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Fahrradunfall mit Personenschaden

Amely

Nutzer
Registriert seit
3 Okt. 2007
Beiträge
2
Hallo
viell kann mir ja hier einer meine Fragen beantworten
Hatte vor einigen Tagen einen kleinen Verkehrsunfall mit meinem Fahrrad bin gestürtzt und mein Fahrrad ist durch den Unfall stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Die Polizei sagte mir, dass ich falschherum durch den Kreisverkehr gefahren bin. Habe somit eine Ordnungswiedrigkeit begangen.

Meine Frage: Bin zum Glück mit einigen Prellungen und Schürchwunden davon gekommen und war 5 Tage krank geschrieben aber muss ich jetzt selbst für die Kosten aufkommen oder habe ich Anspruch auf Schadenserstatz oder Schmerzensgeld. Da ich keine Rechtschutzversicherungen habe bin ich mir unsicher ob es sich lohnt zu einem Anwalt zu gehen?

Wäre nett wenn sich einer meiner Sache annimmt und mir viell. weiter helfen kann!
Danke im voraus

Die Amely
 
Hallo Amely!

Zuerstmal Wilkommen hier im Forum und wenn es nur darum geht,
Dir etwas klar zu machen.

Bin etwas verwundert-über Deinen Beitrag, Bzw: über Dein Anliegen.

Du schreibst selbst, dass Du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast-
also Schuld an dem Unfall bist, von wem meinst Du jetzt, solltest Du Schmerzensgeld bekommen oder wer soll warum, Dir Deinen Schaden ersetzen.

Muß zugeben ich bin nicht objektiv in dieser Sache.

Denn genau so hat mein Dilemma, will es mal so nennen ,angefangen.

Mit einer Fahradfahrerinn, die verkehrt herum im Kreis gefahren ist,
und mir ins Auto.
Will Dir jetzt meinen Fall nicht weiter schildern-habe es nun hier im Forum
schon oft genug gemacht.

Nur eines-ich habe als Autofahrer seit diesem Tag, eine höllische Angst
vor Fahradfahrer, die der Meinung sind sie müßten sämtliche
Verkehrsregeln mißachten und sind am Ende auch noch im Recht.

OK-Du hast Abschürfungen und materiellen Schaden.
Mein Rat-nimm es als "Lehrgeld" für Dich und beschäftige Dich
mit der Strassenverkehrsordnung!

Du bist doch einigermassen gut weg gekommen dabei!

Meine Unfallverursacherinn lag ca 3Monate, im künstlichen Koma,
wäre beinahe gestorben, was sehr furchtbar für ihre Familie war
und hat jetzt erhebliche Einschränkungen-nachdem sie es überlebt hatte.

Auch sie fühlte sich im Recht-wogegen ich mich nicht persönlich wehren konnte, weil es einfach zu furchtbar für sie war.
Trotz der 2 Anwälte, die sie noch außerdem in höhere Schulden stürzte-weil sie sich und ihre Familie, mit diesem Unfall von den hohen Schulden die sie bereits hatten, sanieren wollte,
war der Staatsanwalt auf meiner Seite.

Sie hat Glück gehabt-das sie mir so furchtbar leid tat,
sonst hätte ich auf jeden Fall, meine Kosten von ihr eingeklagt.

Solltest Du einen Schaden angerichtet haben, wünsche Dir das Du keine Anzeige bekommst.

Entschuldige Amely-aber wie ich schon zum Anfang bemerkte
bin ich jetzt doch etwas "aufgeregt".

Vielleicht bekommst Du ja doch ein paar Tips-
von Usen die das nicht so sehen-wie ich.


MfG maja
 
Hallo Amely,

herzlich Willkommen hier im Forum.
Du schreibst, Du wärst gestürzt und noch dazu falsch im Kreisverkehr gefahren.
War ein anderes Fahrzeug am Unfall beteiligt?
Wenn Du Schuld hast und das meint nicht nur die Polizei, sondern auch Du, dann wird sicher niemand für die Schäden aufkommen. Eine Vollkasko für Fahrrad kenne ich noch nicht. Da ist es dann aber schon sehr gut, wenn Dir weiter nichts schwerwiegendes passiert ist.
Aber vielleicht liest Du trotzdem hier im Forum ein wenig weiter, um einfach auch beim nächsten Mal etwas vorsichtiger zu sein. ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hey danke erstmal für die schnelle Reaktion auf mein Anliegen!

Ich wollte hier keinem auf die Füße treten oder alte Wunden aufreißen!

Bin auch bestimmt kein Fahrradrüppel und kenn mich schon recht gut aus mit der StVO! Viell hab ich mich auch falsch ausgedrückt war schon auf nem Fahrradweg unterwegs, hätte auch ein Fußgänger an meiner Stelle sein können! :(

Amely
 
Hallo Amely!

Bitte Verzeih-ich schon wieder.

Zitat:
"Hätte auch ein Fußgänger sein Können"

Ein berühmtes "Fahrradfahrerargument"!

