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Fahrtkosten & Haushaltsführungsschaden

carlina

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
22 Okt. 2007
Beiträge
107
Hallo zusammen,

ich bin über einen schon etwas älteren Artikel im Focus auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ich hier Hilfe finde und vielleicht auch geben kann :)

Kurz etwas zu meiner Geschichte: vor 2,5 Jahren hatte ich unverschuldet einen sehr schweren Verkehrsunfall, mir kam auf offener Landstraße in einer leichten Kurve ein Fahrzeug auf meiner Fahrbahnseite entgegen und es kam zu einem Frontalzusammenstoß. Neben einem SHT hatte ich diverse Frakturen, u. a. einen Trümmerbruch des Fersenbeins, dessen Folgen primär ursächlich sind für eine Gehbehinderung (GdB 50). Darüber hinaus bin ich inzwischen auf unbestimmte Dauer Renterin wegen teilweiser Erwerbsminderung (arbeite derzeit und bis auf weiteres 20 Std./Woche).

Mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers liege ich seit geraumer Zeit im Clinch. Unglücklicherweise hatte ich zum Unfallzeitpunkt keine Rechtschutzversicherung, habe aber selbstredend dennoch geklagt. Zwischenzeitlich wurde dieses Verfahren mit einem für mich akzeptablem Vergleich zum Stichtag 30.6.07 abgeschlossen.

Seither macht mein Anwalt die natürlich weiterhin anfallenden, unfallbedingten Kosten (Fahrten zur Krankengymnastik etc., Auslagen für Medikamente etc., Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) wieder (bzw. zunächst noch!) außergerichtlich geltend.

Strittige Punkte sind hierbei insbesondere:

1.) Fahrtkosten
Die gegnerische Versicherung sagt, dass "die Rechtsprechung von einem durchschnittlichen Erstattungsbetrag in Höhe von 0,21 Euro / km ausgeht" und hat bisher "entgegen kommener Weise" die Kosten in Höhe von 0,23 Euro / km erstattet. Ich kenne es von Reisekostenabrechungen so, dass Fahrtkosten mit einem Satz von 0,30 Euro / km erstattet werden. Was ja gerade im Hinblick auf die gestiegenen Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuer...) nur angemessen ist.
Gibt es hierzu eine eindeutige "Rechtsprechung"?
Wenn ja, was sagt sie wirklich und wo finde ich sie (Urteil o. ä.)?

2.) Haushaltsführungsschaden
Die gegnerische Versicherung ist der Ansicht, dass mit dem Beginn meiner Wiedereingliederung ins Berufsleben vor ca. 2 Jahren auch meine Fähigkeit zur Haushaltsführung wiederhergestellt sei. Das ist natürlich vollkommener Bullshit, denn ich arbeite nicht als Putzfrau, sondern (abgesehen von vereinzelten "Auswärtsspielen" wie Messen oder Kongressen) zu 98% am Schreibtisch, also ein reiner Bürojob, nach wie vor beim selben Arbeitgeber und nach wie vor sehr gerne. Die Wiedereingliederungsmaßnahme ist jedoch gescheitert, da ich nach einem entsprechenden Gutachten des MDK und dem zwischenzeitlich nahenden Ablauf der Krankengeld-Zahlungsphase einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen musste, der auch bewilligt wurde.
Meinen Haushalt kann ich nur mehr schlecht als recht führen, ich kann das Nötigste erledigen, was mich mindestens doppelt so viel Kraft und Zeit kostet wie vorher, vieles (Fenster putzen, Gartenarbeiten, in der Hocke oder auf Knien arbeiten etc.pp.) geht gar nicht mehr und spätestens hier bin ich auf Hilfe angewiesen...
Dazu stehen jetzt folgende Fragen im Raum:
Kann in diesem Fall die von der DRV im Rentenbescheid dauerhaft bestätigte MdE mit der MdH in Verbindung gebracht werden?
Kann die von der DRV bestätigte MdE von der gegnerischen Versicherung angezweifelt werden?
Kann die gegnerische Versicherung meine MdH durch einen Gutachter feststellen lassen und wie geht das vonstatten?
Spielt der im Schwerbehindertenausweis zuerkannte GdB (50) hier nicht auch irgend eine Rolle?

Ich danke schon jetzt ganz herzlich für hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße
carlina
 
Guten Morgen,

super, vielen Dank für die Links, habs auf die Schnelle jetzt mal eben nur überflogen, aber das sieht sehr gut aus :)

Einen schönen Tag und liebe Grüße
carlina
 
Hallo carlina,

zu den Fahrkosten.

