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Fahrradunfall mit Teilschuld (falsche Straßenseite), Schmerzensgeld ?

kbf

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Apr. 2019
Beiträge
5
Moin:
ich fuhr mit dem Fahrrad entlang der Hauptvorfahrtsstraße - allerdings auf der falschen Straßenseite - und wurde von einem Pkw (Taxe, Fahrer selbstständig, ist auch Halter der Taxe)) angefahren. Pkw wollte aus einer Nebenstraße auf die Hauptvorfahrtsstraße biegen/einfahren.
Ich stürzte, erlitt Prellungen an der rechten Schulter und am rechten Arm, Fahrrad demoliert.
Teilschuld ist mir bewusst (vielleicht Taxe 70 % - ich 30 % ?).
Ich möchte mich mit dem Fahrer ohne Anwalt/Gerichtsverfahren usw einigen und zwar dahingehend, dass er . .
die Fahrradreparatur (geschätzt 200,- €), den Notarzt bezahlt und mir ein Schmerzensgeld von 4/500 € zahlt.
Hat jemand evtl. Erfahrungen, Vorschläge, Ratschläge hierzu?
Auf Reaktionen von euch würde ich mich freuen.
 
Hallo kbf, willkommen im Forum.

Was meinst du mit "den Notarzt" und "Schmerzensgeld von 4/500 €" bezahlen?
- Die Summe des Sachschadens wirst du genau beziffern müssen (nicht ungefähr 200€).
- Wie hoch sind die Notarztkosten?
- 1/4 von 500€ = 125€, meinst du das, also 125€ Schmerzensgeld willst du? Welcher Schden ist dir entstanden?

Der Taxifahrer wird den Vorfall vermutlich seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet haben.
Du willst anscheinend verhandeln. Warum?

LG
 
Hallo,

wie HWS schreibt, hat der Taxler den Unfall seiner Versicherung gemeldet. Macht jeder bei Personenschaden, auch wenn der Unfallhergang noch nicht geklärt ist.
Bei dir glaube ich steht die Schuldfrage ziemlich sicher fest, da die Polizei auch vor Ort war (wird mit Notarzt autom. alarmiert). Ich gehe davon aus, dass die Polizei von sich aus eine Schuldaussage (wer wieviel Schuld hat) getroffen hat. Da wird nicht viel mit verhandeln sein, da der Taxler auch einen Schaden haben wird.
Wenn du Glück hast, bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen, es könnte aber für dich auch schlechter werden.
Benutz mal die Google-Suche (Geisterradler) bzw. Frage die Polizei wenn noch keine Schuldaussage getroffen wurde.

VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
. . der Krankenwagen war mit einem Arzt besetzt, der mich im Kr.wagen untersucht hat. Die schicken eine Rechnung an mich, Höhe noch unbekannt.
Schmerzensgeld sollte heißen: 4 bis 500 €, einschl. Reinigung Jacke + Hose.
Schadenshöhe am Fahrrad lasse ich heute feststellen (Unfall geschah am Samstag).
Ich persönl. möchte eigtl. einen langwierigen Rechtsstreit vermeiden.
Einer der Polizisten der Abt. Unfallaufnahme hat aufgrund der "Tatumstände" 30 % Schuld bei mir vermutet, 70 bei der Taxe.
Ach ja, die Taxe hatte "nur" vorn rechts 'nen platten Reifen
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

aus meiner sicht wird sich zu deinen fragen wenig konkretes vorlegen lassen. wie du selbst erkannt hast, liegen auf beiden seiten fehler vor. wie eine "quotenverteilung" aussieht, ist letztenendes entweder verhandlungssache oder im äussersten fall gerichtsentscheidung. tatsache scheint, dass du die falsche strassenseite benutzt hast, der taxifahrer offenbar die vorfahrt missachtet hat. die von dir genannte quotelung könnte wohl eine basis sein, allerdings - und das ist eine grundsätzliche feststellung, auch wenn es aussage des polizisten war - legt die polizei niemals ein zivilrechtliches schuldmass fest. hier geht es ausschliesslich um schuld im sinne des verstosses (straftaten oder ordnungswidrigkeiten).

es stellt sich allerdings die frage, weshalb der notarzt von dir bzw dem taxifahrer bezahlt werden soll. ein einsatz bei verkehrsunfallverletzten trägt doch entweder zunächst deine krankenversicherung, im zweifel bei verschulden des taxifahrers dessen haftpflicht. also müsstest du deine forderung an diese richten.
alles andere wird verhandlungssache mit dem gegner sein, wenn keiner auf eine gerichtliche klärung abstellt. das gilt auch für ein evtl schmerzensgeld. hier wirst du nur mit argumenten durchkommen, wenn überhaupt. du kannst in verfügbaren tabellen das üblicherweise zuerkannte schmerzensgeld für deine verletzungen nachlesen, hieraus dann mit dem versuche einer quotelung wie vorher genannt eine einigung vorschlagen.


gruss

Sekundant
 
Hallo kbf,

Du hast ja schon einige Tipps bekommen. Dir sollte übrigens klar sein, dass, wenn die Polizisten mit den 30 % Mithaftung Recht behalten, Du dem Taxifahrer 30 % seiner Reparaturkosten schuldest. Das könnte unter Umständen einen höheren Betrag bedeuten, als Deine 70 % Deines eigenen Schadens.

