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Fahrradunfall mit Personenschaden - wie Spätfolgen bei Zähnen absichern?

femalePoison

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Sep. 2014
Beiträge
4
Hallo liebes Forum,

ich bin sehr froh, dass es solch ein kompetentes Forum gibt, in welchem sich rechtliche Laien, die in Verkehrsunfälle verwickelt werden, Rat und Hilfe holen können - super, danke an alle, die sich dafür Zeit nehmen! :)

Ich schildere kurz meinen Fall:
- Fahrradunfall Anfang Juni 2014 mit anschließendem 5tägigem Krankenhausaufenthalt: Ich (32 Lenze alt) befuhr einen beidseitig befahrbaren Fahrradweg und wurde von einem PKW, der aus einer Tiefgarage ausfuhr, übersehen. An den Unfall selbst fehlt mir jegliche Erinnerung, laut Polizei habe ich anscheinend einen Abflug über die Motorhaube gemacht.
- Folgen: Schädelprellung, Nasenprellung, 2 Riss-Quetsch-Wunden und Schürfwunden im Gesicht, leichtes HWS-Syndrom, diverse kleine blaue Flecken und Abschürfungen am Körper verteilt. Die Wunden im Gesicht werden bleibende Narben hinterlassen (im Freundeskreis werde ich nun mit "Scarface" angesprochen :-s), im Winter wird eine Narbe auf jeden Fall nochmal behandelt, da Schmutz in die Wunde eingewachsen ist und ich eine schöne Schmutztätowierung prominent platziert über der Oberlippe habe. Soweit so gut, es hätte viiiiel schlimmer kommen können und ich bin dankbar, dass es so glimpflich ausgegangen ist.
Das schlimmste für mich ist, dass es die Zähne auch erwischt hat. Mein Gebiss war bis jetzt komplett füllungsfrei und top gepflegt. Durch den Unfall sind an zwei Zähne unten Stückchen abgebrochen (dies wurde mit Kunststoff wieder aufgebaut), oben sind ein Schneidezahn und ein Eckzahn bereits jetzt leicht verfärbt, was auch einen irreversiblen Schaden durch den Aufprall hindeutet. Die beiden dunklen Kandidaten sind noch vital, weswegen die Zahnärztin noch keine Wurzelbehandlung durchführen möchte. Da besonders der Schneidezahn aber extrem temperaturempfindlich ist (alleine Luft beim Sprechen genügt, dass es unangenehm ist), muss irgendwann mal etwas geschehen. Trinken geht immer noch nur mit Strohhalm, von etwas härterem abbeißen geht auch nicht. Die Zähne sind oben und unten von Eckzahn zu Eckzahn von Schmelzrissen durchzogen, sodass mir da sicherlich mal Veneers oder Kronen blühen.
- Status Anwalt: Sofort nach der Entlassung habe ich mir einen Anwalt genommen, mit dem ich leider nicht zu 100% zufrieden bin. Dass ich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung habe (durch die Ärzte-Fahrerei kamen bisher immerhin schon an die 500 km zusammen) sowie meine entgangenen "Freizeitfreuden" anbringen kann (ich habe vor dem Unfall 5mal die Woche Sport getrieben, was nach dem Unfall für 2 Monate nicht mehr möglich war), habe ich an die Anwältin herangetragen (habe ich durch das Forum hier in Erfahrung gebracht :)), nicht sie an mich. Ich weiß, ich bin "ein kleiner Fall" im Vergleich zu den meisten anderen, aber ich möchte halt auch gerne meine Rechte durchsetzen. :-s
Die gegnerische Versicherung hat zuerst 500 EUR Schmerzensgeld und nun 2 500 EUR angeboten, was laut Anwalt aber immer noch zu wenig ist.
- Meine Frage: Auf die frakturierten Zähne müssen irgendwann Veneers oder Kronen aufgesetzt werden, da sie durch die Risse stark gefährdet sind. Ferner ist auch keine Prognose möglich, wann sich der Schneide- und Eckzahn noch stärker verfärben. Wann das jedoch ist und welche sonstigen Spätfolgen noch drohen, kann die Ärztin jedoch nicht sagen. Wie kann ich absichern lassen, dass, wenn z.B. in 5 Jahren Behandlungen fällig werden, die auf den Unfall zurückzuführen sind, mir die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten erstattet? Alles, was Zähne anbelangt, ist ja recht teuer und ich habe leider sehr wenig Erspartes, sodass mich solche Dinge dann durchaus in ziemliche finanzielle Bedrängnis bringen könnten. Da verzichte ich dann auch lieber aufs Schmerzensgeld, wenn ich da abgesichert bin. :-s
Der Anwalt hat irgendwas von einer Feststellungsklage erzählt, wenn die durch den Unfall notwendigen Behandlungen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall noch nicht abgeschlossen sind und ein Gutachter, aber mit Gutachtern hatte ich auch schon so meine Erfahrungen... :-s
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen?

