". . Da ich privat krankenversichert bin, erhalte ich zunächst persönlich die Rechnung für deren Einsatz und müsste diese erst mal selbst bezahlen. Die Rechnung würde ich dann an meine Krankenversicherung (KV) weiter reichen. Die KV würde natürlich die Hintergründe wissen wollen und dann würde ein umfangreicher Schriftverkerkehr in Gang kommen (Schuldfrage, Quotelung usw) - das ist/war mir zu ungewiss/langwierig . . . "
Meine Krankenkasse würde sicherlich den Anteil der Kosten übernehmen, die mich betreffen, also gemäß einer noch zu ermittelden Quote.
Da jedoch - gem. meines Wissensstandes - diese Quote aber nur ein Gericht/Richter ermitteln kann, hätte ich das ganze Prozedere - s.o. - auf mich nehmen müssen. Daher schien mir der Weg einer außergerichtlichen Einigung für mich sinnvoller.
Und: ich bin ja auch mittlerweile schon "ganz klein(laut) - ohne Hut/Helm" - bzw. einsichtig
Meine Krankenkasse würde sicherlich den Anteil der Kosten übernehmen, die mich betreffen, also gemäß einer noch zu ermittelden Quote.
Da jedoch - gem. meines Wissensstandes - diese Quote aber nur ein Gericht/Richter ermitteln kann, hätte ich das ganze Prozedere - s.o. - auf mich nehmen müssen. Daher schien mir der Weg einer außergerichtlichen Einigung für mich sinnvoller.
Und: ich bin ja auch mittlerweile schon "ganz klein(laut) - ohne Hut/Helm" - bzw. einsichtig