Hollis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
heute schreibe ich mal für einen Bekannten!
Ein bekannter von mir erlitt einen Fahrradunfall als er auf einem Radweg nach Hause fuhr. Leider hat er keinen Internetanschluß um hier zu berichten, deswegen möchte ich es für ihn tun. Er hat die Gemeinde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt wegen der verletzten Verkehrssicherungspflicht. Ich war bei seiner Verhandlung am Landgericht als Beobachter dabei. Leider wurde die Klage abgewiesen.
Der Radweg wurde für ca. 50 – 100 m nämlich unterbrochen. Hier stand eine Schild Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art + Radfahrer und Anlieger frei.
Hierzu meinte der Richter bedeutet für den Radfahrer: Benutzung auf eigene Gefahr. Wäre der Radweg komplett durchgegangen, dann hätte die Gemeinde haften müssen. Seltsam war eben das der Radweg unterbrochen wurde. Ferner fragte der Richter ob er Kenntnis über weitere Unfälle hätte, leider nein.
Unfallschilderung:
Er fuhr bei Dunkelheit auf dem Weg. Der Weg machte vor einem Bach einen Bogen, da der Weg über eine Brücke geführt wird. Ein Autofahrer fuhr ihm entgegen und blendete ihn. Er fuhr geradeaus, da er nicht mehr sah, und stürzte mit dem Kopf vornüber in den Bach. Er beklagte hierbei, daß der Bach nicht besser abgesichert wurde – Büsche davor zu setzen hätten ihm ausgereicht. Hierbei zog er sich eine Schulterverletzung und HWS-Distorsion zu. Er hatte Glück bei der HWS. Zwei Wirbelkörper hatten sich verdreht. Laut Auskunft seines Unfallchirurgen: Noch einen mm mehr und er wäre tot gewesen. Unfallort laut Skizze:
Hollis
heute schreibe ich mal für einen Bekannten!
Ein bekannter von mir erlitt einen Fahrradunfall als er auf einem Radweg nach Hause fuhr. Leider hat er keinen Internetanschluß um hier zu berichten, deswegen möchte ich es für ihn tun. Er hat die Gemeinde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt wegen der verletzten Verkehrssicherungspflicht. Ich war bei seiner Verhandlung am Landgericht als Beobachter dabei. Leider wurde die Klage abgewiesen.
Der Radweg wurde für ca. 50 – 100 m nämlich unterbrochen. Hier stand eine Schild Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art + Radfahrer und Anlieger frei.
Hierzu meinte der Richter bedeutet für den Radfahrer: Benutzung auf eigene Gefahr. Wäre der Radweg komplett durchgegangen, dann hätte die Gemeinde haften müssen. Seltsam war eben das der Radweg unterbrochen wurde. Ferner fragte der Richter ob er Kenntnis über weitere Unfälle hätte, leider nein.
Unfallschilderung:
Er fuhr bei Dunkelheit auf dem Weg. Der Weg machte vor einem Bach einen Bogen, da der Weg über eine Brücke geführt wird. Ein Autofahrer fuhr ihm entgegen und blendete ihn. Er fuhr geradeaus, da er nicht mehr sah, und stürzte mit dem Kopf vornüber in den Bach. Er beklagte hierbei, daß der Bach nicht besser abgesichert wurde – Büsche davor zu setzen hätten ihm ausgereicht. Hierbei zog er sich eine Schulterverletzung und HWS-Distorsion zu. Er hatte Glück bei der HWS. Zwei Wirbelkörper hatten sich verdreht. Laut Auskunft seines Unfallchirurgen: Noch einen mm mehr und er wäre tot gewesen. Unfallort laut Skizze:
- Ist hier tatsächlich eine Haftung ausgeschossen bei dieser Kombination der Schilder?
- Was könnte man vermuten, da der Radweg unterbrochen wurde?
Hollis