Sorry für den langen Text, wenn noch Fragen sind, beantworte ich die gerne. :)

Vielen Dank im voraus und einen schönen Sonntag!

femalePoison
 
Hallo Foris,

gestern habe ich wieder einen Brief meines Anwalts zur Kenntnisnahme bekommen, den er an die gegnerische Versicherung geschickt hat. Erstmal ist es natürlich super, dass sich der Anwalt darum kümmert - ich weiß von einigen (weitaus schlimmeren) Fällen, in denen sich der Anwalt fast gar nicht kümmert.

Aber ich bin mir so unsicher ob der Kompetenz meines Anwalts, der Brief ist gespickt mit Vertippern / Rechtschreibfehlern (ob sich die gegnerische Versicherung da was denkt bzw. uns das zum Nachteil ausgelegt werden kann? Nicht, oder?), recht übertrieben (ich nehme aber an, dass hier Klappern zum Geschäft gehört, oder? Es ist z.B. die Rede von "stark" verfärbten Zähnen, momentan sind sie nur leicht dunkler, was ein Gutachter ja dann sieht) und dann war noch ein richtiger Schnitzer drin: Es wird von der entstellenden Narbe über der Oberlippe geschrieben und dass da nun eine Schmutztätowierung geplant sei.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte doch eigentlich wissen, was eine Schmutztätowierung ist, oder? unsure.gif Ich werde dem Anwalt eine Info zukommen lassen, was eine Schmutztätowierung ist, auch, wenn ich mir dabei ganz schön blöd vorkomme. :-s

Ich habe die Kanzlei von zwei Bekannten empfohlen bekommen, die ihre Fälle (beides unverschuldete Fahrradunfälle) erfolgreich mit der Kanzlei vom selben Anwalt abschließen konnten, ich habe aber einen anderen in der Kanzlei arbeitenden Anwalt zugeteilt bekommen.

Na ja, das nur mal als Update, vielleicht mag ja jemand was dazu sagen... Mandat entziehen ist jetzt auch irgendwie blöd, oder? Ich möchte ja nicht, dass der Anwalt von seinem Chef eine auf den Deckel bekommt wegen mir, aber ich möchte jetzt halt auch nix falsch machen und "einfach laufen lassen", wenn ich vielleicht irgendwie eingreifen könnte. :-s

Viele Grüße
femalePoison
 
Hallo,

herzlich willkommen im Forum.

Zuerst einmal: gut, dass es dir wieder so gut geht! Du hast ja doch einiges abbekommen!

Zuerst einmal zu den Kosten: Schmerzensgeld ist rein für die Schmerzen da (da musst du dich mit deinem Anwalt auseinandersetzen, was da wohl am geeignetsten ist, aber da gib es Schmerzensgeldtabellen, danach könntest du dich informativ richten).

Das Standardwerk ist wohl diese hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beck’sche_Schmerzensgeldtabelle

Es gibt davon auch eine Online-Version:

https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.Adot.htm#A

Da gibt es auch noch ganz verschiedene Seiten im Web, auf die du mal schauen könntest. Durch die doch entstellende Narbe ("Scarface") könnte evtl. noch Schmerzensgeld wg. psychischen Beeinträchtigungen durch die "Entstellung" kommen... Aber - wie gesagt, das musst du mit deinem Anwalt klären.

Außerdem muss die Versicherung zusätzlich/unabhängig von dem Schmerzensgeld alle Behandlungskosten zahlen, die nun auf dich zukommen. Und da das sich hinziehen kann, wäre eine Feststellungsklage nicht verkehrt. Das sichert dir die Haftung der Versicherung für die Folgekosten auf 30 Jahre:

"Feststellungsinteresse, Feststellungsklage, Zukunftsschaden

Da die Verjährungsfristen im Bereich der Unfallschadenregulierung relativ kurz sind, können zunächst unerkannte Spätfolgen eines Schadensereignisses oftmals nicht mehr mit Erfolg gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden.

