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Fahrerflucht - Unfallfahrzeug abgemeldet, Fahrer verschwunden!

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krampfader

Nutzer
Registriert seit
12 Dez. 2010
Beiträge
3
Hallo!

Ich habe ein Problem, bei dem ich nicht recht weiter weiß...

Habe vor ca. 8 Wochen ein Auto (Twingo, 15 Jahre alt, 1000 €) von meinen Eltern bekommen. Nun ist vor 2 Wochen nachts einer in mein vor dem Haus parkendes Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Das Unfallfahrzeug haben mein Freund und ich noch in derselben Nacht auf einem Parkplatz gefunden, die Polzei hat es beschlagnahmt.

So. Nun folgendes Zusatzproblem: Das Unfallfahrzeug ist abgemeldet. Seit dem letzten angemeldeten Besitzer wurde es laut Polizei mehrmals weitergereicht. Der jetzige Besitzer ist wohl noch nicht gefunden, für den Fahrer hatte die Polzei zwar eine Verdachtsperson, konnte die aber bisher nicht finden... ob der Fahrer und der Besitzer ein und dieselbe Person sind, weiß ich nicht. Ich werde am Montag versuchen, mehr herauszufinden... Die Polizei hat bei meinem letzten Anruf keine Informationen für mich gehabt.

Mein Auto ist nun hinten links total verbeult und nicht mehr fahrtüchtig. Die Stoßstange und die Rückleuchte müssten neu gekauft werden und die Beule ist eigentlich nicht mehr reparabel, fahren kann ich damit momentan nicht, da ein Stück Blech dem Reifen gefährlich nahe kommt. Zum Glück scheint der Rahmen nicht verzogen, das haben wir schon ausgemessen. Nur mit Ausbeulen wird das Fahrzeug nicht in den Urzustand gebracht werden können, ich müsste den hinteren Kotflügel und den Radkasten austauschen lassen und neu lackieren. Würde den Wert des Fahrzeugs u.U. übersteigen...

Nun weiß ich nicht recht, wie ich vorgehen soll. Die Polzei meinte, ich solle mich darauf einstellen, auf den Kosten sitzen zu bleiben, da es sein kann, dass der Fahrer/Halter des Unfallwagens nicht in der Lage sein wird, die Kosten zu übernehmen oder mir den Wert des Wagens zu erstatten. Da das Unfallauto ja nicht angemeldet ist, ists ja auch nicht versichert.

Was kann ich nun tun?

Ich habe zuerst daran gedacht, das Auto wieder fahrtüchtig zu machen: Licht und Stoßstange vom Schrott holen und den Blechschaden so ausbeulen, dass man die Stoßstange wieder befestigen kann, das beschädigte Blech spachteln/versiegeln, damit es nicht rostet. Könnte ich das dem Fahrer im Nachhinein auch ohne einen vorher eingeschalteten Gutachter in Rechnung stellen?

Und falls der Fahrer/Halter des Fahrzeugs gefunden wird, wäre es dann auch noch möglich, mir entweder den Wert meines Fahrzeugs auszahlen zu lassen oder meinen Twingo nachträglich noch instand zu setzen (=neuen Kotflügel ran, schweißen, lackieren)? Die Polizei konnte mir dazu überhaupt keine Auskunft geben. Der nette Mensch meinte nur, ich könnte es zumindest mal fahrtüchtig machen lassen und dann schauen, was passiert.

Das zweite, woran ich gedacht habe: Auto verkaufen, sparen, nächstes Jahr neues gebrauchtes kaufen. Nur... würde ich dann noch nachträglich das Geld reinkriegen, das das Fahrzeug vor dem Unfall wert war? Wie kann ich denn jetzt noch feststellen lassen, wie viel der Wagen davor wert war? Oder zählt da der Kaufpreis?

Bin mir total unsicher, wie man bei sowas vorgeht. Ich möchte vermeiden, dass man mir am Schluss erklärt, dass ich die Reparaturen nicht hätte vornehmen sollen oder ein Gutachten o.ä. gebraucht hätte, um den Schaden nachträglich noch berechnen zu können...

Oh mann. Tut mir leid für den langen Text. Ich hoffe, jemand kennt sich ein bisschen aus und kann mir einen Tipps geben...

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Krampfader
 
Hallo Krampfader,

da ist guter Rat wirklich schwer.

Zunächst wird es wohl wirklich vom Ergebnis der Polizei abhängen, ob der Fahrer bzw. Besitzer des Fahrzeugs gefunden wird.
Dann ist tatsächlich noch fraglich, ob bei ihm finanziell der Schaden getragen wird oder ob er mittellos ist. Es hilft nichts, wenn Du zwar den Anspruch gegen ihn hast, der aber nicht zahlen kann.