Nein-denn überlege,
auch wenn Du langsam fährst, bist Du schneller als ein Fußgämger.
Selbst wenn dieser läuft/rennt, hast Du als Radfahrer bestimmt eine gewiss längere Reaktionszeit-als ein Fußgänger.
Oder andersherum, kann ein Fußgänger, wiederum einem Fahradfahrer nicht so schnell ausweichen.


Und was wäre gwesen -wenn Du einen Fußgänger oder richtig herum fahrenden Radfahrer verletzt hättest?
Auch für einen Fahradfahrer gilt:

Vorausschauend fahren!

Nein Du hast mir nicht wirklich auf die Füße getreten.
Ich meine nur- auch Fahrradfahrer sollten die StVO ernst nehmen.

Vor allem anderen-um sich selbst zu schützen und andere nicht zu verletzen.!

Zwar hatte meine Radfahrerinn Schuld-
ich materiellen Schaden-durch besondere Umstände
auch körperlichen Schaden-
Das Schlimmste aber-das so etwas passiert ist.
Nicht mir, sondern dieser Frau!

Den körperlichen Schaden,-
den ich mir zugezogen hatte, dieses zu tun, lag in meiner eigenen Verantwortung, habe gewußt was mir passieren kann.
Außer natürlich diese Bilder von der armen Frau, auf welcher das Vorderrad meines Autos stand und wie es sich anfühlte als sich mein Auto auf ihre Brust schob und auf ihr zum stehen kam-
was ich mein Leben lang nicht mehr vergessen werde.


Ich selbst, habe eine fahrradfahrende Tochter, diese zwar sehr böse auf die Frau-
meinetwegen ist,
allerdings selbst-die Regeln nicht so genau nimmt.
Weswegen ich jeden Tag froh bin, wenn sie unbeschadet, zu Haus angekommen ist.

Man sollte wissen mit welchem Gefährt , man wie gefährdet ist.
Zum Beispiel-als ich noch Motorrad fahren konnte, war mir klar-
ich werde gegen eine Auto den kürzeren ziehen.

Mit dem PKW-werde ich nicht gegen einen LKW antreten.

Als Fahrradfahrer sollte man erstens die Regeln einhalten,
es sollte klar sein, dass man auch leicht übersehen werden kann,
und das man auf dem Bürgersteig ob richtige oder falsche Richtung auch einen Fußgänger-sprich "kleine Kinder", gehbehinderte oder "ältere Mitbürger, sehr leicht auch schwer oder sogar
tödlich, verletzen kann.

Und Fußgänger tun mir leid-weil sie ständig mit großen Gefahren,
am Straßenverkehr teilnehmen müssen.

Sie sind nicht einmal auf dem Bürgersteig sicher.

Mein Anliegen wäre-dass auch Fahradfahrer einsichtiger
werden würden.

Gruß
maja
 
Tja, da sind sich auch die Gerichte nicht einig. Fakt ist nun einmal, daß ein den Kreisverkehr verlassendes Fzg den Vorrang der Verkehrsteilnehmer die sich weiter außen um den Kreis bewegen zu achten hat(§9Abs.3 StVO). Allerdings stellt das Geisterradeln auch einen nicht zu vernachlässigenden Verstoß da. Jetzt kommt es wieder auf die genauen Umstände des Einzellfalls an. Die Entscheidungen gehen hier von 50% bis 100% Schuld des Radfahrers. Evtl. kann also ein Anwalt noch etwas raushohlen, es könnte allerdings auch heißen: "Außer Spesen nichts gewesen"
 
Hallo Amely,

ich kann mich (leider) nur Majas deutlichen Worten anschließen. Um es deutlich auszudrücken: nimm Deinen materiellen Schaden als Lehrgeld hin und nimm bewusst wahr, dass nicht mehr geschehen ist. Und wenn Du das nächste Mal aufs Rad steigst, dann mit Köpfchen und hoffentlich mit Helm!

LG,
Cateye
 
Hallo tortenjan,

ich finde weder in dem von Dir zitierten §9 Abs. 3 noch in §9a Kreisverkehr die Vorschrift, daß ein den Kreisverkehr verlassendes Fzg den Vorrang der Verkehrsteilnehmer die sich weiter außen um den Kreis bewegen zu achten hat.

Hab ich was an den Augen?

Zudem meinst Du sicher Vorfahrt und nicht Vorrang?

Gruß
Luise
 
Hallo tortenjan,

einen Fußgänger mit Vorfahrt habe ich noch nicht gesehen, gibt es ebenso wenig wie einen mit Vorrang.

Vorrang ist mir nur im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen bekannt (StVO §19 Bahnübergänge)

Fußgänger haben zu keiner Gelegenheit Vorrang oder Vorfahrt, insbesondere nicht beim Überqueren von Straßen, auch auf Fußgängerüberwegen nicht!


StVO §25 Fußgänger

(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.


StVO §26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.

Gruß
Luise
 
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