• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fahrradunfall... Kontakt mit PHV... RA notwendig?

Bergmann1

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Okt. 2021
Beiträge
2
Ich bin neu hier und wende mich an Euch mit folgendem Anliegen....

Unfallhergang: Ich habe Anfang September mit einem guten Bekannten eine Radtour unternommen. Während der Tour wollte er mich auf dem breiten Radweg überholen. Als er sich neben mir befand, hatte er irgend welche Probleme mit seinem Ebike und verriss seinen Lenker. Er kam mir so nah, dass wir die Kontrolle über die Räder verloren und nach rechts stürzten. Ich blieb mit Schmerzen liegen. Er hatte nichts außer Schürfwunden. Er bot mir an, sein Auto zu holen, da unser Zielparkplatz nur 400m weg war. Also holten wir keinen Arzt, sondern er brachte mich direkt zum nah gelegenen Krankenhaus. Resultat... Linker Daumen gebrochen, Linker Arm
Gebrochen, rechter kleiner Finger gebrochen und viele blaue Flecken.

Also keine Polizei, nachfolgende Fahrradfahrer, die halfen, gaben mir eine Telefonnummer, aber leider von mir abhanden gekommen.

Er hat eine PHV bei der Huk und hat gemeldet, dass er einen Unfall verursacht hat.

Durch die Odyssee der Ärzte und OP des Armes konnte ich den Unfallbogen erst Anfang Oktober beantworten. Ich bin nun in der 6 Woche krank geschrieben und habe heute einen Brief von der Huk bekommen.

Auszug...

... Ihre Ermittlungen sind abgeschlossen...

.... Wir sind eintrittspflichtig...

...benötigen AU Bescheinigungen...

...zu unserer beliebigen Verrechnung auf den Gesamtschaden stellen wir eine Vorauszahlung von 2600,-€ zur Verfügung....

... Diesen Betrag haben wir überwiesen...

Ich bin überrascht.. Ich kann den Brief nicht so richtig einordnen. Ich habe keinen Schaden von meinen Fahrrad o. ä. beziffert.. Durch bekannte und auch Texte aus diesem Forum bin ich bezüglich verbleibender KörperSchäden verunsichert. Thema Haushaltshilfe... Bzw Schmerzensgeld habe ich mir keine Gedanken gemacht. RA kam für mich nicht in Frage wegen fehlendem Rechtsschutz....

Nun meine konkrete Frage. Sollte ich, um nerven zu sparen, einen RA trotzdem konsultieren bzw vertreten lassen? Wenn ja warum und ist es jetzt nicht zu spät? Werden RA Kosten durch phv übernommen, wie hier mehrfach erwähnt.

Danke für eure Hilfe im voraus



.
 
Hallo und herzlich Willkommen im Forum.
wenn Du schon ein wenig gestöbert hast, kennst Du das Hauptproblem. Heilt der Unfall folgenlos aus. Wenn das der Fall ist, dann schicke die geforderten Unterlagen und der Fall ist abgeschlossen.

Hier findest Du ansonsten viele Antworten. Ja, auch die Kosten eines RA werden durch die HAFTPFLICHT übernommen.
Alles aber ein wenig abhängig von der Frage nach den Folgen.

Gruss von der Seenixe
 
Grüß Dich, Bergmann1!

01
Es stimmt: Die Kosten eines Anwalts gehören zum Schaden, den die Gegenseite ersetzen muss. Du hättest diese Kosten nämlich nicht, wäre der Unfall nicht passiert.

02
Es wäre gut, wenn Du regelmäßig Tagebuch führen würdest. Damit kannst Du nämlich darstellen, wie sich Deine Verletzung in Deinem Leben auswirkt. Das beschreibst Du in dem Tagebuch – und auch, welche Fortschritte die Heilung macht. Das schreibst aber auch ein, wann Du bei welchem Arzt und bei welchen Therapeuten Du gewesen bist, wie Du dorthin gekommen bist (hat Dich jemand gefahren? Dann ist es nützlich, aufzuschreiben: wer war das? Wie viel Zeit hat dieser Helfer aufgewandt?).

