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Fahrlässige Körperverletzung-brauche Rat!

dohrodot

Nutzer
Registriert seit
20 Sep. 2006
Beiträge
2
Hallo.

Ich hätte mal eine Frage. Meine Mutter wurde von einem Auto angefahren, als sie mit dem Rad über eine grüne Ampel fuhr, der Fahrer hat sie nicht gesehen und sie ist vom Fahrrad gestürzt, ist aber nichts Schlimmes passiert.
Nun hat die Polizei per Brief gefragt, ob sie einen Strafantrag wg. fahrlässiger Körperverletzung stellen will.
Frage: Wie sinnvoll ist das? Soll sie das tun oder nicht? Welche Vor- und Nachteile hat das?
Kenne mich überhaupt nicht aus und wir fürchten, wenn wir einen Anwalt fragen, wird der auf jeden Fall den Strafantrag stellen wollen, deshalb wäre mir eine objektive Meinung sehr wichtig.

Danke!
 
Sorry, aber ich blick da echt nicht durch. Wäre es denn ratsam, einen Strafantrag zu stellen, oder nicht? Das möchte ich nur wissen.
 
Wenn nichts passiert ist und keine Schäden enstanden sind würde ich es lassen.
Es geht nur darum ob der Fahrer wegen Fahrlässigkeit belangt wird oder nicht.

gruss baerattack
 
Hallo dohrodot,

falls Deine Mutter den Autofahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Zivilprozeß - nicht Strafprozeß) verklagen möchte, dann würde ich von einem Strafprozeß absehen - außer bei gravierenden Verstößen.

gruß

Hollis
 
Hallo Dohrodot,

Grade bei einem drohenden Zivilprozess macht es unbedingt Sinn, einen Strafantrag zu stellen. In sofern muss ich Holli energisch widersprechen.
Ich kann dann als Geschädigter im Strafverfahren die Nebenklage beantragen und bin damit Prozessbeteiligter. Mein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht verlangen, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen und Beweisanträge stellen. Nicht jeder Staatsanwalt und leider auch nicht jede Polizeidienststelle ist sachkundig oder interessiert genug, um den Sachverhalt bei einem Verkehrsunfall gründlich zu erforschen. Erst recht nicht in einem Bußgeldverfahren

Der Katzenjammer kommt dann im bürgerlichen Rechtsstreit. Die strafrechtliche Schuld ist zwar nicht zwingend ausschlaggebend für den Zivilprozess, kann aber ungeheuer hilfreich sein. Und was könnte besser sein als ein Unfallgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, wenn ich später gegen eine große Versicherungsgesellschaft klagen muss, die mit hauseigenen Anwälten und Gutachtern aufwarten kann.

Gruß

Jambo
 
Hi, ich bins nochmal.

Schau in dem Zusammenhang doch mal in diesen Thread:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=349

Da ist haargenau das passiert, was ich meine und was leider viel zu oft vorkommt: Der Betroffene sieht sich lange nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens (Straf-/Bußgeldsache) plötzlich in der Situation, einen bürgerlichen Rechtsstreit führen zu müssen. Dabei muss er feststellen, dass wesentliche Daten (hier: Gurtbenutzung) von der Polizei nicht erhoben bzw. ausermittelt wurden. Das Fahrzeug ist verschrottet, Zeugen wissen nichts mehr und die Straße ist vielleicht auch schon umgebaut worden.

Was im ersten Angrif verbummelt wird, kann oft nie wieder nachgeholt werden. Daher finde ich es bei Unfällen mit Personenschaden grundsätzlich wichtig, auf einem Strafverfahren zu bestehen und aktiv als Nebenkläger daran teilzunehmen. Wie der Unfallgegner dann bestraft wird, ist Sache des Richters. Der hat immer die Möglichkeit, bei geringer Schuld oder vorbildlichem Verhalten nachher das ganze gegen eine Geldbuße einzustellen.


Gruß

Jambo
 
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