Hallo zusammen,
ich bin über einen schon etwas älteren Artikel im Focus auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ich hier Hilfe finde und vielleicht auch geben kann
Kurz etwas zu meiner Geschichte: vor 2,5 Jahren hatte ich unverschuldet einen sehr schweren Verkehrsunfall, mir kam auf offener Landstraße in einer leichten Kurve ein Fahrzeug auf meiner Fahrbahnseite entgegen und es kam zu einem Frontalzusammenstoß. Neben einem SHT hatte ich diverse Frakturen, u. a. einen Trümmerbruch des Fersenbeins, dessen Folgen primär ursächlich sind für eine Gehbehinderung (GdB 50). Darüber hinaus bin ich inzwischen auf unbestimmte Dauer Renterin wegen teilweiser Erwerbsminderung (arbeite derzeit und bis auf weiteres 20 Std./Woche).
Mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers liege ich seit geraumer Zeit im Clinch. Unglücklicherweise hatte ich zum Unfallzeitpunkt keine Rechtschutzversicherung, habe aber selbstredend dennoch geklagt. Zwischenzeitlich wurde dieses Verfahren mit einem für mich akzeptablem Vergleich zum Stichtag 30.6.07 abgeschlossen.
Seither macht mein Anwalt die natürlich weiterhin anfallenden, unfallbedingten Kosten (Fahrten zur Krankengymnastik etc., Auslagen für Medikamente etc., Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) wieder (bzw. zunächst noch!) außergerichtlich geltend.
Strittige Punkte sind hierbei insbesondere:
1.) Fahrtkosten
Die gegnerische Versicherung sagt, dass "die Rechtsprechung von einem durchschnittlichen Erstattungsbetrag in Höhe von 0,21 Euro / km ausgeht" und hat bisher "entgegen kommener Weise" die Kosten in Höhe von 0,23 Euro / km erstattet. Ich kenne es von Reisekostenabrechungen so, dass Fahrtkosten mit einem Satz von 0,30 Euro / km erstattet werden. Was ja gerade im Hinblick auf die gestiegenen Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuer...) nur angemessen ist.
Gibt es hierzu eine eindeutige "Rechtsprechung"?
Wenn ja, was sagt sie wirklich und wo finde ich sie (Urteil o. ä.)?
2.) Haushaltsführungsschaden
Die gegnerische Versicherung ist der Ansicht, dass mit dem Beginn meiner Wiedereingliederung ins Berufsleben vor ca. 2 Jahren auch meine Fähigkeit zur Haushaltsführung wiederhergestellt sei. Das ist natürlich vollkommener Bullshit, denn ich arbeite nicht als Putzfrau, sondern (abgesehen von vereinzelten "Auswärtsspielen" wie Messen oder Kongressen) zu 98% am Schreibtisch, also ein reiner Bürojob, nach wie vor beim selben Arbeitgeber und nach wie vor sehr gerne. Die Wiedereingliederungsmaßnahme ist jedoch gescheitert, da ich nach einem entsprechenden Gutachten des MDK und dem zwischenzeitlich nahenden Ablauf der Krankengeld-Zahlungsphase einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen musste, der auch bewilligt wurde.
Meinen Haushalt kann ich nur mehr schlecht als recht führen, ich kann das Nötigste erledigen, was mich mindestens doppelt so viel Kraft und Zeit kostet wie vorher, vieles (Fenster putzen, Gartenarbeiten, in der Hocke oder auf Knien arbeiten etc.pp.) geht gar nicht mehr und spätestens hier bin ich auf Hilfe angewiesen...
Dazu stehen jetzt folgende Fragen im Raum:
Kann in diesem Fall die von der DRV im Rentenbescheid dauerhaft bestätigte MdE mit der MdH in Verbindung gebracht werden?
Kann die von der DRV bestätigte MdE von der gegnerischen Versicherung angezweifelt werden?
Kann die gegnerische Versicherung meine MdH durch einen Gutachter feststellen lassen und wie geht das vonstatten?
Spielt der im Schwerbehindertenausweis zuerkannte GdB (50) hier nicht auch irgend eine Rolle?
