• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Fahrer nicht ermittelt, Halter schon - Versicherung zahlt nicht

TiKey

Nutzer
Registriert seit
13 Juli 2012
Beiträge
2
Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem und hoffe, daß Ihr mir Antworten liefern könnt die mir weiter helfen:

Mein Motorrad habe ich Ordnungsgemäß auf dem Parkstreifen vor unserer Haustür abgestellt und mit der Abdeckplane zugedeckt.
Am nächsten Morgen sah ich aus dem Fenster, daß der PKW der (irgendwann nachts) vor mir geparkt hatte extrem dicht stand. Als ich mir das Ganze genauer anschauen ging, sah ich, daß der PKW rückwärts auf das Vorderrad meines Motorrades gerollt war. Ob nun von alleine gerollt - keine Handbremse - oder schlecht geparkt weiß ich nicht.

Die Polizei hat das Aufgenommen und konnte den Halter ermitteln.
Dieser behauptete jedoch, daß er zum Tatzeitpunkt in Spanien war.
Somit konnte der FAHRER nicht ermittelt werden.

Daher folgendes Schreiben seiner Versicherung:

"...die Polizei hat Ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Demanch konnte nicht festgestellt werden, dass der hier versicherte PKW den Ihnen entstandenen Schaden verursacht hat.
Wir lehnen daher die an uns gestellten Ansprüche als unbegründet ab..."



Nun meine Fragen: ;)
Ist doch egal; wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, dann muss doch der Halter für den Schaden haften, oder?
Falls ich micht nicht irre, gibt es dazu doch auch irgendwelche passenden Gesetzesparagraphen. Ich kann nur leider nichts finden.
Kann mir jemand weiter helfen?

Danke schonmal für Eure Antworten!

PS: Und daß ich das Motorrad inkl. Plane nicht unter das Auto hätte schieben können, sollte doch jedem klar sein und beweisen auch alle Fotos!
 
Hallo TiKey,

Punkt eins: es ist doch sicher nachprüfbar, ob der Halter tatsächlich in dieser Zeit abwesend war, besonders wenn es Spanien gewesen sein soll. Ob nun Ticket (Flug/Bahn/Bus) oder Tankquittungen, Rechnungen der Übernachtungen, Parkquittung. Vor allem muss er ja gerade dann in der Nacht angekommen sein - und sich irgendwie bzw. mit irgend etwas fortbewegt haben.

Punkt zwei: natürlich gefundenes Fressen für die Versicherung, wobei sie ja anscheinend grundsätzlich anzweifelt, dass der Unfall mit DIESEM Fahrzeug verursacht wurde und nicht die Fahrer- bzw. Halterhaftung bestreitet.
Zu welchem Ergebnis kam denn die Polizei? Steht der Pkw als Verursachendes Fzg. fest oder nicht? Welche Spuren gibt es, welche würden dafür sprechen? Wann wurde denn der Pkw dort abgestellt?

Da ist wohl noch einiges an Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit nötig, auch durch die Polizei. Dann kann über Paragrafen nachgedacht werden.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

danke für Deine schnelle Antwort!
Ob er nun in Spanien war oder nicht kann mir eigentlich egal sein. Frage ist eben, ob der Halter auch dann haftet, wenn jemand anderes sein Auto gefahren hatte.

Ich hab oben leider noch vergessen den Inhalt des Schreibens der Staatsanwaltschaft zu erwähnen. Hier heißt es:

"...das Verfahren wurde...bearbeitet und ist eingestellt worden, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte..."

Auf dieses Schreiben hat sich die Versicherung dann natürlich bezogen, logisch.


Deswegen meine Frage bezüglich der Paragraphen o.ä.! Ich möchte in meinem Gegenschreiben an die Staatsanwaltschaft sowas bereits erwähnen.


Gruß, TiKey
 
Hallo nochmal,

Du hast ja zwei Baustellen aufgemacht. Einerseits die strafrechtliche Verantwortlichkeit, andererseits die zivilrechtliche Haftung.

Du schreibst weiter,

Ob er nun in Spanien war oder nicht kann mir eigentlich egal sein. Frage ist eben, ob der Halter auch dann haftet, wenn jemand anderes sein Auto gefahren hatte.

...

Deswegen meine Frage bezüglich der Paragraphen o.ä.! Ich möchte in meinem Gegenschreiben an die Staatsanwaltschaft sowas bereits erwähnen.

Der letzte Satz ist jetzt aber nicht so wirklich kompatibel mit dem ersten, oder?

Dir kann letztendlich klar egal sein, wer der Fahrer war, wichtig ist die Haftung; das habe ich ja schon geschrieben.
Wenn Du Dich aber an die Staatsanwaltschaft wenden willst, ist das ja im strafrechtlichen Bereich, nicht im zivilrechtlichen. Zudem kann es schon wichtig und interessant sein, eine strafrechtliche Klärung zu haben, wenn es möglich ist. Dann wären auch die Fragen (s.o.) nicht abwegig.

Die zweite Baustelle Zivilrecht - wer haftet. Auch dazu waren eben meine Fragen gedacht (2. Absatz). Denn wenn zwar nicht der Fahrer aber das Fahrzeug als verursachendes feststeht, wäre leichter eine Antwort zu geben. Denn den Fahrer träfe die strafrechtliche Verantwortung, dem Fahrzeug quasi bzw. die Versicherung die haftungsrechtliche.


Gruss

Sekundant
 
Hallo TiKey und herzlich willkommen!

