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Fahrradunfall, meine bisherige Odyssee

SCHNAPPI

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Okt. 2012
Beiträge
6
Hallo zusammen,
auch ich möchte hier „meinen Fall, mein Leid, das Drama …“, gleich wie man es nennen möchte, schildern.
Zunächst möchte ich mich aber bei den „Machern“ dieses Forums bedanken, hier wird einem wirklich geholfen, es hilft einem ungemein. Es ist erstaunlich, aber irgendwie auch erschreckend, wie sich in manchen Dingen die Fälle, bzw. Merkwürdigkeiten gleichen.

Danken möchte ich gleich mal micha und rekobär, sie unterstützten mich bereits im Vorfeld.

Nun zu meiner Situation:
2012 erlitt ich einen unverschuldeten Fahrradunfall.
Die Folgen des Unfalls - eine Tibiakopf-Trümmerfraktur mit Absackung und Schienbeinspaltbruch. Hatte bisher zwei OP's. und musste über ein Jahr mit Gehstützen laufen, bzw. davon vier Monate im Rollstuhl verbringen. Ferner habe ich auch eine wochenlange hyperbare Sauerstofftherapie gemacht, da sich ein recht großes Knochenmarködem gebildet hatte. Auch war ich vier Wochen auf Reha. Eine Wiedereingliederung war leider auch erfolglos. Trotz der langen Zeit (vier Jahren) habe ich immer noch so starke Probleme, dass ich vielleicht 500 m schmerzfrei ohne Gehstützen laufen kann. Das war's dann aber auch schon. Sobald ich das Bein belaste treten dann auch ziemlich gleich die Schmerzen auf. Auch Stehen, Sitzen oder gar Liegen ist ein Problem. Eigentlich kann ich sagen, dass ich seit dem Unfall jeden Tag Schmerzen habe. Mein behandelnder Arzt diagnostiziert eine posttraumatische Gonarthrose, was er mir auch immer wieder in den Befundberichten bescheinigt. Ferner bestätigt er, dass eine Belastung von maximal 3 Stunden am Tag möglich ist. Eine Wiedereingliederung in den Beruf sieht er als sehr fragwürdig, eher undenkbar, an. Zurzeit bin ich aufgrund eines medizinischen Gutachtens der Rentenversicherung bis Ende 2017 voll Erwerbsunfähig. Der gerade der Behinderung wurde auf 30 % festgestellt. Ein privates Gutachten der PUV bescheinigte mir 2/10 Dauerschaden.
Durch den Sturz zog ich mir auch eine Zahnfraktur zu, kosten ca. 7.500 €. Hierzu wurde ein zahnärztliches Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war, dass keine Unfallkausalität besteht. Lt. meinem Anwalt und Zahnarzt hatten wir hier wohl keine Chance den Beweis zu erbringen, dass es sich um eine Unfallfolge handelt!

