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Fahrradunfall mit Gedächnisverlust

Neu3

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Dez. 2015
Beiträge
4
Hallo,
ich hatte vor einer Woche einen Fahrradunfall nach der Arbeit.Somit ist erst mal meine Berufsgenossenschaft für mich zuständig.
Hier nun der Unfallhergang . Ich fuhr bei Dunkelheit auf dem Fahrradweg und bog in eine Seitenstraße ein, die keinen Radweg hatte, somit fuhr ich auf der Straße. Bei einem parkenden unbeleuchteten Auto (wie mir die Autohalterin später erzählte) öffnete sich die Tür und stieß an meine Pedale. Ich stürzte auf den Rücken und verletzte mir den Hinterkopf mit einer Platzwunde, sowie einer Gehrinerschütterung und mehreren Prellungen und Kapselverletzungen. Ich wurde per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Mein Erinnerungsvermögen ist für die Zeit ab Unfall und ca 1-2 Minuten davor weg. Das heißt, dass erste woran ich mich erinnern kann, ist wie ich auf der Straße lag. Im Unfallwagen stellte ich fest, dass meine mobile Fahrradvorderleuchte in meiner Tasche war, allerdings kann ich durch meinen Gedächnisverlust nicht sagen, ob sie von mir am Fahrrad montiert war, und die helfenden Personen am Unfallort sie in meine Tsche getan haben, oder ob sie die ganze Zeit in der Tasche war.
Die helfenden Personen sind nicht mehr auffindbar. Die Polizei stellte nur fest, dass kein Licht am Fahrrad war, als sie eintrafen.
Meine Frage ist nun, habe ich eine Teilschuld?
 
Hallo Neu3,

erstmal gute Besserung für Dich.

Die Hauptschuld liegt durch die Gefährdungshaftung bei dem Pkwhalter, es kann auch sein das Du eine eventuelle Mitschuld bekommst da es schwer sein dürfte zu beweisen ob die Beleuchtung tatsächlich am Fahrrad montiert war.

Das spielt aber für die BG Behandlung überhaupt keine Rolle, da diese haftungsunabhängig für deinen Körperschaden sorgen muss und ist nur bei Schadenansprüchen gegenüber dem Halter und der Haftpflichtversicherung des Pkw Halters (Schadenersatz und Schmerzensgeld) relevant.

Ps.: denke auch daran den Unfall Deiner eventuell bestehenden privaten Unfallversicherung zu melden.
 
hallo,

drei punkte, die mir dazu einfallen:
Im Unfallwagen stellte ich fest, dass meine mobile Fahrradvorderleuchte in meiner Tasche war, allerdings kann ich durch meinen Gedächnisverlust nicht sagen, ob sie von mir am Fahrrad montiert war, und die helfenden Personen am Unfallort sie in meine Tsche getan haben, oder ob sie die ganze Zeit in der Tasche war.
Die helfenden Personen sind nicht mehr auffindbar. Die Polizei stellte nur fest, dass kein Licht am Fahrrad war, als sie eintrafen.

1. die erinnerung fehlt ab wenige minuten vor dem unfall. du kannst aber doch dann erinnern, ob du zuvor bei der abfahrt die leuchte angebracht u aingeschaltet hast

2. wenn d leuchte angebracht war und bein anprall abging, sind doch entsprechende schäden und kratzspuren (eindellung, strassenbelag) zu erkennen

3. solltest du unbedingt d leuchte der polizei übergeben als beweismittel; ggf. lässt sich durch techn. untersuchung feststellen, ob das licht beim unfall eingeschaltet war.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Neu 3, und Dich auch, Rajo!

01
Vorab, Neu3: Du musst vor dem Mitverschuldensvorwurf keine Angst haben.
Die Ursache ist etwas kompliziert. Aber so lange Du nicht erkennst, wie die Rechtslage genau ist, und wieso, wird Dir die Angst bleiben. Also steigen wir ein:

02
Betrachten wir zunächst Deine Haftung.

(a)
Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, mag man auch noch so kraftvoll in die Pedale treten. Ob ein Kraftfahrzeug beteiligt ist oder nicht, das macht einen wichtigen Unterschied, § 7 StVG. Dazu unten noch Weiteres - wenn wir vom Auto sprechen.