03
Zum Thema Dauerschaden: Das Thema ist zu beachten, wenn ein Bruch entweder durch das Gelenk durchgeht oder in der Nähe eines Gelenkes ist.

(a)
Dann kann (bei weitem nicht: muss) folgendes passieren: Der Bruch heilt wieder zusammen. Es werden von den Bruchteilen aber nicht genau die gleichen Positionen eingenommen, wie vorher.

(b)
Das passiert, da kann kein Arzt etwas dafür.

(c)
Und dann passiert das gleiche, was beim Auto los ist, wenn man einmal zu heftig an den Bordstein gekommen ist: Zunächst einmal merkt man nichts. Das Auto fährt wie immer. Aber 1000 km später, ja, wie sieht denn der rechte Vorderreifen aus? An der Innenseite hatte noch ordentlich Profil. Aber an der Außenseite ist kein Profil mehr da.

(d)
jetzt kommt der Unterschied zwischen Auto und Mensch:

(da)
Beim Auto ist die Reparatur überblickbar. Der Reifen wird ausgetauscht. Die Geometrie der Achse wird neu eingestellt, sodass wieder stimmt. Und dann ist alles gut.

(db)
Bei Menschen ist das deutlich schwieriger. Da läuft es zwar so ähnlich: ein Gelenk wird nicht mehr gleichmäßig beansprucht, sondern einseitig an irgendeiner Außenkante, und die Verschleiß dann sehr schnell. Nach meinem Wissensstand gibt es noch keine künstlichen Ellbogengelenke.

(dc)
Ein bisschen unglücklich ist, wie sich das äußert: nachdem der Bruch verheilt ist, scheint Dir alles in Ordnung zu sein. Erst nach 2-3 Jahren, wenn das Gelenk verschlissen ist, geht es los: das nennen die Mediziner "posttraumatische Arthrose". Das ist deswegen unglücklich, weil man dann meint, das ist alles wieder gut. Dann lassen sich viele Geschädigte von der Versicherung abfinden (ist ja alles in Ordnung, so scheint es!) Und auf die Verjährung wird auch nicht geachtet.

(dd)
Nach 2-3 Jahren treten dann Leiden auf, eine Arthrose. Es ist unglücklich, wenn dann weitere Ansprüche verjährt sind oder wenn man sich hat abfinden lassen. Dann kriegt man nämlich nichts mehr.

(e)
Darauf, dass das nicht passiert, wird Dein Anwalt sorgfältig schauen müssen!

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Bergmann1!

01
Es stimmt: Die Kosten eines Anwalts gehören zum Schaden, den die Gegenseite ersetzen muss. Du hättest diese Kosten nämlich nicht, wäre der Unfall nicht passiert.

02
Es wäre gut, wenn Du regelmäßig Tagebuch führen würdest. Damit kannst Du nämlich darstellen, wie sich Deine Verletzung in Deinem Leben auswirkt. Das beschreibst Du in dem Tagebuch – und auch, welche Fortschritte die Heilung macht. Das schreibst aber auch ein, wann Du bei welchem Arzt und bei welchen Therapeuten Du gewesen bist, wie Du dorthin gekommen bist (hat Dich jemand gefahren? Dann ist es nützlich, aufzuschreiben: wer war das? Wie viel Zeit hat dieser Helfer aufgewandt?).

03
Zum Thema Dauerschaden: Das Thema ist zu beachten, wenn ein Bruch entweder durch das Gelenk durchgeht oder in der Nähe eines Gelenkes ist.

(a)
Dann kann (bei weitem nicht: muss) folgendes passieren: Der Bruch heilt wieder zusammen. Es werden von den Bruchteilen aber nicht genau die gleichen Positionen eingenommen, wie vorher.

(b)
Das passiert, da kann kein Arzt etwas dafür.