So ein Notarzteinsatz kann durchaus mehrere 100,00 € kosten.

Was mich ehrlich gesagt wundert, dass das Taxi einen platten Reifen davon getragen hast, Gab es einen Kontakt des Taxi mit Deinem Fahrrad, oder ist er ausgewichen und hat sich dabei den Reifen platt gemacht?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Zunächst ein Danke für eure Beiträge.
Ich habe mich mit dem "Gegner" einigen können. Er übernimmt die Reparatur des Fahrrades und des Krankenwagens mit dem Notarzt.
Da ich privat krankenversichert bin, erhalte ich zunächst persönlich die Rechnung für deren Einsatz und müsste diese erst mal selbst bezahlen. Die Rechnung würde ich dann an meine Krankenversicherung (KV) weiter reichen. Die KV würde natürlich die Hintergründe wissen wollen und dann würde ein umfangreicher Schriftverkerkehr in Gang kommen (Schuldfrage, Quotelung usw) - das ist/war mir zu ungewiss/langwierig . . .
Bei der gesetzlichen KV gehen meines Wissens derartige Rechnungen immer gleich direkt an die jeweilige Krankenkasse.
Ein wirklich kleines Schmerzensgeld wurde dann auch noch akzeptiert.
Der platte Reifen ist wohl dadurch entstanden, dass der Wagen über meinen Vorderreifen fuhr und 3 oder 4 Speichen sich lösten, die anscheinend den Platten verursachten. Die Taxe benötigt also vorn 2 (!) neue Reifen + irgendeine Leiste im unteren Bereich der Türeinstiege + leichte Kratzspuren im Lack fanden sich auch.
Aufgrund der Ungewissheiten mit der Quote usw - so denke ich - habe ich für mich 'nen vertretbaren Deal gemacht.
Tja, was schlussfolgere ich als Radfahrer daraus: der Crash hätte für mich auch anders/schlimmer ausgehen können - und ich werde wohl in Zukunft "etwas angepasster", sprich moderater, mit dem Rad unterwegs sein. Jetzt, mit etwas Abstand, würde ich meinen: noch mal ************** gehabt.
Einen Helm hatte ich übrigens auch nicht auf dem Kopf (hätte mir u.U. ein Richter evtl. auch noch nachteilig ausgelegt/bewertet).
Danke noch einmal
PS: Falls es jemanden interessiert, so könnte ich hier ja mal den Rechnungsbetrag des Rettungswagens mit dem Notarzt einstellen, sobald ich die Rechnung erhalten habe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kbf,

Du solltest in Zukunft auch auf der richtigen Fahrbahnseite fahren. Warum ist das so wichtig? Der Unfall ist mit hoher Wahrscheinlichkeit deshalb entstanden, weil der Taxifahrer nicht damit gerechnet hat, dass Du die falsche Fahrtrichtung nutzt. Deshalb wird er brav nach links geschaut haben, weil er natürlich damit rechnen muss, dass aus der richtigen Fahrtrichtung ein Fahrradfahrer kommen kann. Damit verliert er aber automatisch die Sicht nach rechts.

Du hast am eigenen Leib erlebt, wie wichtig es ist, für die anderen Verkehrsteilnehmer berechenbar zu sein. Ich sage das deshalb, weil ich mich tagtäglich mit Unfallursachen beruflich beschäftige. Natürlich hätte der Taxifahrer vor Gericht den kürzeren gezogen, da er mit dem Pkw von Hause aus als stärkerer Verkehrsteilnehmer gilt. Aber ist er das auch wirklich? Stell Dir mal vor, Du hättest den Unfall nicht überlebt? Der Taxifahrer hätte seinen Beruf an den Nagel gehangen, nicht, weil er juristisch belangt worden wäre, sondern weil seine Psyche es ihm untersagt hätte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo kbf,
tschuldigung, aber fahren Sie als Autofahrer auch auf der falschen Seite?
Aus meiner Sicht liegt die Schuld ganz klar bei Ihnen.

Wenn Radfahrer machen, was sie wollen, müssen diese auch die Konsequenzen tragen. Oftmals sind Radfahrer nicht nur unvorsichtig, sondern frech.

MfG Christiane
 
Die Rechnung der Feuerwehr für den Einsatz des Krankenwagens mit Notarzt beträgt als Pauschale : 317 Euro.
Danke noch einmal für eure Beiträge
 
Hallo kbf,

naja, 317,00 € geht ja noch. Ich hatte schon von höheren Einsatzrechnungen gehört.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo kbf,

dies stimmt nicht so ganz:

Bei der gesetzlichen KV gehen meines Wissens derartige Rechnungen immer gleich direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Die Arzt- Klinik, RTW-Rechnungen etc. gehen schon an die gesetzliche KV, ABER - als versicherte Person bekommst Du einen Unfallfragebogen zum Ausfüllen.

Auch die GKV holt sich die Kosten bei Unfällen vom Verursacher bzw. dessen HPV zurück.

Die Wohlfahrt sind auch die GKVén nicht!

Viele Grüße

Kasandra

PS: Und als Radfahrer ist man gleichwertiger Verkehrsteilnehmer und hat sich an die StVO zu halten!
 
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