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Fahrerflucht

Easy1980

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Dez. 2018
Beiträge
5
Hallo liebe Community, ich bin neu bei Ihnen und bitte und weiß nicht mehr weiter.

Ich war am 04.12.18 um 5.30 Uhr auf dem Weg zur Arbeit, mit meinem Sohn. Wir waren auf einer dreispurigen Strecke unterwegs , wir fuhren auf dem rechten Fahrstreifen. Im Außenspiegel bemerkte ich ein LKW der auf der mittleren Spur unterwegs ist und dabei immer wieder auf die Spur kommt wo ich mich befinde. Ich wollte Gas geben aber vor mir fuhr ein anderes PKW und meine Abfahrt war 800m weiter, also fuhr ich auf meiner Spur weiter.

Auf dieser Strecke, wurde die Fahrbahndecke erneuert ( ca.50m) und es fehlt dort die Fahrbahnmarkierung. Als wir in diesen Bereich fuhren, fährt der LKW an mir vorbei und hat mein PKW berührt. Ich habe dies gemerkt und gehupt, Lichthupe , Warnblinker , aber der LKW fuhr weiter. Kennzeichen schnell notiert

Ich habe die Polizei gerufen, Unfallbericht wurde aufgenommen, Fahrer flüchtig.

Bin dann einige Tage später zur Werkstatt und es folgte ein Gutachten. Der Gutachter hat gesagt das der Schaden am Radkasten von dem LKW stammt, vermutlich von dem LKW Reifen, halbkreisförmiger Schaden.

Nun meldet sich die gegnerische Versicherung und will nicht zahlen weil der LKW Fahrer nichts bemerkt hat und man will die Polizeiakte.

Ich rufe die Polizei an und frage was sich ergeben hat. Der Polizist erzählt mir , das sie mit dem disponenten dieser Spedition telefoniert hat und am LKW sei kein Schaden.
Die Akte sei jetzt beim Staatsanwalt und es sehe nicht gut aus.


Was passiert jetzt? Wer kommt für mein Schaden auf ca. 1400€ ..wir haben leider kein Rechtsschutz, sollten wir trotzdem zum Anwalt? Wieso verlässt sich die Polizei auf die Aussage vom disponenten?

Bitte um Hilfe
 
Hallo Easy, willkommen im Forum.

Hast du den Schaden deiner Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet?

LG
 
Ja hab ich gemeldet. Da ich nur Haftpflicht versichert bin haben die damit nichts zu tun, haben die mir so gesagt

Akteneinsicht wollten die auch nichts von wissen
 
Hallo Easy

Hast du Strafanzeige gestellt (gegen Unbekannt bzw. den LKW-Fahrer zum Kennzeichen)?

Oben rechts findest du die Forum-Suche. Schau mal, ob du mit "Fahrerflucht" Ähnlichkeiten in anderen Fällen findest und Tipps von dort auch für deinen Fall gelten könnten. So kannst du die Zeit nutzen, bis sich andere User mit besserem Rat melden.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Strafanzeige hat die Polizei von sich aus gestellt. Ich musste den Beamten bestätigen das ich mich versucht habe aufmerksam zu machen ( Hupe und Lichthupe). Kennzeichen habe ich mir sofort notiert und dann die Polizei geholt..

Ich werde mal heute Abend hier im Forum mich auf die Suche machen, danke
 
hallo Easy,

welches ausmass hat der schaden bei dir? kann man davon ausgehen, dass auch am LKW etwas zu erkennen sein müsste?

weitere frage wäre, ob dein sohn in einem alter ist, in dem eine (glaubhafte und möglichst aussagekräftige) aussage zu erwarten ist und ob eine solche polizeilich erfolgt ist.

sich auf eine telefonische angabe eines betriebsangehörigen zu verlassen ist völlig daneben, deutlicher: es ist eine nicht nachvollziehbare schlamperei. daher in beiden vorgenannten fällen soweit zutreffend bei der zuständigen dienststelle (behördenleiter) persönlich oder schriftlich, aber da telefonisch schon vorab, beschweren und eine umfängliche aufnahme nachsuchen. der vorfall ist zwar schon eine ganze weile her, aber mglw lassen sich noch spuren, reparaturstellen oder sonstige kontakthinweise sichern. dazu ist ggf auch ein direkter augenschein beider fahrzeuge nötig, ob die schadenstelle deines fahrzeugs mit möglichen kontaktstellen am LKW höhenmässig möglich sind.
zudem gäbe auch die aufzuzeichnende/vereinbarte/vorgegebene fahrtstrecke des LKW weitere hinweise darauf, dass dieses fahrzeug zum fraglichen zeitpunkt ortsnah gewesen sein kann. überlege dir auch, welche farbe(n), welche aufschriften oder sonstigen auffälligkeiten und individuellen merkmale der LKW hatte, die weitere hinweise für den sachbearbeiter geben könnten. es gäbe weitere hinweise, denen aber ggf später und von der polizei nachzugehen wäre.

vielleicht besteht auch die möglichkeit weiterer zeugen, die durch einen entsprechenden aufruf gefunden werden könnten.


gruss

Sekundant
 
Hallo Easy,
hat die Polizei denn den Schaden an deinem Fahrzeug aufgenommen und dokumentiert? Wenn ja wird die Polizei sicher vor Ort am LKW prüfen ob der Schaden vom LKW verursacht worden sein kann. Den Rest hat Sekundant schon freundlicher Weise geschrieben.
Das die gegnerische Versicherung sich ziert und ohne Akteneinsicht bei der Polizei nichts macht ist üblich, ich würde sie jedoch auffordern den Schaden an deinem Fahrzeug zu begutachten.
Viel Erfolg

Micha
 
Danke für die Antworten..