(c)
Und dann passiert das gleiche, was beim Auto los ist, wenn man einmal zu heftig an den Bordstein gekommen ist: Zunächst einmal merkt man nichts. Das Auto fährt wie immer. Aber 1000 km später, ja, wie sieht denn der rechte Vorderreifen aus? An der Innenseite hatte noch ordentlich Profil. Aber an der Außenseite ist kein Profil mehr da.

(d)
jetzt kommt der Unterschied zwischen Auto und Mensch:

(da)
Beim Auto ist die Reparatur überblickbar. Der Reifen wird ausgetauscht. Die Geometrie der Achse wird neu eingestellt, sodass wieder stimmt. Und dann ist alles gut.

(db)
Bei Menschen ist das deutlich schwieriger. Da läuft es zwar so ähnlich: ein Gelenk wird nicht mehr gleichmäßig beansprucht, sondern einseitig an irgendeiner Außenkante, und die Verschleiß dann sehr schnell. Nach meinem Wissensstand gibt es noch keine künstlichen Ellbogengelenke.

(dc)
Ein bisschen unglücklich ist, wie sich das äußert: nachdem der Bruch verheilt ist, scheint Dir alles in Ordnung zu sein. Erst nach 2-3 Jahren, wenn das Gelenk verschlissen ist, geht es los: das nennen die Mediziner "posttraumatische Arthrose". Das ist deswegen unglücklich, weil man dann meint, das ist alles wieder gut. Dann lassen sich viele Geschädigte von der Versicherung abfinden (ist ja alles in Ordnung, so scheint es!) Und auf die Verjährung wird auch nicht geachtet.

(dd)
Nach 2-3 Jahren treten dann Leiden auf, eine Arthrose. Es ist unglücklich, wenn dann weitere Ansprüche verjährt sind oder wenn man sich hat abfinden lassen. Dann kriegt man nämlich nichts mehr.

(e)
Darauf, dass das nicht passiert, wird Dein Anwalt sorgfältig schauen müssen!

ISLÄNDER
Danke für eure Hilfe...
 
Servus @Bergmann1,

auch wenn es komisch klingt, so hast Du bzgl. der Versicherung richtig Dusel gehabt. Normalerweise wird die "Einstandspflicht dem Grunde nach"so lange wie möglich rausgezögert, so dass es dann eng mit der Verjährung wird. Gleich eine Zahlung anbieten, ohne genau den Schaden zu wissen, ist zwar eine Taktik um Geld zu sparen, aber trotzdem schon mal ein sehr gutes Zeichen.

Glaube aber bitte nicht, dass alles mit dem Rechtsanwalt leicht laufen wird. Auch dass Du dafür nichts bezahlen musst, halte ich für falsch. Ich habe meinem Anwalt nach ca. 2 Jahren das Mandat kündigen müssen, da er so gut wie nichts unternommen hat und mir eher noch geschadet hatte.

Er hatte seine Leistung mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, aber zusätzlich mir dann auch noch eine fette Rechnung geschrieben.
Die habe ich ihm für die Null-Leistung dann nicht erstattet, da ich durch ihm eh schon einen Schaden, der in die Hunderttausende geht, erlitten hatte.
Nun pfändet er mich.

Lass es Dir bitte schriftlich und ausführlich bestätigen, dass auf Dich keine zusätzlichen Kosten zukommen und halte Abstand von gewissen Unfallhilfe-Organisationen, die den Mandanten extrem über den Tisch ziehen. Darf den Namen hier leider nicht nennen, da er sonst gelöscht wird (es handelt sich aber um die bekannteste e.V. auf diesem Gebiet).

Wie schaut eigentlich die Lage bei deinem Spezl aus? Er kann enorm Probleme bekommen, wenn er die Schuldfrage von sich aus gleich zugibt.
Seit ihr noch "best friends" oder gibt es nun auch wegen dem Unfall Stress zwischen Euch.

