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Fahrradunfall, Versicherung übernimmt nicht den ganzen Schaden

KatrinLaier

Nutzer
Registriert seit
17 Okt. 2013
Beiträge
1
Hallo,

ich hatte Mitte August einen Unfall, bei dem ein Autofahrer durch überhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen mich als Radfahrerin angefahren hat. Ich bin mit leichten Verletzungen und einem kaputten Fahrrad davon gekommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ich habe meinen Bericht ordnungsgemäß eingereicht. Leider gestaltete sich der Kontakt mit dem Unfallfahrer schwierig. Nur mit Mühe konnte ich herausfinden, dass er nicht der Halter des Fahrzeugs ist und bei welcher Versicherung das Auto gemeldet ist. Ich habe dann selbst die Versicherung wg. übernahme des Schadens kontaktiert und alle angeforderten Unterlagen eingereicht (Ursprünglicher Kaufpreis des Fahrrads, Fotos des Schadens, Kostenvoranschlag der Reparatur, Unfallbericht). Jetzt hat die Versicherung mir einen Bescheid gegeben, dass das Fahrrad aufgrund seines Alters (10 Jahre) und des prozentualen Anteils der Reparatur am ursprünglichen Kaufpreis von der Versicherung als nicht reparaturwürdig befunden wurde und sie haben mir nun eine Pauschale bezahlt, die nicht einmal ein Drittel der Reparaturkosten abdeckt.
Habe ich Widerspruchsrecht und wie muss ich dieses einsetzen? Ich würde gerne Rechtsberatung in Anspruch nehmen und die Sache über einen Anwalt regeln lassen, habe aber keine Rechtsschutzversicherung und kan die Kosten aber auch nicht selbst übernehmen, was gibt es für Möglichkeiten?
 
Hallo KatrinLaier,

dein:

ich hatte Mitte August einen Unfall, bei dem ein Autofahrer durch überhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen mich als Radfahrerin angefahren hat. Ich bin mit leichten Verletzungen und einem kaputten Fahrrad davon gekommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ich habe meinen Bericht ordnungsgemäß eingereicht.

Jetzt hat die Versicherung mir einen Bescheid gegeben, dass das Fahrrad aufgrund seines Alters (10 Jahre) und des prozentualen Anteils der Reparatur am ursprünglichen Kaufpreis von der Versicherung als nicht reparaturwürdig befunden wurde und sie haben mir nun eine Pauschale bezahlt, die nicht einmal ein Drittel der Reparaturkosten abdeckt.

Habe ich Widerspruchsrecht und wie muss ich dieses einsetzen? Ich würde gerne Rechtsberatung in Anspruch nehmen und die Sache über einen Anwalt regeln lassen, habe aber keine Rechtsschutzversicherung und kan die Kosten aber auch nicht selbst übernehmen, was gibt es für Möglichkeiten?

Ja....es kommt immer u. a. darauf an, um was es für eine Summe hier geht
bzw. sprechen wir hier von 120€:confused:

Denne:
"leichten Verletzungen:eek: Personenschaden:confused:

Von der Ferne schlecht zu beurteilen!

Natürlich hast du ein Recht auf einen Anwalt (sowieso wenn du überwiegend unschuldig am Geschehen bist), der dann auch noch die geg. Vers. bezahlen müsste.

Du kann aber auch der Vers. mitteilen, entweder sie zahlen mehr oder
du nimmst dir einen RA, dann werde es noch teurer für sie:p

Info:
http://www.anwaelte-srr.de/Faqauto.htm


W. Info: Neu für alt-Reparatur-Totalschaden?

http://www.rae-luehl.de/rechtsinfor...rsunfallrecht/haftung/schaden-am-fahrzeug.php

http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?8868-Unfall-was-zahlt-die-Versicherung

http://www.finanzfrage.net/alles-zu/fahrrad/unfall/1


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo KatrinLaier,
das kommt mir alles sehr bekannt vor, ich hatte auch schon solche Probleme mit Autoversicherungen. Sehr gut ist auf jeden Fall schonmal das der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, immerhin hast du einen Personenschaden zu beklagen. Auch wenn es nur leichte Verletzungen sind: geh zu einem Arzt und lass dir diese bestätigen!

Wenn der Autofahrer der Unfallverursacher ist solltest du dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen, der wird dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Dem schickst du dann die ganzen Unterlagen zu und er kümmert sich für dich um die Angelegenheit. Ohne Anwalt versuchen die Versicherungen gerne solche Nummern durchzuziehen wie mit der Reparatur deines Fahrrads. Mein Alltagsrad war bei meinem Unfall ebenfalls über 10 Jahre alt, das spielt aber keine Rolle. Du hast das Recht auf die Kostenübernahme der Versicherung für die Reparatur. Allerdings solltest du die erstetzten defekten Teile aufheben falls ein Gutachter von der Versicherung diese sehen will (ja, den Fall hatte ich schon, unglaublich...).

Was ist mit deiner Kleidung, wurde da ebenfalls etwas beschädigt? Mach Fotos, heb die Sachen auf und teil das ebenfalls dem Anwalt mit.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Grüße,
PU1
 
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