(b)
Du haftest dann, wenn Du fahrlässig oder vorsätzlich einen Fehler machst, § 249 BGB. Will Dir einer ein Mitverschulden (§ 254 BGB) vorwerfen, so muss dieser "jemand" auch beweisen, dass Du die Sünde auch wirklich gegeben hat, wie etwa: Wie etwa "Nachts ohne Licht gefahren". Auf Juristendeutsch: Der Autofahrer hat die Beweislast.

Da sagt der Bundesgerichtshof immer wieder: Diese Beweislast hat der, der von Deinem Mitverschulden einen Vorteil hätte (BGH NJW 84/2216, BGH NJW 94/3105, BGH NJW 07/1063). Ist es einmal so weit gekommen, dass der BGH etwas in ständiger Rechtsprechung entscheidet, läuft die ganze Herde (Amts- Land- und Oberlandesgerichte) konsequent hinterher und sagt das Gleiche. Da haben wir festen Boden unter den Füßen, unter den Juristen streitet keiner mehr darüber. Der Autofahrer muss beweisen, dass Du ohne Licht gefahren bist.

Wenn Du Dich nicht erinnerst, hast Du das gute Recht zu behaupten: Ich hatte das Lich an, es ging und schien gar hell wie der lichte Tag. Das ist kein Behaupten ins Blaue hinein: Denn wozu hat der denkende Mensch so eine Lampe dabei?

03
Dagegen ist der Halter des Autos in einer viel schlechteren Lage, wenn man den Fall aus seiner Sicht sieht. Weil nämlich Autos recht gefährlich erschienen, ordnete der Reichtag im Jahr 1908 an, dass ein Autohalter für alles gerade stehen muss, was bei Betrieb des KFZ so passiert. Wurscht, ob vorsätzlich oder fahrlässsig verschuldet, oder ob der Halter nichts dafür kann! (Halter ist, wer im KFZ-SChein als Halter aufscheint.)
Das alles ist heute noch so: § 7 StVG. Die Halterhaftung des KFZ-Halters. Die ist heftig. Aber dafür muss er ja auch versichert sein.

04
Der Fahrer des Autos hat es nicht viel besser. Ihm sagt § 18 StVG (ins Deutsche übersetzt): "Wer als Autofahrer in einen Schaden verwickelt ist, der ist vermutlich schuld dran, deshalb haftet er. Davon gehen wir aus. Wenn der Autofahrer meint, er sei unschuldig, bitte, nur zu: Aber er muss seine Unschuld beweisen."

Da wird er seine Not haben. Denn es kommt nicht darauf an, ob das Auto stand, ob der Motor lief o.ä.; auch das ist inzwischen "ausgekocht".

05
Vor allem aber hier: Es gibt nämlich so ein paar Fahraktionen, die lt. Gesetz zu besonders hoher Vorsicht zwingen, da besonders gefahrträchtig. Der gesetzbuchbewaffnete Jurist erkennt sie daran, dass im StVG dann immer steht, man dürfe dies oder jenes nur machen, so lange eine Gefährdung anderer ausgeschlossen sei. Sowas legt dem Autofahrer Kohlen aufs Haupt. Die erhöhte Sorgfaltspflicht.

Nun sagt aber § 14 Abs. 1 StVG: "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist".

Da gibts nichts zu deuteln: Das Türaufmachen gehört zum Aussteigen.
Nun war die Gefährdung nicht ausgeschlossen, sonst wär's nicht zum Unfall gekommen.

06
Und deshalb taugt auch der Einwand nichts, Du wärst zu nah an dem Auto vorbeigeradelt. Das nur nebenher, denn dieser Einwand gehört zu denen, die dann ganz schnell daherkommen.

Sollte eine Versicherung es trotzdem probieren, auch hier wieder zu sparen: Lach sie schallend aus! Und frage zurück, ob es in dem ganzen Versicherungshochhaus noch keinen mit Führerschein gibt, oder vielleicht einen, der weiß, wo das einzige verstaubte Exemplar des StVG, des Straßenverkehrsgesetzes ist, das diese Versicherung hat.

