hallo Beduinen,
du kannst alle Fahrten die mit deinem Unfall zusammen hängen einreichen wie z.b. Arztbesuch, Fahrten zur Krankengymnastik, Fahrten zur Apotheke ..............
es wird immer nur ein weg bezahlt und die ersten zehn Kilometer werden weniger vergütet als alle Kilometer über die ersten zehn. wenn du wissen möchtest wieviel es gibt, dann muß ich erst nachsehen. wenn dein Besuch im thermalbad im Zusammenhang mit dem Unfall vom d-arzt verordnet wurde, dann kannst du auch diese Fahrten einreichen.
ich wünsche dir gute Besserung.
LG schlowi