registriert. Mit einer Berufskrankheit habe ich bisher, Gott sei Dank, noch nichts zu tun.
Also, Zahlen können verwirren und in die Irre führen. Gruß
 
Hallo,
alles Statistik und schönfärberei ....

Jeder Fall einzeln betrachtet :
ZB:

Gutachten Herbst 2015 - Asbestose festgestellt ( BG Gutachter )
Bescheid 06.2016 20 % MDE rückwirkend 11.2015 anerkannt

Seit 03.2016 rechnet die BG den JAV aus ...... sagt Sie

Einbehaltung der Nachzahlung seit November 2015 bis 06.2016

Seit 07.2016 wenigstens Zahlung vorerst berechnet auf Mindestlohn 8,50 €
macht eine Rente von 200 €

Seit dem Gutachten - weder Routineuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen, ich kenne noch nicht einmal den DoC der mich weiter betreuen soll bzw. auch mal über eine KUR entscheidet.
Selbst die Anfrage zur Zuzahlung von Medikamenten wird nicht beantwortet.

Was macht die BG da
Was haben die vor

Der Anwalt kümmert sich jetzt erst einmal um die Nachzahlung und die Berechnung des JAV - hat schon eine Untätigkeitsklage nach SGG §§ 88
angedroht.

Ja die BG kümmert sich ................... soviel dazu

Grüße
Bommelchen
 
Hallo zusammen,
dass die BGs verzögern, vor allem in der Hoffnung, dass man aufgibt, ist glaube den Kennern im Forum allen klar. Ich kämpfe schon 10 Jahre um eine Anerkennung einer Berufskrankheit.
Grüssle Bettele
 
Arbeitsmedizinische Vorsorge (GVS)

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Grundsatz 1.2 (Asbest)

Der Abteilungsleiter P. Schwindl von der GVS ./. BG ETEM in Augsburg schreibt zu Anfrage

in meiner Akte ist weder der Vertrag, noch die Abrechnung der beratenden Ärzte Dr. Frank und Dr. Tuengerthal zu finden.
Das sogenannte Transparenzgebot sagt aus dass alles was die Verwaltung verwendet auch in der Akte abgelegt sein muss

Festzustellen ist zunächst, dass es sich bei den von Ihnen angesprochenen Herren Dr. Frank und Priv.- Doz. Dr. Tuengerthal nicht um Beratende Ärzte handelt, diese werden ausschließlich als Zweitbeurteiler-Tandem zum Zwecke der Qualitätssicherung tätig.

Grundlage für „die Auskunft an den Betroffenen“ bildet § 83 SGB X.
Danach ist diesem auf Antrag Auskunft zu erteilen, über die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, den Zweck der Speicherung sowie die Herkunft der Daten.

Darüber hinausgehende Daten bleiben hiervon unberührt.
Bei den von Ihnen angesprochenen Daten und Vorgänge handelt es sich nicht um Sozialdaten zu Ihrer Person.
 
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