Selbst wenn ein möglicher Verantwortlicher gefunden wird, bleibt evtl. der Nachweis, dass er gefahren ist. Das hängt u.a. vom Aufwand ab, den die Polizei betreibt.

Da bleibt vermutlich zunächst nur die Überlegung, ob eine (notdürftige) Reparatur für Dich sinnvoll ist oder nicht. Es ist tatsächlich eine ärgerliche Situation.


Gruss

Sekundant
 
Krampfader (was für ein Name...),

versuche über den Zentralruf der Autoversicherer - Tel. 0180 - 25 0 26 - herauszufinden, ob überhaupt noch eine KfZ - Haftpflichtversicherung besteht, evtl. über die Nachversicherung. Festgestellt werden könnte auch, wer der letzte ordentliche Halter war.

Ein Gutachten über die Schadenhöhe an Deinem KfZ müßte von der Vers. des Unfallflüchtigen bezahlt werden, wenn er denn noch versichert wäre. Ansonsten bezahlst Du es selbst, die Kosten dafür würden aber sicher den Wert Deines Wagens übersteigen. Ich gehe einmal von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus, wenn ich mir die Reparaturkosten, den Restwert und/oder den Wiederbeschaffungswert (KfZ-Versicherer stellen den anhand von Listen fest) bei einem Kaufpreis in Höhe von € 1.000,-- für einen 15 Jahre alten Twingo vorstelle.

Leider ist es heutzutage so üblich geworden, daß ein Schädiger sich vom Acker macht, sobald es gekracht hat und eine Versicherung nicht besteht oder Alkohol im Spiel ist!
Sollte der Unfallflüchtige ermittelt werden können, kann er mit einem teuren Verfahren incl. Führerscheinpause rechnen. Aber davon hast Du nichts, wenn er mittellos ist.

Sollte der Unfallflüchtige nicht gefunden werden, wirst Du auch auf dem Schaden sitzen bleiben. Wenn Du Dein KfZ günstig selbst reparieren lassen kannst, mach's! Vielleicht weiß jemand hier im Forum mehr - aus eigener Erfahrung...!

Du könntest bis dahin schon 'mal ein paar Fotos vom Schaden machen, für den Fall der Fälle und zur Archivierung - wg. der Kostenminimierung anstatt Gutachten!


Grüße von
Ingeborg!
 
Danke...

und hallo!

Also... habe gestern nochmal mit der Polizei telefoniert und es ist der schlimmstmögliche Fall eingetreten: Auto hat schon lange keine Versicherung welcher Art auch immer, weil es seit dem letzten Besitzer durch mehrere Hände gewandert ist und schließlich dem jetzigen Besitzer geschenkt wurde... auch bei den Zwischenbesitzern war es nicht angemeldet und versichert, stand einfach herum...

Der Fahrer und Besitzer ist ein 19jähriger und ein Sozialfall. Keine Eltern oder sonstwie Familie, wohnt hier in einer Sozialwohnung. Und ist momentan noch nicht mal gefasst, weil er sich weigert, ans Telefon zu gehen, die Tür zu öffnen oder Vorladungen der Polizei zu folgen. Die Polizei weiß aber, dass er es gefahren ist, die haben ja Fingerabdrücke und er samt Freundeskreis gehört auch zu den ganz besonderen Freunden der lieben Poliei... Ich werde mein Geld also nicht wiedersehen.

Der Polizist gestern riet mir, ein Gutachten erstellen zu lassen für den Fall, dass ich doch noch eines Tages aus dem Typen was rausquetschen kann. Tja, das kann auch ich mir nur nicht leisten.

Ich denke, ich werde also mein Auto erst mal notdürftig flicken, Teile vom Schrott anbauen und selber Fotos schießen, bevor ich das von meinem Schwager zusammenschustern lasse. Ich könnte grad nicht mal in ne Werkstatt und hoffe sehr, dass mein Schwager halbwegs weiß, was er tut... o_O

Naja. Und dann fahre ich damit, bis es mir unterm Hintern wegrostet oder der nächste TÜV ihn nicht mehr will... was anderes bleibt mir wohl einfach nicht übrig.

Wisst ihr, ob ich dem Typen zumindest die Kosten für die Ersatzteile und die Mietwerkstatt nachträglich auch ohne Gutachten in Rechnung stellen kann? Auch wenn das alles utopisch ist, aber wer weiß... vielleicht gewinnt er zufällig im Lotto oder erbt was.