Aber pass auf, die Cowboys von der Versicherungsranch haben eine Neigung, die Leute über den Tisch ziehen zu wollen: Entschädigung ist schlecht für die Dividende, deshalb machen die das so oft: Davon können wir im Forum ein Lied mit allerhand schaurigen Strophen singen. Und zwar mehrstimmig, und das im Kanon!

07
Liebe Foristen: Das Wetter ändert sich aber schnell, aber ganz schnell, wenn einem Autofahrer der Nachweis gelingt, dass wieder ein "Dunkelradler" unterwegs war.

Das Licht am Rad ist keine Schikane für die Radler, sondern sein Schutz. Und wer heute noch bei Dunkelheit radelt, mit so 'ner altmodischen Lichtanlage aus den 70-er Jahren, mit Reibraddynamo (= Fitnessgerät, so mieserabel wie der Wirkungsgrad ist) und 2,4 Watt-Latüchte vorn, 0,6 Watt-Kirchendöchtlein hinten: Der darf das, ohne einen Mitverschuldenseinwand. Aber dumm ist es trotzdem: An ein brauchbares Fahrrad gehört moderne LED-Beleuchtung mit Dynamo, der guten Wirkungsgrad hat, so dass man ihn kaum spürt, mit Standlicht und Co., so! Das sind die modernen Methoden, die einem das Leben auf dem Radl retten können.



ISLÄNDER
 
Fahrradfahrer

Hallo Neu3,

ich persönlich halte es schon für entscheidend, ob das Licht am Fahrrad oder in Deiner Tasche war. Aber das kann man an den Spuren an der Lampe erkennen, wie es Secundant bereits beschrieben hat.

Zum Thema Fahrradunfälle kannst Du hier nachlesen:

http://www.unfallreko.de/seite/127671/fahrrad-unf%C3%A4lle.html

Hallo Isländer,

auch auf die Gefahr hin, dass Du mich jetzt vierteilst.
Rein rechtlich werde ich Dir natürlich nicht widersprechen, aber moralisch schon. Sollte sich nämlich heraus stellen, dass neu3 kein Licht am Fahrrad hatte, dann hat er sogar ziemlich fahrlässig gehandelt. Denn dann hatte der Pkw-Fahrer keine Chance ihn als heran nahenden Verkehrsteilnehmer zu orten.

Ich bin ja Mitglied im Verkehrssicherheitsforum Berlin. Und dort habe ich mich regelmäßig mit dem Vertreter des ADFC aus gutem Grunde in der Wolle. Durch die durchaus Fahrradfahrerfreundliche Rechtssprechung ist selbst der Polizei mittlerweile aufgefallen, dass sich unter der Verkehrsteilnehmerschaft Fahrradfahrer eine Gesetzlosigkeit sondergleichen breit gemacht hat. Es gibt viele Fahrradfahrer, die weder mit Licht fahren, Rote Ampeln missachten, mit unangepasster Geschwindigkeit mittenmang Fussgängern brettern, Fussgängerüberwege fahrend überfahren, indem sie kurz vorher auf ihn einbiegen... usw.

Auch wenn es rein rechtlich für den Pkw-Fahrer eher schlecht aussieht, ich halte es für ein falsches Signal. Und ich hoffe, dass Neu3 nie nie nie wieder ohne Licht am Fahrrad fährt.

Das musste ich einfach mal los werden.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Grüß Dich, Rekobär,

Du kannst aufatmen, die Gefahr für Dich, von mir in Stücke zerrissen zu werden, ist gering! Zum einen wäre das schon ein Verlust für das Forum, den wir schlecht verschmerzen könnten. Zum anderen: Du hast durchaus recht!

01
Ist Neu3 tatsächlich ohne Licht gefahren? Das wissen wir nicht. Und da war mein Ansatz.

02
Jenseits des Beweisrechtes gebe ich Dir gerne Recht:

Ich bin schon auch der Ansicht, dass Fahren ohne Licht schlicht dumm ist.