Dem Geschädigten wird deshalb die Möglichkeit geboten, entweder rechtsgeschäftlich mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer oder auf gerichtlichem Wege die Feststellung zu erlangen, dass der Geschädigte verpflichtet ist, dem Geschädigten dessen materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche auch künftig zu ersetzen. Wird dies durch ein sog. Feststellungsurteil ausgesprochen bzw. durch ein vertragliches Anerkenntnis "wie in einem Feststellungsurteil" unter gleichzeitigem Verzicht auf die Einrede der Verjährung vereinbart, dann können derartige zukünftige Folgeansprüche 30 Jahre lang geltend gemacht werden."
(http://www.verkehrslexikon.de/Module/FestStellung.php)

Wegen der Tippfehler würde ich mir keine zu großen Sorgen machen: Der Anwalt diktiert i.d.R. nur, geschrieben wird das von einer Schreibkraft - und die hat wohl nicht so viel Ahnung von Rechtschreibung ... Wirft leider kein so gutes Bild auf den Anwalt bzw. die Kanzlei, da diese die Dame angestellt haben ... Aber das würde ich mal nciht an einem Brief festmachen, vielleicht war das ein Azubi/Azubine, die erste Erfahrungen sammelt?

Wenn du das bemängelst, kann höchstens die Schreibkraft Ärger bekommen, nicht der Anwalt (nehme ich an).

Dass das mit der Schmutztätowierung passiert ist, ist blöd. Das sollte der Anwalt evtl. richtig stellen, dass eben keine Tätowierung, sondern eine OP geplant ist. Denn dafür sollte die Versicherung ja die Kosten übernehmen - und das ist schon ein Unterschied zu dem, was der Anwalt geschrieben hat.

Sicher wirst du hier auch von anderen Mitgliedern noch den einen oder anderen Tipp bekommen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

danke für deine Antwort.

Inzwischen habe ich den Anwalt innerhalb der Kanzlei wechseln können und bin nun zu dem gekommen, der mir eigentlich empfohlen wurde. Das hat reibungslos geklappt und er hat Verständnis für mein Ansinnen gezeigt. Leider hat er mir gleich eine nicht so schöne Nachricht mitgeteilt: Der vorherige Anwalt hat mir ja mitgeteilt, dass ich Anspruch auf "optische Wiederherstellung" habe, d.h. die Narben und Zähne bestmöglich korrigiert werden. Im Konkreten handelt es sich bei mir um eine Schmutztätowierung und leichte Narbenwucherungen über der Oberlippe und zwei Zähne (oben Schneide- und Eckzahn), die sich schon leicht verfärbt haben und sehr wahrscheinlich nicht im Stadium dieser leichten Verfärbung bleiben. Und sind wir mal ehrlich - zwei dunkel verfärbte und gut sichtbare Zähne sehen einfach nicht so sehr gepflegt aus.

Der jetzige Anwalt hat mir nun mitgeteilt, dass die Übernahme optischer Korrekturen eine heikle Geschichte seien. Die gegnerische Versicherung würde nur übernehmen, was meine (gesetzliche) Krankenkasse auch bezahlen würde, wozu optische Korrekturen ja nicht gehören. Nur "wenn man mir nicht zumuten könne, so herumzulaufen", würden die optischen Korrekturen bezahlt.

Jetzt ist mir echt gerade zum Heulen. Es kann doch nicht sein, dass ich unschuldig vom Fahrrad heruntergefahren werde und mich nun entweder mit der Schmutztätowierung und zwei dunklen Zähnen herumschlagen darf oder aus eigener Tasche Geld in die Hand nehmen muss? :-( Im Vergleich zu anderen Geschichten hier ist das eine Kleinigkeit, ich weiß. Aber es macht mich trotzdem gerade traurig.

Ist euch ein vergleichbarer Fall / vergleichbares Urteil bekannt oder könnt ihr mir irgendetwas anderes zur Übernahme solcher optischer Korrekturen sagen?

Das wäre super. Ich danke euch schon im voraus.

Viele Grüße
femalePoison
 
Hallo,

wie es aussieht, hat dein Anwalt keine Lust auf eine Auseindandersetzungmit der Versicherung. Lass dir von deinem Anwalt mal die angebliche Gesetzesstelle nennen, aus der seine Auskunft hervorgeht.

Lies mal hier nach:

https://www.bundderversicherten.de/Kfz/Kfz-Unfall-1

"Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, können Sie außerdem beanspruchen: Übernahme von Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhaus, Rehabilitationsmaßnahmen, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Rehabilitation/Kur, kosmetische Operationen und Schmerzensgeld."

