Hallo Sabrina,
ich hatte leider schon einige Unfälle mit dem Fahrrad.
Wichtig ist das bei Personenschäden der Unfall immer durch die Polizei aufgenommen wird. Von denen bekommst du in den nächsten Tagen per Post einen Bogen zugeschickt auf dem du dich zum Unfallgeschehen äussern kannst. Da stehen auch die Daten des Unfallgegners drauf und wer als vermeidlicher Unfallverursacher gesehen wird.
Für die Schäden an deinem Fahrrad kannst du in einem Fahrradladen einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Falls du das Fahrrad dringend brauchst kannst du es auch gleich reparieren lassen, allerdings solltest du die beschädigten Teile erstmal aufheben falls die gegnerische Versicherung diese sehen will (hatte ich bis jetzt erst einmal). Auch beschädigte Kleidung erstmal aufheben. Falls du dir einen Anwalt nimmst lass das alles über ihn laufen.
Heb alle Arztunterlagen gut auf und lass dir alle Verletzungen dokumentieren wegen Schmerzensgeldanforderungen und eventuellen Folgeschäden.
Bei einem Wegeunfall wird du einmal die Woche zu einem D-Arzt müssen zur Kontrolle. Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen bekommst du über deine Krankenkasse Verletztengeld von der BG. Den Zahlschein füllt der D-Arzt aus.
So war es zumindest bei meinen Unfällen
Grüße,
Pu1