Ich sehe es genauso wie Sekundant, möchte allerdings noch einmal eins betonen, was für dich im Moment wohl das wichtigste ist:

"...die Polizei hat Ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Demanch konnte nicht festgestellt werden, dass der hier versicherte PKW den Ihnen entstandenen Schaden verursacht hat.
Wir lehnen daher die an uns gestellten Ansprüche als unbegründet ab..."

Dein Problem, weshalb die Versicherung nicht zahlt, ist nicht etwa das der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, sondern das die bezweifeln, dass der Schaden überhaupt durch dieses Auto entstanden ist!

Also bist du erst einmal in der Beweispflicht zu belegen, dass das geparkte Auto tatsächlich den Schaden an deinem Bike verursacht hat!

Gruß
greek69
 
Hallo,

vielleicht nochmal zur Verdeutlichung:

Nach Deinem Beitrag hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren zur Ermittlung des Täters eingestellt. Ok.

Das bedeutet aber nicht, wie die Versicherung nun mit ihrer Reaktion andeutet, dass a) nicht feststeht, dass der Unfall mit dem besagten Pkw verursacht wurde und b) dass der Halter nicht der Verursacher war. Lediglich der Nachweis fehlt.

Gibt es denn andere Personen (Familienmitglieder), die das Fzg. benutzt haben könnten?

Wichtig scheint mir das Ergebnis der Polizeiermittlungen. Damit kannst Du auch auf die Antwort der Versicherung adäquat reagieren. Was sagt die Ermittlungsakte denn aus?
Die Versicherung kennst sie sicher, aber ob sie auch korrekt darauf reagiert, kann man aus heutiger Sicht schlicht mal bezweifeln.

Also musst Du erst einmal wissen und natürlich durch Unterlagen wie die Polizeiermittlung nachweisen, dass der Pkw als Verursacherfahrzeug feststeht. Dann kannst Du Dich auch ggü. der Versicherung darauf berufen.


Gruss

Sekundant
 
Mögliche Argumentation

Hallo Tikey,

Du hast ja schon einige Tips bekommen hier. Es kommt des öfteren vor, dass Versicherer einen kausalen Unfallzusammenhang bestreiten.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Versicherung im Hinterkopf hat, dass Dein Krad noch nach dem Anstoß stand und demzurfolge keine Schäden aufgetreten sein dürften. Dabei wird gern übersehen, dass die Vordergabel des Krades für Biegemomente, wie sie im Falle des Anstoßes auftreten, konstruktiv nicht ausgelegt ist. Ein Verzug der Vordergabel ist da vorprogrammiert.

Du solltest von einem für Motorräder spezialisierten Gutachter ein Vermessungsprotokoll machen lassen. Hier mal ein Link von einem befreundeten SV-Kollegen:

http://www.svb-uwe-schmidt.de/index-Dateien/Page569.htm

Auf der Seite ist das ganz gut beschrieben.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

der Halter haftet grundsätzlich für sein Fahrzeug, egal, wer dieses gefahren hat. Ausnahme: ein Dritter benutzt ohne Wissen und Wollen des Halters das Fahrzeug, es sei denn, der Halter hat die Nutzung verschuldet.

Dass der PKW ohne sein Wissen und Wollen genutzt worden ist, muss m. E. der Halter bzw. seine Versicherung beweisen.

Das ist in Zeiten der elektronischen Wegfahrsperre doch eher unwahrscheinlich.

Du musst Dir einen RA nehmen und über diesen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Geht daraus nicht hervor, dass der Schlüssel für den PKW gestohlen wurde oder die Wegfahrsperre geknackt worden ist, kann sich die Versicherung m. E. nicht heraus winden.

Meines Erachten hat der Halter den PKW während seiner Abwesenheit jemand anderem geborgt und versucht nun, sich heraus zu winden.

§ 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.
 
Hallo!

Wie hoch ist denn der entstandene Schaden wenn ich fragen darf? Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, da wurden mir von einem parkenden Auto Schutzblech und Nummernschildhalter verbogen (irreparabel) und der Halter des Fahrzeugs meinte, er hätte den Wagen gerade zu dem Zeitpunkt verliehen gehabt. Habe leider auch nie meinen Schaden ersetzt bekommen.

Schönen Gruß aus Frankfurt,

Fatih
 
Logisch ist bei Versicherungen nichts.

Hallo TiKey,

mir erscheint folgendes klärungsbedürftig.

Du schreibst:
Daher folgendes Schreiben seiner Versicherung:

"...die Polizei hat Ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Demanch konnte nicht festgestellt werden, dass der hier versicherte PKW den Ihnen entstandenen Schaden verursacht hat.
Wir lehnen daher die an uns gestellten Ansprüche als unbegründet ab...

Und dann:
"...das Verfahren wurde...bearbeitet und ist eingestellt worden, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte..."

Auf dieses Schreiben hat sich die Versicherung dann natürlich bezogen, logisch./newreply.php?do=newreply&p=196710#ixzz232e7FV9E

Du solltest bedenken, dass es in so einer Auseinadersetzung weder um Logik noch um gesunden Menschenverstand geht.
Die Versicherung macht, was ihr das Rechtssysem ermöglicht, um aus der Angelegenheit billig herauszukommen.

Tatsächlich weist Du nicht wie die Versicherung zu ihrer Behauptung gelangt.
Sie stellt sie einfach auf.

Insofern musst Du prüfen, ob Du beweisen kannst, dass das Fahrzeug an dem Unfall beteilt war.
Kannst Du das nicht beweisen, hast Du schlechte Karten Deine Forderung durchzusetzen.

Grüße
oohpss
 
Top