-Deshalb habe ich in meinem letzten Absatz nachdrücklich zu einer Lichtanlage geraten, deren Dynamo so leicht mitläuft, dass man ihn auch gerne anschaltet.

- Deshalb habe ich zu einer moderenen LED-Lichtanlage geraten, die auch wirklich Helligkeit erzeugt und nicht nur so tut.

- Und zum Standlicht habe ich aus dem gleichen Grunde zu raten.


02
Ich teile auch gerne Deine Ansicht, dass die Rechtsprechung überlegen sollte, ob sie erstaunlich schwere Verstöße von Fahrradfahrern nicht zum Anlass nimmt, ihnen die volle Haftung an den Unfällen aufzuerlegen, wie:

-Fahren auf dem Gehweg einer Vorfahrtsstraße in der falschen Richtung - wo jeder Autofahrer, der aus der Nebenstraße kommt, v.a. nach links schaut

- Sich rechts neben ein Auto rechts blinkendes Auto begeben, um sich dann zu wundern, dass es scheppert.

- Besonders hirnrissig: Kreisverkehr-begleitenden Radweg in der falschen Drehrichtung.

- Auf dem Gehweg fahren: Und dort Fußgänger von hinten anfahren.

Das halte auch ich für reichlich bedenklich und sollte wegen des groben Kalibers an Pflichtvertsoß dem Radler zu 100 % Haftung verhelfen. So geht's halt eben nicht.


03
Auch teile ich Deine Ansicht, dass Rotlichtverstöße, verstöße gegen das Rechtsfahr-Gebot und ähnliches als grobe Verstöße geahndet werden müssen. Hier verhalten sich manche, als seien sie die ersten Menschen. Da ist macher Fahrradfahrer, der sich als "der Gute" wahrnimmt, weil er ja CO²-neutral fährt, anders als der "böse Autofahrer, dieser Umweltverschmutzer" und aus dieser gefühlten moralischen Überlegenheit sich das recht zu Verkehrsverstößen gröbsten Kalibers berechtigt fühlt. So geht es nicht. Rambo ist eigentlich im Leben eines zivilisierten Staates überhaupt nicht zu brauchen.

04
Ich dank Dir ausdrücklich dafür, dass Du die Auffassung teilst, dass dieser geradezu Unfälle provozierenden Harakiri-Radelei begegnet werden muss.

05
Du siehst, wie bei uns immer wieder: In einer Runde deutlich, aber qualitativ hochwertige Diskussionen bringen den Fortschritt. Auch dafür, dass mein Beitrag nicht falsch verstanden wird, gebührt Dir mein Dank.


ISLÄNDER
(P.S.: Island ist ein Land mit Jahrhunderten an Diskussionskultur: Das Isländische Parlament kann auf eine über 1200 Jahre alte Diskussionskultur zurückblicken. Das verpflichtet natürlich.)
 
Lieber Rajo,Sekundant,Isländer und Rekobär
Erst einmal vielen Dank für eure langen und hilfreichen Antworten.
Inswischen ist auch der Unfallbogen von der Allianz Versicherung bei mir zum Ausfüllen eingetroffen .
In der Tat ist für mich der Gedächnisverlust das schrecklichste .Zum einem weil ich es mit der Lampe nicht weiß aber auch weil ich vom Unfall gar nichts weiß.Wie ist es passiert , habe ich noch irgendwie reagiert ? Alles ist weg. Das letzte woran ich mich erinnern kann ist das ich nach Feierabend das Geschäft abgeschlossen habe.
Der Unfall ist ca 300m entfernt davon passiert.Wie ich dahin gekommen weiß ich nicht.
Da ich aber immer den gleichen Weg fahre denke ich mir den Rest.
Bei der Lampe in meiner Tasche handelte es sich um eine moderne LED Lampe, allerdings hatte ich kein Rücklicht.
Und ja , schon allein wegen der Schmerzen habe ich alle unsere Fahrräder inzwischen mit zusätzlichem Licht und Warnwesten ausgestattet.
Nun brummt mein Schädel wegen der Pc arbeit wieder und ich merke das ich mich wieder schonen muss.
Eins noch an Isläder , ich war vor zwei Jahren auf der Insel und bin immer noch überwältigt von solch einer ungestümen Schönheit.
 
