KatrinLaier
Nutzer
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- 17 Okt. 2013
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Hallo,
ich hatte Mitte August einen Unfall, bei dem ein Autofahrer durch überhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen mich als Radfahrerin angefahren hat. Ich bin mit leichten Verletzungen und einem kaputten Fahrrad davon gekommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ich habe meinen Bericht ordnungsgemäß eingereicht. Leider gestaltete sich der Kontakt mit dem Unfallfahrer schwierig. Nur mit Mühe konnte ich herausfinden, dass er nicht der Halter des Fahrzeugs ist und bei welcher Versicherung das Auto gemeldet ist. Ich habe dann selbst die Versicherung wg. übernahme des Schadens kontaktiert und alle angeforderten Unterlagen eingereicht (Ursprünglicher Kaufpreis des Fahrrads, Fotos des Schadens, Kostenvoranschlag der Reparatur, Unfallbericht). Jetzt hat die Versicherung mir einen Bescheid gegeben, dass das Fahrrad aufgrund seines Alters (10 Jahre) und des prozentualen Anteils der Reparatur am ursprünglichen Kaufpreis von der Versicherung als nicht reparaturwürdig befunden wurde und sie haben mir nun eine Pauschale bezahlt, die nicht einmal ein Drittel der Reparaturkosten abdeckt.
Habe ich Widerspruchsrecht und wie muss ich dieses einsetzen? Ich würde gerne Rechtsberatung in Anspruch nehmen und die Sache über einen Anwalt regeln lassen, habe aber keine Rechtsschutzversicherung und kan die Kosten aber auch nicht selbst übernehmen, was gibt es für Möglichkeiten?
ich hatte Mitte August einen Unfall, bei dem ein Autofahrer durch überhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen mich als Radfahrerin angefahren hat. Ich bin mit leichten Verletzungen und einem kaputten Fahrrad davon gekommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ich habe meinen Bericht ordnungsgemäß eingereicht. Leider gestaltete sich der Kontakt mit dem Unfallfahrer schwierig. Nur mit Mühe konnte ich herausfinden, dass er nicht der Halter des Fahrzeugs ist und bei welcher Versicherung das Auto gemeldet ist. Ich habe dann selbst die Versicherung wg. übernahme des Schadens kontaktiert und alle angeforderten Unterlagen eingereicht (Ursprünglicher Kaufpreis des Fahrrads, Fotos des Schadens, Kostenvoranschlag der Reparatur, Unfallbericht). Jetzt hat die Versicherung mir einen Bescheid gegeben, dass das Fahrrad aufgrund seines Alters (10 Jahre) und des prozentualen Anteils der Reparatur am ursprünglichen Kaufpreis von der Versicherung als nicht reparaturwürdig befunden wurde und sie haben mir nun eine Pauschale bezahlt, die nicht einmal ein Drittel der Reparaturkosten abdeckt.
Habe ich Widerspruchsrecht und wie muss ich dieses einsetzen? Ich würde gerne Rechtsberatung in Anspruch nehmen und die Sache über einen Anwalt regeln lassen, habe aber keine Rechtsschutzversicherung und kan die Kosten aber auch nicht selbst übernehmen, was gibt es für Möglichkeiten?