Ich danke schon jetzt ganz herzlich für hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße
carlina
ich bin über einen schon etwas älteren Artikel im Focus auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ich hier Hilfe finde und vielleicht auch geben kann
Kurz etwas zu meiner Geschichte: vor 2,5 Jahren hatte ich unverschuldet einen sehr schweren Verkehrsunfall, mir kam auf offener Landstraße in einer leichten Kurve ein Fahrzeug auf meiner Fahrbahnseite entgegen und es kam zu einem Frontalzusammenstoß. Neben einem SHT hatte ich diverse Frakturen, u. a. einen Trümmerbruch des Fersenbeins, dessen Folgen primär ursächlich sind für eine Gehbehinderung (GdB 50). Darüber hinaus bin ich inzwischen auf unbestimmte Dauer Renterin wegen teilweiser Erwerbsminderung (arbeite derzeit und bis auf weiteres 20 Std./Woche).
Mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers liege ich seit geraumer Zeit im Clinch. Unglücklicherweise hatte ich zum Unfallzeitpunkt keine Rechtschutzversicherung, habe aber selbstredend dennoch geklagt. Zwischenzeitlich wurde dieses Verfahren mit einem für mich akzeptablem Vergleich zum Stichtag 30.6.07 abgeschlossen.
Seither macht mein Anwalt die natürlich weiterhin anfallenden, unfallbedingten Kosten (Fahrten zur Krankengymnastik etc., Auslagen für Medikamente etc., Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) wieder (bzw. zunächst noch!) außergerichtlich geltend.
Strittige Punkte sind hierbei insbesondere:
1.) Fahrtkosten
Die gegnerische Versicherung sagt, dass "die Rechtsprechung von einem durchschnittlichen Erstattungsbetrag in Höhe von 0,21 Euro / km ausgeht" und hat bisher "entgegen kommener Weise" die Kosten in Höhe von 0,23 Euro / km erstattet. Ich kenne es von Reisekostenabrechungen so, dass Fahrtkosten mit einem Satz von 0,30 Euro / km erstattet werden. Was ja gerade im Hinblick auf die gestiegenen Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuer...) nur angemessen ist.
Gibt es hierzu eine eindeutige "Rechtsprechung"?
Wenn ja, was sagt sie wirklich und wo finde ich sie (Urteil o. ä.)?
2.) Haushaltsführungsschaden
Die gegnerische Versicherung ist der Ansicht, dass mit dem Beginn meiner Wiedereingliederung ins Berufsleben vor ca. 2 Jahren auch meine Fähigkeit zur Haushaltsführung wiederhergestellt sei. Das ist natürlich vollkommener Bullshit, denn ich arbeite nicht als Putzfrau, sondern (abgesehen von vereinzelten "Auswärtsspielen" wie Messen oder Kongressen) zu 98% am Schreibtisch, also ein reiner Bürojob, nach wie vor beim selben Arbeitgeber und nach wie vor sehr gerne. Die Wiedereingliederungsmaßnahme ist jedoch gescheitert, da ich nach einem entsprechenden Gutachten des MDK und dem zwischenzeitlich nahenden Ablauf der Krankengeld-Zahlungsphase einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen musste, der auch bewilligt wurde.
Meinen Haushalt kann ich nur mehr schlecht als recht führen, ich kann das Nötigste erledigen, was mich mindestens doppelt so viel Kraft und Zeit kostet wie vorher, vieles (Fenster putzen, Gartenarbeiten, in der Hocke oder auf Knien arbeiten etc.pp.) geht gar nicht mehr und spätestens hier bin ich auf Hilfe angewiesen...
Dazu stehen jetzt folgende Fragen im Raum:
Kann in diesem Fall die von der DRV im Rentenbescheid dauerhaft bestätigte MdE mit der MdH in Verbindung gebracht werden?
Kann die von der DRV bestätigte MdE von der gegnerischen Versicherung angezweifelt werden?
Kann die gegnerische Versicherung meine MdH durch einen Gutachter feststellen lassen und wie geht das vonstatten?
Spielt der im Schwerbehindertenausweis zuerkannte GdB (50) hier nicht auch irgend eine Rolle?
Ich danke schon jetzt ganz herzlich für hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße
carlina