Vielen Dank nochmal und im Voraus :)

Krampfader (<-- kann man ja nur eine werden, wenn einem sowas passiert...)
 
Hi krampfader,

ja, das ist natürlich der schlechteste Fall, wie er schon fast zu befürchten war. Das mit dem Gutachten würde ich sein lassen, es scheint nicht im Verhältnis zum Schaden und Wert des Fahrzeugs zu stehen.

Wisst ihr, ob ich dem Typen zumindest die Kosten für die Ersatzteile und die Mietwerkstatt nachträglich auch ohne Gutachten in Rechnung stellen kann? Auch wenn das alles utopisch ist, aber wer weiß... vielleicht gewinnt er zufällig im Lotto oder erbt was.

In Rechnung stellen kannst Du das natürlich, aber ...
Und wenn Du auf ein Erbe oder so hoffst, naja. Es kostet zwar auch etwas, aber wenn ich die Hoffnung so gar nicht aufgeben wollte, würde ich die Kosten erst einfach mal fordern und bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid zustellen lassen. Bei den Voraussetzungen kann man sogar davon ausgehen, dass dem nicht mal widersprochen wird. Damit hätte ich zumindest mal einen Titel. Wie gesagt, wenn die Hoffnung tatsächlich zuletzt stirbt.
In diesem Fall muss man aber auch die Möglichkeit haben, das weitere Werden des Mannes zu beobachten, falls er ja wirklich mal zu Reichtum kommen sollte :rolleyes:.

Realistisch ist es, wie Du wohl selbst weißt, nicht. Manchmal ist es besser, solche Situationen als Lebensweisheit zu verbuchen und die Nerven zu schonen.
Aber wenn es Dir keine Ruhe lässt: zur Sicherheit und zum Nachweis kannst Du ja so vorgehen:
Wenn Du die Ersatzteile in einer Werkstatt kaufst, versuche doch mal, von dort einen (kostenlosen) Kostenvoranschlag zu bekommen. Vielleicht machen sie es ja im Gegenzug für den Einkauf. Damit hast Du zusammen mit den Bildern einen Nachweis. Dieses dann gut aufbewahren, bis der Geldregen beim Verursacher kommt ;).


Gruss

Sekundant
 
Hallo Krampfader!

Zitat: ...Wisst ihr, ob ich dem Typen zumindest die Kosten für die Ersatzteile und die Mietwerkstatt nachträglich auch ohne Gutachten in Rechnung stellen kann?...

Sicher kannst Du das und mache es schriftlich unter Beifügung einiger Fotos; der Schädiger ist dem Geschädigten gegenüber verpflichtet, für den angerichteten Schaden zu haften! Aber Du hast doch auch schon das finanzielle Umfeld ermittelt - z.Zt. sieht es schlecht für Dich aus! Jetzt kommt zunächst nur der strafrechtliche Aspekt zum Tragen - sofern die Justizbehörden und ihre ausführenden Organe sich durchsetzen können!

Du könntest einen sog. 'Forderungstitel' im Rahmen einer 'Eidesstattlichen Versicherung' erwerben (googlen), kostet aber zunächst ausschließlich Dein Geld - und ob Du je irgendetwas zurückbekommst, scheint hier sehr fraglich zu sein.

Ich würde in diesem Fall gutes Geld nicht schlechtem hinterherwerfen - meine Meinung!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo
ich denke das du schlicht Pech gehabt hast und nun auf keinen Fall groß investieren solltest. Selbst wenn der Verursacher versichert gewesen wäre,würde bei einem 15 Jahre alten Twingo immer ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen und auch so reguliert werden. Ich wage zu bezweifeln das der Wagen in diesem Fall mit 1000€ angesetzt würde.
Eine ganz kleine Hoffnung kann ich dir noch machen. Rufe mal hier an.
Viele Grüße

Micha
 
Hallo!

Dieselben Gedanken habe ich mir auch gemacht... danke also für die Bestätigungen :D

Ich glaube auch nicht, dass der Typ mal zu Geld kommt... mir gehts hier einfach ums Prinzip... warum sollte ich ihm das ganze auch noch leichter machen?

Das mit der Kombination von Teilen und Kostenvoranschlag ist ein guter Tipp... werde mal schauen, ob ich da noch was machen kann!

Und klar. Das Auto ist zwangsläufig ein Totalschaden, nur wäre mir im Fall einer Versicherung zumindest ein Teil des Schadens durch den Restwert zugekommen... so hab ich nunmal nichts außer weniger Geld in der Tasche...



Danke nochmal für Eure Tipps und Zeit!
 
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