Wo wir beim Thema Gericht sind.
Das Landgericht beschloss eine Haftungsquote von 80 / 20, trotz Zeugenaussagen. Mein Anwalt meinte, ist halt schlecht gelaufen, aber sobald man sich in den Straßenverkehr begibt, kann man davon ausgehen, dass man immer eine Teilschuld erhält.
Das Berufungsgericht Bamberg bestätigte diese Entscheidung, der Richter meinte in der Verhandlung "gerade wenn man so langsam ist, muss man immer davon ausgehen, das ein Schnellerer von hinten kommt" (Ich wurde hinterrücks zusammengefahren). Auch wurde ein Zeugen so lange vom Richtet "bequatscht" bis er dann das sagte, was der Richter hören wollte. Es gab da noch so ein paar Merkwürdigkeiten, aber, das ist jetzt rum.
Im Verfahren um Verdienstausfall/Schadensersatz/Schmerzensgeld/Haushaltsführungsschaden sind wir nun beim LG. Vom Gericht wurde ein Vergleich ausgearbeitet und unterbreitet; meine Ansprüche wären dann bis zum vereinbarten Stichtag abgegolten (so wurde es in der mündlichen Verhandlung besprochen). Alles weitere darüber hinaus, da mein gesundheitlicher Zustand und die dadurch entstehen/bleibenden Schäden etc. derzeit nicht absehbar sind, müsste dann sukzessive erfolgen.
Unsererseits hätten wir diesen Vergleich so (zähneknirschend) akzeptiert, jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung, lehnte auf einmal (!) dies kategorisch ab und forderte eine Gesamtabgeltung - zu der angebotenen Vergleichssumme! Was für uns natürlich nicht in Frage kommt. Mein Anwalt (Fachanwalt Verkehrsrecht) hat dann eine Aufstellung der Schadenspositionen multipliziert mal dem Wirtschaftlichkeitsfaktor und hochgerechnet auf mein Lebensalter vorgelegt. Hier kam natürlich eine „riesige“ Summe heraus, so dass die gegnerische Versicherung meinem Anwalt mitteilte, er habe jeglichen Sinn für die Realität verloren und sie lehnte wie erwartet erneut ab.
Schließlich wurde uns dann seitens des Gerichtes mitgeteilt, dass ein Dezernat Wechsel stattgefunden hat und wir nun einen Richterwechsel haben – wieder zeitliche Verzögerung. Okay. In der letzte Verhandlung wurde nun, nach über vier Jahren, vom Gericht beschlossen, dass ein medizinischen Gutachten zur Feststellung der bleibenden Schäden, bzw. jetzigen Beeinträchtigung, insbesondere um die Bewertung des Verdienstausfallschadens, des Schmerzensgeldes, ….. vornehmen zu können, zu erstellen. Somit, ob die von meinen behandelnden Ärzten prognostizieren akuten Beeinträchtigungen und Dauerschäden so zutreffen.
Das Gericht teilte mit, dass ich zur Begutachtung nach Frankfurt zur OFI muss, ein Arzt wurde nicht genannt. Nach den Recherchen hier im Forum zur OFI wurde mir ganz übel. Ich dachte, nicht schon wieder, warum bist du denn immer auf der Verliererseite. Ich teilte meinem Anwalt die Bedenken mit und informierte ihn auch über die Einträge hier im Forum. Erst auf mein Drängen verfasste er ein Schreiben an das Gericht, indem er mitteilte, dass wir den Gutachter, OFI, ablehnen. Als Begründung fügte er lediglich an, dass das OFI versicherungsnah begutachten würde. Da war mir klar, da kommt vom Gericht eine Ablehnung.
Kam dann auch prompt - die Ablehnung vom LG, mit der Begründung, wird zurückgewiesen wg. "ungenügender Glaubhaftmachung“.
Mein Anwalt ist nun schon Wochen für mich nicht erreichbar. Entweder er ist krank, auf Seminar, in Urlaub, oder wieder krank. Alles lief nur noch über seine Assistentin. So konnte es nicht weitergehen. Bei einem persönlichen Gespräch bei seinem „Vorgesetzten/Kollege“ wurde mir mitgeteilt, dass mein Anwalt wohl für längere Zeit wg. Krankheit ausfällt. Leider gibt es in der Kanzlei keinen weiteren Verkehrsrechts Experten, so dass nun der Vorgesetzte/Kollege, Fachanwalt für Familienrecht, meinen Fall übernehmen wird. Laut dessen Aussage, sind die Rechtsgebiete nicht ganz so abweichend, so dass er darin kein Problem sieht. Sollten sich für ihn verkehrsrechtliche Fragen auftun die er nicht klären kann, wird er einen "benachbarten/ehemaligen" Kollegen hinzuziehen, der dann die verkehrsrechtliche Komponente "nebenbei" abdeckt. Er räumte jedoch ein, dass es sich bei meiner Sache doch um einen recht komplexen Fall handelt. Weiterhin geht er davon aus, dass innerhalb des nächsten halben Jahres das Verfahren sehr wahrscheinlich sowieso ruht, denn diese Zeit wird es wohl brauchen, bis das medizinische Gutachten erstellt/eingegangen ist. Auch sieht er keine Möglichkeit, gegen das vom Gericht bestimmt Gutachterinstitut vorzugehen. D.h., ich muss davon ausgehen, dass ich ein für mich negatives Gutachten erhalten werde.
Tja, ich stehe jetzt vor der großen entscheidenden Frage, ob ich weiterhin bei dieser Kanzlei bleibe, oder einen Anwaltswechsel vornehmen soll. Eigentlich denke ich, für meinen „komplexen“ Fall kann und darf ich nicht auf einen Verkehrsrechtsexperten und eigentlich auch auf einen medizinischen Rechtsexperten verzichten. Nur, wie kommt man an solch einen Experten und woran erkennt man, dass er gut ist?

So, das war’s.
Ich hoffe nur, dass ich nicht das Forum hier mit meinem Mamut-Eintrag nicht sprenge.

Hoffe natürlich auch auf Unterstützung und Tipps jeglicher Art, die mir helfen, mich zu entscheiden, bzw. mir die Entscheidungen leichter machen. Es gibt ja (leider) viele, die das Gleich durchmachen, oder hinter sich haben.
Jedenfalls danke ich euch schon jetzt recht herzlich, auch dafür, dass IHR da seid.

Schnappi
 
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