Liebe Forumteilnehmer,
Ich habe noch eine Frage zu meinem Unfall .
Die Polizei fragt ob ich gegen die PKW Halterin Strafanzeige stellen möchte.
Grundsätzlich denke ich das Sie es nicht mit Absicht getan hat und würde von meinem Gefühl her es nicht machen. Hat das eventuell Nachteile falls Spätfolgen auftreten?
 
Grüß Dich, Neu 3,


01
Strafanzeige hilft Dir nicht weiter.

02
Das Forumlar der Allianz....ich würde nachsehen, ob da eine Schweigepflichtentbindungserklärung drin ist, so dass die Ärzte der Allainz Auskunft erteilen könnten. Aufgrund einer hohen Mißbrauchsquote würde ich dieses Klausel fein säuberlich streichen. Die Allianz hat kein Recht darauf.


03
Ganz ähnlich würde ich es mit Erklärungen halten, wonach Deine Daten an Dritte weitergegeben werden können. Das halte ich nämlich ebenfalls für erheblich riskant.

04
Führe säuberlich Tagebuch, damit Du hinerher noch sagen kannst, wie lange der Kopf gebrummt, der Fuß wehgetan hat und wie oft Du zum Arzt gehumpelt bist.

05
Beschreibe bitte, wie genau Deine Einschränkung am PC ist. Womöglich müssen wir mal was Richtung "klinische Neuropsychologie" tun!


ISLÄNDER

P.S.: Wie schön, dass Dir Island so gefallen hat! Ein wildes, schönes Land, voller Erinnerung bei mir. Muss aber zugeben: Auch in Deutschland kann man hängen bleiben und sich in die Landschaft verlieben.
 
Lieber Isländer,
danke für die Antworten.
Ich habe Konzentrations schwierigkeiten besonders am PC nach ca 10 min .
Fernsehen geht noch gar nicht ;und selten 1-3 mal in 1 Woche fallen mir Sachen nicht ein oder ich weiß nicht mehr wie mann Wörter Buchstabiert.
Außerdem höhre ich bei Stille ein Piepen im Kopf . Das habe ich auch schon der BG Ärztin gesagt. Dort habe ich morgen wieder ein Termin . Auch um zu besprechen ob und wie lange ich noch krankgeschrieben werde:
Ich melde mich wieder
LG
 
Hallo Neu3,
ich hatte ebenfalls einen Fahrad Unfall mit einer Kopfverletzung. Alles was du beschreibst kenne ich. Schwindel, Konzentrationsstörungen und auch PC -Arbeit ist nach drei Jahren noch immer schwierig.
Sprich deine Ärzte unbedingt nach einer neuropsychologen Untersuchung an. Ich musste Drei MONATE warten, bis ich endlich in einen neuropsychologisches Behandlung gekommen bin.
Gruss
Max
 
Grüß Dich, Max 366!

Was macht das gewitzte Kassenmitglied, wenn es zum Psychotherapeuten mäöchte, aber keiner hat Zeit?

Da gibt es folgenden Schachzug:

01
Man klappert die erreichbaren Psychotherapeuten ab und fragt, wann sie die Behandlung anfangen könnte. Da schreibt man eine Liste.

02
Die Liste legt man der KAsse vor und sagt dazu: "Sie schulden mir einen, der mich behandlet. Ist aber keiner da, der mich innerhalbd er nähsten 3 Wochen darannimmt: Bitte schaffen Sie mir einen her. Wenn das nicht geht, dann leigt sogenanntes "Systemisches Versagen" vor. Dann bestätigen Sie mir, dass sie die Beahndlung bei einem Psyochtherapeuten ohne Kassenzulassung zahlen.

02
"Systemisches Versagen: Das findet die Kasse ganz schlecht. Wetten, die schaffen einen Psychotherapeuten her?

03
Wenn sie es nicht schaffen, dann müssen die in der Tat die Behandlung auf Privatrezept zahlen. Denn das ist die Rechtsfolge bei systemischen Versagen.

04
Das funktioniert tatsächlich!


ISLÄNDER
 
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