Die BG bezahlt z. B. EUR 0,36 für den Entfernungskilometer bis 9 km, ab dem 10. km EUR 0,40. Bezahlt werden nur die Entfernungskilometer, also eine Strecke.

Sollten die EUR 0,21 für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg, gezahlt werden, wäre das in Ordnung.

Mal so am Rand, ein RA bekommt für jeden gefahrenen Kilometer EUR 0,30.

Gruß Jens
 
Hi Jens,

lieben Dank für Deine Info :)

Geltend gemacht wird in meinem (nicht BG-)Fall jeder gefahrene Kilometer. Ich bin ja durch die Gehbehinderung auf mein Auto angewiesen...

Ausgehend von der sonst (Reisekosten, auch für Nicht-Anwälte, etc.) üblichen mir bekannten Regelung, die Fahrtkosten pro gefahrenem km mit 0,30 Euro zu erstatten, und ausgehend von der zunehmenden Wahrscheinlichkeit, dass es hierzu offensichtlich leider keine eindeutige oder gar verbindliche Rechtsprechung gibt :-((( kann und will ich mich mit 0,21 Euro nicht abfinden...

War zwar eigentlich eh klar, aber dann geht der Streit halt bald wieder vor Gericht weiter...............

Bissl frustrierte Grüße :-/
carlina
 
Hallo Carlina,

Du solltest Recht bekommen. Hier sollte es die für Dich geltenden Bestimmungen geben und diese geben Euch recht. Die BG spart nicht nur an den Fahrtkosten, dies sollte bekannt sein.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort Recht haben und Recht kriegen sind ja hier leider zwei Paar Schuhe.... aber das stimmt mich wieder etwas optimistischer :)

Liebe Grüße
carlina
 
Hallo Carlina
ich hatte auch vor 13 Monaten einen schweren Verkehrsunfall. Ich hatte auch unferschuldet einen Vrontallzusammenstoß und mir unter vielen anderen Verletzungen einen Versentrümmerbruch. Ich habe auf grund der anderen Verletzungen eie Gehbehinderung von 60%. Ich bin immer noch Krankgeschrieben, da ich starke Probleme mit meinen Fuß habe. Jeder Schritt bereitet mir starke schmerzen, ein Gehen ohne Unterarmgehstützen ist nicht möglich. Bitte schreibe mir Deine erfahrung bezüglich der Ferse.
Meine Gegnerische Versicherung zuhlt auch nur eine Km. Pauschale von 0,21€ pro km.
Wegen dem Haushaltsschaden verhandeln wir noch, ich habe zwei Kinder(6und4 Jahre) und mein Mann ist Selbstständig und viele Stunden aus dem Haus.
Weiterhin alles Gute
 
Mal so, mal so

Hallo Carlina,

gestern wollte ich dir schreiben, dass in meinem Fall die gegnerische Versicherung 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer bezahlt hat. Und in dem Brief, was ich gestern (was für ein Zufall!) von meinem Anwalt bekommen habe, steht jetzt, dass die Versicherung auf einmal „wie haben die Kosten mit 0,21 Euro berechnet“.
Vielleicht ist mein SB auch hier in Forum… Dann hat er auch den Link von Seenixe gesehen. Den werde ich ihm in jeden Fall per Post schicken.

Dir noch viel Erfolg,

viele Grüße,
Hela
 
@tamoil:
Hab Dir eine PN geschickt :)

@Hela:
Wie - die Versicherung hat Dir erst 0,30 Euro gezahlt und jetzt nur noch 0,21 Euro? Mit welcher Begründung?

Mannometer... 0,21 Euro sind doch ein Hohn.......... ich fahr ja nicht zum Spaß tausende von Kilometern auf mein Auto, sondern das sind alles unfallbedingt notwendige Fahrten zu Ärzten, zur Krankengymnastik usw. und ich bin ja auf mein Auto angewiesen und kann nicht - so wie früher - auch mal was ganz Banales wie Einkaufen oder so mit der Strapazenbahn oder mit dem Fahrrad erledigen... :mad:

Ich wünsche Euch auch viel Erfolg!
Liebe Grüße
carlina
 
Hallo Carlina,

es gibt keine Begründung!
Und das ist noch nicht alles, weiter steht „und für Dauer des Krankenhausbesuchs [welcher Besuch, ich lag in KH:mad:!] 100 EUR an ersparten Eigenanwendungen abgesetzt.“ Und beim meinem ersten Aufenthalt im KH gab es keine Abzüge.

Vielleicht habe ich einen neuen SB?
Oder ist das Budget sehr klein geworden?
Im Dezember gibt es kein Geld mehr?

Ich melde mich, wenn mein Anwalt die Antwort auf sein Schreiben bekommt.:)

Viele Grüße,
Hela
 
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