Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem und hoffe, daß Ihr mir Antworten liefern könnt die mir weiter helfen:
Mein Motorrad habe ich Ordnungsgemäß auf dem Parkstreifen vor unserer Haustür abgestellt und mit der Abdeckplane zugedeckt.
Am nächsten Morgen sah ich aus dem Fenster, daß der PKW der (irgendwann nachts) vor mir geparkt hatte extrem dicht stand. Als ich mir das Ganze genauer anschauen ging, sah ich, daß der PKW rückwärts auf das Vorderrad meines Motorrades gerollt war. Ob nun von alleine gerollt - keine Handbremse - oder schlecht geparkt weiß ich nicht.
Die Polizei hat das Aufgenommen und konnte den Halter ermitteln.
Dieser behauptete jedoch, daß er zum Tatzeitpunkt in Spanien war.
Somit konnte der FAHRER nicht ermittelt werden.
Daher folgendes Schreiben seiner Versicherung:
"...die Polizei hat Ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Demanch konnte nicht festgestellt werden, dass der hier versicherte PKW den Ihnen entstandenen Schaden verursacht hat.
Wir lehnen daher die an uns gestellten Ansprüche als unbegründet ab..."
Nun meine Fragen:
Ist doch egal; wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, dann muss doch der Halter für den Schaden haften, oder?
Falls ich micht nicht irre, gibt es dazu doch auch irgendwelche passenden Gesetzesparagraphen. Ich kann nur leider nichts finden.
Kann mir jemand weiter helfen?
Danke schonmal für Eure Antworten!
PS: Und daß ich das Motorrad inkl. Plane nicht unter das Auto hätte schieben können, sollte doch jedem klar sein und beweisen auch alle Fotos!
Ich habe folgendes Problem und hoffe, daß Ihr mir Antworten liefern könnt die mir weiter helfen:
Mein Motorrad habe ich Ordnungsgemäß auf dem Parkstreifen vor unserer Haustür abgestellt und mit der Abdeckplane zugedeckt.
Am nächsten Morgen sah ich aus dem Fenster, daß der PKW der (irgendwann nachts) vor mir geparkt hatte extrem dicht stand. Als ich mir das Ganze genauer anschauen ging, sah ich, daß der PKW rückwärts auf das Vorderrad meines Motorrades gerollt war. Ob nun von alleine gerollt - keine Handbremse - oder schlecht geparkt weiß ich nicht.
Die Polizei hat das Aufgenommen und konnte den Halter ermitteln.
Dieser behauptete jedoch, daß er zum Tatzeitpunkt in Spanien war.
Somit konnte der FAHRER nicht ermittelt werden.
Daher folgendes Schreiben seiner Versicherung:
"...die Polizei hat Ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Demanch konnte nicht festgestellt werden, dass der hier versicherte PKW den Ihnen entstandenen Schaden verursacht hat.
Wir lehnen daher die an uns gestellten Ansprüche als unbegründet ab..."
Nun meine Fragen:
Ist doch egal; wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, dann muss doch der Halter für den Schaden haften, oder?
Falls ich micht nicht irre, gibt es dazu doch auch irgendwelche passenden Gesetzesparagraphen. Ich kann nur leider nichts finden.
Kann mir jemand weiter helfen?
Danke schonmal für Eure Antworten!
PS: Und daß ich das Motorrad inkl. Plane nicht unter das Auto hätte schieben können, sollte doch jedem klar sein und beweisen auch alle Fotos!