Evtl. setzt du dich einmal mit dem Bund der Versicherten in Kontakt und lässt dich dort beraten - evtl. solltest du mal über einen Anwaltswechsel nachdenken? Kommt mir alles etwas komisch vor, was da passiert...

Aber vielleicht hat ja noch jemand fundiertere Kenntnisse und kann bessere Tipps geben?

Und vergiss nicht, auf einem Feststellungsurteil zu bestehen!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hey,

das dürfte für Dich auch interessant sein:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/recht-schmerzensg.htm

[FONT=Tahoma, sans-serif]OLG KÖLN[/FONT]
[FONT=Tahoma, sans-serif]25.10.2005[/FONT]
[FONT=Tahoma, sans-serif]AZ: 4 U 19/04[/FONT]

[FONT=Tahoma, sans-serif] 1.) Stellt sich unmittelbar nach einem Auffahrunfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") eine somatoforme Schmerzstörung ein, der eine lebensgeschichtlich begründbare somatoforme Verarbeitung von Extremstress zugrunde liegt, kann hierin eine aus dem Unfallgeschehen herrührende haftungsbegründende Primärverletzung mit eigenem Krankheitswert liegen, auch wenn bei dem Geschädigten keine sonstigen konkreten organischen Unfallverletzungen festgestellt werden können.
2.) Dabei handelt es sich um ein vorhersehbares, vom Unfallverursacher einzukalkulierendes Schadensbild, auch wenn diese Verletzung bei einem nur leichten Verkehrsunfall eintritt und im Normalfall nicht zu erwarten wäre.

Aus den Gründen: (...Hat jemand schuldhaft die Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines anderen verursacht, für die er haftungsrechtlich einzustehen hat, so erstreckt sich die Haftung grundsätzlich auch auf die daraus resultierenden Folgeschäden...).
[/FONT]

LG Rajo

Bitte nicht so eng wegen der "HWS Schädigung" sehen, die Aussage ist entscheidend und bei Dir sind die Folgen ja sichtbar und feststellbar
 
Halli Hallo Forum,

danke für Eure bisherigen Antworten!

Ich möchte Euch ein kurzes Update zu meinem Fall geben:

- Narbenkorrektur im Gesicht wird bezahlt, hierzu habe ich eine schriftliche Zusage der gegnerischen Versicherung (am Freitag, den 13.03. habe ich Termin, hoffentlich schaue ich danach nicht noch mehr nach `Freitag, der 13.´ aus ;-D)
- bei einem der beschädigten Zähne ist eine Wurzelspitzenresektion notwendig, ich habe mich aber noch nicht dazu durchgerungen :shut: Für einen dunklen Zahn bekomme ich jetzt dann auch bald einen Kostenvoranschlag, kosmetisch konnte man da noch nichts machen, da er aus medizinischer Sicht noch nicht für eine kosmentische Behandlung bereit ist.

Auf mehr Schmerzensgeld, als bisher bezahlt wurde, und die Feststellungsklage hat sich die gegnerische Versicherung nicht eingelassen.
Mein Anwalt hat deswegen nun Klage eingereicht, die Kostenschutzzusage meiner Rechtsschutzversicherung liegt mir für die 1. Instanz vor. Anfang März darf ich die hochherrschaftlichen Hallen des Landgerichts besuchen und mit meinem Anwalt zusammen einen "Termin zu Güteverhandlung" wahrnehmen.
Da wird wahrscheinlich nicht viel passieren, oder?
Habt ihr irgendwelche Tips für mich?

Was ich bisher gemacht habe, ist, mit meinem Zahnarzt gesprochen und selbst recherchiert, welche zahnärztlichen Kosten im worst case auf mich zukommen könnten. Sollte ich einer Abfindungszahlung zustimmen, wenn diese Kostenhöhe erreicht ist? Ich habe meinen Anwalt diese Frage auch gestellt, er meinte darauf, dass man das im Einzelfalle überlegen müsse. Es gibt doch auch so eine Teilabfindung, sollte ich darüber mal mit meinem Anwalt sprechen?

Das ist echt ein Mist mit diesem Unfall, seit Anfang Juni 2014 habe ich 23 Arzttermine wahrnehmen müssen, aber hätte natürlich viel schlimmer kommen können (was hier im Forum ja leider sehr oft zu lesen ist). Trotzdem nervt die Rumfahrerei schön langsam. :-I

Vielleicht habt ihr ja noch den ein oder anderen Tip für mich. :)

Vielen Dank im voraus
femalePoison
 
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