Hallo,
ich hatte vor einer Woche einen Fahrradunfall nach der Arbeit.Somit ist erst mal meine Berufsgenossenschaft für mich zuständig.
Hier nun der Unfallhergang . Ich fuhr bei Dunkelheit auf dem Fahrradweg und bog in eine Seitenstraße ein, die keinen Radweg hatte, somit fuhr ich auf der Straße. Bei einem parkenden unbeleuchteten Auto (wie mir die Autohalterin später erzählte) öffnete sich die Tür und stieß an meine Pedale. Ich stürzte auf den Rücken und verletzte mir den Hinterkopf mit einer Platzwunde, sowie einer Gehrinerschütterung und mehreren Prellungen und Kapselverletzungen. Ich wurde per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Mein Erinnerungsvermögen ist für die Zeit ab Unfall und ca 1-2 Minuten davor weg. Das heißt, dass erste woran ich mich erinnern kann, ist wie ich auf der Straße lag. Im Unfallwagen stellte ich fest, dass meine mobile Fahrradvorderleuchte in meiner Tasche war, allerdings kann ich durch meinen Gedächnisverlust nicht sagen, ob sie von mir am Fahrrad montiert war, und die helfenden Personen am Unfallort sie in meine Tsche getan haben, oder ob sie die ganze Zeit in der Tasche war.
Die helfenden Personen sind nicht mehr auffindbar. Die Polizei stellte nur fest, dass kein Licht am Fahrrad war, als sie eintrafen.
Meine Frage ist nun, habe ich eine Teilschuld?
ich hatte vor einer Woche einen Fahrradunfall nach der Arbeit.Somit ist erst mal meine Berufsgenossenschaft für mich zuständig.
Hier nun der Unfallhergang . Ich fuhr bei Dunkelheit auf dem Fahrradweg und bog in eine Seitenstraße ein, die keinen Radweg hatte, somit fuhr ich auf der Straße. Bei einem parkenden unbeleuchteten Auto (wie mir die Autohalterin später erzählte) öffnete sich die Tür und stieß an meine Pedale. Ich stürzte auf den Rücken und verletzte mir den Hinterkopf mit einer Platzwunde, sowie einer Gehrinerschütterung und mehreren Prellungen und Kapselverletzungen. Ich wurde per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Mein Erinnerungsvermögen ist für die Zeit ab Unfall und ca 1-2 Minuten davor weg. Das heißt, dass erste woran ich mich erinnern kann, ist wie ich auf der Straße lag. Im Unfallwagen stellte ich fest, dass meine mobile Fahrradvorderleuchte in meiner Tasche war, allerdings kann ich durch meinen Gedächnisverlust nicht sagen, ob sie von mir am Fahrrad montiert war, und die helfenden Personen am Unfallort sie in meine Tsche getan haben, oder ob sie die ganze Zeit in der Tasche war.
Die helfenden Personen sind nicht mehr auffindbar. Die Polizei stellte nur fest, dass kein Licht am Fahrrad war, als sie eintrafen.
Meine Frage ist nun, habe ich eine Teilschuld?