BTW: bei mir sah es auch nur nach einer mehr oder weniger schlimmen Schultergeschichte aus. Jetzt bin ich Invalide und berufsunfähig und ausser ein paar Groschen nichts von der Versicherung erhalten.

Deswegen bitte Vorsicht mit den Anwälten. Die werden nicht nach pos. Ergebnis bezahlt, sondern bekommen ihr Geld auch nach schlechter Vertretung. Die Versicherungen spielen meist gerne auf Zeit und dürfen sich so gut wie alles erlauben. Warscheinlich musst Du nun Deine Vorerkrankungen bzw. Arztbesuche der letzten 10 Jahre nachweisen. Und wenn schon mal ne Schramme am Arm oder Hand bestand, dann war dieser Vorschaden für Deine jetzigen Probleme verantwortlich.

Bei mir wurde auch argumentiert, dass die Knochenbrüche nichts mit dem Unfall zu tun hätten und der Rest nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Unfall steht. Mache Dich bereit mit extrem irrwitzigen Argumentationen.....

Seih froh, dass Du nicht die Würthembergische als gegn. Versicherung hast.

Viel Erfolg

happycamper
 
Lass es Dir bitte schriftlich und ausführlich bestätigen, dass auf Dich keine zusätzlichen Kosten zukommen und halte Abstand von gewissen Unfallhilfe-Organisationen, die den Mandanten extrem über den Tisch ziehen. Darf den Namen hier leider nicht nennen, da er sonst gelöscht wird (es handelt sich aber um die bekannteste e.V. auf diesem Gebiet).
Hallo happycamper,

haben gerade einen der obigen Posts gelesen und ich finde es sehr bedauerlich, dass Du den langen Weg des Prozesses nicht durchhalten konntest.

Ich war eine Zeitlang Mitglied in einem bekannten e.V. und konnte dann auch wegen meiner Schwerbehinderung erreichen, nur den halben Beitrag zahlen zu müssen. Doch ehrlich gesagt hat es mir recht wenig gebracht. Ich bat über das sog. hochspezialisierte dort vorhandene Anwaltsnetz um Vermittlung eines solchen auf Patienten spezialisierten Anwaltes für einen Personenschadensprozess aufgrund eines unverschuldeten Autounfalls. Lediglich zu einem 300 km von meinem Wohnort entfernter Anwalt gab es dann telefonischen Kontakt und ein 30-minütiges kostenloses Telefonat. In diesem Telefonat erläuterte mir dann der Anwalt, dass er an Schadensersatzprozessen über Prozesskostenhilfe kein Interesse habe, weil er dabei zu wenig verdienen würde und er außerdem dann nicht einmal die Fahrtkosten zu den Verhandlungen bzw. zum zuständigen und auch ca. 270 km entfernten Gericht vom Mandanten bezahlt bekäme. Ich sollte mir also besser einen Anwalt in meiner beheimateten Gegend suchen.

Nachfragen beim e.V. damals, ob es denn nicht einen Anwalt in meinem großen Bundesland gäbe, den man mir empfehlen könnte, ergaben, dass man keinen hätte. Danke, das war es dann auch. So habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt, nachdem ich einige Jahre eingezahlt hatte.

Soweit meine Erfahrungen mit einem Unfallopferhilfe-Verein und dem angeblichen Anwaltsnetz.

Bin dann auf unfallopfer.de hier gestoßen und muß sagen, dass ich hier viele Kenntnisse erlangt habe, die es mir überhaupt erst ermöglichten, das in Deutschland vorhandene System zu durchschauen. Mit System meine ich das Zusammenspiel der Versicherungen als Leistungsträgern - Judikative - Anwälten - Ärzten - Gutachtern und dem Unfallopfer dann als "Spielball" im Mittelpunkt eines Jahrzehnte anhaltenden und bewußt hinausgezögerten Gerichtsverfahrens.

Aus welcher Gegen kommst Du denn in Blue Bavaria??

Gruß Bobb (nicht der Baumeister)
 
Top