Hallo,
ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob ich hier wirklich richtig bin, aber vielleich kann mir ja doch jemand weiter helfen.
Ein Freund von mir hatte vor 3 Jahren 2 schwere Bandscheibenvorfälle, so dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Er wird als ALG2 Empfänger geführt, erhält also keine Rente. Wird aber über die Rentenversicherung geführt. Nun könnte er einen Job bekommen, den er mit seinem Rückenleiden ausüben kann. Das Arbeitsamt zahlt ja bis zu einem halben Jahr Mobilitätshilfe. Aber das Amt fühlt sich ja nicht zuständig und verweist auf die Rentenversicherung. Dort bekam er die Auskunft, dass es so etwas wie Mobilitätshilfe nicht geben würde. Kann mir jemand sagen, ob diese Aussage korrekt ist oder ob man doch Mobilitätshilfe beziehen kann?
Vielen Dank
Lucy
ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob ich hier wirklich richtig bin, aber vielleich kann mir ja doch jemand weiter helfen.
Ein Freund von mir hatte vor 3 Jahren 2 schwere Bandscheibenvorfälle, so dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Er wird als ALG2 Empfänger geführt, erhält also keine Rente. Wird aber über die Rentenversicherung geführt. Nun könnte er einen Job bekommen, den er mit seinem Rückenleiden ausüben kann. Das Arbeitsamt zahlt ja bis zu einem halben Jahr Mobilitätshilfe. Aber das Amt fühlt sich ja nicht zuständig und verweist auf die Rentenversicherung. Dort bekam er die Auskunft, dass es so etwas wie Mobilitätshilfe nicht geben würde. Kann mir jemand sagen, ob diese Aussage korrekt ist oder ob man doch Mobilitätshilfe beziehen kann?
Vielen Dank
Lucy