Also der Dekra Gutachter hat gesagt das der Schaden höchstwahrscheinlich vom LKW Reifen stammt und ob man da ein Schaden am Reifen feststellen kann, das weiß ich leider nicht.

Der Schaden bei mir am Pkw ist am Radkasten, dort ist ein Abrieb und eine kleine Beule. Der Kostenvoranschlag beträgt ca. 1400€

Ich war an dem besagten morgen zur Firma mit meinem Sohn , 15 Jahre. Ob ich den als Zeugen angeben kann/ darf das weiß ich leider nicht.

Ich weiß nicht ob das so einfach ist, Unfall verursachen, abhauen und dann behaupten die waren das nicht , da kein Schaden vorhanden ist.

Das lustige an der Sache ist , die Spedition ist 3 Autominuten von mir entfernt.
 

diesen abrieb sofern noch vorhanden (auch in spuren) unbedingt sofort von der polizei sichern lassen, falls nicht schon geschehen. wer weiss, ob der betriebsangestellte - falls überhaupt, aber mal unterstellt, dass - so genau hingesehen hat, vor allem, wenn er letztlich vmtl über schaden und schadenstelle nichts wusste. und sicher kann der sohn mit seinen 15 jahren als zeuge angegeben werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Easy1980,

mal der Reihe nach.

1. Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort-so heißt es im Strafgesetzbuch-§142 StGB) ist ein Straftatbestand, der von der Staatsanwaltschaft aus verfolgt wird, da dieser Straftatbestand kein Anzeigendelikt ist. Der Straftatbestand der "Fahrerflucht" muss zwei Bedingungen erfüllen, damit dies auch ein Straftatbestand ist. Zum einen muss ein Unfall passiert sein und zum anderen muss dieser Unfall für den Beschuldigten bemerkbar gewesen sein. (optisch, hörbar und spürbar). Wenn der Unfall passiert ist, dieser aber für den Beschuldigten nicht bemerkbar war, dann liegt zumindest kein Straftatbestand der "Fahrerflucht" vor.

2. Zivilrechtliche Ansprüche an den Unfallgegner. Diese bleiben ungeachtet der strafrechtlichen Frage unberührt. Nach meinen Erfahrungen nach sieht man am Lkw-Reifen lediglich eine Abriebspur. Schäden am Reifen sind meisten nicht vorhanden. Wenn an Deinem Pkw Reifenspuren hinterlassen wurden, können diese von der Struktur und den Ausmaßen her mit ziemlicher Sicherheit dem entsprechenden Lkw-Reifen zugeordnet werden.

3. Die Regulierung bei "Fahrerflucht"-Sachen dauert ein bisschen länger, als bei unproblematischen Fällen. Man muss der gegnerischen Versicherung schon die Zeit der Ermittlungen geben. Übrigens kann das Zusenden der Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft einige Zeit (damit ich einige Wochen) in Anspruch nehmen.

4. Bei einem Streitwert von 1.400,00 € ist das Amtsgericht die erste Instanz. Rein theoretisch könntest Du auch ohne Rechtsanwalt klagen, weil am Amtsgericht keine Rechtsanwaltsvertretungspflicht herrscht. Würde ich Dir aber bei der Konstellation nicht anraten, da Unfallfluchtsachen meisten mit vielen Hürden versehen sind.

5. Auch ein 15-jähriger Sohn kann als Zeuge dienen, da er ja im Pkw saß, als der Unfall passierte.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Vielen Dank RekoBär..

Ich werde jetzt abwarten was der Staatsanwalt macht und dann werde ich mir ein Termin beim Anwalt geben lassen. Je nachdem was er entscheidet werde ich vorgehen
 
Moin Easy,

falls es noch von Interesse ist, natürlich solltest Du die Schäden bei der kfz-haftpflichtversicherung des Flüchtigen anmelden, wenn die aber nicht zahlen solltest Du ohne Rechtsschutzversicherung keine Klage anstreben, wenn es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung gekommen ist bzw. das Verfahren eingestellt wurde.

So ein Prozess wird schnell ein vielfaches dessen Kosten, was Du als Schaden geltend machen kannst. Allein die bloßen Prozesskosten belaufen sich bei einem Streitwert von €1.400,- (also Deinem Fahrzeugschaden) auf rund €900,-, die der zu zahlen hat, der verliert.
Hinzukommen noch die Kosten für Sachverständige. In Deinem Fall wird die Gegenseite ganz sicher die Schadenshöhe, wie sie die DEKRA im Gutachten ermittelt hat bestreiten, so dass das Gericht schon hierzu einen Sachverständigen beauftragen muss. Da hier auch der Unfallhergang von dir nachzuweisen sein wird, wird hier wohl zumindest ein weiteres Gutachten zur Schadenskompatibilität erstellt werden müssen.

Auch wenn Du einen Zeugen hast, solltest Du wissen: Zeugen sind - prozessual gesehen - das unsicherste Beweismittel. M.E. bietet auch ein kompatibler Schaden an den beiden Fahrzeugen keine Sicherheit den Prozess in voller Höhe zu gewinnen. Für das Gericht ist ein solcher Fall oft unaufklärbar, so dass Dein Schaden nur teilweise in Höhe der sog. Betriebsgefahr gegnerischen Fahrzeuges ersetzt wird. Anders könnte es in der Tat sein, wenn es eine Vielzahl von Zeugen oder sogar eine DashCam- Aufnahme gibt...

So leid es mir tut, mach Dich nicht mit einem Prozess unglücklich!

Du solltest es aber außergerichtlich versuchen und die Schäden zumindest bei dem Versicherer anzeigen und hier bei nachgewiesener Schadenskompatibilität Deine Schäden zumindest teilweise ersetzt bekommen.

Alles Gute!
 
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